Kennen Sie die Kündigungsfristen Ihrer Policen, können Sie eine automatische Verlängerung Ihres Versicherungsvertrages vermeiden. Einen Überblick zum Thema Beenden von Versicherungsverträgen finden Sie hier:
Festgelegte Laufzeit
Es gibt Versicherungen mit begrenzter Laufzeit, bei denen keine separate Kündigung erforderlich ist. Sollten Sie den Schutz weiterhin benötigen, müssen Sie sich aktiv um eine neue Police kümmern. Zu diesen Versicherungen gehören beispielsweise:
E-Scooter
Für E-Scooter endet die Laufzeitende mit dem letzten Tag im Februar eines jeden Jahres.
Per 1. März eines Jahres müssen Sie eine neue Police abschließen, wenn Sie Ihren E-Scooter weiter fahren möchten.
Moped
Für Mopeds endet die Laufzeitende mit dem letzten Tag im Februar eines jeden Jahres.
Per 1. März eines Jahres müssen Sie eine neue Police abschließen, wenn Sie Ihr Moped weiter fahren möchten.
Reiserücktrittversicherung
Der Vertrag einer Einzelreiserücktrittsversicherung endet automatisch zum Beginn der Reise beziehungsweise spätestens nach Beendigung der Reise.
Gängige Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen können je nach Versicherungssparte variieren. Gängige Fristen sind beispielsweise:
Sachversicherungen | Ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres
Bei der Kfz-Haftpflicht ist die Kündigungsfrist ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres.
Sachversicherungen | Drei Monate zum Ablauf
Eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf ist häufig zu finden bei Hausrat, Privathaftpflicht, Rechtsschutz, Tierkranken oder auch Wohngebäude.
Vorsorgeprodukte | Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Rentenversicherungen
Bei Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen richten sich die Kündigungsfristen in der Regel nach der Zahlungsperiode, die beispielsweise monatlich oder jährlich sein kann.
Bei Rentenversicherungen gibt es Produkte, die nicht vorzeitig kündbar sind, wie die Rürup-/Basis-Rente.
Bei anderen Rentenversicherungen zieht eine Kündigung erhebliche Nachteile nach sich. So beispielsweise bei der Riester-Rente die Rückzahlung von Zulagen.
Ziehen Sie in Erwägung, ein langfristiges Vorsorgeprodukt zu kündigen, sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Versicherer oder Makler. In vielen Fällen kann eine Beitragsfreistellung eine Alternative zur Kündigung sein. Die Versicherungssumme wird dann angepasst, aber Sie verlieren Ihre Absicherung nicht gänzlich.
Einen Blick in die Versicherungsunterlagen sollten Sie in allen Fällen werfen, um die jeweiligen Fristen einzuhalten.
Vorsorgeprodukte | Krankenversicherungen
Eine Krankenversicherung können Sie frühestens nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (in der Regel zwischen 12 und 24 Monate) mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.
Dabei können Sie Ihre Kündigung auch auf einzelne versicherte Personen oder Tarife beschränken.
Achten Sie darauf, wie das Versicherungsjahr bei Ihrem Anbieter definiert ist. Bei einigen Anbietern entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr – andere wiederum orientieren sich an dem Versicherungsbeginn.
Sind Sie privat krankenversichert und möchten Ihren Versicherungsschutz kündigen oder wechseln, müssen Sie aufgrund der Krankenversicherungspflicht zudem einen Nachweis erbringen, dass Sie nahtlos im Anschluss (gesetzlich oder privat) krankenversichert sind. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt Ihren Versicherungsberater hinzuziehen.
Hinweis
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Versicherung zu kündigen, ist es wichtig, die individuellen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen. Es gelten die Fristen, die in Ihrer Police genannt sind. Viele Versicherungen bieten inzwischen die Möglichkeit der täglichen oder monatlichen Kündigung.
Gründe für eine außergewöhnliche Kündigung
Es gibt Situationen, die zu einem Sonderkündigungsrecht führen. Dazu gehören beispielsweise:
Schadensfall
Bei einem Schadensfall haben Sie bis vier Wochen nach Schadenregulierung ein Kündigungsrecht.
Vertragsänderung
Bei einer Vertragsänderung wie beispielsweise einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht von einen Monat ab Erhalt der Rechnung.
Form der Kündigung
Eine Kündigung sollten Sie schriftlich einreichen, am besten per Einschreiben oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Es ist ratsam, sich direkt an den Versicherer oder Ihren Makler zu wenden sowie die Vertragsunterlagen zu überprüfen.
Bei Krankenversicherungen mit weiteren versicherten Personen müssen auch diese bei Volljährigkeit mitunterschreiben, denn Volljährige haben ein Weiterführungsrecht.
WICHTIG
Sofern der Versicherungsschutz weiterhin gewünscht wird, schließen Sie rechtzeitig eine neue Police ab, damit eine lückenlose Deckung gewährleistet werden kann. Bei Versicherungen mit Gesundheitsfragen sollten Sie nicht zu voreilig kündigen. Stellen Sie – am besten gemeinsam mit Ihrem Makler – zunächst eine Anfrage bei der neuen Gesellschaft.
Unser Tipp für Sie: Das Maklermandat
Gerne unterstützen wir Sie bei einem Wechsel oder einer Stornierung Ihrer Versicherungen. Erteilen Sie uns ein Maklermandat, so können wir alle notwendigen Schritte mit den Gesellschaften vornehmen. Wir stimmen uns im Vorfeld ab, legen die notwendigen Schritte fest und dann lassen Sie uns den Rest machen!
Wann hat der Versicherer ein Recht zu kündigen?
Der Versicherer kann zum Ablauf die Police kündigen.
Bei Sachpolicen, wie beispielweise Haftpflicht und Hausrat, nehmen Versicherer gelegentlich Ihr Kündigungsrecht nach ungünstigen Schadenverläufen wahr.
Von dem Rücktritts- oder Kündigungsrecht kann ein Versicherer Gebrauch machen, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Eine Anzeigepflichtverletzung kommt beispielsweise durch unvollständige oder falsche Angaben zustande.
Kündigen ja oder nein?
Nehmen Sie sich unbedingt Zeit für die Entscheidung, ob Sie eine Versicherungspolice kündigen. Sprechen Sie gerne auch mit Versicherungsexperten und -expertinnen, die mit Ihnen mögliche Alternativen wie beispielsweise eine Beitragsfreistellung besprechen können. Bei Unsicherheiten und Fragen helfen wir Ihnen gerne: