Tierhalterhaftpflichtversicherung: Sicherheit für Ihre Fellnase

Was leistet eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Als Halterin oder Halter eines Pferdes, Ponys oder insbesondere eines Hundes benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Denn der Besitz Ihres Tieres verpflichtet Sie dazu, für alle Schäden aufzukommen, die Ihr Tier verursacht – selbst dann, wenn Sie selbst kein Verschulden trifft.

Dieses Risiko wird durch diese spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt, die sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden einschließt.

Ein Mann auf einem braunen Pferd springt in einem Übungsgelände über eine Holzhindernis

Was müssen Sie bei der Hundehalterhaftpflicht beachten?

Vergewissern Sie sich, welche Regelungen für die Rasse Ihres Hundes gelten, da einige sogenannten „Listenhunde“ nur eingeschränkt oder zu besonderen Bedingungen versichert werden können. Zudem ist für jeden Hund in der Regel der Abschluss einer eigenen Versicherung erforderlich.

Die Versicherungssumme sollte dabei mindestens 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist besonders wichtig, da die Höhe des Schadens speziell bei Personenschäden und Erwerbsausfall der geschädigten Person im Ernstfall erheblich sein kann.

Da sich eine eindeutige Schuldzuweisung zwischen Tier und Halter oder Halterin oft nicht treffen lässt, empfehlen wir den zusätzlichen Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

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Hundehalterhaftpflicht: Umfassender Schutz zu fairen Preisen

Nutzen Sie unseren bequemen Onlinerechner, um Ihre Hundehalterhaftpflichtversicherung direkt abzuschließen. Einige Beispieltarife für beliebte Hunderassen haben wir für Sie berechnet:

Labrador

5,84 €
im Monat*

Französische Bulldogge

4,64 €
im Monat*

Chihuahua

4,30 €
im Monat*

*Tarif XL Optimal 50 Mio GK; Tierhalterin/Tierhalter 30 Jahre, Selbstbeteiligung 150 €. Im Tarif enthalten sind: Schadenersatz bis zu einer Höhe von 50. Mio € (max. 15 Mio. € pro Person) | Familienangehörige und weitere Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer in häuslicher Gemeinschaft | Einsatz im Ehrenamt und zu therapeutischen Zwecken | Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden bis 20 Mio. € | Forderungsausfalldeckung

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