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Der Eigenheimkauf ist für viele Paare und Familien ein großer Traum. Die Anschaffung benötigt jedoch eine solide Vorbereitung, z.B. bei den Themen Lage, Finanzierung oder auch Ausstattung. Außerdem müssen Sie die laufenden Kosten kalkulieren, damit Sie langfristig Ihren Immobilienkauf genießen können.

Finden Sie auf dieser Themenseite Informationen, Tipps und Checklisten, wie Sie das Thema Immobilienkauf ganzheitlich angehen und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Welche Art von Wohnung oder Haus sollte Ihr Eigenheimkauf sein?

In der Regel erleben Sie nur einmal im Leben einen Eigenheimkauf. Diese Immobilie sollte dann auch richtig zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passen – auch die in der Zukunft. Als geselliger und unkomplizierte Mensch schätzen Sie sicherlich den Kontakt zu Ihren direkt anliegenden Nachbarn. Ein freistehendes Einfamilienhaus ist wohl eher etwas für Sie, wenn Sie gerne ungestört leben.

Neben diesen Faktoren in Bezug auf Rücksichtnahme und Ruhebedürfnis, sollten Sie sich auch Gedanken darüber machen, wie Platz Sie generell benötigen, ob Sie einen Garten oder Balkon wollen und wie viel Aufwand Sie für Instandsetzung oder auch Pflichten (z.B. Schneeschippen) aufwenden möchten.

Um besser einschätzen zu können, was Sie für Ihren Immobilienkauf in Betracht ziehen sollten, haben wir die verschiedenen Varianten kurz zusammengefasst:

Einfamilienhaus

Vorteile

  • viel Privatsphäre
  • hohes Maß an Autonomie

Nachteile

  • teuer, vor allem in städtischen Gebieten
  • wenig ökologisch im Sinne des verdichteten Bauens
  • aufwendig im Unterhalt und in der Administration, gerade im Alter

Überlegen Sie sich folgendes

  • Eine persönliche Oase mit viel Freiraum ist Ihnen wichtig?
  • Sie lieben es, im Garten zu arbeiten?
  • Es macht Ihnen nichts aus, dass Sie Probleme rund ums Haus allein lösen müssen?

Reiheneinfamilienhaus

Vorteile

  • hohes Maß an Autonomie
  • preiswerte Alternative zum Einfamilienhaus
  • guter Ort, um Kinder in einer Gemeinschaft groß zu ziehen

Nachteile

  • teils eingeschränkte Privatsphäre
  • aufwendig im Unterhalt und in der Administration, gerade im Alter

Überlegen Sie sich folgendes
Sie wünschen sich ein eigenes Haus mit Garten, das bezahlbar ist, und nehmen dafür Abstriche an der Privatsphäre in Kauf?

Umgebautes Bauernhaus

Vorteile

  • viel Privatsphäre
  • hohes Maß an Autonomie
  • viel Umschwung mit Nähe zur Natur

Nachteile

  • Renovationen und Sanierungen können teuer werden
  • aufwendig im Unterhalt und in der Administration, gerade im Alter

Überlegen Sie sich folgendes

  • Sie kennen den Unterschied zwischen der Sehnsucht nach dem Land und den Herausforderungen, die das möglicherweise abgelegene Wohnen mit sich bringt?
  • Ihnen ist modernster Komfort weniger wichtig als ein Gebäude mit viel Charakter?
  • Sie lieben es, im Garten zu arbeiten?
  • Es macht Ihnen nichts aus, dass Sie Probleme rund ums Haus allein lösen müssen?

Etagenwohnung im Mehrfamilienhaus

Vorteile

  • wohnen auf einem Geschoss
  • ökologisch im Sinne des verdichteten Bauens
  • relativ günstig
  • Administration durch Verwalter

Nachteile

  • Eigentumsform verlangt Toleranz
  • wenig Entscheidungskompetenz
  • Gefahr von Lärm- und Geruchsimmissionen

Überlegen Sie sich folgendes

Sie möchten Ihre eigenen vier Wände haben und können sich gut mit anderen arrangieren?

Maisonettewohnung im Mehrfamilienhaus

Vorteile

  • schöne Aussicht
  • meist besondere Raumaufteilung
  • gute Wiederverkaufschancen
  • ökologisch im Sinne des verdichteten Bauens
  • Administration durch Verwalter

Nachteile

  • eher teuer
  • Eigentumsform verlangt Toleranz
  • wenig Entscheidungskompetenz
  • Gefahr von Lärm- und Geruchsimmissionen

Überlegen Sie sich folgendes

Niemanden über sich zu haben ist für Sie das A und O?

Loft

Vorteile

  • vermittelt unkonventionelles Lebensgefühl mit viel Weite
  • Administration durch Verwalter

Nachteile

  • wenig Privatsphäre bei mehreren Bewohnern
  • schwieriger zu möblieren
  • Eigentumsform verlangt Toleranz
  • wenig Entscheidungskompetenz
  • teuer

Überlegen Sie sich folgendes

  • Industrie-Schick ist Ihnen mehr wert als das Zusammenleben mit andern?
  • Ihre Kinder sind ausgeflogen und Sie haben selten Besuch, der längere Zeit bleibt?

Kaufen Sie ein fertiges oder bauen Sie ein neues Haus?

Möchten Sie Ihr Eigenheim von Anfang an selbst gestalten? Dann ist ein Neubau für Sie wohl das Richtige. Oder können Sie sich gut vorstellen, einen Eigenheimkauf mit einem bereits bestehenden Objekt zu machen? Hier fallen dann je nach Alter und Zustand mitunter aufwendige Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen an.

Die folgenden Aufstellungen sollen Ihnen eine grobe Orientierung liefern, was es beim Eigenheimkauf zu bedenken gibt:

Über Grundsätzlichen Themen müssen Sie sich sowohl beim Neu- als auch beim Umbau Gedanken machen

  • Lage der Immobilie urban oder ländlich
  • Raumaufteilung sowie Größe von Wohn- und Nutzfläche des Eigenheims
  • Garten oder Balkon notwendig
  • Energiestandard
  • Anschaffung neuer Möbel inkl. Einbauküche
  • Gefahren durch drückendes Grundwasser oder Hochwasser

Die Aspekte des täglichen Lebens müssen Sie unabhängig von Neu- oder Umbau betrachten

  • Anbindung an ÖPNV
  • Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten
  • Nähe zu Kindergärten, Schule oder auch Ärzten, Apotheken und Krankenhaus
  • Nähe zu Naherholungsgebieten und Freizeitmöglichkeiten
  • Stimmung in der Nachbarschaft
  • Lärm- und Geruchsaufkommen durch Verkehr und Gewerbe

Kostenblöcke für den Neubau

  • Architektenkosten
  • Kosten für Ingenieurleistungen (z.B. Statik, Baubegleiter)
  • Baukosten durch die verschiedenen Gewerke ggf. inkl. Keller
  • Kosten für Erschließung (z.B. Straßenbau, Fußwege, Beleuchtung)
  • Kosten für Hausanschlüsse (z.B. Wasser und Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation)
  • Baukosten für die Außenanlegen (z.B. Garten, Brunnen, Wege, Mülltonnenstellplatz)
  • Bauherrenversicherung
  • Doppelbelastung durch Miete und gleichzeitigen Darlehenszinsen
  • Maklergebühren
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbucheintragungen
  • Umzugskosten

Kostenblöcke bei einem Umbau

  • Kaufbetrag zur Immobilie
  • Kosten von Sachverständigen und / oder Architektenkosten
  • Baukosten durch die verschiedenen Gewerke, die sich mitunter erhöhen, wenn bei Bautätigkeiten weitere notwendige Maßnahmen festgestellt werden
  • Doppelbelastung durch Miete und gleichzeitigen Darlehenszinsen
  • Maklergebühren
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Grundbucheintragungen
  • Umzugskosten

Beachten Sie: Erst wenn die Immobilie im Grundbuch auf Sie als Käufer umgeschrieben würde, sind Sie sowohl der Eigentümer und Besitzer der Immobilie.

Wie finanzieren Sie den Kauf Ihres Eigenheims richtig?

Der Eigenheimkauf bedeutet eine langfristige finanzielle Bindung und gerade bei einem Neubau müssen Sie lange bevor Sie mit dem Einzug einen Nutzen haben, bereits hohe Geldbeträge zahlen.

Daher ist eine solide Finanzplanung unerlässlich, damit Ihre Freude an der Immobilie nicht getrübt wird.

Schritt 1: Stecken Sie Ihren finanziellen Rahmen ab

Bestimmen Sie den Wert Ihres Eigenkapital, das Sie einbringen können. Darlehensgeber wie Banken verlangen in der Regel mindestens 20% Eigenkapital gesehen auf den Kaufwert.

Unter Eigenkapital fallen z.B.

  • angespartes Geldvermögen wie Bargeld oder Bankguthaben
  • Guthaben aus zugeteilten Bausparverträgen
  • Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Fondsanteile
  • Guthaben aus Riester-Verträgen
  • fällige Lebensversicherungen
  • Darlehen von Verwandten oder Freunden, für die Sie unbedingt einen Darlehensvertrag aufsetzen sollten
  • Ein vorhandenes Baugrundstück oder bezahltes Baumaterial können Sie auch dazu zählen.

Beachten Sie, dass Sie für die Kaufnebenkosten 10 bis 15 % des Kaufpreises veranschlagen müssen. Zu den Kaufnebenkosten gehören Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision und Kosten eventueller Gutachten.

Ein noch nicht zugeteilter Bausparvertrag oder ein Sparbrief, kann nicht direkt ins Eigenkapital einfließen. Diese sogenannten gebundenen Vermögen werden von Kreditgebern aber als zusätzliche Sicherheit in der Finanzierung akzeptiert und können zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise als Sondertilgung eingesetzt werden.

Auf eine Reserve von mindestens drei Monatsgehältern sollten Sie jederzeit schnell Zugriff haben. Diese ist für kurzfristig anfallende Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen von kaputten Geräten gedacht.

Die maximalen Gesamtkosten Ihres Eigenheims, die für Sie solide finanzierbar sind, ergeben sich aus dem Eigenkapital plus der maximalen Kreditsumme. Dieses Limit sollten Sie bei der Immobiliensuche nicht überschreiten.

Schritt 2: Stellen Sie fest, wie viel Geld sie monatlich für die Kredittilgung aufwenden können

Die monatliche Rate für Tilgung und Zinsen an den Kreditgeber darf nur so hoch, dass Sie diese bequem über einen langen Zeitraum leisten können.

Um diesen Wert korrekt zu ermitteln, sollten Sie Ihre monatlichen Ausgaben über einen Zeitraum von 12 Monaten betrachten.

Das können Sie über Ihre Kontoauszüge machen oder Sie nutzen unsere Checkliste, um Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben zu erfassen: [link]

 

Werfen Sie auch einen Blick in die Zukunft:

Welche finanziellen Zusatzbelastungen könnten hier auf Sie zukommen, etwa durch die Familienplanung oder berufliche Veränderungen?

Schritt 3: Bis wann wollen Sie den Kredit abbezahlt haben?

Ein sinnvolles Ende für das Abbezahlen des Kredites kann der voraussichtliche Rentenbeginn sein. Je länger Sie sich Zeit mit der Rückzahlung lassen, umso höher ist in der Regel Ihr möglicher Kreditrahmen.

Bei der Laufzeit des Kredites können Sie sich auch an den Zinsen bei Abschluss des Kredites orientieren. Sind die Zinsen niedrig, lohnt es sich, sich diese so lang wie möglich zu sichern. Damit minimieren Sie Ihr Risiko zu höherer Zinsen bei der Anschlussfinanzierung.

Was ist beim Eigenheimkauf zu beachten?

Wenn Sie Ihren finanziellen Rahmen festgestellt haben, können Sie die Recherche für ein geeignetes Objekt beginnen. Konzentrieren Sie sich auf die Immobilien, die Sie sich auch leisten können. Im nachfolgenden finden Sie Themenbereiche, die Sie dabei unbedingt beachten sollten.

1

Kaufpreis einordnen
Sie können über Grundstückmarktberichte der Gutachterausschüsse oder den Preisspiegel von Maklerverbänden herausfinden, wie viel eine Immobile in der ausgesuchten Gegend kosten sollte.

Eine andere Möglichkeit ist das Kaufpreis-Miete-Verhältnis. Wenn der Kaufpreis mehr als 25 Jahresmieten beträgt, dann geht die Immobilie in die Überteuerung.
Es macht auf jeden Fall Sinn, Inserate über einen längeren Zeitraum zu beobachten.

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Bausubstanz begutachten
Besichtigen Sie möglichst viele Objekte, um ein Gespür für Ihre Vorliebe zu bekommen. Außerdem bekommen Sie dabei ein Auge für die Aspekte Renovierungsbedarf sowie Um- und Ausbaumöglichkeiten.

Besichtigen Sie bei Tageslicht immer alle Räume, inkl. Stauräume, Keller, Dach, Garage, ggf. Anbauten und begehen Sie das gesamte Grundstück. Lassen Sie sich nicht drängen und besichtigen das Objekt ruhig mehrmals und das an unterschiedlichen Wochentage und zu verschiedenen Uhrzeiten.

Haben Sie starkes Interesse an einer Immobilie, sollten Sie immer einen Bausachverständigen (z.B. Architekten oder Bauingenieur) mit zur Besichtigung nehmen.

Wichtig zu wissen: Ein gebrauchtes Haus wird „gekauft wie gesehen“. Das bedeutet, dass die Einforderung von Schadenersatzansprüchen nach dem Kauf nur schwer durchzusetzen ist.

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Unterlagen einordnen
Wollen Sie eine Wohnung kaufen, so handelt es sich oftmals um eine Wohneigentümergesellschaft (WEG). Hier sollten Sie sich die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, den Energieausweis, den Wirtschaftsplan und den Verwaltervertrag vorlegen lassen. Protokolle der Eigentümerversammlungen geben Aufschluss über das Miteinander innerhalb der WEG und die Wege zur Beschlussfindung. Zur Einsicht benötigen Sie als Kaufinteressent eine Vollmacht des Verkäufers.

Wollen Sie ein Haus kaufen, lassen Sie sich die aktuellen Grundbuchauszug zeigen, um die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen. Dabei können Sie auch feststellen, ob auf dem Grundstück noch Lasten liegen. Diese müssen kein Hinderungsgrund sein, sollten aber in die Preisberechnung mit einfließen.
Schauen Sie auch den Bebauungsplan an. Darin können Sie erkennen, ob mit weiteren Bauten zu rechnen ist, die Ihnen ggf. die Sicht nehmen können.

Klären Sie diese wichtigen Fragen beim Eigenheimkauf!

Haben Sie eine Immobilie in die nähere Auswahl gezogen, dann sollten Sie in den Gesprächen mit dem Makler bzw. den Besitzern klar und deutlich abstecken, was alles in den Kaufvertrag und in den Kaufbetrag fließen soll:

Verhandeln des Kaufpreises
Mängel, die Sie bzw. Ihr Bausachverständige entdeckt haben, sollten beim Kaufpreis berücksichtigt werden. Auch die Immobilienpreisentwicklung in der jeweiligen Lage könnte auf den Kaufpreis Einfluss nehmen. Sofern es keine weiteren Kaufinteressenten gibt, können Sie versuchen, den Preis zu verhandeln.

Reservierung der Immobilie
Es ist üblich, ein 14-tägiges Vorkaufsrecht zu vereinbaren, damit z.B. Fragen zur Klärung der Finanzierung geklärt werden können. Rechtssicherheit erlangen Sie hier aber nur mit einem notariell beurkundeten Vorvertrag.

Handhabe mit Einbauten
Möglicherweise wollen Sie die Küche oder andere maßgeschneiderte Einbauten übernehmen. Hier müssen Sie mit dem Hauseigentümer die Abstands- bzw. Übernahmekosten klären.

Umbaumaßnahmen
Der bisherige Eigentümer oder Makler kann Ihnen womöglich schon eine erste Einschätzung liefern, ob Ihre Pläne realisierbar sind. Genaueres müssen Sie ansonsten aus dem Bebauungsplan und der Baugenehmigung entnehmen.

Grund für den Verkauf
Mitunter liefert der Verkaufsgrund wichtige Hinweise über die Immobilie. Der Verkäufer ist aber nicht zu einer wahrheitsgemäßen oder umfassenden Antwort verpflichtet. Auch sollten Sie in Erfahrung bringen, wie lange die Immobilie bereits zum Verkauf steht.

Klären Sie diese wichtige Fragen beim Grundstückskauf!

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie in den Gesprächen mit dem Makler bzw. den Besitzern sowie Nachbarn und Unterlagen aus dem jeweiligen Grund- und Bauamt klären, ob Sie Ihre Pläne überhaupt umsetzen können:

Bebaubarkeit
Eine perfekte Lage nützt nichts, wenn das Grundstück nicht wie gewünscht bebaut werden kann. Prüfen Sie deshalb mit dem Bebauungsplan, in welcher Form und wie groß gebaut werden darf. Bei dem Grundstück sollte es sich um ausgewiesenes Bauland handeln, das bereits für eine Bebauung mit Wohnhäusern vorgesehen ist.

Erschließung
Das Legen von Anschlüssen an das Versorgungs- und das Straßennetz kann teuer werden. Prüfen Sie, ob Sie sich mit anderen Bauherren zusammenschließen können.

Grunddienstbarkeiten
Im Grundbuch steht, mit welchen Grunddienstbarkeiten das Grundstück „belastet” ist. Dabei handelt es sich um Dinge, die der Käufer hinnehmen muss. Darunter fallen z.B. Versorgungsleitungen, die unsichtbar im Boden durchs Grundstück führen, Sichtbare Leitungen und Masten, die oberhalb verlaufen, oder auch Wege- und Benutzungsrechte für Nachbarn.

Baugrund
Viele Besonderheiten im Untergrund können der baulichen und finanziellen Kalkulation einen Strich durch die Rechnung machen. Bodenprobleme sind mitunter offensichtlich, wenn Sie auf Straßennamen wie „Steinäcker“, „Im Torfbruch“ oder „Am alten Fluss“ treffen. Zusatzarbeiten sind oftmals bei hohem Grundwasserspiegel, felsigem Untergrund sowie Altlasten in verseuchten Böden und Hanglagen notwendig und verteuern den Bau.

Richtiges Vorgehen zum Bauantrag beim Neubau

Die Informationen über Art und Größe, Geschosszahl, Fassadengestaltung oder Firsthöhe für die Bebauung bekommen Sie aus dem Bebauungsplan. Dazu müssen Sie die Baubestimmungen Ihrer betreffenden Kommune beachten. Arbeiten Sie mit regionalen Architekten bzw. Bauingenieuren zusammen, so werden Sie diese auf regionale Besonderheiten hinweisen.

Bevor Sie den offiziellen Antrag stellen, sollten Sie Ihr Bauvorhaben persönlich mit einem Mitarbeitenden der Baubehörde besprechen. So können notwendige Nachbesserungen schon vor der Beantragung umgesetzt werden und der Bauantrag hat später bessere Chancen auf eine Genehmigung. Die Einreichung des Bauantrag muss von bauvorlagenberechtigten Experten gemacht werden. Das kann Ihr Architekten- bzw. Bauingenieurbüro sein.

Bauvoranfrage: Liegt kein Bebauungsplan vor oder ist eine außergewöhnliche Bauweise geplant, macht es Sinn, das Bauvorhaben vorab mit Lageplan, Auszügen aus den Flurkarten, der Baubeschreibung und Zeichnungen beim Bauordnungsamt einzureichen.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, bevor Sie den Bauantrag stellen. Das klingt vielleicht ungewöhnlich, kann aber für den späteren Erfolg des Bauantrags von großer Bedeutung sein. In manchen Gemeinden wird die Unterschrift aller angrenzenden Nachbarn für den Bauantrag vorausgesetzt. Planen Sie Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan, so ist das Einverständnis der Nachbarn sowieso notwendig.

Was ist beim Immobilienkauf beim Notartermin zu beachten?

Laut Gesetz muss jeder Grundstücks-, Haus- oder Wohnungskauf von einem Notar beurkundet werden und wird von der Erstellung des Vertragsentwurfs bis zur endgültigen Eintragung im Grundbuch begleitet. Der sogenannte Notartermin macht den Kauf rechtskräftig.

  1. Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und muss rechtliche Fragen überparteilich beantworten. Die Juristen mit Zusatzausbildung entwerfen den Kaufvertrag, der allen Beteiligten 14 Tage vor dem Notartermin zugestellt wird. Danach ist Zeit, restliche Fragen zu klären.
  2. Beim Beurkundungstermin wird der Vertrag vollständig vorgelesen. Auch hier können noch Fragen gestellt werden.
    Bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, sollte Ihre Finanzierungszusage gesichert und Ihnen schriftlich zugesagt vorliegen. Die endgültige Unterschrift zum Darlehensvertrag sollten Sie aber erst leisten, nachdem der Kauf notariell beglaubigt wurde.
  3. Nach dem Unterzeichen des Kaufvertrages beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Dabei handelt es sich um eine Art Reservierungsrecht und dient dem Schutz des Käufers, z.B. für den Fall, dass der Bauträger insolvent geht, nachdem er bereits Ihr Geld erhalten hat, aber formell noch Eigentümer der Immobilie ist.
  4. Dann wird die Immobilie im Grundbuch auf den neuen Eigentümer umgeschrieben, was rund 3-4 Monate dauert. Etwa 4-6 Wochen nach der Beurkundung wird die Überweisung des Kaufpreises fällig.

Gut zu wissen:

  • Unterschreiben des Kaufvertrages: Der Verkäufer hat sich zwar über den Eigentumsübergang mit dem Käufer geeinigt, ist aber noch immer der Besitzer und Eigentümer der Immobilie.
  • Nach der Zahlung: Der Käufer gilt rechtlich als Besitzer der Immobilie, während der Verkäufer noch immer der Eigentümer ist.
  • Eintragung im Grundbuch: Erst wenn die Immobilie im Grundbuch auf den Käufer umgeschrieben würde, ist der Käufer sowohl der Eigentümer und Besitzer der Immobilie.

Welche staatliche Förderung und Zuschüsse gibt es für den Eigenheimkauf?

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Diese Förderung hat die alten Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgelöst und unterstützt Anträge, nach denen Wohngebäude energieeffizient baut oder saniert werden. Dabei wurden die Bedingungen angepasst, so dass es die staatliche Förderung mitunter nur noch für das „Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse“, die durch ein „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ nachgewiesen werden muss, und für Gebäude nach „Klimafreundlicher Neubau“ gibt.

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Wohngebäude-Kredit der KfW
Bringen Sie mit einer Komplettsanierung Ihr Haus auf das Niveau eines KfW-Effizienzhauses, dann können Sie diese Förderung beantragen. Je besser die Effizienzhaus-Stufe wird, die Sie mit der Sanierung erreichen, desto mehr Förderung bekommen Sie.

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Regionale Förderung
Auf kommunaler und auf Länderebene gibt es zahlreiche Förderprogramme. Diese reichen von vergünstigten Krediten für einkommensschwächere Haushalte über Erbbau-Angebote für junge Familien bis hin zu eigenen Zusatzförderprogrammen für umweltfreundliches Bauen.
Nutzen Sie hier dir Förderdatenbanken, um ein passendes Programm für Ihr Vorhaben zu finden.
Einige Bundesländer haben auch Förderbanken, die Sie ansprechen können.

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Extra-Zuschüsse
Weitere Möglichkeiten für Zuschüsse sind das Baukindergeld, die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmer-Sparzulage oder der sogenannte Wohn-Riester.

Was sind die Rechte und Pflichten in einer Eigentümergemeinschaft?

Durch den Kauf einer Wohnung erwerben Sie nicht nur Eigentum, sondern Sie werden automatisch auch Mitglied einer Gemeinschaft. Es gibt auch Fälle beim Hauskauf, durch den Sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft werden. So zum Beispiel wenn mehrere Reihenhäuser auf einem Grundstück gebaut werden, das für diese Anzahl an Häusern im Bebauungsplan eigentlich nicht vorgesehen ist. Als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten.

Sondereigentum:
Sie erwerben das Eigentum an Ihrer Wohneinheit, also die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus. Das kann auch den Stellplatz für das Auto beinhalten.
Eine berufliche oder gewerbliche Nutzung Ihres Sondereigentum ist nur möglich, wenn sie nicht zu zusätzlichen Störungen und Beeinträchtigungen der anderen Mitbewohner der Gebäudeanlage führt. Möchten Sie Sondereigentum in sogenanntes Teileigentum (geschäftlich genutzte Räume) umwandeln, ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich.

Gemeinschaftseigentum:
In der Gemeinschaft mit den anderen Miteigentümern sind Sie für Teile gemeinsam verantwortlich. Bei einem Mehrparteienhaus ist das das Gebäude mit z.B. Dach, Fenstern, Türen und dem Treppenhaus. Bei einer Reihenhausanlage wird in der Regel in der Teilungserklärung geregelt, dass jedes einzelne Haus komplett als Sondereigentum gilt und nur die Grundstücksfläche als Gemeinschaftseigentum gilt. Damit müssen „nur“ die anfallenden Pflichten für das Grundstück gemeinschaftlich geregelt werden, worunter z.B. die Straßenreinigung mit den eigenen Schneeschippen und den Gebühren der Kommune oder eine Haftpflichtversicherung fallen.

Gemeinschaftsordnung:
Jede Eigentümergemeinschaft vereinbart eine Gemeinschaftsordnung, die sich in der Regel an das Wohnungseigentumsgesetz anlehnt. Sie müssen sich gut überlegen, ob Sie die Regelungen der Gemeinschaftsordnung auch auf Dauer akzeptieren können. Deshalb sollten Sie vor Abschluss des Kaufvertrags die Gemeinschaftsordnung kritisch prüfen:

  • Sind Sondernutzungsrechte eingeräumt oder aufgehoben?
  • Wurde die Verteilung der Kosten verändert?
  • Wurden Instandhaltungspflichten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, auf einen Wohnungseigentümer übertragen?
  • Sind Nutzungsverbote oder Nutzungsrechte eingetragen?
  • Gibt es spezielle Regelungen zum Stimmrecht in der Eigentümerversammlung?

Versicherungen

Mit dem Kauf oder dem Bau eines Eigenheims gehen Sie in der Regel eine langfristige finanzielle Bindung ein. Da ist es wichtig, dass Sie Ihre Erwerbstätigkeit absichern, um sich die Rück- und Zinszahlungen des Kredites auch dann leisten zu können, wenn Sie z.B. aus gesundheitlichen Gründen kein berufliches Einkommen haben. Neben dieser Vorsorge gibt es auch noch die Sachversicherungen, die Ihr Hab und Gut absichern.

Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Versicherungen zum Thema Eigenheimkauf insgesamt relevant sind:

Altersvorsorge

Für jede Person sollte eine private Altersvorsorge abgeschlossen werden. Denn die gesetzliche Rente reicht heute nicht mehr aus, um den Lebensstandard nach Beendigung der Berufstätigkeit zu halten.

Die Gestaltungsmöglichkeiten für eine private Vorsorge sind je nach Anbieter sehr variabel. So können Sie z.B. für die Leistungsphase zwischen lebenslang garantierter Rente, einmaliger Kapitalzahlung oder einer Kombination dieser Formen wählen. Sie könnten die Altersvorsorge auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einem Hinterbliebenenschutz verbinden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Sie arbeiten.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Baufinanzierungs-Schutzbrief

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief (Baufi-Schutzbrief) ist für alle geeignet, die eine Baufinanzierung für den Neuerwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks, eine Anschlussfinanzierung bei gleichzeitigem Bankwechsel oder ein Modernisierungsdarlehen (innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Baufinanzierungsdarlehensvertrags) neu aufgenommen bzw. beantragt haben und die Darlehensrate für eine gewisse Zeit im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Tod absichern möchten. Eine Absicherung ist dabei unabhängig vom Finanzierungsinstitut des zugrundeliegenden Darlehens möglich.

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief kann je nach Bedarf und Wunsch sinnvoll ergänzt werden – egal ob mit einer Risikolebensversicherung oder beispielsweise auch einer Berufsunfähigkeitsabsicherung.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Bauherrenhaftpflicht

Ob Sie einen Neubau errichten oder bauliche Arbeiten an einem bereits erstellten Gebäude ausführen lassen: Sie sind der Bauherr und haften neben den ausführenden Firmen und dem Architekten stets für die Sicherheit Ihrer Baustelle. Das Warnschild „Vorsicht Baustelle – Betreten verboten“ befreit Sie nicht von Ihrer Verantwortung.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen! Denn wenn Dritte auf Ihrer Baustelle Personen- oder Sachschäden erleiden, erfüllt sie die berechtigten Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

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Bauherrenrechtsschutz

Der Bau oder die Sanierung einer Immobilie ist ein sehr komplexes Projekt. Unvorhergesehene Mängel und Schäden sind keine Seltenheit. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind absolut ärgerlich. Mit Ihrem Bauherrenrechtsschutz decken Sie im Rechtsstreit die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ab.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Unfall, Burnout oder eine Allergie: Berufsunfähigkeit, kurz BU genannt, hat viele Facetten und ist ein oft verdrängtes Risiko. Bricht Ihr Einkommen durch eine Berufsunfähigkeit teilweise oder ganz weg, gibt es kaum staatliche Hilfen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit schützen. Und Sie können Ihre Wünsche und Pläne für Ihr Leben wie angedacht weiter verfolgen:

  • Raten für das Wohneigentum zahlen
  • Urlaube planen
  • eine Familie gründen und unterhalten

Berufsunfähigkeit kann schnell existenzbedrohend werden – und passiert schneller als man denkt. Um in einem solchen Fall nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, müssen Sie frühzeitig vorsorgen. Denn die staatlichen Leistungen sind zu gering, um den Wegfall Ihres Einkommens zu kompensieren.

Viele BU-Tarife ermöglichen bei Eintritt eines versicherten Ereignisses eine Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist die sogenannte Nachversicherungsgarantie. In manchen Bedingungen fällt auch die Aufnahme eines Immobiliendarlehens unter diese versicherten Ereignisse.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto bessere Konditionen erhalten Sie in der Regel.

Einen Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Elementarschadenabsicherung

Ihre Policen zu Wohngebäude- und Hausratversicherung sollten Sie um den Zusatzbaustein Elementar ergänzen. Elementarschäden sind Schäden an Gebäuden oder Hausrat, die durch extreme Naturereignisse entstanden sind. Mit welcher Wucht die Natur zuschlagen kann, erleben wir immer häufiger bei Hochwasser, Überflutung durch Starkregen oder auch Schneedruck und Lawinen. Daraus entstehen dann nicht selten Rückstau oder auch Erdrutsch und Erdsenkung.

Eine Elementarschadenversicherung kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Sie kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Hausratversicherung

Angenommen, Sie gehen mit einem Taschenrechner durch Ihre Wohnung und tippen bei jedem Möbelstück, jedem Geschirr- und Besteckteil, bei den TV-, Video- und Elektrogeräten, bei Ihren Wertsachen (Schmuck, Wertpapiere, Bargeld), bei Gardinen, Teppichen, Kleidern, Büchern, DVDs und CDs, Lampen, Lebensmitteln, Spielsachen, Sportartikeln und und und… den Neupreis ein – Sie hätten schnell eine fünf- oder sechsstellige Zahl vor Augen. Diesen hohen Betrag müssten Sie tatsächlich aufwenden, wenn Ihr Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung zerstört wird.

Mit einer Hausratversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden bewahren!

Ergänzen Sie Ihre Hausratversicherung um den Zusatzbaustein Elementar. Dieser kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Er kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

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Krankentagegeld

Das eigene Heim ist in den meisten Fällen an eine langfristige Kreditrückzahlung gebunden. Die Kredittilgung muss auch dann geleistet werden, wenn Sie durch Krankheit einen längeren Zeitraum ausfallen.

Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, erhält im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für eine Dauer von mindestens sechs Wochen. Endet die Lohnfortzahlung, wird ein Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt. Im Allgemeinen beträgt das Krankengeld 70 % vom Brutto-, jedoch höchstens 90 % vom Nettoeinkommen und ersetzt somit nicht das bisherige Gehalt. Davon werden noch die Hälfte der Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Des Weiteren ist die Zahlung des Krankengeldes zeitlich begrenzt.

Mit einer Krankentagegeldversicherung schließen Sie diese Einkommenslücke. Die Leistung erhalten Sie ab dem Tag, an dem die Lohnfortzahlung endet und greift für die gesamte Dauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit.

Der Leistungszeitpunkt kann zudem entsprechend angepasst werden. Wer beispielsweise aufgrund einer Tarifvereinbarung bei seinem Arbeitgeber einen längeren Anspruch auf die Lohnfortzahlung hat, kann bei seiner Krankentagegeldversicherung einen späteren Leistungsbeginn vereinbaren.

Für Selbstständige und Freiberufler ist umgekehrt auch ein früherer Leistungsbeginn möglich und sinnvoll, da in diesem Fall keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber gegeben ist.

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Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können und sollten. Schließlich können wir alle keine Unfälle und Schadensereignisse voraussagen.

Es werden dabei Sach-, Personen- und Vermögensschäden unterschieden:

Sachschaden:
Sie beschädigen, zerstören fahrlässig oder grob fahrlässig fremde Gegenstände wie z.B. teure Möbel, Elektronik, die Glasscheibe des Nachbarn oder verlieren fremde Schlüssel. Gut zu wissen: Auch Schäden in der Mietwohnung sind Sachschäden.

Personenschaden:
Verletzen Sie nicht vorsätzlich eine fremde Person, werden die Folgekosten für z.B. Krankenhausaufenthalt, Behandlung oder Therapie übernommen.

Vermögensschaden:
Entstehen aus den o.g. Schäden weitere Vermögensschäden, so können die finanziellen Folgen daraus auch abgesichert werden.

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Rechtsschutzversicherung

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann, geben. Dabei können Gebühren des eigenen und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes, Gerichtskosten, Zeugenauslagen oder auch Sachverständigenkosten für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen übernommen werden.

Über den privaten Rechtsschutz hinaus, können Sie verschiedene Module wie Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) bzw. vermieteten Einheiten hinzubuchen.

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Risikolebenversicherung

Das eigene Heim ist in den meisten Fällen an eine langfristige Kreditrückzahlung gebunden. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Kredittilgung nach Ausfall der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers absichern. Denn sollte der Versicherten oder dem Versicherten etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Die monatlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung lassen sich nicht pauschal bestimmen, da diese von persönlichen Faktoren, wie z.B. Vertragssumme, Alter bei Vertragsabschluss, derzeit ausgeübter Beruf, Freizeitaktivitäten (Risikoeinschätzung) oder auch körperliche Merkmale, abhängig sind.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Situation maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

 

Unser Tipp für Sie
Günstigere Tarifbeiträge durch fallenden Summenverlauf:
Einige Anbieter bieten neben einem über die gesamte Laufzeit gleichbleibenden Summenverlauf auch einen sogenannten annuitätisch fallenden Summenverlauf an. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung auf Basis des Zins- und Tilgungssatz sowie der anfänglichen Summe parallel zum Darlehensverlauf dargestellt werden kann. Diese Variante ist häufig günstiger im Vergleich zu einem konstanten Summenverlauf und lohnt sich besonders für diejenigen, die eine Risikolebensversicherung ausschließlich zum Zweck der Absicherung von Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag abschließen möchten.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Situation maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Wohngebäudeversicherung

Ein Schaden an Gebäuden kann schnell richtig teuer werden. Eine Gebäudeversicherung kann die Deckung von Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, Leitungswasser oder Frost sowie deren Folgeschäden umfassen.

Als Hausbesitzer sind Sie gut beraten, sich vor den finanziellen Folgen eines solchen Unglückes zu schützen. Denn die eigene Immobilie ist ein kostbares Gut und unberechenbare Vorfälle können schnell die eigene Finanzsituation gefährden.

Ergänzen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung um den Zusatzbaustein Elementar. Dieser kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Sie kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

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Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.

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