Reiserücktritt-Versicherung:

Wenn Sie Ihre Reise absagen abbrechen müssen

Ärgerlich genug, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht oder nur verspätet antreten können. Sparen Sie sich die finanziellen Aufwendungen mit einer Reiserücktrittversicherung (RRV)!

Eine RRV versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können.

Erstattung der Rücktritts- bzw. Stornokosten
Bei Nichtantritt Ihrer Reise werden Ihnen die anfallenden Stornokosten abgenommen. Das kann bei unerwartet schwerer Krankheit, Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit oder Schwangerschaft passieren.

Einfach und schnell online abschließen
Vergleichen Sie die verschiedenen Leistungen der Reiserücktrittversicherung der HanseMerkur und schließen Sie bequem online ab.

Ihre Wahloptionen zur Reiserücktrittversicherung

Unser Tipp

Jahres Reiserücktrittversicherung

Die Jahres-RRV gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres.

Ihre Vorteile

  • lohnt sich ab der zweiten Reise
  • Urlaubsgarantie (Reiseabbruch) ist mitversichert
  • keinen Selbstbehalt
Jetzt Jahres-Reiserücktritt versichern

Reiserücktritt für eine bestimmte Reise

Mit einer Einzel-RRV sichern Sie eine bestimmte Reise ab. Der Vertrag endet automatisch zum Beginn der Reise beziehungsweise spätestens nach Beendigung der Reise.

Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz optional mit dem Baustein „Urlaubsgarantie“, um auch während der Reise versichert zu sein, wenn Sie die Reise abbrechen müssen.

Jetzt Reiserücktritt versichern

Alternativ können Sie mit den Reisepaketen Jahresschutz Gold oder Jahresschutz Platin Ihr Rundum-sorglos-Paket abschließen. Neben einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung enthalten die Reisepakete zusätzlich eine Reisegepäck-, eine Notfall- und (im Jahresschutz Platin) auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Was sind die Gründe für einen Reiserücktritt?

Zu den versicherten Ereignissen der Reiserücktrittversicherung zählen unter anderem:

  • unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
  • schwere Unfallverletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • erhebliche Schäden am Eigentum (ab 2.500 €)
  • unerwartete gerichtliche Ladung

Sie haben noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

Beratungstermin vereinbaren
Ein altes Wohnmobil steht vor einer Küstenlandschaft auf einem Parkplatz, ein Traumurlaubsziel abgesichert über eine Reiserücktritt-Versicherung

Unser Tipp für Sie:

Die Reiserücktrittsversicherung kann um die
Reiseabbruchversicherung, auch Urlaubsgarantie genannt, ergänzt werden.

Das ist sinnvoll, wenn Sie nicht nur einen vollumfänglichen Schutz vor der Reise,
sondern auch während der Reise haben möchten.

Wir empfehlen, die Reiserücktritt mit der Reiseabbruchversicherung abzuschließen.

Was deckt eine Reiseabbruchversicherung ab?

Ein junger Mann steht in der Wüste vor einen Bergmassiv, ein Traumurlaubsziel abgesichert über eine Reiserücktritt-Versicherung
Zu den versicherten Leistungen der Reiseabbruchversicherung zählen unter anderem:

 

  • Erstattung der Rückreisekosten
  • Bei Reiseabbruch werden innerhalb der ersten 8 Tage der komplette Reisepreis bzw. ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen erstattet.
  • Bei Reiseunterbrechung: Erstattung der Kosten für die Nachreise
  • Übernahme der Kosten für eine Teilstornierung z.B. Einzelzimmerzuschlag bei Absage eines Reisenden

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

Beratungstermin vereinbaren

Reiserücktritt mit Corona-Zusatzschutz

Der Zusatzschutz ergänzt Ihre bereits abgeschlossene Reiserücktrittversicherung oder Reiseabbruchversicherung. Der Corona-Schutz greift, wenn:

1

Sie sich in eine behördlich oder ärztlich angeordneten Quarantäne müssen.

2

Ihnen von berechtigten Personen (z.B. Flughafenpersonal) am Tag der Hinreise die Beförderung untersagt wird.

3

Ihnen von berechtigten Personen  (z.B. Vermieter) das Betreten des Mietobjektes, z.B. Ferienwohnung, untersagt wird.

Die Tarife der HanseMerkur sind ausgezeichnet

FAQ

Bis wann muss ich eine Reiserücktrittversicherung spätestens abschließen?

Sie können die Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Reisebuchung – jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn – abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am dritten Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Welche Vorteile hat eine Jahres-RRV gegenüber der Einzel-RRV?

Der Abschluss einer Jahres-RRV im Vergleich zu einer Einzel-RRV hat folgenden Vorteile:

  • Häufig lohnt sich bereits ab der zweiten Reise der Abschluss einer Jahres-RRV.
  • Keine Selbstbeteiligung. Zu Ihrem Vergleich: Bei der Einzel-RRV entfällt die Selbstbeteiligung, außer bei ambulant behandelten Erkrankungen. Diese liegen bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person.
  • Es wird keine Unterscheidung der Reisearten gemacht, was sich im Besonderen bei Schiffsreisen lohnt, die bei der Einzel-RRV im Vergleich zu anderen Reisearten teurer ist.
  • Bereits als Paar kann der günstige Familientarif abgeschlossen werden.
  • Sie versäumen keine Abschlussfristen mehr.

Wie viel kostet eine Reiserücktrittversicherung (RRV)?

Der Versicherungsbeitrag für eine einmalige Reiserücktrittsversicherung richtet sich u.a. nach dem Reisepreis.

Für eine einmalige Reise zahlen z.B. Personen unter 65 Jahren bei einem Reisepreis von bis zu 600 € je nach Reiseform zwischen 24 € und 35 €.

Sie fahren regelmäßig in den Urlaub und wollen nicht jedes Mal eine neue Reiserücktrittskostenversicherung abschließen? Mit einer Jahres-RRV erhalten Sie weltweit für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres den passenden Schutz.

Eine Ganzjahres-Reiserücktrittsversicherung gibt es bereits für 54 € pro Jahr. Auch in diesem Beispiel gilt: Personen bis zum 65. Geburtstag und der Reisepreis ist bis 1.000 € angesetzt.

Deckt die Reiserücktrittversicherung Corona ab?

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen unerwarteter und schwerer Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Das gilt auch wenn Sie an COVID-19 erkranken.

Eine Reisewarnung des Auswertigen Amtes oder Unbehagen, wegen hoher Ansteckungsgefahr zu erkranken, sind nicht abgedeckt.

Sie können einen Corona-Reiseschutz als Zusatzschutz nur in Ergänzung zu einer bestehenden Reiserücktrittskostenversicherung bei der HanseMerkur abschließen. Dieser Schutz gilt vor Antritt Ihres Urlaubs und auch während Ihrer Reise. Sie sichern damit Stornokosten ab, wenn Sie z. B. in Quarantäne geschickt werden oder Ihnen die Einreise untersagt wird.

Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung?

Eine unerwartet schwere Erkrankung liegt dann vor, wenn aus einem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten. Diese müssen dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben.

So zählen eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen nicht dazu. Eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung, ein Herzinfarkt oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und in der Regel abgedeckt.

 

Im Sinne einer Reiserücktrittversicherung versteht der Versicherer HanseMerkur unter „unerwarteter Erkrankung“ folgendes:

  • Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
  • Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten zwei Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.
  • Sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss für eine bestehenden Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartet Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.

Im Sinne einer Reiserücktrittversicherung versteht Versicherer HanseMerkur unter „schwerer Erkrankung“ folgendes:

  • Der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit festgestellt.
  • Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreisetätigkeit nicht wahrnehmen kann.
  • Der behandelnde Arzt fordert von der Risikoperson aufgrund der attestierten Erkrankung die Anwesenheit.

Konkrete Beispiele sind:

  • Die versicherte Person erleidet den ersten Herzinfarkt kurz vor Antritt der Reise.
  • Die Mutter der versicherten Person erkrankt nach Abschluss der Versicherung und nach Buchung der Reise an einer Lungenentzündung und die Mutter ist auf die Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.
  • Bei Versicherungsabschluss besteht eine Allergie bei der versicherten Person. In den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss ist für die Allergie keine Behandlung durchgeführt worden. Vor Reiseantritt kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Der behandelnden Arzt stellt wegen der Heftigkeit der allergischen Reaktion die Reiseuntauglichkeit fest.

Wer gehört zum Kreis der versicherten Personen bei einer Reiserücktrittversicherung?

Zu den sogenannten Risikopersonen zählen:

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer/Ihres
    -Ehepartnerin/-partners oder
    -Lebenspartnerin/-partners oder
    -Lebensgefährtin/-gefährten

Als Angehörige zählen:

  • Ehepartnerin/-partner, Lebenspartnerin/-partner, Lebensgefährtin/-gefährte
  • Großeltern und Enkel
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
  • Geschwister
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
  • Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel
  • Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten
  • diejenigen Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
  • Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben

Zu kompliziert? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!