Zu den Leistungen der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung gehören beispielsweise:
- umfassende ambulante Behandlungen
- Heilpraktikerleistungen
- Wahlleistungen im Krankenhaus
- umfangreiche Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz
- Erstattungen für Sehhilfen
Leistungen, die von der Beihilfe gekürzt oder nicht vollständig übernommen werden, können in der privaten Krankenversicherung über einen sogenannten „Beihilfeergänzungstarif“ abgesichert werden.
Zudem bieten mehrere Bundesländer (u. a. Bremen, Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen) die sogenannte pauschale Beihilfe an. In diesem Fall wird auch der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hälftig bezuschusst.
Gibt es im jeweiligen Bundesland keine pauschale Beihilfe, muss der Beitrag zur GKV grundsätzlich vollständig selbst getragen werden (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Der Leistungsumfang ist in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch in vielen Bereichen geringer als in der privaten Krankenversicherung.