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Richtiges Verhalten im Schadenfall

Mit professionellem Handeln als Versicherungsnehmer können Sie eine zügige Schadensprüfung des Versicherers unterstützen und mögliche selbstverschuldete Nachteile mindern. In diesem Schaden-ABC finden Sie Hilfestellungen und Tipps zu verschiedenen Schadenfällen.

Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bedingungen und Obliegenheiten des zuständigen Versicherers gelten.

Schaden-ABC: Was bei Schäden grundsätzlich gilt

1

Dokumentation
Halten Sie die Schäden mit Hilfe von Fotos und Notizen fest. Sind weitere Personen betroffen, nehmen Sie deren Personalien auf. Eine gute Dokumentation ist für die optimale Schadenregulierung unerlässlich.

2

Belege
Heben Sie beschädigte Sachen unbedingt auf. Eine Liste aller beschädigter Gegenstände und deren Anschaffungsrechnungen sind für die optimale Schadenregulierung unerlässlich.

3

Schadenbegrenzung
Schadenmindernde Erstmaßnahmen dürfen Sie treffen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die die Höhe des Schadens verringern und Folgeschäden vermeiden. Reparaturen bedürfen der Prüfung und Zustimmung durch den Versicherer. Begleichen Sie keine Rechnungen.

Tipps für den Schadenfall

Auf was Sie in den verschiedenen Schadenfällen zu achten haben, erfahren Sie in diesem Schaden-ABC für die Fälle Haftpflicht, Brand & Überspannung, Einbruch, Leitungswasser, Sturm & Hagel, Kfz-Haftpflicht, Kfz-Kasko sowie Unfall.

Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bedingungen und Obliegenheiten des zuständigen Versicherers gelten.

Haftpflichtschaden

Unter einem Haftpflichtschaden versteht man den Schaden, den Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben.

ERSTE HILFE
Sollten eine Person oder mehrere geschädigt sein, übernehmen Sie die Erstversorgung und alarmieren Sie Rettungshelfer (112) und die Polizei (110).

DOKUMENTATION
Notwendig sind die Kontaktdaten der involvierten Person(en). Erstellen Sie umgehend schadenrelevante Fotos, die die Schadenursache und die Folgeschäden (das Ausmaß) dokumentieren. Machen Sie sich zeitnah Notizen zu dem Schadenhergang.

WICHTIG
Die Haftungsprüfung dem Grunde und der Höhe nach, übernimmt der Versicherer für Sie, daher sollte ein eigener Rechtsbeistand nicht eigenmächtig veranlasst werden. Diese Kosten werden vom Versicherer nicht getragen.

Schaden durch Brand und Überspannung

Die Wohngebäude- oder Hausratversicherung reguliert Schäden, die durch Feuer oder Blitzschlag entstanden sind.

ERSTE HILFE
Bei größeren Bränden rufen Sie die Feuerwehr (112). Gehen Sie kein Risiko ein, indem Sie versuchen den Brand selbst zu löschen.

DOKUMENTATION
Notwendig ist eine Liste der betroffenen Gegenstände. Erstellen Sie umgehend schadenrelevante Fotos, die die Schadenursache und die Folgeschäden (das Ausmaß) dokumentieren und notieren Sie sich zeitnah Stichpunkte zum Schadenhergang. Heben Sie beschädigte Sachen unbedingt auf.

NOTWENDIGE DOKUMENTE
Der Versicherer wird die Anschaffungsbelege der geschädigten Gegenstände sowie Kostenvoranschläge der notwendigen Reparaturen anfordern. Diese werden ausschließlich durch den Versicherer freigegeben.

WICHTIG
Meist sind diese Schäden gutachterrelevant. Der Gutachter wird, abhängig von der jeweiligen Sachlage und Schadenhöhe, durch die Versicherung versandt. Diese Entscheidung obliegt dem Versicherer.

MASSNAHMEN
Schadenmindernde Erstmaßnahmen dürfen getroffen werden. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die die Höhe des Schadens verringern und Folgeschäden vermeiden.

Beispiele für Maßnahmen

  • elektrische und elektronische Geräte ausgeschaltet lassen (nicht einschalten, um Funktionstätigkeit zu überprüfen; Netzkabel herausziehen)
  • Schmauch- und Rußspuren: keine Reinigungsversuche mit Haushalts-Reinigern, kein Verwischen der Spuren
  • gerettete Sachen vor Nässe und Witterung schützen
  • entstandene Öffnungen am Gebäude durch geeignete Maßnahmen gegen Eindringen von Feuchtigkeit schützen (unter Umständen müssen Sie hierfür Hauseigentümer, Hausmeister oder Verwalter kontaktieren)
  • unter Umständen müssen Sie Gas-, Elektrizitäts- oder Wasser-Versorger oder sonst autorisierten Handwerker einschalten, um die energiemäßige Versorgung des Hauses sicherzustellen
  • eingedrungene Feuchtigkeit aufnehmen sowie Einrichtungsgegenstände hochlagern und möglichst aus dem Gefahrenbereich entfernen

Schaden durch Einbruch

Einbruchdiebstahl liegt in der Regel dann vor, wenn jemand sich gewaltsam Zutritt zu einem privaten Wohnraum verschafft und Dinge zerstört oder stiehlt. Die Hausratversicherung reguliert Schäden, die durch einen Einbruch entstanden sind.

ERSTE HILFE
Alarmieren Sie die Polizei (110). Eine polizeiliche Meldung ist zwingend notwendig. Sollten wichtige Dokumente entwendet worden sein, sperren Sie beispielsweise Ihre Kredit- und Bankkarten (116 116).

DOKUMENTATION
Notwendig ist eine Liste der betroffenen Gegenstände. Erstellen Sie umgehend schadenrelevante Fotos, die die Schadenursache und die Folgeschäden (das Ausmaß) dokumentieren und notieren Sie sich zeitnah Stichpunkte zum Schadenhergang. Das betrifft vor allem Türen, Fenster und Schlösser sowie den Gesamteindruck der Lage. Heben Sie beschädigte Sachen unbedingt auf.

NOTWENDIGE DOKUMENTE
Der Versicherer wird die Anschaffungsbelege der geschädigten Gegenstände sowie Kostenvoranschläge der notwendigen Reparaturen anfordern. Diese werden ausschließlich durch den Versicherer freigegeben.

WICHTIG
Teilweise sind diese Schäden gutachterrelevant. Der Gutachter wird, abhängig von der jeweiligen Sachlage und Schadenhöhe, durch die Versicherung versandt. Diese Entscheidung obliegt dem Versicherer.

MASSNAHMEN
Schadenmindernde Erstmaßnahmen dürfen getroffen werden. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die die Höhe des Schadens verringern und Folgeschäden vermeiden.

Beispiel für Maßnahmen

  • Sicherung zerstörter Außentüren und Fenster

Schaden durch Leitungswasser

Zu Leitungswasser zählen Zu- und Ableitungen der Frischwasserversorgung des Hauses/der Wohnung und der Heizungskreislauf. Regenwasser zählt nicht dazu.

ERSTE HILFE
Drehen Sie unverzüglich den Hauptwasserhahn zu und trennen Sie elektrische Geräte vom Netz, die sich in der Umgebung des Schadens befinden. Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit.

DOKUMENTATION
Notwendig ist eine Liste der betroffenen Gegenstände. Erstellen Sie umgehend schadenrelevante Fotos, die die Schadenursache und die Folgeschäden (das Ausmaß) dokumentieren und notieren Sie sich zeitnah Stichpunkte zum Schadenhergang. Heben Sie beschädigte Sachen unbedingt auf.

NOTWENDIGE DOKUMENTE
Der Versicherer wird die Anschaffungsbelege der geschädigten Gegenstände sowie Kostenvoranschläge der notwendigen Reparaturen anfordern. Diese werden ausschließlich durch den Versicherer freigegeben.

WICHTIG
Teilweise sind diese Schäden gutachterrelevant. Der Gutachter wird, abhängig von der jeweiligen Sachlage und Schadenhöhe, durch die Versicherung versandt. Diese Entscheidung obliegt dem Versicherer.

MASSNAHMEN
Schadenmindernde Erstmaßnahmen dürfen getroffen werden. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die die Höhe des Schadens verringern und Folgeschäden vermeiden.

Beispiele für Maßnahmen

  • Möbel über Wasserlinie hochstellen, beispielsweise mit untergelegten Klötzen
  • nasse Teppiche bergen (nicht über Geländer oder Teppichstangen hängen, da Gefahr besteht, dass Farben verlaufen)
  • elektrische und elektronische Geräte ausgeschaltet lassen (nicht einschalten, um Funktionstätigkeit zu überprüfen; Netzkabel herausziehen)
  • Gegenstände mit Folien vor herabtropfendem Wasser schützen
  • Gegenstände aus den betroffenen Räumen entfernen und trocken lagern
  • Wasser abstellen (unter Umständen müssen Sie hierfür Hauseigentümer, Hausmeister, Verwalter oder Installateure kontaktieren)
  • Wasser aufnehmen bzw. absaugen (unter Umständen muss ein Abpumpen durch die Feuerwehr/THW erfolgen)
  • eingefrorene Leitungen nur durch Fachpersonal auftauen lassen
  • Räume gut belüften und soweit notwendig beheizen (feuchte Wände benötigen eher Monate als Wochen zur Trocknung)
  • unter Umständen müssen Sie Gas-, Elektrizitäts- oder Wasser-Versorger oder sonst autorisierten Handwerker einschalten, um die energiemäßige Versorgung des Hauses sicherzustellen

Schaden durch Sturm und Hagel

Unter Sturm versteht man Wind ab Windstärke 8, was ungefähr 62 km/h entspricht. Die Wohngebäudeversicherung reguliert Schäden, die durch Sturm und Hagel entstanden sind.

ERSTE HILFE
Sollten Personen geschädigt werden, übernehmen Sie die Erstversorgung und alarmieren Sie Rettungshelfer (112). In manchen Fällen ist der Ruf der Polizei (110) ebenfalls geboten.

DOKUMENTATION
Notwendig sind der genaue Schadentag mit Uhrzeit (elementar für die Überprüfung des Sturms) und eine Liste der betroffenen Gegenstände. Erstellen Sie umgehend schadenrelevante Fotos, die die Schadenursache und die Folgeschäden (das Ausmaß) dokumentieren und notieren Sie sich zeitnah Stichpunkte zum Schadenhergang.

NOTWENDIGE DOKUMENTE
Der Versicherer wird die Anschaffungsbelege der geschädigten Gegenstände sowie Kostenvoranschläge der notwendigen Reparaturen anfordern. Diese werden ausschließlich durch den Versicherer freigegeben.

WICHTIG
Meist sind diese Schäden gutachterrelevant. Der Gutachter wird, abhängig von der jeweiligen Sachlage und Schadenhöhe, durch die Versicherung versandt. Diese Entscheidung obliegt dem Versicherer.

MASSNAHMEN
Schadenmindernde Erstmaßnahmen dürfen getroffen werden. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die die Höhe des Schadens verringern und Folgeschäden vermeiden.

Beispiele für Maßnahmen

  • durch Sturm entstandene Öffnungen am Gebäude durch geeignete Maßnahmen gegen Eindringen von Feuchtigkeit schützen (unter Umständen müssen Sie hierfür Hauseigentümer, Hausmeister oder Verwalter kontaktieren)
  • unter Umständen müssen Sie Gas-, Elektrizitäts- oder Wasser-Versorger oder sonst autorisierten Handwerker einschalten, um die energiemäßige Versorgung des Hauses sicherzustellen
  • eingedrungene Feuchtigkeit aufnehmen sowie Einrichtungsgegenstände hochlagern und möglichst aus dem Gefahrenbereich entfernen
  • Gegenstände mit Folien vor herabtropfendem Wasser schützen
  • durchnässte Räume gut belüften und soweit notwendig beheizen (feuchte Wände benötigen eher Monate als Wochen zur Trocknung)
  • feuchte Gegenstände und Papiere von nicht betroffenen Sachen trennen
  • elektrische und elektronische Geräte ausgeschaltet lassen (nicht einschalten, um Funktionstätigkeit zu überprüfen; Netzkabel herausziehen)
  • Beschädigte Sachen aufbewahren und nicht vernichten

Schaden für die Kfz-Haftpflicht

Fügen Sie mit dem versicherten Fahrzeug einem Dritten einen Personen- oder Sachschaden zu, so reguliert die Kfz-Haftpflicht diesen Schaden.

ERSTE HILFE
Sollten Personen geschädigt sein, übernehmen Sie die Erstversorgung und alarmieren Sie Rettungshelfer (112) und die Polizei (110). Bei Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum sowie Fahrerflucht informieren Sie ebenfalls die Polizei (110).

DOKUMENTATION
Notwendig sind die vollständigen Kontaktdaten der involvierten Person(en) inklusive der Versicherungsdaten mit Kennzeichen. Erstellen Sie umgehend schadenrelevante Fotos, die die Schadenursache und die Folgeschäden (das Ausmaß) dokumentieren und notieren Sie sich zeitnah Stichpunkte zum Schadenhergang.

WICHTIG
Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Die Haftungsprüfung dem Grunde und der Höhe nach, übernimmt der Versicherer für Sie, daher sollte ein eigener Rechtsbeistand nicht eigenmächtig veranlasst werden. Diese Kosten werden vom Versicherer nicht getragen.

HINWEIS
Der Zentralruf der Autoversicherer ist unter der Telefonnummer 0800 250 2600 zu erreichen. Von dort gelangen Sie, ohne die Daten des Unfallgegners zu kennen und nur mit dem Kennzeichen der Gegenseite, in die richtige Schadenabteilung dessen Versicherers. Vor allem im Falle einer Unfallflucht kann diese Nummer den Betroffenen helfen, wenn das Kennzeichen notiert werden konnte.

Schaden für die Kfz-Kasko-Versicherung

Ein Kfz-Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, höhere Gewalt, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Diebstahl, Vandalismus oder Brand beschädigt wurde.

ERSTE HILFE
Schäden durch Diebstahl (auch Teildiebstahl), Vandalismus oder Wild sind unverzüglich der Polizei (110) zu melden.

DOKUMENTATION
Erstellen Sie umgehend schadenrelevante Fotos, die die Schadenursache und die Folgeschäden (das Ausmaß) dokumentieren und notieren Sie sich zeitnah Stichpunkte zum Schadenhergang.

NOTWENDIGE DOKUMENTE
Bei Wildunfällen wird eine Wildbescheinigung vom zuständigen Forstamt oder der zuständigen Polizeiinspektion benötigt. Im Falle eines Kfz-Leasings, muss der Kredit- oder Leasinggeber informiert werden. Dieser ist Eigentümer des Fahrzeugs und stellt Ihnen eine Bescheinigung für die Versicherung aus und gibt Ihnen die zuständige Werkstatt für die Reparaturen vor.

WICHTIG
Teilweise sind diese Schäden gutachterrelevant. Der Gutachter wird, abhängig von der jeweiligen Sachlage und Schadenhöhe, durch die Versicherung versandt. Diese Entscheidung obliegt dem Versicherer.

MASSNAHMEN
Bitte holen Sie einen Kostenvoranschlag ein – bei hohen Schäden sollte vorab abgeklärt werden, ob die Versicherung einen Gutachter sendet. Bitte bestellen Sie diesen nicht eigenmächtig. Die Kosten werden nicht übernommen und das Gutachten wird bei der Versicherung als Fremdgutachten bewertet.

Unfall

Die Eselsbrücke „PAUKE“ definiert, was ein Unfall für die Unfallversicherung ist: Ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis.

NOTWENDIGE DOKUMENTE
Machen Sie sich zeitnah Notizen zu dem Schadenhergang und erstellen Sie falls möglich unterstützende Fotos zur Schadenursache und den Folgeschäden (das Ausmaß). Es werden alle Krankenhaus- und Arztberichte der behandelnden Ärzte benötigt.

WICHTIG
Schäden in der Unfallversicherung sind fristgebunden, daher ist eine unverzügliche Meldung unabdingbar.

Das Schaden-ABC im PDF-Format ist nur einen Klick entfernt:

Sprechen Sie uns an

Sie haben in diesem Schaden-ABC Tipps erhalten, wie Sie durch professionelles Verhalten als Versicherungsnehmer eine effiziente Schadensprüfung seitens des Versicherers fördern und potenzielle selbstverschuldete Nachteile minimieren können . Für Ihre individuellen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zum Thema Schaden-ABC. Die Bedingungen und Obliegenheiten des zuständigen Versicherers gelten.
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