Betriebliche Pflegeversicherung:

Mehr finanzielle Sicherheit im Pflegefall

Warum überhaupt eine betriebliche Pflegeversicherung?

Qualifizierte Fachkräfte zu finden und zu halten, ist heute die große Herausforderung für Unternehmen. Die betriebliche Pflegeversicherung gibt Ihren Mitarbeitenden ein besonderes Plus für Zeiten der Doppelbelastung an die Hand, wenn diese neben der Erwerbstätigkeit sich auch noch um pflegebedürftige Angehörige kümmern oder sogar selbst pflegebedürftig werden.

Steigende Lebenserwartungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, Pflegeverantwortung für einen nahen Angehörigen übernehmen zu müssen oder selbst betroffen zu sein. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2021, Deutschlandergebnisse):

Icon Balkendiagramm mit kontinuierlichem Zuwachs

Pflegebedürftige Personen

4,96 Mio.

Icon zwei ineinander verschränkte Hände bilden ein Herz

Anteil der häuslichen Pflege

84%

Icon von drei Personen im Kreis angeordnet, die mittig über ein Dreieck verbinden sind

Häusliche Pflege durch Angehörige

2,55 Mio. (61,3 %)

Icon Warnhinweis

Regelmäßiger wöchentlicher Pflegeaufwand

5 bis 25 Stunden

Bieten Sie Ihrer Belegschaft eine betriebliche Pflegeversicherung an, um zu zeigen, dass Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und der Pflege von Angehörigen ein zentrales Thema ist oder auch bei eigener Pflegebedürftigkeit die Mitarbeitenden nicht allein gelassen werden und die finanzielle Belastung reduziert wird.

Was ist die betriebliche Pflegeversicherung?

Die betriebliche Pflegeversicherung (bPV) ist eine vom Arbeitgeber finanzierte Pflegezusatzversicherung für die Beschäftigten im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags, den der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden abschließt. Sie versteht sich als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die bPV soll für die Belegschaft Leistungen abdecken, die die gesetzlichen Pflegekassen nicht oder nur zum Teil bezahlen. Darunter fallen beispielsweise finanzielle Unterstützung für Pflegeleistungen in Form eines Pflegemonatsgeldes, umfassende Beratungs- und Vermittlungsleistungen zur Pflege, Pflegeschulungen oder auch Fahr- und Begleitdienste.

Die bPV hilft also als Zusatzversicherung Versorgungslücken im Falle der Pflegebedürftigkeit zu schließen. Das ist für alle Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Vorteil, da die Leistungen aus der Pflegekasse, egal ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zugrunde liegt, nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten abdecken. Ihre Mitarbeitenden profitieren davon, dass bei Abschluss keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und keine Ausschlüsse anfallen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pflegemonatsgeld und einem Budgettarif?

Drei Mitarbeitende sitzen an einen Tisch und lassen sich die betriebliche Pflegeversicherung erklären

Die betriebliche Pflegeversicherung kann Ihre Mitarbeitenden auf zwei Arten unterstützen.

Zum einen mit dem Pflegemonatsgeld, bei dem der Pflegebedürftige eine monatliche finanzielle Unterstützung sowie verschiedene Serviceleistungen erhält.

Zum anderen durch den Budgettarif, bei dem Personen, die einen pflegedürftigen Angehörigen betreuen, umfassende organisatorische Unterstützung erhalten.

Die Höhe des Pflegemonatsgelds und auch die Budgethöhe wird von Ihnen als Arbeitgeber festgelegt.

Pflegemonatsgeld

Monatlich wird das vereinbarte Pflegegeld ausgezahlt. Damit können Ihre Mitarbeitenden die Finanzierungslücke für eine optimale Betreuung Ihrer Pflegebedürftigkeit verringern.

Umfangreiche Serviceleistungen, teils als Videosprechstunde, ergänzen das Pflegemonatsgeld. Hier können sich Ihre Mitarbeitenden zu Themen wie Pflegeeinstufung, Krankheitsbildern, Behandlungsmöglichkeiten oder den Hausnotruf informieren. Unterstützung wird auch für Facharzt-, Pflegedienst- und Haushaltshilfesuche sowie Antragsstellungen gewährt.

 

Budgettarif

Beim Budgettarif wird der Begriff von Pflege über die klassischen medizinischen und (körperbezogenen) pflegerischen Tätigkeiten hinaus erweitert und berücksichtigt auch Aspekte der emotionalen und sozialen Zuwendung und Teilhabe sowie der hauswirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung für pflegende Angehörige.

Ihre Mitarbeitenden profitieren dabei von Hilfeleistungen bei gesundheitlichen Fragen oder auch ärztlichen Terminvereinbarungen. Ihre Mitarbeitenden können dadurch ihren Zeitaufwand, den Sie für die Pflege eines Angehörigen aufwenden müssen, reduzieren. Das kommt Ihnen als Arbeitgeber zugute! Die Hilfeleistungen sind u.a.:

Beratung: 24-Stunden-Service-Hotline für die Themen wie Pflege, Demenz, Wohnraumgestaltung sowie Hilfestellung bei Formularen und Bescheinigungen

Betreuung: Unterstützung beim individuellen und persönlichen Pflege-Case-Management wie Benennung und Vermittlung von geeigneten Pflege-Einrichtungen wie Pflegeheimplatz oder 24-Stunden-Pflegehilfe sowie Menüservice oder körpernahe Dienstleistungen

Finanzielle Unterstützung für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wenn der Mitarbeitende als Pflegeperson ausfällt sowie einmalige psychosoziale Erstberatung oder auch Kosten für Hausnotrufanlage

Organisation: Fahrdienste zu Ärzten, ins Krankenhaus oder zur Krankengymnastik und -therapie, Hausnotrufsystem oder auch persönliche Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen

Welche Vorteile bringt die bPV?

Mit dem Eintritt eines Pflegefalls kommen auf Familien große Herausforderungen in organisatorischer und finanzieller Hinsicht zu. Unterstützen Sie Ihre Belegschaft rund um das Thema Pflege, so hat das auch positive Effekte für Sie als Arbeitgeber.

Vorteile der bPV für Ihr Unternehmen

  • klares Signal als besonders familienfreundlicher Arbeitgeber
  • Attraktivitätsgewinn dank sinnvoller Personalzusatzleistungen
  • gestärktes Image als gesundheitsbewusster Arbeitgeber
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität
  • Förderung einer pflegesensibilisierten Unternehmenskultur
  • starkes Argument für jedes Recruiting-Gespräch
  • fügt sich in Ihre Nachhaltigkeitsstrategie ein

Vorteile der bPV für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • monatliches Budget für die Kosten der Pflege
  • sinnvolle Unterstützung zur privaten Vorsorge
  • für alle Mitarbeitenden komplett kostenlos
  • neben Pflegebudget: Unterstützung in Sachen Beratung, Betreuung und Organisation
  • Sicherheit bei plötzlich auftretendem Pflegefall

Steuerrechtliche Behandlung der betrieblichen Pflegelösung

Die betriebliche Pflegeversicherung wird steuerrechtlich wie eine betriebliche Krankenversicherung behandelt.

Die Finanzierung erfolgt durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber schließt einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Versicherungsunternehmen ab, tritt als Versicherungsnehmer auf und zahlt die Beiträge komplett.

Im Leistungsfall erfolgt die Abwicklung direkt zwischen dem versicherten Mitarbeitenden und der Versicherungsgesellschaft. Es entsteht für den Arbeitgeber kein administrativer Zusatzaufwand.

Die Beiträge sind für die Mitarbeitenden grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, sofern keine Einstufung als Sachbezug erfolgt. Diese für die Beschäftigten vorteilhafte Möglichkeit wird von den Arbeitgebern gerne genutzt. Dabei räumt der Gesetzgeber pro Mitarbeitenden und Monat eine 50-Euro-Freigrenze ein, sofern diese nicht für anderweitige betriebliche Leistungen ausgeschöpft wurde. Wenn die Freigrenze überschritten wird, muss der gesamte Beitrag zur betrieblichen Pflegeversicherung versteuert und in der Sozialversicherung verbeitragt werden, wofür verschiedene Modelle (Barlohnversteuerung, Nettolohnversteuerung und unternehmensabhängige Pauschalversteuerung nach § 40 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder nach § 37 b EStG) zur Verfügung stehen.

Für den Arbeitgeber sind die Aufwendungen (Versicherungsbeiträge, darauf ggf. entfallende Sozialabgaben sowie ggf. für den Mitarbeitenden übernommene Steuern und Sozialabgaben) als Betriebsausgaben absetzbar.

Im Falle eines Jobwechsels bzw. einer Kündigung endet die Versicherung für den Mitarbeitenden.

Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!