Private Altersvorsorge:

private RentenversicherungRieser-RenteBasis(Rürup)-RenteKinder-Vorsorge

Warum ist die private Altersvorsorge so wichtig?

Angesichts der wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen nimmt die Bedeutung einer privaten Altersvorsorge immer deutlicher zu. Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Um finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit im Ruhestand zu gewährleisten, ist die gezielte Ergänzung durch private Altersvorsorgemaßnahmen unerlässlich.

Es ist nie zu früh oder zu spät mit der privaten Altersvorsorge zu beginnen!

Wenn Sie jedoch später beginnen, müssen Sie einen höheren Aufwand leisten, um die gewünschten Leistungen zu erzielen. Sie finden hier umfassende Informationen, zu den verschiedenen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge:

Informationen
zur privaten Rentenversicherung

Basis(Rürup)-Rente

Riester-Rente

betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Kinder-Altersvorsorge

Was muss ich über die private Rentenversicherung wissen?

Das Angebot an Vorsorgelösungen ist vielfältig. Die Auswahl hängt dabei unter anderem von Ihren individuellen Bedürfnissen, Ihren Erwartungen an die spätere Altersvorsorge aber auch von Ihrer Risikobereitschaft ab. Die private Rentenversicherung bietet die flexibelste Form der Altersvorsorge. Dabei werden vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bei Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit und zum Rentenbeginn angeboten, die eine individuelle Altersvorsorge ermöglichen:

Anlageform

Da rein konventionelle Rentenversicherungen in den vergangenen Jahren aufgrund des niedrigen Zinsniveaus unattraktiv wurden, gewann die fondsgebundene Lösung immer mehr an Attraktivität, um höhere Renditechancen zu erzielen.

Viele Anbieter bieten daher eine Kombination aus beiden Welten an: Fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen Sie sowohl von der Dynamik eines Fondssparplanes als auch von den Sicherheitsmerkmalen einer herkömmlichen Rentenversicherung profitieren.

Welche Form jedoch geeignet ist, sollte grundsätzlich von weiteren Faktoren abhängig gemacht werden, wie unter anderem von der Dauer der Ansparphase.

Auszahlungsoptionen zu Rentenbeginn

Wird die Leistung fällig, haben Sie die Möglichkeit zwischen einer einmaligen Kapitalabfindung oder einer lebenslangen Rente zu wählen.

Dynamik

Durch eine dynamische Anpassung des Beitrags erhöht sich die Versicherungsleistung und Sie sorgen somit für einen Inflationsausgleich.

Entnahme- bzw. Zuzahlungsmöglichkeit

Nicht alle Lebenssituationen sind hervorsehbar. Mit der Option der Zuzahlung können Sie beispielsweise eine Erbschaft in den Vertrag einbringen, um damit die spätere Rente zu erhöhen. Mit der Entnahme-Option können Sie beispielsweise Kapital entnehmen, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken.

Flexibler Rentenbeginn

Vereinbaren Sie einen flexiblen Rentenbeginn, der Ihnen beispielsweise die Möglichkeit gibt, die Rentenzahlung vorzuziehen oder bis zum definierten maximalen Rentenbeginnalter aufzuschieben.

Hinterbliebenenschutz im Todesfall

In der Regel erhalten die Hinterbliebenen durch die Todesfallleistung das erreichte Kapital, mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge (Beitragsrückgewähr) oder im Rentenbezug das erreichte Kapital bei Rentenbeginn abzüglich bereits geleisteter Renten (Rückzahlgarantie).

Den Abschluss einer privaten Rentenversicherung sprechen Sie am besten mit Versicherungsexperten und -expertinnen durch. Wir unterstützen Sie gerne:

Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente, auch als Basis-Rente bekannt, wird staatlich gefördert. Sie richtet sich insbesondere an Selbstständige und Gutverdiener, die von steuerlichen Vorteilen profitieren können.

Ihre Einzahlungen in den Vertrag verringern als Sonderausgaben Ihr zu versteuernde Einkommen, sind also steuerlich absetzbar und werden in der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ aufgeführt. Dabei liegt die Höchstgrenze bei 27.565 € für das Jahr 2024.  Ab 2025 sind 100 Prozent der Beiträge zur Rürup-Rente bis maximal 29.344 € für Ledige steuerwirksam absetzbar. Bei Verheirateten ist der doppelte Betrag zu 58.688 € möglich. Die späteren Rentenauszahlungen unterliegen der Einkommensteuer.

Vorteile der Rürup-Rente

  • Aufbau einer Altersvorsorge mit staatlicher Förderung durch Steuerersparnis
  • lebenslange Rentenzahlung
  • Das angesparte Kapital bleibt bei Arbeitslosigkeit unangetastet.
  • Sie zahlen aus Ihrer Basisrente keine Beiträge zur Krankenversicherung.

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, von der insbesondere Familien mit Kindern sowie Personen mit geringem Einkommen profitieren. Dabei unterstützen staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile während der Ansparphase den Aufbau der Altersvorsorge.

Wer kann riestern?
Förderfähig sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständige sowie geringfügig Beschäftigte, die eigene Sozialversicherungsbeiträge leisten, Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Arbeitslosengeld sowie Personen, die sich in der Elternzeit befinden.

Höchst- und Mindesteigenbeitrag
Um die Förderung in voller Höhe auszuschöpfen zu können, müssen mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresverdienstes abzüglich der staatlichen Zulage(n) in den Vertrag einfließen (Mindesteigenbeitrag). Sie können aber auch mehr einzahlen. Maximal können 2.100 € pro Jahr abzüglich aller Zulagen in den Vertrag eingezahlt werden (Höchstbetrag).
Tipp: Vereinbaren Sie mit dem Anbieter Ihrer Wahl einen Dauerzulagenantrag, beantragt dieser automatisch die Zulagen für Sie.

Diese Zulagen können Sie beantragen:
Grundzulage: 175 €
Kinderzulage pro Kind: 185 € (bis Ende 2007 geborene Kinder)
Kinderzulage pro Kind: 300 € (ab 2008 geborene Kinder)
Einsteigerbonus: 200 Euro für Personen unter 25 Jahren
Die Kinderzulage fließt in der Regel so lange, wie auch Kindergeld bezogen wird.
Ihre Einzahlungen in den Vertrag verringern als Sonderausgaben Ihr zu versteuernde Einkommen, sind also steuerlich absetzbar. Dabei liegt die Höchstgrenze bei 2.100 € für das Jahr 2024 und wird in der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ aufgeführt. Die späteren Rentenauszahlungen unterliegen der Einkommensteuer.

Die Riester-Rente lohnt sich ebenfalls für Ehepaare, bei denen nur ein Ehepartner zum förderberechtigten Personenkreis gehört. Hier profitiert vor allem der Ehepartner, der sonst keine staatliche Förderung erhalten würde.

Beispielrechnung zur Riester-Rente
Marita ist 30 Jahre, verheiratet und hat zwei Kinder (Max geboren 2010 und Mia geboren 2012). Sie hatte im letzten Jahr einen rentenversicherungspflichtigen Jahresverdienst in Höhe von 30.000.
4% Sparsumme 1.200 €
Grundzulage 175 €
Kinderzulage Max 300 €
Kinderzulage Mia 300 €
Ergibt einen Sparanteil für Marita in Höhe von 425 €, was jeden Monat 35,42 € entspricht.

Vorteile der Riester-Rente

  • direkte staatliche Zulagen für Ihre Altersversorgung
  • auf Lebenszeit garantierte Rente
  • Barauszahlung in einem Betrag bis zu 30 % Ihres Versorgungsguthabens möglich
  • Übertragung des Guthabens auf den überlebenden Ehegatten möglich
  • Das angesparte Kapital bleibt bei Arbeitslosigkeit unangetastet.
  • vorzeitiger Zugriff auf das Guthaben möglich (gegen Rückzahlung der Steuerförderung)

Private Altersvorsorge bereits im Kindesalter starten?

Ja, legen Sie schon jetzt den Grundstein für die Altersvorsorge Ihres Kindes und beginnen Sie den Kapitalaufbau für eine lebensbegleitende finanzielle Sicherheit für Ihr Kind so früh wie möglich.

Viele Anbieter bieten hierfür spezielle Kindervorsorgeprodukte an. Den Vertrag kann Ihr Kind später ab der Volljährigkeit selbst fortführen. Durch variable Gestaltungsmöglichkeiten können Sie Ihr Kind bei sich verändernden Lebensphasen zusätzlich finanziell unterstützen, beispielsweise durch Kapitalentnahmen zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums oder durch flexible Zuzahlungen durch Geldgeschenke oder Erbschaften.

Mit optionalen Zusatzbausteinen, wie eine Pflegeabsicherung oder die spätere Arbeitskraftsicherung kann die Vorsorge optimal ergänzt werden. Beispielsweise kann ein vereinbarter Pflegerentenbaustein unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Kind maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Ihren Nachwuchs wachsen:

Was muss ich über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wissen?

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Diese wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente wird über die sogenannte Entgeltumwandlung finanziert, bei der ein Teil des Bruttogehalts in die bAV eingezahlt wird. Dies geschieht steuer- und sozialabgabenfrei, sodass sich Ihr Nettoaufwand im Verhältnis zur Einzahlungsgröße reduziert.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung fließen Beiträge direkt aus dem Bruttoeinkommen in die betriebliche Altersvorsorge. Die Versorgungsbeiträge beispielsweise in eine Direktversicherung sind steuerfrei in einer Höhe bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sind sozialversicherungsfrei bis 4 % der BBG.
Zudem sind Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, die Entgeltumwandlung mit mindestens 15 % zu bezuschussen.

Beispielrechnung
115,00 € Gesamtbeitrag, der in die Direktversicherung fließt

  • 15,00 € Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % auf die Entgeltumwandlung
  • 100,00 € Eigenanteil durch Entgeltumwandlung
  • 28,00 € Steuerersparnis* (bei einem Grenzsteuersatz von 28 %)
  • 20,00 € Sozialversicherungsersparnis* (bei Sozialversicherungsbeitrag von 20 %)

52,00 € Nettoaufwand für den Eigenanteil durch den Arbeitnehmenden

*Die Direktversicherungsbeiträge gehen direkt vom Bruttogehalt ab, sind somit steuer- und sozialversicherungsfrei.

 

Was müssen Sie bei der bAV beachten?
Obwohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV haben, besteht keine Informationspflicht seitens des Arbeitgebers. Daher empfehlen wir, aktiv bei der Personalabteilung nach den bestehenden bAV-Angeboten des Unternehmens zu fragen. Wie ein Arbeitgeber seine Altersversorgung organisiert, ist allein ihm überlassen.
Sollte der Arbeitgeber keine eigene betriebliche Altersversorgung anbieten, unterstützen wir Sie beim Abschluss einer Direktversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler verwaltet, während Sie als arbeitnehmende Person oder Ihre Hinterbliebenen die Bezugsberechtigten sind.

 

Was passiert mit Ihrer bAV bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz des Arbeitgebers?

  • Arbeitgeberwechsel: Bei einem Arbeitgeberwechsel gehen bisherige Einzahlungen per Entgeltumwandlung nicht verloren. In vielen Fällen kann die bAV zum neuen Arbeitgeber mitgenommen und dort fortgeführt werden. Je nach Durchführungsweg ist es sogar möglich, dass die betriebliche Altersvorsorge als private Versicherung mit eigenen Beiträgen fortgeführt werden kann.
    Die Versicherung kann auch beitragsfrei gestellt werden. Es kommen dann zwar keine neuen Beiträge mehr dazu, doch das bestehende Guthaben wird weiterhin verzinst und mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt.
  • Insolvenz des Arbeitgebers: Ihre unverfallbaren Ansprüche sind gesichert, sodass Sie sich keine Sorgen um Ihre bAV machen müssen.

 

Auszahlung der bAV
Zum Renteneintritt haben Sie die Wahl, sich Ihre betriebliche Altersvorsorge entweder als monatliche Rente, als Einmalzahlung oder als Kombination aus beiden Varianten auszahlen zu lassen. Während der Rentenphase sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, sofern Sie gesetzlich versichert sind. Für die Sozialabgaben gibt es einen Freibetrag und nur Beträge über dieser Grenze unterliegen der Abgabenpflicht.

 

Jetzt aktiv werden!
Nutzen Sie unbedingt Ihre Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge und sorgen damit frühzeitig für Ihre Zukunft vor. Wir beraten Sie und Ihren Arbeitgeber gerne und helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Zu kompliziert? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!

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