Krankentagegeldversicherung: finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall – steuerfrei und einschließlich Sonn- & Feiertage

Warum ist eine Krankentagegeldversicherung wichtig?

Wenn Sie aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder Verletzung längere Zeit arbeitsunfähig sind, kann es schnell zu einer Minderung oder sogar zum Ausfall Ihrer monatlichen Einnahmen kommen. Die Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen in diesem Fall finanzielle Sicherheit, um Ihre laufenden Verpflichtungen weiterhin erfüllen zu können.

Die Krankentagegeldversicherung leistet ab dem vereinbarten Zeitpunkt für die gesamte Dauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit. Den Tagessatz und den Leistungsbeginn legen Sie im Voraus fest. Der Tagessatz wird in der Regel anhand Ihres Einkommens berechnet und sollte regelmäßig überprüft werden, um Ihren tatsächlichen Finanzbedarf widerzuspiegeln. Der Leistungsbeginn wiederum sollte sich bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Ende der regulären Lohnfortzahlung orientieren.

Auf den ersten Blick erscheint die Einkommenslücke für viele Menschen überschaubar. Doch bei weiterlaufenden Kosten und der Versorgung der Familie kann der fehlende Anteil des Nettoeinkommens Monat für Monat zu einer erheblichen Belastung werden – insbesondere, wenn Sie den Hauptteil des Familieneinkommens tragen, langfristige Verpflichtungen (z. B. Finanzierungen) bedienen oder Ihr gesamtes Nettoeinkommen für den Lebensunterhalt benötigen.

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Für die meisten Menschen reicht die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht aus

Die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber ist in der Regel auf 6 Wochen (42 Tage) begrenzt. Danach erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts – maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze – oder höchstens 90 % des Nettoeinkommens. Zugrunde gelegt wird der niedrigere Wert. Von diesem Betrag müssen zudem noch Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung geleistet werden, sodass die tatsächliche Auszahlung geringer ausfallen kann. Daraus ergibt sich eine Differenz zu Ihrem üblichen Einkommen, die Sie privat absichern sollten.

Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen und Freiberuflern besteht häufig weder Anspruch auf Lohnfortzahlung noch automatisch auf Krankengeld. Wurde mit der Krankenkasse ein Krankengeld vereinbart, wird dieses ebenfalls erst nach einer entsprechenden Karenzzeit (in der Regel ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit) gezahlt. Unter Berücksichtigung der laufenden Betriebskosten sollten Selbstständige und Freiberufler den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung daher besonders sorgfältig prüfen.

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