Pflegemonatsgeld
Monatlich wird das vereinbarte Pflegegeld ausgezahlt. Damit können Ihre Mitarbeitenden die Finanzierungslücke für eine optimale Betreuung Ihrer Pflegebedürftigkeit verringern.
Umfangreiche Serviceleistungen, teils als Videosprechstunde, ergänzen das Pflegemonatsgeld. Hier können sich Ihre Mitarbeitenden zu Themen wie Pflegeeinstufung, Krankheitsbildern, Behandlungsmöglichkeiten oder den Hausnotruf informieren. Unterstützung wird auch für Facharzt-, Pflegedienst- und Haushaltshilfesuche sowie Antragsstellungen gewährt.
Budgettarif
Beim Budgettarif wird der Begriff von Pflege über die klassischen medizinischen und (körperbezogenen) pflegerischen Tätigkeiten hinaus erweitert und berücksichtigt auch Aspekte der emotionalen und sozialen Zuwendung und Teilhabe sowie der hauswirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung für pflegende Angehörige.
Ihre Mitarbeitenden profitieren dabei von Hilfeleistungen bei gesundheitlichen Fragen oder auch ärztlichen Terminvereinbarungen. Ihre Mitarbeitenden können dadurch ihren Zeitaufwand, den Sie für die Pflege eines Angehörigen aufwenden müssen, reduzieren. Das kommt Ihnen als Arbeitgeber zugute! Die Hilfeleistungen sind u.a.:
Beratung: 24-Stunden-Service-Hotline für die Themen wie Pflege, Demenz, Wohnraumgestaltung sowie Hilfestellung bei Formularen und Bescheinigungen
Betreuung: Unterstützung beim individuellen und persönlichen Pflege-Case-Management wie Benennung und Vermittlung von geeigneten Pflege-Einrichtungen wie Pflegeheimplatz oder 24-Stunden-Pflegehilfe sowie Menüservice oder körpernahe Dienstleistungen
Finanzielle Unterstützung für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wenn der Mitarbeitende als Pflegeperson ausfällt sowie einmalige psychosoziale Erstberatung oder auch Kosten für Hausnotrufanlage
Organisation: Fahrdienste zu Ärzten, ins Krankenhaus oder zur Krankengymnastik und -therapie, Hausnotrufsystem oder auch persönliche Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen