Skip to main content
suche

In den ersten Lebensjahren von Kindern gleicht kein Tag dem anderen. Es gibt immer Neues zu entdecken und Eltern sind regelmäßig überrascht, wie schnell aus einem Baby, ein Krippenkind und dann Kindergartenkind wird. Viele Entscheidungen sind zu treffen in Bezug auf Betreuung, Sicherheit und Förderung des Kindes sowie dem Familienleben.

Wir wollen Ihnen zur Seite stehen und haben auf dieser Themenseite Informationen und Tipps zusammengestellt, die Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen sollen.

Betreuungsplatz:
Krippe, Kindergarten, Tagesmutter/-vater oder Großeltern?

Als Eltern müssen Sie individuell entscheiden, welche Betreuungsform und zu welchem Zeitpunkt Sie die Kinderbetreuung für ihr Kind in Erwägung ziehen.

Bereits seit 2013 haben Eltern von Kindern unter drei Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Krippe, Kindertagesstätte (Kita) oder in der Kindertagespflege bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Die Betreuungsplätze sind aber dennoch in vielen Kommunen und Städten weiterhin Mangelware. Deswegen ist es wichtig, sich frühzeitig um einen Betreuungsplatz für Ihr „Kindergartenkind“ zu kümmern.

Hilfe finden Sie in der Regel beim zuständigen Jugendamt. Mittlerweile arbeiten viele Kommunen und Städte mit übergreifenden Online-Registrierungs-Plattformen, bei denen sich Familien bei den unterschiedlichen Einrichtungen für einen Betreuungsplatz eintragen können.

Gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch 8 § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 22a Abs. 4

 

Kinder 0-1 Jahr
Eltern haben Anspruch darauf, dass ihr Kind einen Platz in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater (Kindertagespflege) bekommt, wenn dies für die Entwicklung des Kindes das Beste ist oder die Eltern arbeiten, eine Ausbildung machen, zur Schule oder Hochschule gehen oder arbeitsuchend sind.

Kinder 1-3 Jahre
Eltern haben Anspruch darauf, dass ihr Kind einen Platz in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater (Kindertagespflege) bekommt, egal ob die Eltern arbeiten oder nicht.

Ab Geburt bis zum ersten Schultag
Kinder mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam gefördert werden. Damit dieses Ziel erreicht wird, sollen die zuständigen Jugendämter und Wohlfahrtsverbände zusammenarbeiten.

Welche Betreuung ist die richtige für Ihr Kindergartenkind?

Ihre individuelle persönliche Situation entscheidet darüber, wie schnell Sie Ihr Kind in eine Betreuung geben. Die Einrichtungen haben oftmals ein Mindestalter, mit dem sie Kinder aufnehmen.

Eintrittsalter in Betreuungseinrichtungen

Krippe:
ab vier Monaten bis drei Jahre
Betreuungen für Kinder ab acht Wochen in Einzelfällen auf Anfrage möglich

Kindertagesstätte mit Krippe bzw. altersgemischten Gruppen:
ab vier Monate bis zum Schuleintritt
Betreuungen für Kinder ab acht Wochen in Einzelfällen auf Anfrage möglich

Kindertagesstätte ohne Krippe bzw. altersgemischten Gruppen:
ab drei Jahre bis zum Schuleintritt

Kindertagespflege durch Tagesmutter oder Tagesvater:
ab vier Monate bis zum Schuleintritt
Betreuungen für Kinder ab acht Wochen in Einzelfällen auf Anfrage möglich

Kosten für den Betreuungsplatz

Bei den Kosten für Betreuungsplätze gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen und Städten, die jeweils für sich entscheiden, ob und zu welchem Satz Betreuungsplätze subventioniert werden.

Es gibt auch Kommunen und Städten, die manche Betreuungsjahre komplett beitragsfrei für die Eltern stellen.

Ausrichtung der Betreuungseinrichtung

Einige Aspekten für die Wahl der Betreuungseinrichtung sind ganz praktischer Natur:

  • Öffnungszeiten
  • Nähe zum Zuhause
  • Lage auf dem Weg zur Arbeitsstätte
  • Anbindung an den Personennahverkehr

Persönliche Ansprüche an die Betreuungseinrichtung

Bei vielen Auswahlkriterien sollten Sie Ihre persönlichen Vorlieben beachten und vor allem nach einem Besuch der Einrichtung auf Ihr Bauchgefühl achten:

  • öffentliche gegenüber freie Trägerschaft der Einrichtung
  • offenes Konzept gegenüber geschlossene Gruppen
  • Angebot von Frühstück und ggf. Nachmittagssnack gegenüber selbstmitzubringende Zwischenmahlzeiten
  • selbstgekochtes Mittagessen gegenüber Mahlzeiten von einem Caterer
  • nach welchem pädagogischen Konzept wird gearbeitet (z.B. Waldorf, Pikler, Waldkindergarten, Montessori)
  • Raumkonzept, Gruppengröße und Außengeländegestaltung

Die Liste lässt sich noch beliebig verlängern. Vielleicht haben Sie bei Besuchen auf Spielplätzen um Ihren Wohnort Gelegenheit mit anderen Eltern zu sprechen. Dann können deren Erfahrungen mit den Betreuungseinrichtungen in Ihre Auswahl mit einfließen. Fragen Sie auf jeden auch die Kindergartenkinder direkt, denn deren Meinung ist in der Regel ungeschönt und ehrlich!

Betreuung durch ein Au-pair

Die zentrale Aufgabe eines Au-pairs ist die Kinderbetreuung. Au-pairs spielen mit dem Kind bzw. den Kindern der Familie, fahren sie zur Kindertagesstätte oder zur Schule und betreuen die Freizeitaktivitäten. Sie bereiten Essen zu und halten das oder die Kinderzimmer sauber. Nach Absprache unterstützen sie die Eltern bei den allgemeinen Haushaltsaufgaben, bringen das Kind bzw. die Kinder auch ins Bett oder unterstützen bei den Hausaufgaben.

In Deutschland ist ein Au-pair-Aufenthalt rechtlich gesehen kein Arbeitsverhältnis. Denn bei dieser Vereinbarung geht um einen Austausch „Auf Gegenseitigkeit“ (von französisch „au-pair“). Die Gasteltern stellen dem Au-pair Kost und Logi zur Verfügung. Neben einem fest geregelten Taschengeld muss die Gastfamilie auch für die Versicherung des Au-pairs aufkommen.

Au-pairs sind nicht berechtigt, sich bei den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland anzumelden. Es wird aber dringend empfohlen, eine Au-pair-Versicherung bei einer privaten Versicherung abzuschließen. Diese sogenannten Incoming-Versicherungen (im Gegensatz zu Outgoing-Versicherung, die Deutsche abschließen, wenn sie im Ausland eine Au-pair-Stelle antreten) beinhalten in der Regel eine Reisekrankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Reiseunfallversicherung.

Bei allen Versicherungen, die Sie für Ihr Au-pair abschließen ist wichtig, dass nicht nur der Aufenthalt in Deutschland versichert ist, sondern auch die komplette Hin- und Rückreise.

Krankenversicherung für Au-Pairs aus einem EU-Land

Au-Pairs aus einem EU-Land, können ihre Europäische Krankenversicherungskarte EHIC nutzen. Damit sind jedoch keine privaten medizinischen Leistungen in Deutschland abgedeckt. Deshalb wird eine private Reisekrankenversicherung in Deutschland für das Au-pair empfohlen.

Krankenversicherung für Au-Pairs aus einem Nicht-EU-Land

Nicht-EU-Bürger, die nach Deutschland reisen, haben kein Anspruch auf die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC, wie die EU-Bürger. Dies bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland keine Versicherung aus ihrem Heimatland nutzen können.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung in Deutschland für das Au-pair ist damit zwingend empfohlen, zumal bei einer notwendigen Visumsbeantragung eine Krankenversicherung für Deutschland nachgewiesen werden muss.

Haftpflichtversicherung

Neben der Kranken- und Unfallversicherung sollten Sie auch über eine Haftpflichtversicherung nachdenken: Ihr Au-pair passt täglich auf Ihr Kind bzw. Ihre Kinder auf und hilft im Haushalt mit. Dabei kann schnell etwas passieren, seien es Personenschäden in Ihrer Familie, bei Dritten oder an deren Eigentum, wie z.B. einer Mietsache. Ohne eine Haftpflichtversicherung bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Denn das Taschengeld des Au-pairs wird in solchen Fällen kaum ausreichen.

Fährt Ihr Au-pair mit Ihren Auto? Dann vergessen Sie nicht, den Fahrerkreis entsprechend zu erweitern!

Sicher im Haushalt mit dem Kindergartenkind

Wer mit Kindern zusammen in einem Haushalt wohnt, muss deren Sicherheit garantieren. Dafür nehmen Sie am besten die Perspektive der Kinder ein: Gehen Sie auf die Knie und stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Was kann ich sehen?
  • Was kann ich mit (kurzen Armen) erreichen?
  • Was sieht für mich interessant aus?
  • Welche Hilfsmittel finde ich, um die interessanten Stellen zu erreichen?

Da Kindersicherheit in den eigenen vier Wänden so vielfältig ist, muss sie für jeden Raum und unterschiedliche Gegenstände einzeln betrachtet werden. Wir haben Ihnen die wichtigsten nachfolgend aufgelistet.

Badezimmer

Das Baden in der Badewanne oder der Dusche sollte nur in Anwesenheit eines Erwachsenen stattfinden. Auch wenn das Wasser nur wenige Zentimeter hochsteht, können Säuglinge und Kleinkinder, die auf dem Bauch liegen und sich nicht aus eigener Kraft drehen können, ersticken.

Unfälle beim Rein- und Heraussteigen aus der Badewanne oder Dusche sind vorprogrammiert, wenn Sie keine Anti-Rutsch-Matten oder Anti-Rutsch-Sticker angebracht haben.

Sie können Armaturen mit einer Stoßsicherungen ausstatten und die Mischbatterie mit einem Temperaturregler ausstatten, damit Verbrühungen mit zu heißem Wasser vermieden werden.

Die elektrischen Geräte, wie z.B. Fön oder Rasierer, sollten Sie nach Gebrauch immer vom Stromnetz nehmen und wegräumen, so dass sie außerhalb der Reichweite von Kindern sind.
Alle Gegenstände, die durch Herunterfallen und Benutzung Verletzungen hervorrufen können, sollten Sie nach Gebrauch zurück in (gesicherte) Schränke und Schubladen legen. Hierzu zählen u.a. Scheren, Feilen oder auch Kämme mit spitzen Handgriffen.

Jede Art von Creme, Zahnpasta, Haarspray oder -gel sollte nach dem Gebrauch genauso in (gesicherte) Schränke und Schubladen zurückgelegt werden, wie Putzmittel und Medikamente.

Garten, Balkon, Garage, Schuppen, Keller & Co.

So wie in den Innenräumen sollten auch in den Außenbereichen und Wirtschafträumen keine Gegenstände, wie z.B. Gartengeräte, Werkzeuge oder Blumenkübel, liegengelassen werden, die zu Stolperfallen werden könnten.

Stoffe zur Schädlingsbekämpfung oder auch Nährsubstrate für Pflanzen und Frostschutz gehören in einen gut verschließbaren Schrank.

Überlegen Sie, welche Räume für Ihr Kind ein absolutes „NoGo“ sind und welche Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Tür- und Treppengitter Sie benötigen, um diese Bereiche verlässlich abzugrenzen.

Im Garten sollten Sie Ihr Kind nie unbeaufsichtigt lassen. Das gilt besonders dann, wenn Sie einen Gartenteich haben, den Sie am besten mit einer großzügigen Absperrung versehen. Für Regentonnen gilt das im Übrigen auch. Diese sollten zusätzlich immer auch eine Abdeckung haben.

Stehen bei Ihnen im Garten Bäume, die zum Klettern einladen, dann überprüfen Sie bitte regelmäßig, dass alle Äste noch stark genug sind, ein oder auch mehrere Kinder zu tragen. Auch Gartenzäune sollten Sie auf deren Stabilität überprüfen.

Aber auch das Planschbecken an heißen Tagen darf nicht alleine mit Kindern gelassen werden, denn nur wenige Zentimeter Wassertiefe und ein paar Sekunden genügen für kleine Kinder, um zu ertrinken.

Unser Extra-Tipp: Die meisten Kinder verletzen sich bei Stürzen und Zusammenstößen. Die Verletzungen können abgemildert werden, wenn die Kinder wissen, wie sie schnell ausweichen und sich richtig abrollen bzw. abfangen. Grundlage dafür ist eine gute Motorikschulung, die die Kinder mit der Schwerkraft vertraut macht und ihnen ein gutes Gefühl für den eigenen Körper vermittelt.

Kinderzimmer

Im Kinderzimmer wird in der Regel am meistens auf die Sicherheitsaspekte geachtet. Deswegen haben wir in dieser Rubrik viele Beispiele zusammengetragen, wie Sie Ihren Haushalt kindersicher machen können. Einige davon gelten natürlich auch für gleiche Gegenstände, wie sie auch in Wohn-, Schlafzimmer und anderen Räumen zu finden sind.

Elektrogeräte:
Verwenden Sie im Kinderzimmer nur Elektrogeräte mit einer Netzspannung von maximal 24 Volt. Bei Elektrogeräten, die überwiegend von Kindern benutzt werden, ist dies sogar Vorschrift.
Beim Kauf von elektrischen Spielzeugen sollten Sie neben der CE-Kennzeichnung und dem GS-Zeichen sollten Sie darauf achten, dass auch ein OVE- oder VDE-Zeichen vorhanden ist. Dieses Siegel steht für geprüfte, elektronische Produkte.

Elektrokabel:
Stromkabel sollten möglichst immer fest verlegt sein und nicht herunterhängen. Wenn Elektrokabel nicht unter Putz verlegt oder durch Möbel verdeckt sind, sollten Sie diese mit Kabelkanälen oder Kabelschellen befestigen oder hinter spezielle Fußleisten verlegen.

Schubladen und Schranktüren:
Es gibt verschiedene Modelle, um Schubladen und Schranktüren vor einem unkontrollierten Schließen oder einem nicht erlaubten Öffnen zu hindern. Für welche Variante Sie sich auch entscheiden, die Kindersicherung für Schranktüren und Schubladen verhindert eingeklemmte Finger oder das Herankommen an gefährliche Gegenstände.

Fenster:
Stürze von Kindern aus dem Fenster gehören leider nach wie vor zu den regelmäßigen Unfällen in Haushalten. Den Erkundungsdrang Ihres Kindes müssen Sie zwingend am Fenster und ggf. an der Balkontür stoppen. Bei offenen Fenstern sollten Kinder nie unbeaufsichtigt sein. Gegen ein Selberöffnen durch die Kinder gibt es verschieden technische Sicherungsmaßnahmen, zu denen Sie sich im Fachhandel beraten lassen können.

Glas:
Glasscheiben und Glastüren sollten Sie vermeiden oder zumindest schützen, wenn diese im Bewegungs- und vor allem Spielradius Ihres Kindes sind. Sind Glastüren vorhanden, so helfen deutliche Klebesymbole in Augenhöhe der Kinder, auf das unsichtbare Hindernis aufmerksam zu machen. Sind Sie nicht sicher, ob das Glas Sicherheitsglas ist, so können Sie eine Splitterschutzfolie darauf kleben.
(Trink)Gefäße aus Glass sollten außerhalb der Reichweite von Kindern stehen. Geht dennoch mal eines kaputt, sollten Sie auf eine sehr gründliche Reinigung achten, damit sich keine Splitter in Hände und Füße bohren.

Kuscheldecke:
Decken eignen sich prima zum Spielen. Sie können im Spielgeschehen aber durch ihre Größe zur Stolperfalle oder auch Erstickungsgefahr werden. Wählen Sie die Spielutensilien lieber nach dem Können und der Größe Ihres Kindes aus.

Steckdosen:
Lassen Sie Kinderschutzsteckdosen, die einen integrierten Berührungsschutz haben, installieren. Steckdosensicherungen zum Nachrüsten für bestehende Steckdosen sind weniger sicher und haben keine CE-Kennzeichnung.

Teppiche:
Aufliegende Teppiche sollten Sie auf einem Rutschschutz legen.

Wickeltisch:
Leider passiert ein Sturz vom Wickeltisch immer noch viel zu häufig. Spätestens wenn Ihr Baby beginnt, sich selbstständig um die eigene Achse zu drehen, sollten Sie eine Absturzsicherung für den Wickelplatz haben.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Sicherungsmaßnahmen immer an den Entwicklungs- und Mobilitätsgrad Ihres Kindes anpassen. Gehen Sie regelmäßig auf die Knie und betrachten Sie Ihr Zuhause aus dem Blickwinkel Ihres Nachwuchses, der mit Neugier und Forscherdrang jeden Tag Neues entdecken wird.

Küche

Die Küche ist für Säuglinge und Kleinkinder, ein besonders gefährlicher Ort. Sie sollten Ihr Kind hier grundsätzlich beaufsichtigen. Wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen, sollten Sie mit einem Laufstall den Bewegungsraum für Ihr Kind einschränken. So kann es mit dabei sein, ist aber geschützter vor Gefahren.

Der Herd in der Küche birgt die größten Gefahren, denn Hände auf heißen Herdplatten und Ofenblechen oder heruntergezogene Töpfe mit heißem Inhalt führen zu den drei „V“s: Verbrennungen, Verbrühungen und Verletzungen. Welcher Schutz für Ihren Herd und Ofen am geeignetsten ist, finden Sie mit Beratern in Küchenfachgeschäften oder Babyfachhandel heraus.

Da in der Küche viele Geräte benötigt werden, sollten Sie auch hier besonders darauf achten, dass Stromkabel von z.B. Mixer oder Handrührgerät nicht herunterhängen. Legen Sie so viele Geräte wie möglich nach dem gebrauch wieder zurück in die gesicherten Schuladen und Schränke.

Das gleiche gilt für spitze Gegenstände wie z.B. Messer und Scheren sowie schwere Porzellan und Plastikteile, die durch Herunterfallen zu Verletzungen führen können. Auch sollten Sie Lebensmittel aller Art, Medikamente und andere Kleinteile nicht offen liegen lassen, um Vergiftungen oder Verschlucken zu verhindern. Putzmittel oder andere Haushaltschemikalien, die für Kinder leicht zugänglich sind, können zu Vergiftungen und Verätzungen führen.

Und nicht zuletzt sind Plastiktüten von Kindern fernzuhalten, da diese beim Überstülpen über den Kopf zum Ersticken führen können.

Treppenhaus

Ihr Kind sollte lernen, auch Treppen Schritt für Schritt zu erklimmen. Haben Sie damit jedoch Geduld, bis das Gehen und Laufen auf der geraden Fläche wirklich sicher klappt. Bis es soweit ist, verschafft Ihnen ein Treppenschutzgitter Sicherheit.

Wohnzimmer

Im Wohnzimmer werden Gefahren für Kinder häufig unterschätzt. Gerade dann, wenn sich der Nachwuchs hier seltener aufhalten. Typische Kinderunfälle sind hier z.B. Vergiftungen von Säuglingen und Kleinkindern durch herumliegende Tabakwaren oder auch unbeobachtete Kerzen und umfallende Vasen.

Auch Schnüre und Kordeln von Vorhängen und Kabel von Elektro- und Ladegeräten führen vielfach zu Verletzungen durch Stolpern oder Abbinden von Extremitäten.

Die scharfen Kanten und Ecken von Möbeln sollten Sie mit Eck- und Kantenschutz versehen, um Verletzungen zu verhindern.

Versetzen Sie sich in die Körpergröße Ihres Kindes und finden Sie heraus, an welchen Einrichtungsgegenständen sich Ihr Nachwuchs festhalten und hochziehen könnte. Alle diese Dinge sollten Sie außer Reichweite nehmen, also entfernen bzw. höher aufbewahren, oder so fixieren, dass kein Umstürzen bzw. Herunterfallen passieren kann. Möbelstücke können Sie z.B. an der Wand festschrauben, wie es bei der Wickelkommode auch empfohlen wird.

An alle Gegenstände mit einer schmalen Standfläche, wie z.B. ein Fernsehgerät, sollte Ihr Kind nicht heranreichen.

Auch Ihre Pflanzen sollten Sie einer Prüfung unterziehen. Denn sehr viele Zimmerpflanzen haben giftige Bestandteile. Pflanzerde und Düngemittel gehören nicht in Kinderhände und -münder.

Unser Tipp für Sie
Es ist für die kindliche Entwicklung ungünstig, wenn Sie ständig „Nein“ zu Ihrem Nachwuchs sagen müssen, um vor gefährlichen Situationen und Gegenständen zu schützen.

Schaffen Sie deshalb eine kinderfreundliche Umgebung, in der sich Ihr Kindergartenkind frei bewegen kann. Lassen Sie nichts Gefährliches in Reichweite Ihres Nachwuchses liegen, ordnen Sie den Inhalt Ihrer (unteren) Schubladen und Schränke neu und versuchen Sie, Stolperfallen zu vermeiden. Ihr Kind bekommt dadurch mehr Bewegungsspielraum und hört weniger Verbote.

Probieren Sie gerne auch ein „Stop“ als Alternative zum „Nein“.

Gesund und ausgeglichen:
Wie viel Förderung braucht ein Kindergartenkind?

Kinder saugen Wissen wie ein Schwamm auf und haben einen natürlichen Drang nach Bewegung. Das sollten Sie bei Ihrer täglichen Routine und Ihren Unternehmungen berücksichtigen. Vielleicht ist das auch die Gelegenheit für Sie als Erwachsener, wieder neugieriger zu werden und sich mehr zu bewegen.

Bewegung

Schaffen Sie in Ihrem Zuhause eine kinderfreundliche Umgebung, indem Sie Gefährliches aus der Reichweite Ihres Nachwuchses beseitigen und Stolperfallen entfernen. Dann macht spielen und toben noch viel mehr Spaß.
Gehen Sie mit Ihrem Kind viel raus. Je vielfältiger die Orte sind, an denen Sie sich mit Ihrem Kind bewegen, desto besser wird Ihre eigene Körperwahrnehmung und die des Kindes geschult. Also nicht nur die Spielplätze bei Ihnen am Wohnort oder weiter weg besuchen, sondern auch in den Wald gehen oder am Bach spielen, um neben Bewegungs- auch Naturerfahrungen zu machen.
Körperwahrnehmungen können auch sehr gut über eine Babymassage erlebbar gemacht werden. Solche Kurse sind mitunter lange im Voraus ausgebucht, so dass Sie bei Interesse früh recherchieren müssen, ob bei Ihnen vor Ort so etwas angeboten wird.

In vielen Kommunen und Städten bieten die Sportvereine, Kirchen oder auch private Gruppen Mutter-Kind-Turnen oder auch Kleinkindtreffs an. Hier machen die Kinder meistens unter Anleitung erste Sinneserfahrungen durch Motorikspiele, Bewegung und Tanzen.
Babyschwimmkurse sind mitunter lange im Voraus ausgebucht, so dass Sie bei Interesse früh recherchieren müssen, ob die Schwimmbäder bei Ihnen vor Ort so etwas anbieten. In einigen Fällen gibt es auch Kurse in Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen, die über ein Therapiebecken verfügen.
Egal für welchen Sport Sie sich entscheiden, je beweglicher Sie und Ihr Kind sind, desto besser. Denn Beweglichkeit kann Unfälle verhindern!

Musik

In vielen Kommunen und Städten bieten die Musikschulen, Kirchen oder auch private Lehrkräfte Sing-, Klang- und Liedertreffs an. Hier machen die Kinder meistens unter Anleitung erste Sinneserfahrungen durch Singen und Klatschen sowie dem Einsatz von Musikinstrumenten.

Kreativität

In vielen Kommunen und Städten bieten die Kirchen und die Wohlfahrtspflege sowie auch private Initiativen Baby-, Kleinkind-, Krabbeltreffs an. Die Kursleitung bereitet in der Regel ein gemischtes Programm mit Singen, Basteln und freiem Spiel vor. Die Kinder können hier kreativ sein und haben regelmäßige Kontakte zu gleichaltrigen Kindern.

Sprache

Vorlesen und Vorsingen sind von Anfang wichtig. Zum einen verbringen Sie Zeit mit Ihrem Kind und schenken ihm Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. Zum anderen eröffnen Sie Ihrem Kind mit täglichem Vorlesen neue Welten: Ihr Kind lernt viele Wörter kennen, kommt durch die Geschichten selbst auf neue Ideen und erfährt, wie andere knifflige Situationen bestehen und Probleme meistern.

Ihr Kind erhält durch Sach- und Abenteuergeschichten viel Wissen und übt ganz nebenbei, sich zu konzentrieren. Das und die Neugier, die durch Lesen geweckt wird, macht Ihr Kind fit für die Schule.

Kinder brauchen Input. Neue Dinge und neue Orte lösen eigentlich immer Neugier aus. Wenn Sie daneben auch darauf achten, Ihrem Kind durch regelmäßig wiederkehrende Gewohnheiten Stabilität zu geben, dann haben Sie schon Vieles richtig gemacht. Das Beste, das Sie Ihrem Kind schenken können, ist Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. Da ist es fast egal, ob es lesen, laufen, malen oder singen ist. Hauptsache das Handy und anderen Ablenkungen sind weit weg.

Haben Sie sich für einen der o.g. angeleitenden Kurse entschieden, so freut sich Ihr Kind über die dortigen Begrüßungs- und Verabschiedungsrituale. Und Sie haben die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Elternteilen, um Informationen zu den Entwicklungsschritten und Herausforderungen des Kindergartenkindes zu erhalten.

Versicherungen

Die „Kleinen“ werden schnell groß und fordern ihren Raum und Freiheit ein. Da sind Eltern oftmals überrascht, wenn das Kindergartenkind schon viele Dinge eigenständig erledigt. Damit Sie unbeschwert diesen Freiraum geben können, sollten Sie für eine passgenaue Absicherung Ihrer Familie sorgen.

Wir haben daher für Sie zusammengefasst, welche Versicherungen für Familien insgesamt relevant sind:

Altersvorsorge | Berufstätige

Eine zusätzliche Vorsorge für das Alter zu treffen ist grundsätzlich immer sinnvoll. Denn die gesetzliche Rente reicht heute nicht mehr aus, um den Lebensstandard nach Beendigung der Berufstätigkeit zu halten.

Dabei sind die Gestaltungsmöglichkeiten für eine private Vorsorge – je nach Form und Anbieter – variabel.
Möglichst viel Flexibilität oder staatlich gefördert?

Eine private Rentenversicherung bietet im Hinblick auf die Gestaltungsmöglichkeiten bei Rentenbeginn, dem Leistungszeitpunkt und bei der Vererbbarkeit die flexibelste Form der privaten Vorsorge. Zu Rentenbeginn können Sie beispielsweise Ihr angespartes Vermögen entweder als lebenslang garantierte Rente nutzen, als einmaliges Kapital abrufen oder eine Kombination aus beidem wählen. Während der Aufschubzeit bieten viele Anbieter sogar die Möglichkeit an, unter bestimmten Voraussetzungen Zuzahlungen oder auch Entnahmen vorzunehmen.

Besonders Familien mit Kindern können aber auch von der staatlich geförderten Riester-Rente profitieren. Denn neben der eigenen Grundzulage von jährlich 175 € fließen pro Kind zusätzlich noch einmal 185 € in den Vertrag. Für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 €. Die Summe der Zulagen verringert gleichzeitig auch Ihren Mindestbeitrag, welcher zu leisten ist, um die staatliche Förderung in voller Höhe nutzen zu können. Die Kinderzulage erhalten Sie für die Dauer, in der Anspruch auf Kindergeld besteht und endet somit spätestens mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Haben Sie selbst bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, so zahlt der Staat zu Beginn einen Bonus von 200 Euro auf Ihr Riester-Konto ein.

Tipp: Richten Sie bei Ihrem Anbieter einen Dauerzulagenantrag ein, damit Ihr Anbieter die Zulagen direkt für Sie beantragen kann.

Bedacht werden sollte, dass sich die Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Riester-Rente von einer privaten Rentenversicherung unterscheiden. Die Leistung aus der Riester-Rente, welche frühestens ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann, ist als lebenslange Verrentung vorgesehen. Bei genügend vorhandenem Vertragsguthaben kann zum Rentenbeginn maximal ein Kapital in Höhe von 30% entnommen werden. Von der verbleibenden Summe wird die neue, lebenslange Rente berechnet. Weiterhin kann es bei der Vererbung des Vertragsguthabens zu Einschränkungen kommen, denn staatliche Zulagen sowie genutzte Steuervorteile müssen – je nach Verwandtschaftsgrad – im Zweifel vom Erben zurückgezahlt werden.

Durchaus ist auch eine Kombination aus beiden Altersvorsorgeprodukten sehr sinnvoll. Denn so können Sie von der staatlichen Förderung der Riester-Rente profitieren und verfügen zusätzlich über eine flexible Rentenversicherung.

Übrigens: Zur Erhöhung der Rendite-Chancen bieten viele Anbieter die Produkte auch als fondsgebundene Variante an. Diese Variante lohnt sich besonders für junge Leute, denn je langlebiger die Anlage ist, desto eher können Marktschwankungen ausgeglichen werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Sie arbeiten.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Altersvorsorge | Kinder

Legen Sie schon jetzt den Grundstein für die Altersvorsorge Ihres Kindes und beginnen Sie den Kapitalaufbau für eine lebensbegleitende finanzielle Sicherheit für Ihr Kind so früh wie möglich.

Viele Anbieter bieten hierfür spezielle Kindervorsorgeprodukte an. Den Vertrag kann Ihr Kind später ab der Volljährigkeit selbst fortführen. Durch variable Gestaltungsmöglichkeiten können Sie Ihr Kind bei sich verändernden Lebensphasen zusätzlich finanziell unterstützen, beispielsweise durch Kapitalentnahmen zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums oder durch flexible Zuzahlungen durch Geldgeschenke oder Erbschaften.

Mit optionalen Zusatzbausteinen, wie eine Pflegeabsicherung oder die spätere Arbeitskraftsicherung kann die Vorsorge optimal ergänzt werden. Beispielsweise kann ein vereinbarter Pflegerentenbaustein unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Kind maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Ihren Nachwuchs wachsen.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Ausbildungsversicherung

Mit einer Ausbildungsversicherung können Sie Ihr Kind während der Ausbildung und/oder des Studiums finanziell unterstützen. Dabei geben Sie entweder die gewünschte Versicherungssumme vor oder Sie legen einen Zahlbeitrag fest, aus dem sich die zum Ablauf garantierte Summe errechnet. Weiterhin legen Sie den Termin fest, zu dem die Summe für das Kind zur Verfügung stehen soll.

Dabei darf das Kind zum Auszahlungstermin maximal 25 Jahre alt sein. Beispielsweise zum Ausbildungsstart bzw. Studienbeginn wird die Leistung dann als monatliche Rente über 6 Jahre, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem ausgezahlt.

Die Ausbildungsversicherung bietet nicht nur dem versicherten Kind zu einem festen Termin eine finanzielle Unterstützung, sondern gleichzeitig auch einen Schutz für den Versorger selbst. Denn sollte der Versorger bis zum Auszahlungstermin versterben, übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung, sodass die Leistung trotzdem in voller Höhe zum vereinbarten Termin zur Verfügung steht. Zusätzlich kann der Schutz für den Versorger durch eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ergänzt werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Kind maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Ihren Nachwuchs arbeiten.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Unfall, Burnout oder eine Allergie: Berufsunfähigkeit, kurz BU genannt, hat viele Facetten und ist ein oft verdrängtes Risiko. Bricht Ihr Einkommen durch eine Berufsunfähigkeit teilweise oder ganz weg, gibt es kaum staatliche Hilfen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit schützen. Und Sie können Ihre Wünsche und Pläne für Ihr Leben wie angedacht weiter verfolgen:

  • Raten für das Wohneigentum zahlen
  • Urlaube planen
  • eine Familie gründen und unterhalten

Berufsunfähigkeit kann schnell existenzbedrohend werden – und passiert schneller als man denkt. Um in einem solchen Fall nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, müssen Sie frühzeitig vorsorgen. Denn die staatlichen Leistungen sind zu gering, um den Wegfall Ihres Einkommens zu kompensieren.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto bessere Konditionen erhalten Sie in der Regel.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

 

Unser Tipp für Eltern
Nicht nur für die Eltern ist es sehr wichtig, die Arbeitskraft abzusichern. Es ist zudem durchaus sinnvoll, diese Absicherung schon in jungen Jahren für das Kind zu starten.

Die Vorteile liegen dabei auf der Hand:

  • Ein junges Eintrittsalter sichert günstige Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit.
  • Sicherung des Gesundheitszustandes bei Abschluss, denn jeder Arztbesuch kann im schlimmsten Fall den späteren Abschluss erschweren oder sogar verhindern.
  • Eine Schüler-BU-Versicherung ist bereits ab 6 Jahren möglich.
  • Die ausgeübte Tätigkeit bei Vertragsabschluss hat neben dem Eintrittsalter und dem gewünschten Leistungsumfang maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag.
    Daher jetzt schon die Berufsgruppe „Schüler“ sichern für den Fall, dass das Kind später einmal einen Beruf ausübt, der aus Sicht der Versicherer als risikoreich eingestuft wird und somit einen deutlich höheren Beitrag zur Folge hätte

Kein Risiko:

  • Viele Anbieter bieten eine Überprüfungsoption zur Berufsgruppenbesserstellung an. Das bedeutet: Übt das Kind später einen Beruf mit einer besonders günstigen Berufsgruppe aus, besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer den Beitrag dementsprechend anpasst.
  • Weitere Vertragsanpassungen beim Start ins Berufsleben sind möglich. Darunter fallen zum Beispiel die Anpassung der BU-Rente, der Einschluss oder die Erhöhungen der Dynamik oder auch der nachträglicher Einschluss von Zusatzbausteinen.

Berufsunfähigkeit bei Schülern:

  • Schüler gelten als berufsunfähig, wenn sie voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50% außerstande sind, am regulären Schulunterricht teilzunehmen. Das wird auf den regulären Schulunterricht abgestellt, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen stattgefunden hat.
  • Eine Verweisung auf andere Schultypen ist ausgeschlossen.

Beispiele, die im Rahmen der Leistungsprüfung berücksichtigt werden:

  • wie der Schüler seinen Schulweg zurücklegen kann
  • wie er dem Unterricht konzentriert folgen kann
  • wie er zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist
  • wie er seine Hausaufgaben bewältigen kann

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Gegenstandversicherung | Elektrogeräte & Co.

Das Smartphone und immer öfter auch die Smartwatch sind unsere ständigen Begleiter und im Alltag inzwischen unverzichtbar geworden. Auch Tablets, Spielekonsolen, Laptops oder Gaming-PCs sind hoch empfindliche Geräte, die wir mehrfach täglich nutzen. Alle diese Geräte sind eine Gegenstandsversicherung wert!

Denken Sie weiter an die dringend notwendige Waschmaschine, ein hochwertiges Werkzeug, den oft genutzten Heimtrainer oder auch den liebgewonnenen Gasgrill. Auch diese Geräte können Sie mit einer Gegenstandsversicherung absichern.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Hausratversicherung

Angenommen, Sie gehen mit einem Taschenrechner durch Ihre Wohnung und tippen bei jedem Möbelstück, jedem Geschirr- und Besteckteil, bei den TV-, Video- und Elektrogeräten, bei Ihren Wertsachen (Schmuck, Wertpapiere, Bargeld), bei Gardinen, Teppichen, Kleidern, Büchern, DVDs und CDs, Lampen, Lebensmitteln, Spielsachen, Sportartikeln und und und… den Neupreis ein – Sie hätten schnell eine fünf- oder sechsstellige Zahl vor Augen. Diesen hohen Betrag müssten Sie tatsächlich aufwenden, wenn Ihr Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung zerstört wird.

Mit einer Hausratversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden bewahren!

Ergänzen Sie Ihre Hausratversicherung um den Zusatzbaustein Elementar. Dieser kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Er kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Ambulante und stationäre Zusatzleistungen

Viele medizinische Behandlungen und Medikamente fallen nicht oder nicht mehr unter den gesetzlichen Versicherungsschutz. Das liegt daran, dass Gesundheitsreformen und Sparpakete in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu deutlichen Leistungseinschränkungen geführt haben. Zusätzlich müssen gesetzlich Versicherte steigende Eigenbeteiligungen tragen. Der gesetzliche Basisschutz verringert sich damit kontinuierlich.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie ganz individuell entsprechend Ihren Bedürfnissen den gesetzlichen Basisschutz erweitern. Sichern Sie sich Top-Leistungen beispielsweise bei ambulanten Behandlungen oder der Versorgung im Krankenhaus.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Familie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie z.B. eine Absicherung für Ihr Kind abschließen, um so günstiger sind die Beiträge und Sie profitieren von Anfang an von besserer Behandlung.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

 

Nutzen Sie auch familienfreundliche Stationär-Tarife mit beispielweise diesen Leistungen:

  • Bei versicherten Kindern: Die Kostenübernahme für die Unterbringung und die Verpflegung des Elternteils im Krankenhaus (Rooming-In)
  • Kosten für sogenannte Familienzimmer bei Entbindung

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Krankentagegeld

Als Elternteil tragen Sie neben der eigenen auch die Verantwortung für Ihren Nachwuchs. Darunter fällt auch die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen, wofür ein regelmäßiges Einkommen notwendig ist.

Ein längerer Krankheitsausfall kann da ohne zusätzliche Absicherung zu einer finanziellen Lücke führen. Besonders, wenn Sie auf Ihr gesamtes Nettoeinkommen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes angewiesen sind.

Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, erhält im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für eine Dauer von mindestens sechs Wochen. Endet die Lohnfortzahlung, wird ein Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt. Im Allgemeinen beträgt das Krankengeld 70 % vom Brutto-, jedoch höchstens 90 % vom Nettoeinkommen und ersetzt somit nicht das bisherige Gehalt. Davon werden noch die Hälfte der Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Des Weiteren ist die Zahlung des Krankengeldes zeitlich begrenzt.

Mit einer Krankentagegeldversicherung schließen Sie diese Einkommenslücke. Die Leistung erhalten Sie ab dem Tag, an dem die Lohnfortzahlung endet und greift für die gesamte Dauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit.

Der Leistungszeitpunkt kann zudem entsprechend angepasst werden. Wer beispielsweise aufgrund einer Tarifvereinbarung bei seinem Arbeitgeber einen längeren Anspruch auf die Lohnfortzahlung hat, kann bei seiner Krankentagegeldversicherung einen späteren Leistungsbeginn vereinbaren.

Für Selbstständige und Freiberufler ist umgekehrt auch ein früherer Leistungsbeginn möglich und sinnvoll, da in diesem Fall keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber gegeben ist.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Upgrade zum Privatpatientenstatus

Es gibt Krankenzusatztarife, mit denen Sie für sich und Ihre Familienmitglieder das Leistungsniveau einer PKV-Vollversicherung erreichen können.
Sie bleiben dabei weiterhin gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben zusätzlich den privaten Versicherungsschutz, mit dem Sie Ihre Gesundheit komplett wie eine privatversicherte Person absichern.

Für Kinder besonders attraktiv und günstig
Bereits für geringe Beiträge können Sie den Privatpatientenstatus für Ihr Kind erhalten und schaffen somit die besten Voraussetzungen für eine rasche Genesung.

Und wie funktioniert das?
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so legen Sie bei einem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte vor. Ihr Arzt rechnet im Folgenden direkt mit der Krankenkasse ab, was allgemein als „Sachleistungsprinzip“ bezeichnet wird. Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie aber nicht an das „Sachleistungsprinzip“ gebunden.

Entscheiden Sie sich für eine Krankenzusatzversicherung mit Upgrade zum Privatpatientenstatus, wählen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse das Prinzip der „Kostenerstattung“.
Dann wird Ihr Arzttermin direkt mit Ihnen abgerechnet, Sie erhalten also die Rechnung nach Hause.
Das Prinzip der „Kostenerstattung“ ermöglicht es Ihnen, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die über die gesetzlich festgelegten Leistungen Ihrer Krankenkasse hinausgehen.

Die Leistungserstattung erfolgt in vier Schritten:

  1. Sie reichen Arztrechnungen und Rezepte zunächst bei Ihrer GKV ein.
  2. Ihre GKV übernimmt den Teil der Kosten, der im jeweiligen Leistungskatalog festgelegt ist und erstattet Ihnen diesen Teil. Sie erhalten die Rechnung mit dem entsprechenden Erstattungsvermerk zurück.
  3. Die Rechnung mit dem Erstattungsvermerk reichen Sie nun bei Ihrer Krankenzusatzversicherung mit Upgrade zum Privatpatientenstatus ein. Diese erstattet Ihnen die verbleibenden Aufwendungen im Rahmen des tariflichen Leistungsversprechens.
  4. Sie können nun die Gesamtrechnung bei Ihrem Arzt begleichen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Zahnzusatz

Eine Zahnzusatzversicherung ist über alle Altersstufen hinweg sinnvoll und für jede gesetzlich krankenversicherte Person, die zukünftige hohe Zahnarztrechnungen kompensieren möchte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Festzuschuss für einfache sowie medizinisch notwendig erachtete Standardlösungen. Diese Regelversorgung liegt bei 60%

Auch wenn Ihr Kind vielleicht jetzt noch keine Zähne hat, statistisch gesehen ist bei jedem zweiten Kind eine Korrektur der Zähne nötig. Die kieferorthopädische Behandlung inkl. Zahnspangen ist mit hohen Kosten verbunden. In diesen Fällen kann eine Zahnzusatzversicherung mit den entsprechenden Leistungspaketen einspringen.

Unser Tipp für Sie
Schließen Sie am besten noch vor dem ersten Vorstellungsgespräch beim Kieferorthopäden eine Zahnzusatzversicherung ab.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Familie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie z.B. eine Absicherung für Ihr Kind abschließen, um so günstiger sind die Beiträge und Sie profitieren von Anfang an von besserer Behandlung.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Privathaftpflichtversicherung

Das umgefallene Glas Wein beschädigt den Laptop bei Freunden, beim Spielen mit dem Ball wird eine Fensterscheibe des Nachbarn durchschossen oder Sie fahren mit Schwung um die Kurve und verletzten mit Ihrem Fahrrad einen Fußgänger.

So eine Unachtsamkeit kann großen Schaden verursachen. Und für die Schäden, die Sie Dritten zufügen, haften Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang.

Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen schützen, wenn Sie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden aufkommen müssen!

Verändert sich Ihre Lebenssituation durch ein Zusammenziehen mit dem Partner oder der Partnerin oder die Geburt eines Kindes, kann das Einfluss auf Ihre Versicherung haben.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Rechtschutzversicherung

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann, geben. Dabei können Gebühren des eigenen und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes, Gerichtskosten, Zeugenauslagen oder auch Sachverständigenkosten für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen übernommen werden.

Über den privaten Rechtsschutz hinaus, können Sie verschiedene Module wie Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) bzw. vermieteten Einheiten hinzubuchen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Reiseversicherungen

Viele junge Familien nutzen gerade die Phase der Elternzeit, um zu reisen, gerne auch für einen längeren Zeitraum. Doch was passiert, wenn es vor oder während Ihrer Reise nicht so läuft, wie geplant? Durch Pech können Sie Ihre geplante Reise eventuell nicht antreten oder Sie werden unterwegs krank.

Damit Sie sich in diesen Situationen nicht um die Stornogebühren oder Arztrechnungen sorgen müssen, können Sie sich durch Reiserücktritt- und (Langzeit)Reisekrankenversicherungen absichern.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Reisezeit maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

 

Unser Tipp für Sie

Schließen Sie Ihr Kind am besten in einen günstigen Familientarif ein.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Reisezeit maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Risikolebensversicherung

Mit der Gründung einer Familie oder dem Erwerb von Wohneigentum steigt die Verantwortung, die Sie im Leben tragen. Darunter fällt auch die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen, falls Ihnen mal etwas zustoßen sollte. Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Liebsten im Falle Ihres Todes ab. Tritt der Todesfall innerhalb der festgelegten Laufzeit ein, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen, die Sie in Ihrem Vertrag begünstigen, ausgezahlt. Mit Hilfe der Todesfallleistung können somit entweder Verpflichtungen aus einem Darlehen getilgt werden oder Sie verschaffen Ihren Hinterbliebenen eine finanzielle Brücke für das wegfallende Einkommen.

Die monatlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung lassen sich nicht pauschal bestimmen, da diese von persönlichen Faktoren, wie z.B. Vertragssumme, Alter bei Vertragsabschluss, derzeit ausgeübter Beruf, Freizeitaktivitäten (Risikoeinschätzung) oder auch körperliche Merkmale, abhängig sind.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Situation maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Unfallversicherung

Unfälle passieren jederzeit und überall. 70% aller Unfälle passieren in der Freizeit – in der Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die Folgen eines Unfalls dürfen Sie nicht unterschätzen. Unfälle sind häufig Ursache für Beeinträchtigungen der Gesundheit, für Invalidität oder sogar den Tod.

Als Angestellter oder Angestellte sind Sie nur während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Selbständige, Rentner und Rentnerinnen sowie Hausmänner und -frauen erhalten vom Gesetzgeber gar keinen Unfallschutz. Kinder sind auf ihrem Weg zur Schule durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Mit einer privaten Unfallversicherung sorgen Sie vor und erhalten im Leistungsfall Zahlungen bei dauerhafter Invalidität sowie weitere Hilfs- und Serviceleistungen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch
Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zum Thema Kindergartenkind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Menü schließen
0201 89072 500