Reiserücktrittsversicherung: weil das Leben nicht vorhersehbar ist

Wann hilft Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung?

Es ist ärgerlich, wenn eine gebuchte Reise nicht wie geplant stattfinden kann und Sie diese verschieben oder stornieren müssen. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in diesem Fall die Stornierungs- und Umbuchungskosten.

Versichert sind unter anderem:

  • unerwartet schwere Erkrankung oder Tod, auch von Angehörigen
  • schwere Verletzung durch Unfall
  • eintretende Impfunverträglichkeiten
  • erhebliche Schäden am Eigentum (ab 2.500 €)
  • unerwartete gerichtliche Vorladungen
Icon Glühlampe mit Zahnrad innen

Unser Tipp

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung, damit Sie auch dann abgesichert sind, wenn Sie während Ihrer Reise vorzeitig zurückkehren müssen.

Reiserücktrittsversicherung für ein Jahr oder eine einzelne Reise?

Sie haben die Möglichkeit, entweder eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, oder nur eine bestimmte einzelne Reise einmalig zu versichern. Wählen Sie die Versicherung, die am besten zu Ihren Reiseplänen passt. Beide bieten Ihnen ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, Vorteilstarife für Familien sowie einen einfachen Online-Abschluss.

Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Die Jahresversicherung gilt für beliebig viele Reisen und bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • lohnend schon ab der zweiten Reise
  • inklusive Reiseabbruchversicherung
  • kein Selbstbehalt
Jetzt Reiserücktritt für das ganze Jahr versichern

Reiserücktrittsversicherung für eine bestimmte Reise

Die Einzelversicherung gilt für eine bestimmte einzelne Reise und bietet folgende Vorteile:

  • der Vertrag endet automatisch spätestens mit Beendigung der Reise
  • eine zusätzliche Absicherung für den Fall eines Reiseabbruchs ist über den Baustein „Urlaubsgarantie“ möglich
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Alternativ können Sie mit den Reisepaketen Jahresschutz Gold oder Jahresschutz Platin Ihr Rundum-sorglos-Paket abschließen. Neben einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung enthalten diese Reisepakete zusätzlich eine Reisegepäckversicherung, eine Notfallversicherung sowie im Jahresschutz Platin auch eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Warum dieser Versicherer?

Wir empfehlen den Tarif von HanseMerkur, denn Sie profitieren mehrfach:

  • sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • kein Selbstbehalt in der Jahresversicherung
  • erweiterbarer Versicherungsschutz
  • Vorteilspreis für Familien
  • einfacher Online-Abschluss

Reiserücktrittsversicherung abschließen leicht gemacht – so funktioniert’s

  1. Reisedaten eingeben
  2. Gewünschten Reiseschutz auswählen (mit oder ohne Reiseabbruch und Selbstbehalt)
  3. Personen- und Zahlungsdaten eingeben
  4. Buchung abschließen und sorgenfrei Vorfreude genießen

Wir haben für Sie eine Reiserücktrittsversicherung mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis und ohne Selbstbeteiligung ausgewählt. Sie geben nur wenige Daten ein, können Ihren Tarif bequem selbst berechnen und die Versicherung direkt abschließen.

Reiserücktritt & -abbruch einmalig versichern
Jahres-Reiserücktritt & -abbruch versichern

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FAQ zur Reiserücktrittsversicherung

Bis wann muss ich eine Reiserücktrittsversicherung spätestens abschließen?

Sie können die Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Reisebuchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am dritten Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.

Welche Vorteile hat der Jahresschutz gegenüber einer Einzelversicherung?

Eine Jahres-Reiserücktrittversicherung bietet Ihnen im Vergleich zu einer Einzel-Versicherung viele Vorteile:

  • Sie gilt für beliebig viele Reisen im Jahr und lohnt sich oft bereits ab der zweiten Reise
  • Die Jahrespolice beinhaltet die Reiseabbruchversicherung – Sie sind nicht nur vor, sondern auch während der Reise geschützt
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Es wird keine Unterscheidung nach Reisearten gemacht – besonders vorteilhaft bei Schiffsreisen, die bei Einzelversicherungen oft teurer sind
  • Bereits als Paar kann der günstige Familientarif abgeschlossen werden
  • Sie verpassen keine Abschlussfristen mehr

Wie viel kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Der Versicherungsbeitrag für eine Einzel-Reiserücktrittsversicherung richtet sich unter anderem nach dem Reisepreis. So zahlen beispielsweise Personen unter 65 Jahren bei einem Reisepreis bis 1.000 € und einer Reisedauer von ein bis zwei Wochen 49 € mit Selbstbehalt oder 59 € ohne Selbstbehalt.

Was passiert, wenn ich meine schon begonnene Reise z.B. wegen Krankheit abbrechen muss?

Die Reiserücktrittsversicherung kann um eine Reiseabbruchversicherung ergänzt werden. Das ist sinnvoll, wenn Sie nicht nur vor Reisebeginn, sondern auch während der Reise abgesichert sein möchten.

Was deckt eine Reiseabbruchversicherung ab?

Zu den versicherten Leistungen der Reiseabbruchversicherung zählen unter anderem:

  • Erstattung der Rückreisekosten
  • bei Reiseabbruch innerhalb der ersten 8 Tage Erstattung des kompletten Reisepreises
  • ab dem 9. Tag anteilige Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen
  • bei Reiseunterbrechung Erstattung der Kosten für eine Nachreise
  • Übernahme von Kosten bei Teilstornierungen, z. B. Einzelzimmerzuschlag bei Absage eines Reisenden

Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung?

Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus einem stabilen Gesundheitszustand heraus plötzlich konkrete Krankheitssymptome auftreten, die der Reise entgegenstehen und eine Stornierung rechtfertigen. Leichte Erkältungen oder Kopfschmerzen zählen in der Regel nicht dazu. Virusinfektionen, Lungenentzündungen, Herzinfarkte oder Bandscheibenvorfälle sind hingegen häufige und meist versicherte Gründe für einen Reiserücktritt.

Im Sinne der Reiserücktrittsversicherung versteht z. B. der Versicherer HanseMerkur unter „unerwarteter Erkrankung“:

  • Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Versicherungsabschluss und Reisebuchung gilt als unerwartet
  • Ein erneutes Auftreten ist versichert, wenn in den letzten zwei Wochen vor Versicherungsabschluss keine Behandlung erfolgte
  • Bei bestehenden Erkrankungen ist auch eine unerwartete Verschlechterung versichert, sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung stattfand

Unter „schwerer Erkrankung“ versteht HanseMerkur:

  • Der behandelnde Arzt stellt Reiseuntauglichkeit fest
  • Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die geplante Hauptreisetätigkeit nicht möglich ist
  • Der Arzt fordert die Anwesenheit der versicherten Person

Wer gehört zum Kreis der versicherten Personen bei einer Reiserücktritts-Versicherung?

Zu den sogenannten Risikopersonen zählen:

  • mitreisende Personen sowie deren Angehörige (bis zu bestimmten Gruppengrößen)
  • Angehörige der versicherten Person
  • Angehörige Ihrer/Ihres
    -Ehepartnerin/-partners
    -Lebenspartnerin/-partners
    -Lebensgefährtin/-gefährten

Als Angehörige gelten insbesondere:

Ehepartner, Lebenspartner, Großeltern, Enkel, Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager, Schwägerinnen sowie weitere nahe Verwandte gemäß den Versicherungsbedingungen.

Was passiert, wenn ich im Urlaub zum Arzt muss oder einen Unfall habe?

Für diese Fälle sind Sie mit einer Auslandsreisekrankenversicherung gut abgesichert. Den besten Schutz bieten Rundum-sorglos-Pakete, die Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Gepäck-, Notfall- und Auslandsreisekrankenversicherung umfassen.

Direkt hier online abschließen und unbeschwerte Urlaubsvorfreude genießen

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