Private Krankenversicherung: Bestleistungen für Ihre Gesundheit

Welche Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?

Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie in der Regel deutlich umfassendere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung – und häufig auch mehr als mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Damit sichern Sie sich eine optimale Behandlung bei gesundheitlichen Problemen und umfassende Vorsorge, um Erkrankungen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

So profitieren Sie von einer privaten Krankenversicherung:

Icon Atom

Modernste Medizin und Behandlungsmethoden

Individuelle Festlegung des Leistungsumfang

Icon Stoppuhr

Schnellere Terminvergabe bei Ärzten und Spezialisten

Icon Euro-Zeichen

Einkommensunabhängige Beiträge

Icon Geld

100%ige Kostenübernahme auch bei kostenintensiven Behandlungen (tarifabhängig)

Icon Pluszeichen

Freie Arztwahl zwischen niedergelassenen Ärzten

Icon Kalenderblatt

Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Icon Haus mit Kreuz darin

Freie Krankenhauswahl

Ungekürzte, vertraglich garantierte Leistungen

Icon Zahn mit Schraube an Wurzel

Bessere Materialien bei Zahnbehandlung und Zahnersatz

Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung?

Die Versorgung, von der Sie in der privaten Krankenversicherung profitieren, geht je nach gewähltem Leistungsumfang weit über die Grundversorgung hinaus. Neben der bevorzugten Behandlung gehören zu den wichtigsten Leistungen für Privatpatienten:

  • Krankentagegeld
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • psychotherapeutische Leistungen
  • Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Versicherungsschutz auch im Ausland
  • volle Erstattung von Medikamenten und Heilmitteln (tarifabhängig)
  • höhere Erstattung für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen sowie bei Lasik
  • Kostenübernahme bei Reha und Kuren
  • Kostenübernahme für Hilfsmittel
  • Erstattung der Kosten von Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden

Leistungsstarke Versicherer stehen bei der privaten Krankenversicherung zur Wahl

Private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte

Für Personen, die eine Beamtenlaufbahn beginnen, gelten bei einer Krankenvollversicherung besondere Rahmenbedingungen – und das von Anfang an. Bereits Beamtenanwärterinnen und -anwärter sind in der Regel beihilfeberechtigt und daher grundsätzlich nicht mehr über die Familienversicherung eines Elternteils versicherbar. Auch eine studentische Versicherung – unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat – entfällt in diesem Status.

Schon zu Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn erhalten Sie über Ihren Dienstherrn Beihilfe. Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu den Krankheitskosten und deckt je nach Bundesland und Familiensituation in der Regel mindestens 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen ab; für berücksichtigungsfähige Familienangehörige gelten teilweise abweichende Sätze.

Die sogenannte Öffnungsaktion stellt sicher, dass auch Personen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen unter erleichterten Bedingungen in die private Krankenversicherung aufgenommen werden können.

Beilhilfe – der staatliche Zuschuss zu den Gesundheitskosten

Die Höhe der Beihilfe richtet sich individuell nach der familiären Situation und liegt in der Regel bei:

  • 50 % bei beihilfeberechtigten Personen
  • 80 % bei Kindern
  • 70 % bei Ehe- oder Lebenspartner, sofern diese beihilfeberechtigt sind*

Die Zuschüsse können je nach Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes variieren. Die verbleibenden Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Da es sich jeweils nur um einen prozentualen Anteil handelt, sind die Beiträge in der Regel günstig. Dennoch profitieren beihilfeberechtigte Personen von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung. Selbstverständlich wird der Versicherungsschutz individuell auf die jeweilige Beihilfesituation abgestimmt.

* Es gelten Einkommensgrenzen. Diese liegen in der Regel bei maximal 20.000 € im Vorjahr und im laufenden Jahr.

Leistungen der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung

Zu den Leistungen der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung gehören beispielsweise:

  • umfassende ambulante Behandlungen
  • Heilpraktikerleistungen
  • Wahlleistungen im Krankenhaus
  • umfangreiche Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Erstattungen für Sehhilfen

Leistungen, die von der Beihilfe gekürzt oder nicht vollständig übernommen werden, können in der privaten Krankenversicherung über einen sogenannten „Beihilfeergänzungstarif“ abgesichert werden.

Zudem bieten mehrere Bundesländer (u. a. Bremen, Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen) die sogenannte pauschale Beihilfe an. In diesem Fall wird auch der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hälftig bezuschusst.

Gibt es im jeweiligen Bundesland keine pauschale Beihilfe, muss der Beitrag zur GKV grundsätzlich vollständig selbst getragen werden (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Der Leistungsumfang ist in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch in vielen Bereichen geringer als in der privaten Krankenversicherung.

Öffnungsaktion – PKV auch mit Vorerkrankungen oder Behinderungen

Vorerkrankungen und/oder Behinderungen stellen kein Hindernis für den Eintritt in die private Krankenversicherung dar, denn für Beamtinnen und Beamte gibt es im Rahmen der sogenannten Öffnungsaktion eine besondere Regelung.

Die Öffnungsaktion garantiert die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Eine Ablehnung aufgrund des Gesundheitszustands oder einer Behinderung ist im Rahmen dieser Regelung nicht möglich. Es gilt:

  1. Der Risikozuschlag beträgt in der Regel maximal 30 %.
  2. Es gibt keine Leistungsausschlüsse in den Grundtarifen oder in Tarifen, die der Öffnungsaktion entsprechen.
  3. In der Regel besteht kein Anspruch auf Optionstarife und/oder Mehrleistungen.

Wichtig: Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach der ersten Verbeamtung gestellt werden. Zudem muss es sich um die erstmalige Mitgliedschaft in einer privaten Krankheitskostenvollversicherung handeln. Diese Regelung gilt auch für beihilfeberechtigte Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner sowie für eigene oder adoptierte Kinder.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und berechnen die Beiträge für Ihre Krankenvollversicherung. Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

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Wie schließe ich eine private Krankenversicherung ab?

Bei der Vielzahl unterschiedlicher Tarife stehen Sie vor einer großen Auswahl an Optionen. Ein sorgfältiger Vergleich der Angebote ist daher zur Orientierung unerlässlich. Ohne fachkundige Beratung ist es nicht immer leicht, den passenden Tarif mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Wir unterstützen Sie dabei gerne und bieten Ihnen:

  • kostenlose und unverbindliche Beratung
  • namhafte Versicherer
  • auf Ihren Bedarf zugeschnittene Tarife
  • langjährige Markterfahrung
  • praxiserprobte Fachkenntnisse
  • bundesweite Betreuung
  • persönlichen Kundenservice

Privat krankenversichern – oder nicht?

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Treffen Sie Ihre Wahl gut überlegt und mit der Unterstützung von Versicherungsspezialisten. Wir beraten Sie gerne.

FAQ

Welche Voraussetzungen gibt es bei der privaten Krankenversicherung?

Arbeitnehmer, die über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € Jahresbruttoeinkommen (Stand 2026) liegen, können sich bei voheriger Gesundheitsprüfung privat versichern. Zum Beispiel werden Erkrankungen, Allergien und Krankenhausaufhalte abgefragt. Bestehen bereits schwere gesundheitliche Probleme, verlangen Versicherer oft hohe Zuschläge, schließen bestimmte Leistungen aus oder lehnen eine private Krankenversicherung ab.

Um dies vorab abzuklären, empfehlen wir Ihnen, sich von uns beraten zu lassen. Wir besprechen mit Ihnen, ob die private Krankenversicherung für Sie möglich ist oder ob Zusatzversicherungen eine bessere Alternative wären.

Für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter existiert die Versicherungspflichtgrenze nicht. Diese Personengruppen können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern und müssen keine Vorbedingungen erfüllen.

Ausnahmen bestehen hingegen für Künstler, Publizisten oder auch Landwirte.

Für wen ist eine private Krankenversicherung sinnvoll?

Angestellte

Angestellte, die über ein sehr hohes Einkommen verfügen, erhalten durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung nicht nur bessere Leistungen, sondern können oftmals auch Geld sparen.

Das liegt daran, dass die Beiträge in der PKV nicht nach der Höhe des Einkommens berechnet werden, sondern nach Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn.

Berechnungsbeispiel*

Ein 30-jähriger Arbeitnehmer ohne Kinder verdient monatlich 6.450 €. Der monatliche Beitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für den Versicherten beläuft sich auf 1.249 € (gemäß der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 € im Monat), wovon der Arbeitnehmer 612,28 € tragen muss. Wenn derselbe Arbeitnehmer privat versichert wäre, würde er monatlich rund 365,41 € bezahlen. Damit kann er bis zu 246,87 € im Monat sparen – das macht 2.962,44 € im Jahr.

*Bei der Berechnung des Sparpotenzials für das Jahr 2025 liegt der Tarif ARAG nach Tarif MedBest ohne Selbstbeteiligung mit einem Krankentagegeld von 150 € ab dem 43. Tag zugrunde. Da steuerliche Aspekte in der Berechnung nicht berücksichtigt wurden, ist das tatsächliche Sparpotenzial etwas geringer. Der Einfachheit halber wurden sie in unserem Beispiel weggelassen.

Beamte, Beamtenanwärter, Kinder und Studenten

Auch Beamte, Beamtenanwärter, Kinder und Studierende können sich privat versichern lassen. Für weitere Informationen wenden Sie sich jederzeit gerne an unsere Versicherungsexpertinnen und Versicherungsexperten.

Selbstständige und Freiberufler

Im Gegensatz zu Angestellten müssen Selbstständige und Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung die kompletten Beiträge selbst tragen – sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Sich privat krankenversichern zu lassen, lohnt sich daher doppelt: Neben der Kostenersparnis sind es die Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen. Da der Beitrag in der PKV nicht vom Einkommen abhängt, kann sich eine private Krankenversicherung vor allem für gutverdienende Selbstständige rentieren.

Welche Kosten entstehen mit einer privaten Krankenversicherung?

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist in den letzten Jahren regelmäßig gestiegen. 2026 beträgt der Höchstbeitrag 1.261,31 € (inkl. Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Kinderlose von 4,2% und einem durchschnittlichen GKV-Zusatzbeitrag von 2,5%).

Um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis in der PKV zu finden, müssen Sie vergleichen. Je nach Umfang der gewählten Leistungen berechnet sich die Beitragshöhe für Ihre private Krankenversicherung. Da sich die Tarife individuell zusammenstellen lassen, können Sie sowohl die abgedeckten Leistungen als auch die Beitragshöhe mitgestalten. Die Höhe der Beiträge wird zu Beginn des Versicherungsabschlusses berechnet. Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang sind dafür die ausschlaggebenden Faktoren.

Generell gilt: Je jünger und gesünder Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses sind, desto geringer die Kosten – auch langfristig. Der Grund dafür ist, dass sich umso mehr Altersrückstellungen aufbauen, je früher Sie sich privat versichert.

Für den Abschluss einer privaten Versicherung gibt es keine Altersgrenze. Allerdings erhöhen sich die Beiträge mit dem Alter überproportional. Formal ist es möglich, auch im Alter von 50 Jahren noch eine private Krankenversicherung abzuschließen. Aber das ist dann in der Regel sehr kostenintensiv. In diesem Fall empfehlen wir Krankenzusatzversicherungen.

Privat oder gesetzlich krankenversichern?

Arbeitnehmer, die unter der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € Jahresbruttoeinkommen (für das Jahr 2026) liegen, können sich nur gesetzlich versichern. Viele entscheiden sich daher für Zusatzversicherungen, um Ihre Gesundheitsleistungen zu erhöhen. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise das Krankentagegeld, zahnärztliche Behandlungen und das Ein- oder Zweibettzimmer.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keinen einheitlichen Leistungskatalog, der für alle gilt. Der Versicherungsschutz wird für jede zu versichernde Person individuell abgestimmt. Die drei großen Bausteine sind ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Besonders bei Krankenhausleistungen und bei Leistungen im ambulanten Bereich liegen die größten Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung.

Privatversicherte erhalten beispielsweise hochwertigere medizinische Produkte und eine bessere ärztliche Behandlung. Die Entscheidung, ob Sie sich gesetzlich oder doch besser privat krankenversichern sollten, können wir Ihnen zwar nicht abnehmen, aber objektiv beraten.

Tarife sind oft kompliziert und der günstigste Schutz ist nicht unbedingt der beste. Im schlimmsten Fall können Sie mit einem Billig-Tarif sogar schlechter gestellt sein als mit der gesetzlichen Versicherung. Ebenso ist auch der teuerste Tarif nicht automatisch der beste für Sie.

Eine kompetente, objektive Beratung sollte daher immer an erster Stelle stehen.

Haben Sie noch Fragen? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne