Private Krankenversicherung:

Freie Arztwahl Privatärztliche Behandlung Keine lange Wartezeiten

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist für alle, die mehr Leistungen für Ihre Gesundheit haben möchten. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlungen mit dem neuesten Stand der Medizin und Technik, höherwertige Zahnersatzleistungen und Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus sind nur einige der Vorteile für Privatversicherte.

In der privaten Krankenversicherung erhalten Sie deutlich umfassendere Leistungen als in der gesetzlichen Versicherung wie zum Beispiel:

Modernste Medizin und Behandlungsmethoden

Sie legen den Leistungsumfang individuell für Ihre Person fest

Schnellere Terminvergabe bei Ärzten und Spezialisten

Einkommensunabhängige Beiträge

100%ige Kostenübernahme kostenintensiver Medizin (tarifabhängig)

Freie Arztwahl zwischen niedergelassenen Ärzten

Zeitersparnis – kurze Wartezeiten

Freie Krankenhauswahl

Ungekürzte Leistungen – vertraglich garantierte Leistungen

Bessere Materialien bei Zahnersatzmaßnahmen

Für Sie nur das Beste!

Wir bieten Ihnen Angebote namhafter Versicherer an wie Allianz, Barmenia, Hallesche Krankenversicherung oder ARAG. Darunter wurden viele ein oder mehrfach für Ihre guten Tarife, Leistungen oder Ihren Service ausgezeichnet.

Leistungen in der Privatversicherung

Die Versorgung von Privatpatienten geht je nach gewähltem Leistungsumfang weit über die Grundversorgung hinaus. Neben der bevorzugten Behandlung gehören zu den wichtigsten Leistungen der Privatversicherung:

  • Krankentagegeld
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Psychotherapeutische Leistungen
  • Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Volle Erstattung von Medikamenten und Heilmitteln wie zum Beispiel Massagen (tarifabhängig)
  • Höhere Erstattung für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen sowie bei Lasik
  • Versicherungsschutz auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Übernahme von Kuren
  • Kosten für Hilfsmittel
  • Erstattung der Kosten von Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden (beispielweise Heilpraktiker)

Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen

Für Personen, die eine Beamtenlaufbahn anstreben, sind für die Krankenvollversicherung spezielle Rahmenbedingungen zu beachten. Diese gelten für Beamte und Beamtinnen

  • auf Widerruf in der Ausbildungszeit oder während des Referendariats, auch Beamtenanwärter und Beamtenanwärterin genannt
  • auf Probe, nach bestandener Prüfung
  • auf Lebenszeit, nach der Probezeit mit erfolgter Ernennung und Beurkundung

Beamtenanwärter und Beamtenanwärterin sind grundsätzliche selbst beihilfeberücksichtigungsfähig und somit nicht mehr in der Familienversicherung eines Elternteils versicherbar. Auch eine studentische Versicherung, egal ob gesetzlich oder privat, entfällt. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt bereits die Eingruppierung in

  • einfacher Dienst
  • mittlerer Dienst
  • gehobener Dienst
  • höherer Dienst

In allen drei Phasen der Beamtenlaufbahn erhalten Sie über Ihren Dienstherrn Beihilfe. Die Beihilfe ist der staatliche Zuschuss zu den Gesundheitskosten und deckt mindestens 50 % der Gesundheitskosten ab und kann auch Familienmitglieder berücksichtigen. Die Öffnungsaktion gewährleistet, dass auch Personen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem folgenden Abschnitt:

Beilhilfe | Der staatliche Zuschuss zu den Gesundheitskosten

Die Höhe der Beihilfe richtet sich individuell nach der familiären Situation und liegt in der Regel für

  • die beihilfeberechtigte Person bei 50 %
  • Kinder bei 80 %
  • Ehe- oder Lebenspartner und Ehe- oder Lebenspartnerinnen bei 70 %, wenn diese beihilfeberechtigt sind*

Die Zuschüsse variieren auch nach der jeweiligen Beihilfeordnung des zuständigen Bundeslandes oder des Bundes.
Die verbleibenden Restkosten müssen dann über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Da es sich immer nur um einen anteiligen Prozentsatz handelt, ist die PKV sehr kostengünstig. Jedoch hat die beihilfeberechtigte Person alle Vorteile der privaten Versicherung. Selbstverständlich passt sich die private Krankenversicherung an die Beihilfesituation an.

 

*Hier liegen jedoch Einkommensgrenzen zugrunde. Diese liegen bei einem Einkommen von bis zu 20.000 € im Vorjahr und auch im laufenden Jahr.

Leistungen | Der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung

Zu den Leistungen der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung gehören beispielsweise

  • vollumfängliche ambulante Behandlungen
  • Heilpraktiker Leistungen
  • Wahlleistungen im Krankenhaus
  • hohe Zahnleistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Erstattungen für Sehhilfen

Selbst Leistungen, die von der Beihilfe gekürzt werden, können über die private Krankenversicherung über einen „Beihilfeergänzungstarif“ aufgefangen werden.

Zudem bieten einige Bundesländer (Bremen, Niedersachsen, Berlin, Hamburg, Sachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen) die pauschale Beihilfe an, hier wird auch die GKV hälftig bezuschusst. Gibt es in dem für den Beamten oder der Beamtin zuständigen Bundesland keine pauschale Beihilfe, muss der Beamte oder die Beamtin den GKV-Beitrag voll tragen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Der Leistungsumfang ist dabei allerdings in den meisten Bereichen deutlich geringer.

Öffnungsaktion | Aufnahme auch mit Vorerkrankungen und / oder Behinderungen

Vorerkrankungen und / oder Behinderungen stellen kein Hindernis für den Eintritt in die private Krankenversicherung dar, denn hier gibt es für Beamte und Beamtinnen eine Ausnahme: Die Öffnungsaktion!

Die Öffnungsaktion garantiert die Aufnahme in die private Krankenversicherung und es kann keine Ablehnung aufgrund des Gesundheitszustands oder Behinderungen erfolgen:

  • Der Risikozuschlag beträgt dabei maximal und in der Regel 30 %.
  • Es gibt keine Leistungsausschlüsse in den Grundtarifen oder in den Tarifen, die der Öffnungsaktion angelehnt sind.
  • In der Regel besteht kein Anspruch auf Optionstarife und / oder Mehrleistungen.

 

Wichtig
Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach der ersten Verbeamtung gestellt werden und es muss die erstmalige Mitgliedschaft in einer privaten Krankheitskostenvollversicherung sein. Diese Regelung gilt auch für beihilfeberechtigte Ehe- oder Lebenspartner und Ehe- oder Lebenspartnerinnen sowie eigene und /oder adoptierte Kinder.

Gerne beantworten wir Ihnen Ihre individuellen Fragen und berechnen die Versicherungsbeiträge für Ihre Krankenvollversicherung. Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich für Sie. Buchen Sie gleich hier Ihren Beratungstermin.

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Die Entscheidung, sich privat krankenversichern zu lassen, sollte nicht leichtfertig getroffen werden. Für eine gute Übersicht ist ein Vergleich der Tarife, der von Profis begleitet wird, notwendig. Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich. Buchen Sie gleich hier Ihren Beratungstermin.

FAQ

Voraussetzungen für die private Krankenversicherung

Jeder Arbeitnehmer, der über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 € (Jahresbruttoeinkommen für 2024) liegt, kann sich privat versichern.

Außerdem gibt es für Arbeitnehmer eine Gesundheitsprüfung. Es werden zum Beispiel Erkrankungen, Allergien, Krankenhausaufhalte abgefragt. Sofern schwere Gesundheitslücken bestehen, verlangen Versicherer oft hohe Zuschläge, schließen bestimmte Leistungen aus oder lehnen eine private Versicherung ab. Da jeder Gesundheitszustand anders ist, empfehlen wir Ihnen, sich von uns als professionellen Versicherungsmakler beraten zu lassen.

Wir besprechen mit Ihnen, ob für Sie die private Krankenversicherung möglich ist oder ob für Sie Zusatzversicherungen vorteilhafter sind.

Für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter existiert die Versicherungspflichtgrenze nicht. Diese Personengruppen können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern und müssen keine Vorbedingungen erfüllen.

Ausnahmen bestehen hingegen für Künstler, Publizisten oder auch Landwirte.

Für wen ist eine private Krankenversicherung sinnvoll?

Angestellte

Angestellte, die über ein sehr hohes Einkommen verfügen, erhalten durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung nicht nur bessere Leistungen, sondern können dabei auch noch Geld sparen. Das liegt daran, dass die Beiträge in der PKV nicht nach der Höhe des Einkommens berechnet werden, sondern nach dem Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn.

Beispiel*

Ein 30-jähriger Arbeitnehmer ohne Kinder verdient monatlich 5.213 €.
Der monatliche Beitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für den Versicherten beläuft sich auf 928,80 €. Wenn derselbe Arbeitnehmer privat versichert wäre, würde er monatlich rund 640 € bezahlen. Damit kann er bis zu 273 € im Monat und sogar 3.000 € im Jahr sparen.

*Bei der Berechnung des Sparpotentials liegt der Tarif Allianz Aktimed Plus 100 inkl. Pflegepflichtversicherung zugrunde mit einem Krankengeld ab der 7. Woche und einem Tagessatz von 120 €. Da steuerliche Aspekte in der Berechnung nicht berücksichtigt wurden, ist das Sparpotential etwas geringer. Der Einfachheit halber wurde es in unserem Beispiel weggelassen.

Beamte, Beamtenanwärter, Kinder und Studenten

Auch Beamte, Beamtenanwärter, Kinder und Studierende können sich privat versichern lassen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Versicherungsexpertinnen und Versicherungsexperten.

Selbstständige und Freiberufler

Im Gegensatz zu Angestellten müssen Selbstständige und Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung die kompletten Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (also sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil) bezahlen. Sich privat krankenversichern zu lassen, lohnt sich daher doppelt:
Neben der Kostenersparnis sind es die Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen. Da der Beitrag in der PKV nicht vom Einkommen abhängt, lohnt sich eine private Krankenversicherung vor allem für gutverdienende Selbstständige.

Kosten der privaten Krankenversicherung

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist in den letzten 10 Jahren um 3,4% pro Jahr gestiegen. 2023 beträgt der Beitrag ca. 1.000 € (inkl. gesetzlicher Pflegeversicherung für Kinderlose und durchschnittlichen GKV Zusatzbeitrag von 1,3%).

Für das beste Preis-Leistungsverhältnis lohnt es sich zu vergleichen. Je nach Umfang der gewählten Leistungen berechnet sich die Beitragshöhe. Da sich die Tarife individuell zusammenstellen lassen, kann jeder Versicherte das Preis-Leistungs-Verhältnis mitgestalten. Die Beiträge werden zu Beginn des Versicherungsabschlusses berechnet. Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang sind dafür die ausschlaggebenden Faktoren.

Generell gilt: Je jünger und gesünder Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses sind, desto geringer die Kosten – auch langfristig. Der Grund dafür ist, dass sich, je früher sich eine Person privat versichert, desto mehr Altersrückstellungen aufgebaut werden können.

Für den Abschluss einer privaten Versicherung gibt es keine Altersgrenze. Allerdings erhöhen sich die Beiträge mit dem Alter überproportional. Formal ist es möglich im Alter von 50 Jahren eine private Krankenversicherung abzuschließen. Aber das ist dann in der Regel sehr kostenintensiv. In diesem Fall empfehlen wir Krankenzusatzversicherungen.

Privat oder gesetzlich krankenversichern?

Arbeitnehmer, die unter der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 € Jahresbruttoeinkommen (für das Jahr 2024) liegen, können sich nur gesetzlich versichern. Viele entscheiden sich daher für Zusatzversicherungen, um Ihre Gesundheitsleistungen zu erhöhen. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise das Krankentagegeld, zahnärztliche Behandlungen und das Ein- oder Zweibettzimmer.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Versicherung keinen einheitlichen Leistungskatalog, der für jeden gilt. Der Versicherungsschutz wird für jede zu versichernde Person individuell abgestimmt.

Die drei großen Bausteine sind ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Besonders bei Krankenhausleistungen und bei Leistungen im ambulanten Bereich liegen die größten Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung.

Privat Versicherte erhalten beispielsweise standardmäßig hochwertigere medizinische Produkte und eine bessere ärztliche Behandlung.

Die Entscheidung, ob Sie sich gesetzlich oder doch besser privat krankenversichern sollten, können wir Ihnen zwar nicht abnehmen, aber wir beraten Sie gerne neutral.

Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir den Überblick.

Tarife sind oft kompliziert und der günstigste Schutz ist nicht unbedingt der Beste. Im schlimmsten Fall können Sie sogar mit einem Billig-Tarif schlechter gestellt werden als mit der gesetzlichen Versicherung.

Wir begleiten Sie gern auf dem Weg zu Ihrem optimalen Schutz.

Zu kompliziert? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!