Was tun bei einem Wildunfall?
Ein Zusammenstoß mit einem Wildtier kann jederzeit passieren, auch wenn Sie vorsichtig fahren. Wir zeigen Ihnen in diesem Blog-Artikel, wie Sie bei einem Wildunfall handeln sollten und welche Möglichkeiten Ihnen die Kfz-Versicherung bietet.
Wildwechsel – So reagieren Sie richtig
Wildtiere tauchen zu jeder Jahreszeit am Straßenrand auf. Im April und Mai ist die Gefahr eines Wildunfalls höher ist als in anderen Monaten und Sie sollten dann verstärkt auf Wildtiere achten. Besondere Aufmerksamkeit ist generell bei Fahrten
- in Zeiten der Dämmerung am Morgen und Abend
- in Waldabschnitten
- an Feldrändern
geboten. Gedrosselte Geschwindigkeit auf solchen Fahrten kann die Begegnung mit Wildtieren nicht verhindern, Ihnen aber im Falle einer notwendigen Bremsung wichtige Zeit verschaffen!
Bei einem unerwarteten Wildwechsel oder wenn ein reflektierendes Augenpaar am Straßenrand erscheint, bewährt sich in der Regel dieses Verhalten
- hupen Sie
- blenden Sie ab
- halten Sie bei einer (Voll)Bremsung das Lenkrad fest und versuchen Sie nicht, einem Tier auszuweichen
Wildunfall – So reagieren Sie richtig
Wenn es doch zu einem Zusammenstoß während einer Fahrt gekommen ist, sollten Sie folgende Schritte einhalten
- Unfallstelle durch eingeschaltetes Warnblinklicht und aufgestelltes Warndreieck sichern; tragen Sie dabei unbedingt eine Warnweste.
- Benachrichtigung der Polizei und wenn es verletzte Personen gibt, auch einen Notruf unter 112 absetzen.
- Das verletzte oder getötete Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Eine Wildunfallbescheinigung durch Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen.
WICHTIG:
Auch dann, wenn das Tier nach einem Zusammenstoß von der Straße rennt und nicht mehr auffindbar ist, müssen Sie handeln. Nur wenn Sie den Wildunfall melden, können Sie später Anspruch auf Leistungen bei Ihrer Versicherung anmelden.
Wildunfälle richtig absichern und melden
Wildschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug werden nur von einer Kaskoversicherung, also der Teil- oder Vollkaskoversicherung, übernommen. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert ausschließlich Schäden, die Dritten durch Ihr Fahrzeug (durch einen Wildunfall) entstanden sind.
Was Kollisionen mit Tieren angeht, lohnt es sich, verschiedene Versicherungstarife miteinander zu vergleichen. Bei vielen Versicherern sind nur Unfälle mit sogenanntem Haarwild im Versicherungspaket enthalten. Darunter fallen etwa Wildschweine oder Rehe. Kollisionen mit Hunden, Pferden oder Kühen, die sich ja durchaus auch mal auf eine Landstraße verirren könnten, sind dagegen häufig nicht inkludiert.
Entscheiden Sie sich für eine Kaskoversicherung, greift diese, wenn sich das Fahrzeug beim Zusammenstoß mit dem Tier in Fahrt befindet. Nach der Kollision sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
Erste Maßnahmen
- Benachrichtigen Sie unverzüglich die Polizei.
- Dokumentieren Sie den Vorfall vor Ort mit Fotos, die die Schadenursache und die Folgeschäden (das Ausmaß) aufzeigen.
- Notieren Sie sich zeitnah Stichpunkte zum Schadenhergang.
- Merken Sie sich den Straßenabschnitt.
Meldung an den Versicherer
- Melden Sie den Wildunfall unverzüglich Ihrer Versicherung.
- Bei Wildunfällen wird eine Wildbescheinigung vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion benötigt.
- Die Fotos und Notizen ergänzen Ihre Schadenmeldung.
Schadenregulierung
Reparieren, verschrotten oder verkaufen Sie Ihr Fahrzeug auf keinen Fall ohne Rücksprache mit Ihrem Versicherer. Das gilt auch für die Beseitigung der Wildspuren.
Denn teilweise sind diese Schäden gutachterrelevant. Der Gutachter wird, abhängig von der jeweiligen Sachlage und Schadenhöhe, durch die Versicherung versandt. Diese Entscheidung obliegt dem Versicherer.
Wird kein Gutachten gefordert, sollten Sie auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag einholen, bevor Sie eine Werkstatt beauftragen, das Fahrzeug zu reparieren.
Sonderfall Leasing-Fahrzeuge
Im Falle eines Kfz-Leasings, muss unverzüglich der Kredit- oder Leasinggeber informiert werden. Dieser ist Eigentümer des Fahrzeugs und stellt Ihnen eine Bescheinigung für die Versicherung aus und gibt Ihnen die zuständige Werkstatt für die Reparaturen vor.
Sprechen Sie mit unseren Expertinnen und Experten, um für Ihr Fahrzeug eine passgenaue Absicherung für Kfz-Haftpflicht sowie Teil- und Vollkasko zu finden.