Hierbei handelt es sich um eine Versicherungsdeckung für spezielle Berufe (z. B. Ärzte, Architekten, Ingenieure, Makler, Notare, Rechtsanwälte, Sachverständige etc.), die das berufsspezifische Schadenpotenzial aus Haftpflichtrisiken besonders berücksichtigt und umfasst.
Für ausgewählte Berufe (z. B. Makler, Rechtsanwälte) besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.