Deshalb kann es auch immer wieder geschehen, dass der Hund ganz unerwartet alles Gelernte vergisst und nur noch seinem Instinkt folgt.
Ebenso wie der Hundebesitzer oder die -besitzerin braucht auch der Halter oder die Halterin eines Ponys oder Reitpferdes eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Denn allein schon der Besitz eines Hundes oder Pferdes verpflichtet dazu, alle durch die Tiere verursachten Schäden zu bezahlen – auch wenn Sie als Halter oder Halterin kein Verschulden trifft.
Dieses Risiko wird durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert, die sowohl Personen- als auch Sachschäden einschließt.