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Im Falle eines Todes müssen Sie als Hinterbliebene bestimmte Schritte in Bezug auf Versicherungsangelegenheiten beachten. Diese sind unter anderen:

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist erforderlich, um Ansprüche aus Verträgen, dazu zählen auch Versicherungspolicen, geltend zu machen.

Liste der Versicherungsverträge

Erstellen Sie eine Liste zu allen Versicherungspolicen des Verstorbenen.

Dazu gehören persönliche Policen wie Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen, aber auch Policen, die das Hab und Gut absichern und auf den Namen der verstorbenen Person laufen, wie beispielsweise Hausrat, Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht oder Rechtsschutz.

Neben den jeweiligen Versicherungsdokumenten sollten Sie auch den Ausweis der verstorbenen Person zu diesen Unterlagen legen.

Versicherungsgesellschaften benachrichtigen

Kontaktieren Sie die entsprechenden Versicherungsgesellschaften so bald wie möglich, um den Todesfall zu melden. Dies sollte schriftlich und zusammen mit der Sterbeurkunde erfolgen.

Jeder Versicherer, mit dem die verstorbene Person einen Vertrag abgeschlossen hatte, muss über den Todesfall informiert werden.

Versicherungen im Fokus

Für eine lückenlose finanzielle und risikobezogene Absicherung sollten die Hinterbliebenen die Versicherungsverträge der verstorbenen Person durchsehen. Auf was Sie dabei achten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst:

Sterbegeldversicherung

Über eine Sterbegeldversicherung gelangen Sie schnell an Geldmittel, um den finanziellen Anforderungen der Bestattungspflicht nachzukommen.

Tipp
Wird das Bestattungsinstitut frühzeitig festgelegt, so kann in der Police zur Sterbegeldversicherung dieser Bestatter als Begünstigter eingetragen werden.

Ansprüche der Begünstigten

Lebens- und Rentenversicherungen beinhalten in der Regel eine Todesfall-Leistung für die Hinterbliebenen. Dies können Sie der jeweiligen Police entnehmen.

Wenn eine Todesfall-Leistung für Hinterbliebene vereinbart ist, nimmt der Versicherer mit den Begünstigen Kontakt auf.

Wenn kein Bezugsrecht festgelegt wurde, greift die gesetzliche Erbfolge und die Todesfall-Leistung fließt in die Erbmasse ein. Wer in diesem Fall Anspruch an das Geld stellt, muss diesen Anspruch mit einem Erbschein belegen.

Tipp
Bei sich ändernden Lebenssituationen lohnt sich immer ein Blick in die Versicherungspolicen, ob die begünstigte Person weiterhin bedacht werden soll.

Sachversicherungen

Hausrat, Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Rechtsschutz: Ist die verstorbene Person der Versicherungsnehmer gewesen, müssen Sie die Police auf einen neuen Versicherungsnehmer umschreiben.

Unter Umständen kann dann eine Änderung des Tarifs, beispielsweise auf Single, sinnvoll sein.

Sofern die verstorbene Person alleinstehend war, können viele Verträge aufgehoben werden.

Wohngebäudeversicherung

Erfolgt eine Änderung des oder der Eigentümer im Grundbuch, so besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung von einem Monat für neue Eigentümer.

Es ist möglich, die Versicherung so weiterlaufen zu lassen oder eine andere Police abzuschließen.

Achtung
Im Erbfall mit Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.

Begünstigte Person

Begünstigte Person: Haben Sie in einer Ihrer Versicherungen die verstorbene Person als begünstigte Person eingetragen, so müssen Sie Ihrem Versicherer gegenüber eine andere Person benennen.

Haben Sie Fragen?

Unsere Versicherungsexperten und -expertinnen nehmen sich die Zeit, Sie in dieser emotionalen Phase umfassend zu beraten:

Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zum Thema Versicherungen im Todesfall. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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