Kfz-Haftpflichtversicherung:

Optimaler Vergleich Attraktive Zusatzleistungen eVB-Nummer sofort

Sichern Sie sich attraktive Leistungsextras bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist im Grunde wie eine erstklassige Jacke: Sie schützt Sie immer dann, wenn es wirklich nötig ist. Noch dazu ist sie Pflicht, denn in Deutschland ist die Zulassung eines Fahrzeugs an den Nachweis dieser Versicherung gebunden. Doch welche Schäden übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung? Welche Deckungssummen müssen vorhanden sein und lohnt sich bei einer solchen Pflichtversicherung überhaupt ein Vergleich? Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Kfz-Haftpflicht!

Fügen Sie einer anderen Person Schaden zu, müssen Sie nach deutschem Recht für diesen geradestehen. Sie müssen den Schaden also übernehmen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Sach- oder Personenschaden handelt. Beide können aber Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe umfassen. Um Sie in dieser Situation vor einer existenzbedrohenden Lage zu schützen, gibt es Haftpflichtversicherungen für verschiedene Bereiche.

Nicht jede, aber einige sind Pflichtversicherungen. Dazu zählt die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sie übrigens für jedes Kraftfahrzeug abschließen müssen, das am Straßenverkehr teilnimmt.

Gerade Schäden an Personen, die im Straßenverkehr möglich sind, werden schnell mit mehreren Millionen Euro definiert.
Grundsätzlich müssen Sie bei Personenschäden auch für Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen und Einkommensverluste aufkommen. Und das wollen Sie doch nicht wirklich aus eigener Tasche bezahlen, oder?

Vergleichen Sie stattdessen lieber diverse Tarife, um Ihren perfekten Versicherungsschutz zu finden!

eVB-Nummer: Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Fahrzeuganmeldung

Bevor Sie mit Ihrem neuen Auto, Moped oder Motorrad am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden.

Hier verlangt die Behörde den Nachweis der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug.

Erst danach wird die Zulassung bearbeitet und Sie erhalten die nötigen Unterlagen für Ihr Kennzeichen. Dieser Nachweis erfolgt mit der eVB-Nummer. Diese elektronische Versicherungsbestätigung ist an die Stelle der Versicherungsdoppelkarte oder auch Deckungskarte getreten.

Vorlage im Original ist nicht nötig

Zeitnahe Erstellung möglich

Erleichtert spontane Fahrzeugzulassungen

Nummer reicht zur Vorlage aus

Vereinfacht Zulassungsverfahren enorm

Sofort nach Erstellung gültig

Woher bekomme ich die eVB-Nummer für den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung

Sie haben bereits eine passende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto gefunden? Großartig! Dann bekommen Sie auch direkt vom Versicherer die eVB-Nummer. Diese wird Ihnen entweder unmittelbar nach Vertragsabschluss mitgeteilt oder kann bei der Servicehotline des Versicherers erfragt werden. Alternativ helfen Ihnen auch unsere Berater vor Ort oder per Telefon.

Bei der eVB-Nummer handelt es sich um eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination. Nach Eingabe der Nummer kann die Zulassungsbehörde automatisch alle für die Anmeldung des Fahrzeugs wichtigen Daten abrufen. Ihr Versicherer stellt die Nummer vollkommen kostenlos aus. Die eVB-Nummer ist in der Regel für bis zu 18 Monate gültig.

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Basis-Versicherungen der Kfz-Haftpflichtversicherung:
Das steckt in jedem Fall drin

Damit Sie jederzeit bedenkenlos in Ihr Auto steigen und losfahren können, gibt es bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einige Basisleistungen. Diese Leistungen wurden gesetzlich festgeschrieben und müssen in Ihrem Vertrag vorhanden sein. Hierbei handelt es sich um eine Basisdeckung bei:

  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Sachschäden

Generell hat Ihre Kfz-Haftpflicht zwei Aufgaben. Zum einen deckt sie die genannten Schadensfälle ab – ganz egal, ob Sie zu den Vielfahrern gehören oder sich nur selten hinter das Steuer setzen.
Sie sorgt aber auch dafür, dass Sie für unberechtigte Forderungen nicht aufkommen müssen. Sie ist also eine Art Sicherheitsleine, auf die Sie sich verlassen können.

Wie hoch sind die Basisleistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Unabhängig von dem Beitrag, den Ihr Versicherer verlangt, fallen die Mindestanforderungen bei allen Tarifen gleich aus. Demnach übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Deckung von immateriellen Schäden, wie zum Beispiel Schmerzensgeld. Die unterschiedlichen Schadensfälle werden in unserem Kfz-Vergleichsrechner mit folgenden Deckungssummen berücksichtigt:

12
Personenschaden
100
Sachschäden
100
Vermögensschäden

Mit diesen Deckungssummen können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen. Natürlich sind das hohe Beträge. Doch im Schadenfall werden Sie froh und dankbar sein. Unsere über 65-jährige Erfahrung bestätigt dies.

Generell greift Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nur für Schäden, die durch das Auto verursacht wurden, das im Vertrag vermerkt ist. Das heißt: Wenn Sie zwei Pkw haben oder ein Auto und ein Motorrad besitzen, brauchen Sie für jedes Fahrzeug eine eigene Police.

Darf’s noch ein bisschen mehr sein? Erweitern Sie die Basisleistung:

Eine junge Frau sitzt neben Ihrem Geländewagen und ist über eine Kfz-Versicherung gut abgesichert

Rabattschutz

Wenn Sie jahrelang unfallfrei gefahren sind, haben Sie sich bereits den einen oder anderen SF Schadenfreiheitsrabatt verdient. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie diesen nach einem Unfall einbüßen. Das vermeidet der Rabattschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung. Mit dem Rabattschutz werden Sie nach einem Unfall nicht zurückgestuft, sondern Ihr SF-Rabatt bleibt erhalten.

Ein junger Mann hat mit seinem Wagen eine Panne und telefoniert bei geöffneter Motorhaube. Dank des Schutzbriefes kommt Hilfe schnell.

Kfz-Schutzbrief

Es kann wirklich jeden treffen! Eine Panne oder ein Unfall sind ärgerlich und machen in der Regel Hilfe durch Dritte notwendig, wie zum Beispiel durch einen Pannendienst. Damit Sie hier nicht mit weiteren Kosten konfrontiert werden, gibt es den Kfz-Schutzbrief, auch Mobilitätsschutz genannt.

Eine Person steht auf dem Dach des Mietautos auf einer Straße mitten im Nirgendwo.

Mietfahrzeuge im Ausland
(Mallorca-Police)

Wenn Sie häufiger mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs sind, wählen Sie am besten die Haftpflichtversicherung mit Mallorca-Police. Sie deckt Schäden mit dem Mietwagen im gleichen Volumen ab, wie in Deutschland. Optimal sind Verträge, die höhere Deckungssummen bereitstellen. Sowohl in Norwegen als auch in Zypern, Dänemark und Spanien gelten für Personenschäden höhere Maximalsummen.

Ein Campingbus fährt durch eine Wüstenlandschaft und hat die Kfz-Haftpflicht inklusive Auslandsschadenschutz

Auslandsschadenschutz

Sie reisen gern und fahren dabei auch im Urlaub am liebsten selbst? Dann ist der Auslandsschadenschutz ein empfehlenswertes Extra. Ihre Versicherung übernimmt die komplette Schadenabwicklung und kommt für den fremdverursachten Schaden auf – und zwar so, als sei der Unfallverursacher in Deutschland versichert.

Achten Sie beim Vergleich der Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Leistungen, die Ihnen angeboten werden

Möchten Sie eine Beitragsberechnung für Ihre Kfz-Versicherung erstellen, gibt es einige Angaben, die Sie machen müssen.

Manche Informationen finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung (Teil 1) bzw. im Fahrzeugschein. Diese Daten sind

Herstellernummer (HSN) (4-stellig)
Typschlüsselnummer (TSN) (3-stellig)
Datum der Erstzulassung

Wer ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert?

Hier müssen Sie bei der Auswahl des Tarifs und Versicherers genau hinschauen. Natürlich bezieht sich die Police einer Kfz-Haftpflichtversicherung in erster Linie auf das Fahrzeug. Der Schaden muss aber durch den getragen werden, der ihn verursacht. Um deswegen für verschiedene Schadensfälle eine höchstmögliche Absicherung zu bieten, beziehen die meisten Policen mehrere Personen ein.

An erster Stelle ist hier der berechtigte, eingetragene Fahrer zu nennen. Auch Versicherungsnehmerin/Versicherungsnehmer und Fahrzeughalterin oder -halter können vom Versicherungsschutz profitieren. Bei einem Leasingfahrzeug umfasst der Tarif ebenso den Besitzerin/Besitzer. Bei Dienstwagen schließt der Schutz den Arbeitgeber mit ein.

Wer muss die Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen?

Generell ist immer die Halterin oder der Halter dazu verpflichtet, die Kfz-Versicherung abzuschließen.

Sie oder er muss aber nicht unbedingt die Fahrerin bzw. der Fahrer oder Besitzerin oder Besitzer sein.

Ein gutes Beispiel hierfür sind Leasingfahrzeuge. Bei Dienstwagen muss immer der Arbeitgeber die Police abschließen.

Zwei junge Frauen sitzen im Kofferraum eines Autos und freuen sich über die Kfz-Haftpflicht

Wann kann die Kfz-Haftpflichtversicherung gekündigt werden?

Ein junger Mann sitzt auf dem Beifahrersitz eines Autos und genießt den Schutz der Kfz-Haftpflicht

Wie andere Kfz-Versicherungen können Sie auch die Haftpflichtpolice regelmäßig kündigen. Generell haben die Policen eine Laufzeit von zwölf Monaten. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.

Das heißt: Möchten Sie den Versicherer wechseln, um von einem günstigeren Beitrag zu profitieren oder zusätzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, muss die Kündigung in den meisten Fällen bis zum 30. November eines Jahres erfolgen. Dieses Datum gilt als Stichtag bei vielen Policen, da sie zum 31. Dezember auslaufen.

Die Kündigung muss schriftlich vorliegen. Vorsicht geht hier aber vor Wagnis: Sie sollten Ihren bestehenden Vertrag erst kündigen, wenn Sie einen günstigeren Tarif oder ein Angebot mit mehr Leistung gefunden haben.

Wann ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Sonderkündigung möglich?

Die reguläre Kündigung ist das eine, die Sonderkündigung das andere. Unter Umständen ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Kündigung außer der Reihe, aber wie gewohnt mit einer Frist von einem Monat, möglich. Das ist der Fall, wenn der Versicherer Ihren Beitrag erhöht. Dann haben Sie nach Übermittlung der Beitragserhöhung einen Monat Zeit, um den Vertrag zu kündigen.

Auch nach einer Schadensregulierung kann das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Dies ist dann ebenso innerhalb eines Monats möglich.

Vorsicht gilt bei einer Vertragsanpassung: Sie ziehen mitsamt Ihrem Auto um und melden dies dem Versicherer. Dann ist es möglich, dass aufgrund des neuen Zulassungsbezirks ein höherer Beitrag fällig wird. In diesem Fall liegen aber nicht die Voraussetzungen für eine Sonderkündigung vor. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise einen neuen Partner/eine neue Partnerin kennengelernt haben und diese/n als Fahrer bzw. Fahrerin Ihres Autos im Vertrag vermerken lassen.

Fazit: Nutzen Sie den Vergleich auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Es gibt eine Vielzahl von Kfz-Versicherern und Haftpflichtversicherungen. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer müssen sich entscheiden, welche Leistungen für sie wichtig sind und welche nicht.

Genau deswegen lohnt sich für Sie ein Vergleich. Möchten Sie eine erstklassige Haftpflichtversicherung finden, achten Sie nicht nur auf den Beitrag, sondern vor allem auf die zusätzlichen Leistungen.

Behalten Sie dabei aber immer im Blick, was Sie wirklich brauchen und wo Sie beispielsweise mit Ihrem Auto unterwegs sind. Wenn Sie nur in Deutschland fahren, ist die Mallorca-Police für Sie zum Beispiel absolut überflüssig.

Zu kompliziert? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!

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