Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, von der insbesondere Familien mit Kindern sowie Personen mit geringem Einkommen profitieren. Dabei unterstützen staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile während der Ansparphase den Aufbau der Altersvorsorge.
Wer kann riestern?
Förderfähig sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständige sowie geringfügig Beschäftigte, die eigene Sozialversicherungsbeiträge leisten, Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Arbeitslosengeld sowie Personen, die sich in der Elternzeit befinden.
Höchst- und Mindesteigenbeitrag
Um die Förderung in voller Höhe auszuschöpfen zu können, müssen mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresverdienstes abzüglich der staatlichen Zulage(n) in den Vertrag einfließen (Mindesteigenbeitrag). Sie können aber auch mehr einzahlen. Maximal können 2.100 € pro Jahr abzüglich aller Zulagen in den Vertrag eingezahlt werden (Höchstbetrag).
Tipp: Vereinbaren Sie mit dem Anbieter Ihrer Wahl einen Dauerzulagenantrag, beantragt dieser automatisch die Zulagen für Sie.
Diese Zulagen können Sie beantragen:
Grundzulage: 175 €
Kinderzulage pro Kind: 185 € (bis Ende 2007 geborene Kinder)
Kinderzulage pro Kind: 300 € (ab 2008 geborene Kinder)
Einsteigerbonus: 200 Euro für Personen unter 25 Jahren
Die Kinderzulage fließt in der Regel so lange, wie auch Kindergeld bezogen wird.
Ihre Einzahlungen in den Vertrag verringern als Sonderausgaben Ihr zu versteuernde Einkommen, sind also steuerlich absetzbar. Dabei liegt die Höchstgrenze bei 2.100 € für das Jahr 2024 und wird in der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ aufgeführt. Die späteren Rentenauszahlungen unterliegen der Einkommensteuer.
Die Riester-Rente lohnt sich ebenfalls für Ehepaare, bei denen nur ein Ehepartner zum förderberechtigten Personenkreis gehört. Hier profitiert vor allem der Ehepartner, der sonst keine staatliche Förderung erhalten würde.
Beispielrechnung zur Riester-Rente
Marita ist 30 Jahre, verheiratet und hat zwei Kinder (Max geboren 2010 und Mia geboren 2012). Sie hatte im letzten Jahr einen rentenversicherungspflichtigen Jahresverdienst in Höhe von 30.000.
4% Sparsumme 1.200 €
Grundzulage 175 €
Kinderzulage Max 300 €
Kinderzulage Mia 300 €
Ergibt einen Sparanteil für Marita in Höhe von 425 €, was jeden Monat 35,42 € entspricht.
Vorteile der Riester-Rente
- direkte staatliche Zulagen für Ihre Altersversorgung
- auf Lebenszeit garantierte Rente
- Barauszahlung in einem Betrag bis zu 30 % Ihres Versorgungsguthabens möglich
- Übertragung des Guthabens auf den überlebenden Ehegatten möglich
- Das angesparte Kapital bleibt bei Arbeitslosigkeit unangetastet.
- vorzeitiger Zugriff auf das Guthaben möglich (gegen Rückzahlung der Steuerförderung)