Irgendwann kommt für jeden jungen Menschen die Zeit, in die eigenen vier Wände zu ziehen. Doch was ist der beste persönliche Rückzugsort zum Abschalten, Lernen oder auch Feiern?
- Die Wohnung, die alleine bezogen wird?
- Die Wohnung, die zusammen mit dem Partner oder Freunden bezogen wird?
- Das Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG)?
Finden Sie auf dieser Themenseite Informationen, Tipps und Checklisten, wie Sie das Thema erste eigene Wohnung ganzheitlich angehen und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Wohnung oder WG-Zimmer?
Machen Sie sich Gedanken dazu, wie Sie gerne wohnen möchten und was für Sie im Alltag wichtig ist. Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei:
- Benötigen Sie viel Zeiten mit Ruhe? Zum Beispiel morgens beim Aufstehen oder abends, wenn Sie aus der Uni oder von der Arbeit in Ihr Zuhause kommen.
- Haben Sie sehr genaue Vorstellungen davon, wie Küche und Bad geputzt werden müssen?
- Ist es für Sie in Ordnung, wenn anderen Personen Ihre Sachen mitbenutzen?
- Mögen Sie spontane Feiern, auch unter der Woche?
- Können Sie gut Kompromisse eingehen, zum Beispiel bei Internetnutzungszeiten oder Haushaltsdiensten?
- Ziehen Sie neu in eine Stadt und haben noch keine Bekannten vor Ort?
Egal ob Sie die eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer bevorzugen, beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass Ihre neue Wohnsituation zu Ihrer Persönlichkeit passt.
Lassen Sie sich gerne zum Thema WG-Leben von diesen beliebten TV-Serien inspirieren: „New Girl“ und „How I met your mother“
Wie viel Wohnung ist drin?
Beziehen Sie Ihre erste Wohnung während Studium oder Ausbildung, ist Ihr Einkommen eher gering. Da müssen Sie genau kalkulieren, wie viel Wohnung Sie sich leisten können.
Diese Faustregel gibt Ihnen einen groben Rahmen: Das monatliche Budget geteilt durch drei = Höhe der Miete.
Nutzen Sie unsere Checkliste, um Ihre Einnahmen und Ausgaben zu erfassen:
Ausstattung und Lage der ersten eigenen Wohnung
Erstmieter wissen selten genau, was für sie in der Wohnung und im Wohnumfeld wichtig ist und was vielleicht zweitrangig. Diese folgenden Fragen sollten Sie für sich beantworten und bei der Auswahl auf der Wohnungssuche als Grundlage mit berücksichtigen:
- Leben Sie lieber urban oder ländlich?
- Benötigen Sie einen Garten oder Balkon?
- Mögen Sie Dachschrägen oder einen ebenerdigen Zugang?
- Muss das Bad über ein Fenster und/oder eine Badewanne verfügen?
- Benötigen Sie einen Fahrstuhl?
- Wie groß soll die Wohnung sein?
- Wie viele Zimmer benötigen Sie?
- Welche Gemeinschafträume wie Wäschekeller oder Fahrradraum benötigen Sie?
- Wo gibt es (kostenfreie) Parkplätze, auch für Roller?
Was ist bei Wohnungsbesichtigungen zu beachten?
Haben Sie einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung, gehen Sie bestmöglich mit einer anderen Person hin. Denn vier Augen und Ohren bekommen mehr mit als eine Person alleine.
Für Sie beide gilt, seien Sie pünktlich und achten Sie auf ein gepflegtes Äußeres.
Was kann der Vermieter/Makler von Ihnen bei der Wohnungsbesichtigung verlangen?
Da der Wohnungsmarkt heiß umkämpft ist, ist es extrem wichtig, einen guten Eindruck bei der Wohnungsbesichtigung zu machen. Sie können dafür im Vorfeld eine Bewerbermappe erstellen. Damit bekunden Sie dem Vermieter/Makler ein ernsthaftes Interesse.
Diese Unterlagen möchten Vermieter/Makler in der Regel sehen:
- Mieterselbstauskunft/Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises
- Kopie Ihres Arbeitsvertrages
- Gehaltsnachweise
- Nachweis über bisherige Mietzahlungen/Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- SCHUFA-Selbstauskunft
- eventuelle Mietbürgschaft (z.B. der Eltern)
Was ist beim Mietvertrag zu beachten?
Haben Sie sich über alle Formalien mit dem Vermieter/Makler geeinigt, geht es an die Unterzeichnung des Mietvertrages für Ihre erste eigene Wohnung.
So ein Mietvertrag kann jedoch viele Stolpersteine enthalten. Mit der Klärung der folgenden Punkte, sind Sie weitestgehend vor bösen Überraschungen bewahrt:
- Die Höhe der Mietkaution darf nicht mehr als drei Monatskaltmieten betragen.
- Die Höhe der Nebenkosten ist wie im Vorfeld besprochen.
- Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Der Mietvertrag sollte nicht von vorneherein befristet sein.
- Vorher festgestellte Mängel sollten im Vertrag festgehalten sein.
- Der Mieter muss nur bestimmte Nebenkosten tragen, und das auch nur, wenn diese vertraglich vereinbart sind. Fragen Sie nach den Kosten für Instandhaltung und Verwaltung, die in der Regel nicht zu zahlen sind.
- Die Frage nach der Renovierung bei Ein- oder Auszug führt regelmäßig zu Streit. Achten Sie daher darauf, was zu diesem Thema im Vertrag steht. Das gilt auch für Schönheitsreparaturen und andere kleine Reparaturen.
- Die Wohnfläche sollten Sie anhand einer Wohnflächenberechnung nachvollziehen können. Für künftige Mieterhöhungen ist diese Information äußerst relevant.
- Je nach Staffel- oder Indexmietvertrag fallen Mieterhöhungen unterschiedlich an.
- Die mitvermieteten Räume, wie ein Keller oder ein Dachboden oder zusätzliche Bestandteile, wie eine Einbauküche, müssen wirklich nutzbar sein.
- Der Mietspiegel kann Auskunft geben, ob die angesetzte Miete innerhalb der möglichen Spanne von bis zu 10% über der Vergleichsmiete liegt.
- Eine Kündigungsausschlussklausel würde Sie verpflichten für eine bestimmte Dauer in der Wohnung zu leben.
- Alle Personen, die in die Wohnung einziehen wollen, müssen im Mietvertrag aufgeführt werden. Das ist besonders für Wohngemeinschaften aber auch für Paare, die zusammenziehen, wichtig.
- Der Vermieter muss seine Zustimmung für Untermietverträge geben.
Was wird beim Einzug in die erste neue Wohnung benötigt?
Für eine erste neue Wohnung ist eine Grundausstattung notwendig. Aber egal ob die Gegenstände neu gekauft, geerbt oder von weiteren Mitbewohnern mitgebracht werden, es empfiehlt sich, zunächst eine Übersicht zu erstellen, damit auch an alles gedacht wird.
Nutzen Sie unsere Checkliste, um festzustellen, was Sie vor dem Einzug noch besorgen müssen:
Was ist bei der Wohnungsübergabe zu beachten?
Die Wohnungsübergabe ist der letzte Schritt bevor Sie Ihre erste eigene Wohnung beziehen können. Wie auch bei der ersten Besichtigung sollten Sie das bestmöglich mit einer anderen Person machen. Denn vier Augen und Ohren bekommen mehr mit als eine Person alleine. Machen Sie Fotos, um Vorschäden festzuhalten.
An was ist beim Umzug alles zu denken?
Bei einem Umzug gibt es vieles zu beachten. Damit Sie nichts Wichtiges im Vorfeld vergessen, müssen Sie sich über die Abläufe und das notwendige Material Gedanken machen. Mit guter Vorbereitung gelingt der Einzug in Ihre erste eigene Wohnung mit Bravour!
Was muss ich als Mieter beachten?
Den Einzug in Ihre erste eigene Wohnung haben Sie nun geschafft. Herzlichen Glückwunsch! Als Mieter haben Sie sich nun an Regeln zu halten. Einige wichtige davon finden Sie hier:
- Zahlen Sie Ihre Miete pünktlich. Dabei hilft ein Ihnen ein Dauerauftrag bei Ihrer Bank. Achten Sie darauf, dass auf dem Konto zum Zeitpunkt der Überweisung ausreichend Geld vorhanden ist.
- Ein gutes Miteinander regelt unter anderem die Hausordnung. Lärm, Abstellplätze von Schuhen und Fahrrädern oder auch die Entsorgung von Müll sind häufige Streitthemen. Viele Verstöße gegen die Hausordnung können zu einer Kündigung seitens des Vermieters führen.
- Stellen Sie Mängel an Ihre Wohnung fest, müssen Sie diese unverzüglich an den Vermieter melden. Denn sollten weitere Schäden entstehen, weil Sie die Mängel nicht gemeldet haben, kann der Vermieter Sie im schlimmsten Fall zur Kostenübernahme auffordern.
- Heizkosten zu sparen ist mittlerweile ein vielfach genanntes Thema. Sollte jedoch durch unzureichendes Heizen Schimmel entstehen oder ein Rohr einfrieren, sind Sie für diese Schäden verantwortlich. Sorgen Sie also für ausreichend Wärme in Ihrer Wohnung. Sollte die Heizungsanlage nicht funktionieren, müssen Sie das sofort melden.
- Wenn Sie Änderungen an der Wohnung vornehmen wollen, wie zum Beispiel eine Sanierung im Bad oder das Einziehen einer neuen Wand, dann müssen Sie vorher beim Vermieter dessen Zustimmung einholen.
- Ziehen Sie in Betracht, Teile der Wohnung oder die gesamte Wohnung unterzuvermieten, zum Beispiel während eines Auslandsaufenthaltes, müssen Sie Ihren Vermieter vorher um Erlaubnis fragen.
Welche Versicherungen benötige ich als Mieter oder Mieterin einer Wohnung?
Sobald Sie aus Ihrem Elternhaus aus- und in eine Wohnung eingezogen sind, haben Sie einen eigenen Hausstand gegründet. Deshalb fallen Sie aus manchen der sogenannte Familienversicherungen heraus. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Versicherungen für Sie nun im eigenen Zuhause relevant sind:
Hausratversicherung
Angenommen, Sie gehen mit einem Taschenrechner durch Ihre Wohnung und tippen bei jedem Möbelstück, jedem Geschirr- und Besteckteil, bei den TV-, Video- und Elektrogeräten, bei Ihren Wertsachen (Schmuck, Wertpapiere, Bargeld), bei Gardinen, Teppichen, Kleidern, Büchern, DVDs und CDs, Lampen, Lebensmitteln, Spielsachen, Sportartikeln und und und… den Neupreis ein – Sie hätten schnell eine fünf- oder sechsstellige Zahl vor Augen. Diesen hohen Betrag müssten Sie tatsächlich aufwenden, wenn Ihr Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung zerstört wird.
Mit einer Hausratversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden bewahren!
Der Beitrag für eine grundlegende Hausratversicherung beträgt für eine 60qm-Wohnung in Frankfurt/M. nur 3,63 € monatlich für einen Versicherungsnehmer im Alter von 25 Jahren.
Privathaftpflichtversicherung
Das umgefallene Glas Wein macht den Laptop bei Freunden kaputt, als Mieter fällt Ihnen die Parfumflasche ins Waschbecken und beschädigt dieses oder Sie fahren mit Schwung um die Kurve und verletzten mit Ihrem Fahrrad einen Fußgänger.
So eine Unachtsamkeit kann großen Schaden verursachen. Und für die Schäden, die Sie Dritten zufügen, haften Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang.
Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen schützen, wenn Sie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden aufkommen müssen!
Der Beitrag für eine grundlegende Privathaftpflichtversicherung im Singletarif beträgt nur 2,39 € monatlich für einen Versicherungsnehmer im Alter von 25 Jahren.
Rechtsschutzversicherung
„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Auch Streitigkeiten mit dem Vermieter können sich in die Länge ziehen und kostenintensiv werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann, geben. Sie sollten mit dem Rechtsschutzversicherer Ihrer Eltern klären, welche Absicherung Sie nach Auszug aus dem Elternhaus weiterhin genießen.
Der Beitrag für eine grundlegende Privatrechtsschutzversicherung beträgt inkl. 500 € Selbstbeteiligung 9,64 € monatlich für einen Single.
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Wegeunfälle zu Lern- und Arbeitsorten. Um die Absicherung für Unfälle in der Freizeit, im Urlaub und beim Sport müssen Sie sich privat kümmern.
Ein Unfall kann zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen führen. Diese wiederum können es beispielsweise erforderlich machen, dass eine kosmetische Operation durchgeführt werden muss oder Sie Umbauten im Wohnraum bzw. einem Auto benötigen. Die private Unfallversicherung kann dabei helfen, diese Kosten zu kompensieren, um den Lebensstandard zu erhalten oder die neue Lebenssituation zu verbessern.
Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung gilt weltweit und damit auch für Ihren Auslandsaufenthalt.
Der Beitrag für eine grundlegende Unfallversicherung beträgt für die Gefahrengruppe A nur 20,45 € monatlich für einen Versicherungsnehmer im Alter von 25 Jahren und einer Versicherungssumme in Höhe von 100.000 €.
Zusatzfahrerversicherung
Wenn Sie für einen Umzug privat ein Auto verleihen oder leihen, kann mit einer Zusatzfahrer-Versicherung der Fahrerkreis der Kfz-Versicherung tagesgenau erweitert werden ohne dauerhafte und oftmals kostenintensive Änderungen der normalen Kfz-Police vornehmen zu müssen. Im Schadensfall werden die Kosten durch Vertragsstrafen bzw. Beitragsnachforderungen übernommen.
Der Beitrag für das Komfort-Paket für einen Tag beträgt 5,49 € für einen zusätzlichen Fahrer, der mindestens 21 Jahre alt ist.
Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.