Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Rundum geschützt als Eigentümer

Was sichert eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab?

Als Haus- oder Grundstückseigentümer tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück. Schon kleine Versäumnisse können große finanzielle Folgen haben. Hier einige Beispiele aus dem Alltag:

  • Eingang schlecht beleuchtet: Ein Besucher stürzt
  • Schnee nicht geräumt: Ein Passant kommt zu Fall
  • Treppengeländer gibt nach: Ein Besucher verletzt sich
  • Dachziegel löst sich: Ein parkendes Auto wird beschädigt
  • Loch im Rasen eines unbebauten Grundstücks: Ein Besucher stürzt

Selbst wenn Sie Ihre Verkehrssicherungspflichten – wie Instandhaltung, Beleuchtung oder Winterdienst – gewissenhaft erfüllen, können Schadensersatzansprüche entstehen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Kosten aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden und schützt Sie vor unberechtigten Forderungen – notfalls auch vor Gericht.

Gut zu wissen
Im Gegensatz zu vielen anderen Lebensbereichen haften Sie als Eigentümer von Haus- und Grundbesitz oft auch ohne eigenes Verschulden – zum Beispiel, wenn sich ein Dachziegel löst und einen Schaden verursacht.

Wer sollte unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist empfehlenswert für:

  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümer vermieteter Wohnungen und Häuser
  • Eigentümer unbebauter Grundstücke
  • Eigentümer von Einfamilienhäusern (sofern nicht über die Privathaftpflicht abgesichert)
  • Eigentümergemeinschaften

Wichtig zu wissen
Hält sich ein Mieter nicht an die ihm übertragene Aufgabe, wie beispielsweise die Streupflicht bei Schnee und Eis, kann sich der Geschädigte an Sie als Eigentümer wenden.

FAQ

Brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei gepachtetem Grundstück?

Nicht, wenn der Eigentümer bereits eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.

Anders sieht es aus, wenn Ihnen die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde:
Dann haften Sie als Pächter selbst für Schäden.

Brauche ich in der Bauphase eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Nein. Während der Bauphase benötigen Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Diese schützt Sie, wenn z. B. Kinder auf der Baustelle spielen und sich verletzen.

Mehr zur Bauherrenhaftpflicht erfahren Sie hier.

Für welche Immobilien kann ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen?

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kann in der Regel abgeschlossen werden für:

  • vermietete Einfamilienhäuser
  • vermietete Zweifamilienhäuser, in denen Sie nicht selbst wohnen

Nicht versichert sind meist Gebäude die nicht zu privaten Wohnzwecken genutzt werden, z. B.:

  • Hotels
  • Bürogebäude
  • Industrie- oder Gewerbeimmobilien
  • Vereinsheime

Muss ich ein unbebautes Grundstück versichern?

Eine Pflicht besteht nicht – aber eine klare Verantwortung:

Als Eigentümer müssen Sie Ihr Grundstück so sichern, dass niemand zu Schaden kommt.
Kommt es doch zu einem Unfall, können hohe Schadenersatzforderungen entstehen.

Unsere Empfehlung
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist auch für unbebaute Grundstücke sinnvoll.

Wann reicht eine private Haftpflichtversicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung ist ausreichend, wenn:

  • Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind, das ausschließlich von Ihnen und mitversicherten Personen bewohnt wird.
  • Sie ein Einfamilienhaus selbst bewohnen und eine Einliegerwohnung vermieten (oft über Zusatzbaustein absicherbar).
  • die Immobilie ausschließlich privat und nicht gewerblich genutzt wird.

Wie sichere ich Haftpflichtschäden in einer Eigentümergemeinschaft ab?

Eigentümergemeinschaften benötigen eine gemeinsame Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Versichert sind u. a.:

  • das Gebäude und Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Keller, Wege)
  • die Eigentümergemeinschaft selbst
  • der Verwalter

 

Beispiele

  • Gehweg nicht gestreut → Sturz eines Passanten
  • morscher Spielturm → Verletzung eines Kindes
  • vergessener Winterdienst → Unfall eines Besuchers

Haben Sie noch Fragen? Unseren Expertinnen und Experten beraten Sie gerne!