Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: gut geschützt vor Schadensersatzansprüchen

Was leistet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Als Haus- oder Grundstückseigentümer tragen Sie eine gesetzliche Verantwortung gegenüber Dritten – die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie umfasst unter anderem die Instandhaltung von Bauten auf dem Grundstück, eine ausreichende Beleuchtung von Zugängen und Wegen sowie den Winterdienst.

Auch wenn Sie diese Pflichten sorgfältig erfüllen, kann es zu einem Unfall oder Schaden auf Ihrem Grundstück kommen. Wenn Dritte dabei zu Schaden kommen, können dennoch Schadensersatzansprüche entstehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich ein Dachziegel löst, ein Besucher auf einer ungesicherten Treppe stürzt oder ein Passant auf nicht geräumtem Schnee zu Fall kommt.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie in solchen Fällen. Sie erfüllt berechtigte Ansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab – wenn nötig auch gerichtlich.

Wichtig zu wissen: Als Eigentümerin oder Eigentümer haften Sie in vielen Fällen auch ohne persönliches Verschulden. Gerade deshalb ist eine entsprechende Absicherung für Haus- und Grundbesitzer besonders empfehlenswert.

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert für:

  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, vermieteten Wohnungen und Häusern
  • Eigentümer von unbebauten Grundstücken

Auch Eigentümer von Einfamilienhäusern sollten prüfen, ob dieser Schutz bereits über ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist – andernfalls ist eine separate Absicherung sinnvoll. Gleiches gilt für Eigentümergemeinschaften.

Wichtig zu wissen: Übertragen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer Verkehrssicherungspflichten – etwa den Winterdienst – vertraglich auf Ihre Mieter, entbindet Sie das nicht vollständig von der Verantwortung. Kommt ein Dritter zu Schaden, weil ein Mieter seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, kann der Geschädigte seine Ansprüche dennoch Ihnen gegenüber geltend machen.

FAQ

Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei gepachtetem Grundstück?

Nein – vorausgesetzt, dass der Eigentümer bereits eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

Anders sieht es aus, wenn Ihnen die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde. In diesem Fall haften Sie als Pächter selbst für Schäden.

Brauche ich in der Bauphase eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Nein, denn während der Bauphase greift stattdessen die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Sie unbedingt abgeschlossen haben sollten. Diese schützt Sie, wenn z. B. Kinder auf Ihrer Baustelle spielen und sich verletzen.

Für welche Immobilien kann ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen?

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kann in der Regel abgeschlossen werden für:

  • vermietete Einfamilienhäuser
  • vermietete Zweifamilienhäuser, in denen Sie nicht selbst wohnen

Nicht versicherbar sind meist Gebäude, die nicht zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Dazu zählen:

  • Hotels
  • Bürogebäude
  • Industrie- oder Gewerbeimmobilien
  • Vereinsheime

Muss ich ein unbebautes Grundstück versichern?

Eine Pflicht besteht nicht – aber eine klare Verantwortung: Als Eigentümerin oder Eigentümer müssen Sie Ihr Grundstück so sichern, dass niemand zu Schaden kommt. Kommt es doch zu einem Unfall, können hohe Schadensersatzforderungen entstehen.

Unsere Empfehlung: Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist auch für unbebaute Grundstücke sinnvoll.

Wann reicht eine private Haftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung ist ausreichend, wenn:

  • Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind, das ausschließlich von Ihnen und mitversicherten Personen bewohnt wird
  • Sie ein Einfamilienhaus selbst bewohnen und eine Einliegerwohnung vermieten (diese ist oft über einen Zusatzbaustein absicherbar)
  • die Immobilie ausschließlich privat und nicht gewerblich genutzt wird

Wie sichere ich Haftpflichtschäden in einer Eigentümergemeinschaft ab?

Eigentümergemeinschaften benötigen eine gemeinsame Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Versichert sind u. a.:

  • das Gebäude und Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Keller, Wege)
  • die Eigentümergemeinschaft selbst
  • der Verwalter

Beispiele:

  • Gehweg nicht gestreut → Sturz eines Passanten
  • morscher Spielturm → Verletzung eines Kindes
  • vergessener Winterdienst → Unfall eines Besuchers

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