Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung, die im Fall schuldhafter Herbeiführung Schutz gegen so genannte echte Vermögensschäden bei Dritten bietet und deren Versicherungsschutz über Schäden, die nicht als bloße Folge eines Personen- oder Sachschadens entstanden sind, hinausgehen.
Vermögensschaden-Haftpflicht:
Bei vermögensbezogener Beratung vermögensbezogener Betreuung
Essentiell für vermögensbezogene Beratung und Betreuung
Grundsätzlich haften alle Selbstständige und Freiberufler für von ihnen verursachten Schäden.
Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist insbesondere für diese Berufsgruppen unverzichtbar, deren Tätigkeit vorwiegend in einer vermögensbezogenen Beratung und Betreuung besteht.
Dabei ist insbesondere auch das Risiko aus einer fehlerhaften Beratung oder einer sonstigen Pflichtverletzung vorgenannter Berufsgruppen im Versicherungsschutz inkludiert.



