Private Altersvorsorge: Ihr Werkzeug gegen die Rentenlücke

Warum ist eine private Altersvorsorge heute so wichtig?

Die gesetzliche Rente allein reicht heute oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zusätzlich vorzusorgen. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die private Altersvorsorge künftig noch attraktiver und soll mehr Menschen dabei unterstützen, finanziell für später vorzusorgen.

Fondsgebundene Rentenversicherung oder Fondssparplan? Vergleichen Sie hier beide Lösungen und erfahren Sie, welche Vorteile eine Rentenversicherung für Ihre langfristige Vorsorge bieten kann.

Ganz gleich, ob Sie gerade erst mit der Vorsorge beginnen oder bestehende Absicherungen überprüfen möchten: Es lohnt sich, die eigene finanzielle Zukunft rechtzeitig in den Blick zu nehmen. Nutzen Sie dafür gerne unser Angebot „Ruhestandsplanung“.

Infos zur privaten Rentenversicherung

Infos zur Basis-/Rürup-Rente

Infos zur Riester-Rente

Infos zur Altersvorsorge für Kinder

Mehr zum Altersvorsorgedepot erfahren

Mehr zur Frühstartrente erfahren

Was Sie über die private Rentenversicherung wissen müssen

Die private Rentenversicherung stellt die wohl flexibelste Form der Altersvorsorge dar. Sie ermöglicht vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten sowohl bei Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit sowie zum Rentenbeginn:

Private Rentenversicherung: Anlageform

In den vergangenen Jahren sind konventionelle Rentenversicherungen aufgrund des niedrigen Zinsniveaus weniger attraktiv geworden. Daher haben fondsgebundene Rentenversicherungen mit ihren höheren Renditechancen an Bedeutung gewonnen. Viele Anbieter kombinieren beide Varianten, sodass Sie sowohl von den Renditechancen eines Fondssparplans als auch von den Sicherheitsmerkmalen einer konventionellen Rentenversicherung profitieren können.

Fondsgebundene Rentenversicherung oder Fondssparplan? Vergleichen Sie hier beide Lösungen und erfahren Sie, welche Vorteile eine Rentenversicherung für Ihre langfristige Vorsorge bieten kann.

Private Rentenversicherung: Auszahlungsoptionen zu Rentenbeginn

Bei Leistungsbeginn können Sie zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente wählen. Ihre Entscheidung hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung Ihrer Erträge aus der privaten Rentenversicherung. Besprechen Sie mit unseren Vorsorgeexpertinnen und -experten, welche Möglichkeiten bestehen.

Private Rentenversicherung: Dynamik

Durch eine dynamische Beitragsanpassung erhöht sich die spätere Versicherungsleistung. Gleichzeitig kann so ein besserer Inflationsausgleich erzielt werden.

Private Rentenversicherung: Entnahme- bzw. Zuzahlungsmöglichkeit

Nicht alles im Leben ist vorhersehbar. Mit der Zuzahlungsoption können Sie beispielsweise eine Erbschaft oder zusätzliche Mittel in den Vertrag einbringen und dadurch die spätere Rente erhöhen. Mit der Entnahmeoption haben Sie die Möglichkeit, Kapital zu entnehmen, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken.

Private Rentenversicherung: Flexibler Rentenbeginn

Haben Sie in Ihrem Vertrag einen flexiblen Rentenbeginn vereinbart, haben Sie dadurch die Möglichkeiten, Ihren Rentenbeginn vorzuziehen oder ihn bis zu einem vertraglich festgelegten Höchstrentenalter aufzuschieben.

Private Rentenversicherung: Hinterbliebenenschutz im Todesfall

In der Regel erhalten Ihre Hinterbliebenen im Fall Ihres vorzeitigen Versterbens eine Todesfallleistung in Höhe des erreichten Kapitals, mindestens jedoch die eingezahlten Beiträge (Beitragsrückgewähr). Im Rentenbezug entspricht die Leistung in der Regel dem bei Rentenbeginn garantierten Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten (Rückzahlgarantie).

Lassen Sie sich zum Abschluss einer privaten Rentenversicherung am besten von unseren Vorsorgeexperten und -expertinnen beraten.

Was Sie über die Rürup-Rente wissen müssen

Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, wird staatlich gefördert. Sie richtet sich insbesondere an Selbstständige und Gutverdienende, die von steuerlichen Vorteilen profitieren können.

Ihre Einzahlungen in den Vertrag mindern als Sonderausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen und sind somit steuerlich absetzbar. Sie werden in der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ angegeben. Die Höchstgrenze für das Jahr 2026 beträgt maximal 30.826 € für Ledige und 61.652 € für Verheiratete. Die späteren Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer.

Vorteile der Rürup-Rente:

  • Aufbau einer Altersvorsorge mit staatlicher Förderung durch Steuerersparnis
  • lebenslange Rentenzahlung
  • das angesparte Kapital bleibt bei Arbeitslosigkeit in der Regel unangetastet
  • es fallen aus der Basisrente keine Beiträge zur Krankenversicherung an

Was Sie über die Riester-Rente wissen müssen

Aktueller Hinweis:
Das Altersvorsorgedepot löst 2027 die Riester-Rente ab

Die Riester-Rente läuft aus, neue Fördermöglichkeiten kommen: Ab 2027 verändert sich die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot soll der Vermögensaufbau für die Altersvorsorge flexibler und attraktiver werden. Erfahren Sie, was sich ändert und worauf Sie künftig achten sollten:

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, von der insbesondere Familien mit Kindern und Personen mit geringem Einkommen profitieren. Dabei unterstützen staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile während der Ansparphase den Aufbau der Altersvorsorge.

Für wen ist die Riester-Rente?

Förderfähig sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständige sowie geringfügig Beschäftigte, die eigene Sozialversicherungsbeiträge leisten, Beamte, Richter, Soldaten, Bezieher von Arbeitslosengeld sowie Personen, die sich in Elternzeit befinden.

Höchst- und Mindesteigenbeitrag

Um die Förderung in voller Höhe ausschöpfen zu können, müssen mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresverdienstes abzüglich der staatlichen Zulage(n) in den Vertrag einfließen (Mindesteigenbeitrag). Sie können aber auch mehr einzahlen. Maximal können 2.100 € pro Jahr abzüglich aller Zulagen in den Vertrag eingezahlt werden (Höchstbetrag).

Unser Tipp: Vereinbaren Sie mit dem Anbieter Ihrer Wahl einen Dauerzulagenantrag. Dann beantragt dieser automatisch die Zulagen für Sie. Diese Zulagen beinhalten:

  • Grundzulage: 175 €
  • Kinderzulage pro Kind: 185 € (bis Ende 2007 geborene Kinder)
  • Kinderzulage pro Kind: 300 € (ab 2008 geborene Kinder)
  • Einsteigerbonus: 200 € für Personen unter 25 Jahren

Die Kinderzulage fließt in der Regel so lange, wie auch Kindergeld bezogen wird. Ihre Einzahlungen in den Vertrag verringern als Sonderausgaben Ihr zu versteuernde Einkommen, sind also steuerlich absetzbar. Dabei liegt die Höchstgrenze bei 2.100 € für das Jahr 2026 und wird in der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ aufgeführt. Die späteren Rentenauszahlungen unterliegen der Einkommensteuer.

Die Riester-Rente lohnt sich ebenfalls für Ehepaare, bei denen nur ein Ehepartner zum förderberechtigten Personenkreis gehört. Hier profitiert vor allem der Ehepartner, der sonst keine staatliche Förderung erhalten würde.

Beispielrechnung zur Riester-Rente:

Eine 30-jährige Frau, verheiratet, zwei Kinder (geboren 2010 und 2012) hatte im letzten Jahr einen rentenversicherungspflichtigen Jahresverdienst in Höhe von 30.000 €.

  • 4 % Sparsumme: 1.200 €
  • Grundzulage: 175 €
  • Kinderzulage pro Kind: 300 €

Das ergibt einen Sparanteil in Höhe von 425 €, was jeden Monat 35,42 € entspricht.

Vorteile der Riester-Rente:

  • direkte staatliche Zulagen für Ihre Altersversorgung
  • auf Lebenszeit garantierte Rente
  • Barauszahlung in einem Betrag bis zu 30 % Ihres Versorgungsguthabens möglich
  • Übertragung des Guthabens auf den überlebenden Ehegatten möglich
  • das angesparte Kapital bleibt bei Arbeitslosigkeit unangetastet
  • vorzeitiger Zugriff auf das Guthaben möglich (gegen Rückzahlung der Steuerförderung)

Altersvorsorge auch für Ihre Kinder

Eine frühzeitige private Altervorsorge ist auch für Kinder sinnvoll – denn Sie legen damit schon heute den Grundstein für einen Kapitalaufbau, der Ihren Kindern später finanzielle Sicherheit gibt. Je früher Sie damit beginnen, desto länger kann das Kapital für Ihren Nachwuchs wachsen.

Viele Anbieter bieten hierfür spezielle Kindervorsorgeprodukte an. Der Vertrag kann ab Volljährigkeit Ihrer Kinder auf sie übertragen werden. Durch variable Gestaltungsmöglichkeiten lassen sich unterschiedliche Lebensphasen zusätzlich finanziell absichern, beispielsweise durch Kapitalentnahmen zum Beginn von Ausbildung oder Studium oder durch flexible Zuzahlungen durch Geldgeschenke oder Erbschaften.

Mit optionalen Zusatzbausteinen wie einer Pflegeabsicherung oder der späteren Arbeitskraftsicherung kann die Vorsorge optimal ergänzt werden. Beispielsweise kann ein vereinbarter Pflegerentenbaustein unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt werden. Sprechen Sie mit uns, um eine für Ihr Kind maßgeschneiderte Absicherung zu entwickeln.

Private Altersvorsorge: Fondsgebundene Versicherung oder Fondssparplan?

Wir sind überzeugt, dass die moderne private Altersvorsorge mehr leisten sollte als den reinen Vermögensaufbau. Deshalb empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden fondsgebundene Versicherungslösungen, die die Chancen der Kapitalmärkte mit den Vorteilen eines Versicherungsmantels kombinieren. Überzeugen Sie sich von den Vorteilen:

Fondsgebundene private Altersvorsorge

Fondssparplan

Langlebigkeitsrisiko

Aus dem angesparten Kapital wird auf Wunsch eine lebenslange garantierte Rente für den Ruhestand.
Das angesparte Vermögen steht als Kapital zur Verfügung. Manche Banken bieten Auszahlungspläne an.

Das Risiko, sehr alt zu werden und das angesparte Vermögen frühzeitig aufzubrauchen, kann abgesichert werden.
Ist das Vermögen aufgebraucht, enden die Auszahlungen. Eine Absicherung des finanziellen Langlebigkeitsrisikos ist nicht möglich.

Steuern während der Ansparphase

Erträge werden nicht fortlaufend versteuert.
Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich den geltenden steuerlichen Regelungen.

Innerhalb des Vertrags können Fondswechsel ohne unmittelbare Besteuerung erfolgen.
Bei Verkäufen oder Umschichtungen können steuerpflichtige Gewinne entstehen.

Steuern bei der Auszahlung

Für Rentenzahlungen gelten mit der Ertragsanteilsbesteuerung besondere steuerliche Regelungen.
Laufende Erträge werden nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben besteuert, d.h. Abgeltungssteuer oberhalb des Freibetrages.

Bei lebenslangen Renten ist in der Regel nur ein Teil der Auszahlung steuerpflichtig.

Fondsüberschüsse

Überschussbeteiligungen werden an die Kunden weitergegeben
Banken behalten die laufende Rückvergütung der Fondsgesellschaften in der Regel ein und beteiligen ihre Kunden nicht.

Management

Zum Rentenbeginn wird das Fondsguthaben ins Sicherungsvermögen verlegt, um Kursschwankungen zu vermeiden. Ebenso ist ein Ablaufmanagement in den letzten Jahren vor der Leistungsphase möglich.
Kein Ablaufmanagement.

Rebalancing: Der Erhalt Ihrer ursprünglichen Risikoaufteilung wird gewahrt durch regelmäßige Anpassungen innerhalb Ihres individuellen Fondsmixes.
Kein automatisches Rebalancing.

Absicherung Todesfall

Im Todesfall vor Rentenbeginn greift eine vereinbarte Rückzahlung. Die eingezahlten Beiträge sind auch dann sicher, wenn es zum Todeszeitpunkt zu einem Börsencrash kommt.
Üblicherweise geht das Depot auf den / die Erben über und kann fortgeführt werden. Sofern das Depot zu diesem Zeitpunkt einen Verlust ausweist, muss der Erbe / müssen die Erben den Verlust übernehmen und es greift keine Beitragsrückgewähr.

Haben Sie noch Fragen? Unseren Expertinnen und Experten beraten Sie gerne

Mehr über die finanzielle Vorsorge in unterschiedlichen Lebensphasen erfahren Sie hier:

Mitten im Leben: So sind Sie richtig abgesichert
Leben im Ruhestand: So gelingt es unbeschwert