Wer anderen einen Schaden zufügt, ist laut Gesetz (BGB §823) zum Ersatz verpflichtet. Sie haften in einem solchen Fall mit Ihrem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Gerade bei schweren Personenschäden kommen in der Regel unbezahlbar hohe Kosten in Millionenhöhe auf Sie zu.
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden und schützt Sie so vor dem finanziellen Ruin.