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Zum ersten Mal Eltern zu werden ist für Paare immer eine besonders aufregende Zeit. Und quasi von einer Sekunde auf die andere beginnt mit dem ersten Kind ein neuer Lebensabschnitt. Viele Fragen tauchen auf, manche Unsicherheit macht sich breit und Sie können sich vor guten Ratschlägen nicht mehr retten.

Wir wollen Ihnen zur Seite stehen und haben auf dieser Themenseite Informationen und Tipps zusammengestellt, die Sie Ihnen in den Bereichen finanzielle Sicherheit und Vorsorge helfen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn?

Während der Schwangerschaft ist es vielen Frauen nicht oder nur eingeschränkt möglich, weiter Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Vor allem beim ersten Kind wirft das Fragen nach der finanziellen Absicherung auf. Zu Ihrer Beruhigung: Es gibt Entgeltersatzleistungen. Diese stellen wir Ihnen hier vor:

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld wird während des Mutterschutzes gezahlt, der für schwangere Berufstätige in Voll- und Teilzeit für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt. Schwangeren und Müttern kann in dieser Zeit nur unter ganz bestimmten Bedingungen gekündigt werden.
In den sechs Wochen vor der Geburt können Schwangere auf eigenen Wunsch arbeiten und die Einwilligung bei Bedarf kurzfristig wieder zurückziehen.
Bei Mehrlingsgeburten, Frühchen und Kindern mit Behinderung verlängert sich der Mutterschutz. In diesen Wochen nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot.
Für die Zeit des Mutterschutzes können gesetzlich Versicherte Mutterschaftsgeld mit der ärztlichen Bescheinigung über den Geburtstermin bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem Verdienst in den letzten drei Monaten. Maximal sind es 13 Euro pro Tag. Wenn Ihr Netto-Lohn höher war als 13 Euro pro Tag, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen die Differenz.

Schwangere, die zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat krankenversichert oder familienversichert (z. B. über den Ehemann) sind, können über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Mutterschaftsgeld beantragen. Voraussetzung ist ein Beschäftigungsverhältnis (z. B. ein Minijob) oder der Umstand, dass der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung zulässig gekündigt hat. Das Mutterschaftsgeld wird in einer Summe ausgezahlt und beläuft sich auf maximal 210 Euro.
Als Selbstständige erhalten Sie Mutterschaftsgeld, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Dann zahlt Ihnen die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Sind Sie ausschließlich in Ihrem häuslichen Umfeld tätig und über Ihren Mann gesetzlich krankenversichert, bekommen Sie kein Mutterschaftsgeld.

Mutterschutzlohn

Wenn Sie vor und nach den Mutterschutzfristen nicht arbeiten können (z.B. aus gesundheitlichen Gründen), dann haben Sie Anspruch auf Mutterschutzlohn.
Ihr Mutterschutzlohn ist so hoch wie Ihr durchschnittlicher Brutto-Lohn vor dem Beginn Ihrer Schwangerschaft. Erhalten Sie Ihren Lohn monatlich, dann ist der Durchschnitt der letzten 3 Monate maßgeblich. Wenn Sie Ihren Lohn wöchentlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen an.

Belege zu Gesundheitskosten für die Steuererklärung

Weder Umstandskleidung, Babybett oder Kinderwagen mindern die Steuerlast. Da allerdings eine Schwangerschaft steuertechnisch wie eine Krankheit behandelt wird, lohnt es sich, dass werdende Mütter Belege sammeln. Und zwar alle Belege, die Gesundheitskosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft nachweisen. Alle Ausgaben für Untersuchungen, Medikamente und Vitaminpräparate, Geburtsvorbereitungskurs oder Hebammensprechstunde sowie die Fahrt mit dem Taxi ins Krankenhaus können als außergewöhnliche Belastung absetzt werden, sofern die Kasse die Kosten nicht übernimmt und sie über der Grenze der zumutbaren Belastung liegen. Diese Grenze der zumutbaren Belastung beträgt je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder ein bis sieben Prozent. Da im Jahr der Geburt das Einkommen meistens sinkt, wird diese Grenze leichter überschritten als angenommen. Damit das Finanzamt die Ausgaben akzeptiert, sollte ein Arzt, Heilpraktiker oder die Hebamme die Rechnung gestellt oder die Notwendigkeit mit einem Rezept attestiert haben.

Finanzielle Hilfen für Geringverdiene, Studierende und Auszubildende in der Schwangerschaft

Geringverdienende
Wenn Sie schwanger sind und Sozialhilfe oder Bürgergeld bekommen, können Sie einen Zuschuss zu ihrer Leistung, auch Mehrbedarf genannt, und einmalige Leistungen, z. B. für die Erstausstattung Ihres Kindes bekommen.
Wenn Sie wenig verdienen, aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld haben, können Sie ebenso Pauschalbeträge für Erstausstattung oder Mehrbedarfszuschläge bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen.

Studierende und Auszubildende
Wenn das Geld nicht reicht, können Studenten und Azubis in bestimmten Fällen Leistungen vom Jobcenter der Arbeitsagentur erhalten, beispielsweise Mehrbedarfe aufgrund der Schwangerschaft und für Alleinerziehende, Zuschüsse zu Unterkunft und Heizung, Einmalzahlungen für die Babyausstattung oder Sozialgeld.
Wichtig: Erst den Antrag stellen, dann nach Bewilligung die notwendigen Schwangerschaftskleidungsstücke oder Babysachen kaufen und unbedingt die Quittungen aufbewahren.

Gut zu wissen:

  1. Wenn die Sozialleistungen des Staates nicht ausreichen, können Stiftungen helfen. Die Bundesstiftung Mutter und Kind bezahlt zum Beispiel ergänzende Hilfen. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt sie auch die Kosten einer Babyerstausstattung. Die Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas und des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) kennen die Kriterien der Stiftung und prüfen, ob sich ein Antrag lohnt.
  2. Mit der Geburt des Kindes ändern sich die Freibeträge und Einkommensgrenzen für viele Leistungen. Sie sollten daher bei der örtlichen Behörde prüfen lassen, ob Sie jetzt Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein oder auf Wohngeld haben. Bei Letzterem werden Kindergeld und Kinderzuschlag sowie die ersten 300 € Basiselterngeld bzw. 150 € ElterngeldPlus nicht angerechnet.

Was ist bei Elternzeit und Elterngeld zu beachten?

Elterngeld erhalten Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Beim ersten Kind müssen Sie sich zunächst grundlegend über die unterschiedlichen Formen des Elterngelde, wie z.B. Basiselterngeld und ElterngeldPlus informieren. Daraus können Sie Schlüsse ziehen, welche Optionen es gibt, das Elterngeld zu erhöhen.

Basiselterngeld

Beim Basiselterngeld erhalten Sie zwischen 300 und 1.800 € im Monat. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt ab. Meist beträgt das Elterngeld 65 Prozent des Netto-Einkommens. Bei Eltern mit kleinen Einkommen können es bis zu 100 Prozent sein.

Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Sie den Mindestbetrag erhalten. Falls Sie weitere Kinder haben, können Sie zusätzlich einen Geschwisterbonus bekommen: Ihr Elterngeld wird dann um 10 Prozent erhöht. Wenn Sie neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, wirkt sich das auf die Höhe aus.

Basiselterngeld gibt es 12 Monate lang. Beteiligen sich beide Elternteile an der Kindesbetreuung, stehen ihnen sogar 14 Monate zu. Das nennt sich Partnermonate. Auch Alleinerziehenden können die Partnermonate bekommen. Für sie gibt es also auch bis zu 14 Monate Basiselterngeld. Eltern von frühgeborenen Kindern erhalten unabhängig davon zusätzlich bis zu vier Monate länger Elterngeld.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld, also bis zu 24 Monate. Es ist mit 150 bis 900 € monatlich, aber nur halb so hoch. Eltern können bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn beide in Teilzeit arbeiten. Das nennt sich Partnerschaftsbonus. Den Partnerschaftsbonus können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. Insgesamt sind also für Elternpaare und Alleinerziehende bis zu 28 Monate ElterngeldPlus möglich.

Elterngeld für Studierende und Auszubildende

Auch Studierende und Auszubildende haben Anspruch auf Elterngeld. Die Wochenstunden, die während des Elterngeldbezuges für die Ausbildung aufgewendet werden dürfen, sind nicht begrenzt. Die 30-Stunden-Grenze für erwerbstätige Eltern gilt also nicht. Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Studierende und Auszubildende nur, wenn sie einen Nebenjob haben.
Bei Azubis entsteht durch das Kind eventuell ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Anträge können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Die Beihilfe wird jedoch rückwirkend nur vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem Sie alle Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe beantragt haben.

Erhöhen Sie Ihr Elterngeld!

Der Zuschuss vom Bund, der zwischen 300 und 1800 € beträgt, richtet sich danach, wie viel Mutter und Vater in dem Jahr vor der Geburt ihres Kindes netto verdient haben. Diese Bezüge lassen sich einfach steigern.

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte
Anstatt außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder Werbungskosten erst in der Steuererklärung anzugeben, können Sie diese über das Finanzamt auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei der nächsten Gehaltsabrechnung wird Ihnen dann spürbar mehr überweisen, wie das folgende Beispiel zeigt: Ein Durchschnittsverdiener, der Kirchensteuer zahlt und 30 Kilometer zur Arbeit pendelt oder ein Arbeitszimmer absetzen kann, kann den Verdienst um 100 bis 200 € erhöhen.

Steuerklassen wechseln
Verheiratete, die schon vor oder am Anfang der Schwangerschaft genau wissen, wie sie die Arbeit nach der Geburt teilen möchten, können das Elterngeld erhöhen, indem sie die Steuerklassen wechseln. Denn wenn schon früh feststeht, dass ein Elternteil nach der Geburt des Kindes deutlich länger Elterngeld beziehen möchte, kann dieser nun die günstige Steuerklasse III wählen.
Der Effekt ist derselbe wie bei den Freibeträgen: Es bleibt vor der Geburt des Kindes mehr netto vom brutto. Die Summe, die der Partner, der nun die Steuerklasse V hat, zu viel an den Fiskus zahlt, können Sie sich später bei der Steuererklärung zurückholen.
Diese Praxis ist laut einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Juni 2009 völlig legal. Dennoch gilt zu bedenken, dass dem Partner mit der Klasse V erstmal deutlich weniger Geld bleibt – und das trifft in dieser Konstellation oft den Haupternährer. Außerdem gilt: Wer in die Steuerklasse V wechselt und später arbeitslos oder arbeitsunfähig wird, erhält im Fall des Falles weniger Arbeitslosen- respektive Krankengeld. Und schließlich ist Elterngeld zwar steuerfrei, aber es gilt der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das heißt, Elterngeld erhöht den Prozentsatz, mit dem Lohn oder Gehalt zu versteuern sind. Besonders Alleinerziehende kann es böse überraschen, wenn es nach Abgabe der Steuererklärung heißt: bitte nachzahlen.

Elternzeit

Eltern können bis zu drei Monate nach der Geburt überlegen, wer wann daheimbleibt oder in Teilzeit arbeitet. So lange können Sie den Antrag rückwirkend stellen.
Wichtig: Elterngeld beantragen Sie für Lebensmonate des Kindes, entsprechend sollten Sie auch Ihren Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber gestalten. Ein Beispiel: Wird ein Kind am 15. Februar geboren, dauern seine Lebensmonate immer vom 15. Februar-Tag des einen bis zum 14. Februar-Tag des nächsten Monats. Wenn nun die Mutter für fünf Monate, bis einschließlich 14. Juli, Elterngeld beantragt, aber am 1. Juli wieder in den Job zurückkehrt, verspielt sie im ihren Anspruch auf Elterngeld für den halben Juli, denn es wird mit dem Einkommen verrechnet. Umgekehrt hätte sie einen halben Monat gar kein Einkommen, wenn sie erst am 1. August wieder zur Arbeit erscheint.
Für Eltern, die in der Schwangerschaft die Steuerklassen getauscht haben, sollten zurücktauschen: Derjenige, der eher wieder in den Job zurückkehrt, sollte wieder in die günstige Steuerklasse III wechseln.

Ein Au-pair für das erste Kind

Die zentrale Aufgabe eines Au-pairs ist die Kinderbetreuung. Au-pairs pflegen und beaufsichtigen Ihr Baby oder Ihre Babys und unternehmen Freizeitaktivitäten. Sie bereiten Mahlzeiten zu und halten das oder die Kinderzimmer sauber. Nach Absprache unterstützen sie die Eltern bei den allgemeinen Haushaltsaufgaben und bringen das Kind bzw. die Kinder auch ins Bett.

In Deutschland ist ein Au-pair-Aufenthalt rechtlich gesehen kein Arbeitsverhältnis. Denn bei dieser Vereinbarung geht um einen Austausch „Auf Gegenseitigkeit“ (von französisch „au-pair“). Die Gasteltern stellen dem Au-pair Kost und Logi zur Verfügung. Neben einem fest geregelten Taschengeld muss die Gastfamilie auch für die Versicherung des Au-pairs aufkommen.

Au-pairs sind nicht berechtigt, sich bei den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland anzumelden. Es wird aber dringend empfohlen, eine Au-pair-Versicherung bei einer privaten Versicherung abzuschließen. Diese sogenannten Incoming-Versicherungen (im Gegensatz zu Outgoing-Versicherung, die Deutsche abschließen, wenn sie im Ausland eine Au-pair-Stelle antreten) beinhalten in der Regel eine Reisekrankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Reiseunfallversicherung.

Bei allen Versicherungen, die Sie für Ihr Au-pair abschließen ist wichtig, dass nicht nur der Aufenthalt in Deutschland versichert ist, sondern auch die komplette Hin- und Rückreise.

Krankenversicherung für Au-Pairs aus einem EU-Land

Au-Pairs aus einem EU-Land, können ihre Europäische Krankenversicherungskarte EHIC nutzen. Damit sind jedoch keine privaten medizinischen Leistungen in Deutschland abgedeckt. Deshalb wird eine private Reisekrankenversicherung in Deutschland für das Au-pair empfohlen.

Krankenversicherung für Au-Pairs aus einem Nicht-EU-Land

Nicht-EU-Bürger, die nach Deutschland reisen, haben kein Anspruch auf die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC, wie die EU-Bürger. Dies bedeutet, dass sie bei ihrer Ankunft in Deutschland keine Versicherung aus ihrem Heimatland nutzen können.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung in Deutschland für das Au-pair ist damit zwingend empfohlen, zumal bei einer notwendigen Visumsbeantragung eine Krankenversicherung für Deutschland nachgewiesen werden muss.

Haftpflichtversicherung

Neben der Kranken- und Unfallversicherung sollten Sie auch über eine Haftpflichtversicherung nachdenken: Ihr Au-pair passt täglich auf Ihr Kind bzw. Ihre Kinder auf und hilft im Haushalt mit. Dabei kann schnell etwas passieren, seien es Personenschäden in Ihrer Familie, bei Dritten oder an deren Eigentum, wie z.B. einer Mietsache. Ohne eine Haftpflichtversicherung bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Denn das Taschengeld des Au-pairs wird in solchen Fällen kaum ausreichen.

Fährt Ihr Au-pair mit Ihren Auto? Dann vergessen Sie nicht, den Fahrerkreis entsprechend zu erweitern!

Baby-Erstausstattung:
Das erste Jahr ist in der Regel das teuerste!

Wie viel Sie für die Erstausstattung Ihres Babys ausgeben und welche Kosten in den ersten 12 Monaten für z.B. Windeln, Kleidung und Nahrung anfallen, hängt stark von Ihren persönlichen Vorlieben ab. Hier werden Werte von moderaten 1.500 € und bis zu exklusiven 5.000 € und mehr erreicht.

Lassen Sie sich bei der Entscheidung, welche Ausstattung und Produkte des täglichen Bedarfs Sie für sich und Ihr erstes Kind wählen, nicht drängen. Etwa vier bis fünf Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sollten Sie jedoch alles beisammenhaben, das Sie für den Start benötigen.

Kinderzimmer

Es ist nicht zwingend notwendig, dass Babys von Anfang an ihr eigenes Zimmer haben. Die Schlafgeräusche der Eltern wirken auf die Atmung von Säuglingen anregend, so dass es für die erste Zeit eine gute Lösung ist, das Babybett im Elternschlafzimmer zu haben. Ein Möbelstück zum Wickeln und zum Verwahren der Babyklamotten lassen sich sicherlich auch ohne eigenes Kinderzimmer aufstellen. Somit können Sie sich mit dem Kinderzimmer auch Zeit lassen, bis Ihr Baby etwas älter ist. Dann haben Sie auch ein besseres Gefühl dafür entwickelt, worauf es Ihnen persönlich bei der Babyausstattung wirklich ankommt.

Babyausstattung

In den ersten Monaten können Sie gar nicht so schnell hinschauen, wie die Babys größer werden und aus ihren Bodys und Stramplern herauswachsen. Auf fabrikneue Ware können Sie also getrost verzichten. Ein paar Dinge sind unabhängig von der Jahreszeit essenziell:

  • Spucktücher
  • Schlafsack
  • Matratzenschoner
  • Windeleimer
  • Babywanne
  • Wärmelampe
  • Babyfon
  • Stillkissen
  • Wickeltasche
  • Kinderwagen

Nachhaltigkeit

  • schaffen Sie flexibel erweiterbare bzw. mitwachsende Möbel an
  • wählen Sie Anbieter von Produkten, die frei von Giftstoffen und Lösungsmitteln sind
  • kaufen Sie auf Babybasare günstige Ausstattung und Kleidung
  • sparen Sie nicht bei den Pflegeprodukten für Ihren Nachwuchs

Tipps zum Sparen

Sie können mit Ihrem Baby zum Produkttester werden und können dabei richtig Geld sparen.

Sie sollten sich aber im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass solche Testserien auch mit Pflichten, wie z.B. Protokollführen oder fixen Abhol- und Testterminen verbunden sind.

Die Hersteller von Windeln und Babynahrung mache hier besonders viel.

Versicherungs-Check:
Bewerten Sie Ihre finanzielle Absicherung neu!

Mit dem ersten Kind verändert sich die Partnerschaft hin zu einer kleinen Familie, womit sich Ihre Lebenssituation erheblich ändert. Das ist dann auch die Zeit, in der Sie Ihre finanzielle Absicherung neu bewerten müssen. Dabei geht es sowohl um Absicherung als auch um Vorsorge, wie die folgenden Beispiel zeigen.

Versicherungen

Eine private Haftpflichtversicherung, die die finanziellen Schäden, die Sie bei einem Dritten verursachen, begleichen kann, sollten Sie haben. Genauso verhält es sich mit einer Hausratversicherung. Sprechen Sie mit unseren Versicherungsexpertinnen und Experten Ihre bestehenden Verträge durch. Wir schauen, welchen Einfluss Ihr Familienzuwachs auf die Policen hat und welche Ergänzungen für Sie persönlich sinnvoll sein könnten. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Vorsorge

Berufsunfähigkeitsversicherung
Bricht Ihr Einkommen durch eine Berufsunfähigkeit teilweise oder ganz weg, gibt es kaum staatliche Hilfen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit, die z.B. durch Unfall, Burnout oder eine Allergie eintreten kann, schützen. Mit dieser Absicherung können Sie Ihre Wünsche und Pläne für Ihre Familie in finanzieller Hinsicht wie angedacht weiterverfolgen.

Risikolebensversicherung
Für den Hauptverdiener oder in den Fällen, in denen beide Elternteile maßgeblich zum Familieneinkommen beitragen, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung, die den Todesfallrisiko finanziell absichert, empfehlenswert. Sollte der Versicherten oder dem Versicherten etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Zahnzusatzversicherung
Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung? Wenn nicht, sollten Sie auch für sich selbst darüber nachdenken, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit dem 1. Oktober 2020 nur noch die Festzuschüsse für einfache sowie medizinisch notwendig erachtete Standardlösungen. Diese Regelversorgung liegt bei 60%.

Krankentagegeld
Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine Krankenzusatzversicherung mit der Sie mögliche Einkommensausfälle ausgleichen oder mindern können. Krankentagegeld wird zahlt ab dem 43. Tag einer Krankheit gezahlt, wenn das Krankengeld für gesetzlich Versicherte durch die Krankenkasse wegfällt.

Altersvorsorge für Kinder
Je früher Sie mit dem Kapitalaufbau anfangen, desto mehr finanzielle Absicherung können Sie für Ihr Kind aufbauen. Hierbei reichen bereits kleine monatliche Beträge, denn die Anlagezeit wirkt sich in der Regel positiv auf die Kapitalbildung aus. Fragen Sie auch bei den Großeltern und Paten nach, ob diese hier Beiträge übernehmen.
Manche Vorsorgeprodukte bieten bei Bedarf auch die Möglichkeit, Pflegebedürftigkeit oder auch Berufsunfähigkeit mit abzudecken.

Altersvorsorge für Eltern
Sorgen Sie privat vor, um Ihre gesetzliche Rente aufzubessern. Das ist als monatliche Rentenzahlung, als Kapitalauszahlung oder auch als Mischung der beiden möglich. Sie haben in der Regel die Möglichkeit, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit flexibel an Ihre sich ändernde Lebensumstände anzupassen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Familie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Sie Sie nachfolgend eine Übersicht an Versicherungen, über die Sie sich als junge Familie Gedanken machen sollten.

Unsere Expertinnen und Experten in den jeweiligen Versicherungssparten beraten Sie gerne per Telefon, im Videochat oder persönlich an unseren Standorten in Düsseldorf, Essen, Hanau, Mannheim und Marl!

Versicherungen

Das erste Kind wirft das bisherige Leben ordentlich durcheinander. Sie können die neue Situation beruhigt genießen, wenn Sie wissen, dass Ihre Risiken ausreichend abgedeckt sind und Sie für Eventualitäten gut vorgesorgt haben.

Damit Sie sich besser zurechtfinden, haben wir für Sie zusammengefasst, welche Versicherungen als junge Familie mit dem ersten Kind insgesamt relevant sind:

Altersvorsorge | Berufstätige

Eine zusätzliche Vorsorge für das Alter zu treffen ist grundsätzlich immer sinnvoll. Denn die gesetzliche Rente reicht heute nicht mehr aus, um den Lebensstandard nach Beendigung der Berufstätigkeit zu halten.

Dabei sind die Gestaltungsmöglichkeiten für eine private Vorsorge – je nach Form und Anbieter – variabel.
Möglichst viel Flexibilität oder staatlich gefördert?

Eine private Rentenversicherung bietet im Hinblick auf die Gestaltungsmöglichkeiten bei Rentenbeginn, dem Leistungszeitpunkt und bei der Vererbbarkeit die flexibelste Form der privaten Vorsorge. Zu Rentenbeginn können Sie beispielsweise Ihr angespartes Vermögen entweder als lebenslang garantierte Rente nutzen, als einmaliges Kapital abrufen oder eine Kombination aus beidem wählen. Während der Aufschubzeit bieten viele Anbieter sogar die Möglichkeit an, unter bestimmten Voraussetzungen Zuzahlungen oder auch Entnahmen vorzunehmen.

Besonders Familien mit Kindern können aber auch von der staatlich geförderten Riester-Rente profitieren. Denn neben der eigenen Grundzulage von jährlich 175 € fließen pro Kind zusätzlich noch einmal 185 € in den Vertrag. Für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 €. Die Summe der Zulagen verringert gleichzeitig auch Ihren Mindestbeitrag, welcher zu leisten ist, um die staatliche Förderung in voller Höhe nutzen zu können. Die Kinderzulage erhalten Sie für die Dauer, in der Anspruch auf Kindergeld besteht und endet somit spätestens mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Haben Sie selbst bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, so zahlt der Staat zu Beginn einen Bonus von 200 Euro auf Ihr Riester-Konto ein.

Tipp: Richten Sie bei Ihrem Anbieter einen Dauerzulagenantrag ein, damit Ihr Anbieter die Zulagen direkt für Sie beantragen kann.

Bedacht werden sollte, dass sich die Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Riester-Rente von einer privaten Rentenversicherung unterscheiden. Die Leistung aus der Riester-Rente, welche frühestens ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann, ist als lebenslange Verrentung vorgesehen. Bei genügend vorhandenem Vertragsguthaben kann zum Rentenbeginn maximal ein Kapital in Höhe von 30% entnommen werden. Von der verbleibenden Summe wird die neue, lebenslange Rente berechnet. Weiterhin kann es bei der Vererbung des Vertragsguthabens zu Einschränkungen kommen, denn staatliche Zulagen sowie genutzte Steuervorteile müssen – je nach Verwandtschaftsgrad – im Zweifel vom Erben zurückgezahlt werden.

Durchaus ist auch eine Kombination aus beiden Altersvorsorgeprodukten sehr sinnvoll. Denn so können Sie von der staatlichen Förderung der Riester-Rente profitieren und verfügen zusätzlich über eine flexible Rentenversicherung.

Übrigens: Zur Erhöhung der Rendite-Chancen bieten viele Anbieter die Produkte auch als fondsgebundene Variante an. Diese Variante lohnt sich besonders für junge Leute, denn je langlebiger die Anlage ist, desto eher können Marktschwankungen ausgeglichen werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Sie arbeiten.

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Altersvorsorge | Kinder

Legen Sie schon jetzt den Grundstein für die Altersvorsorge Ihres Kindes und beginnen Sie den Kapitalaufbau für eine lebensbegleitende finanzielle Sicherheit für Ihr Kind so früh wie möglich.

Viele Anbieter bieten hierfür spezielle Kindervorsorgeprodukte an. Den Vertrag kann Ihr Kind später ab der Volljährigkeit selbst fortführen. Durch variable Gestaltungsmöglichkeiten können Sie Ihr Kind bei sich verändernden Lebensphasen zusätzlich finanziell unterstützen, beispielsweise durch Kapitalentnahmen zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums oder durch flexible Zuzahlungen durch Geldgeschenke oder Erbschaften.

Mit optionalen Zusatzbausteinen, wie eine Pflegeabsicherung oder die spätere Arbeitskraftsicherung kann die Vorsorge optimal ergänzt werden. Beispielsweise kann ein vereinbarter Pflegerentenbaustein unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Kind maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Ihren Nachwuchs wachsen.

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Ausbildungsversicherung

Mit einer Ausbildungsversicherung können Sie Ihr Kind während der Ausbildung und/oder des Studiums finanziell unterstützen. Dabei geben Sie entweder die gewünschte Versicherungssumme vor oder Sie legen einen Zahlbeitrag fest, aus dem sich die zum Ablauf garantierte Summe errechnet. Weiterhin legen Sie den Termin fest, zu dem die Summe für das Kind zur Verfügung stehen soll.

Dabei darf das Kind zum Auszahlungstermin maximal 25 Jahre alt sein. Beispielsweise zum Ausbildungsstart bzw. Studienbeginn wird die Leistung dann als monatliche Rente über 6 Jahre, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem ausgezahlt.

Die Ausbildungsversicherung bietet nicht nur dem versicherten Kind zu einem festen Termin eine finanzielle Unterstützung, sondern gleichzeitig auch einen Schutz für den Versorger selbst. Denn sollte der Versorger bis zum Auszahlungstermin versterben, übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung, sodass die Leistung trotzdem in voller Höhe zum vereinbarten Termin zur Verfügung steht. Zusätzlich kann der Schutz für den Versorger durch eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ergänzt werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Kind maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Ihren Nachwuchs arbeiten.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Unfall, Burnout oder eine Allergie: Berufsunfähigkeit, kurz BU genannt, hat viele Facetten und ist ein oft verdrängtes Risiko. Bricht Ihr Einkommen durch eine Berufsunfähigkeit teilweise oder ganz weg, gibt es kaum staatliche Hilfen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit schützen. Und Sie können Ihre Wünsche und Pläne für Ihr Leben wie angedacht weiter verfolgen:

  • Raten für das Wohneigentum zahlen
  • Urlaube planen
  • eine Familie gründen und unterhalten

Berufsunfähigkeit kann schnell existenzbedrohend werden – und passiert schneller als man denkt. Um in einem solchen Fall nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, müssen Sie frühzeitig vorsorgen. Denn die staatlichen Leistungen sind zu gering, um den Wegfall Ihres Einkommens zu kompensieren.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto bessere Konditionen erhalten Sie in der Regel.

Ihren Bratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

 

Unser Tipp für Sie
Viele BU-Tarife ermöglichen bei Eintritt eines versicherten Ereignisses eine Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist die sogenannte Nachversicherungsgarantie.
Die Geburt eines Kindes fällt in vielen Bedingungen unter diese versicherten Ereignisse.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Bratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

 

Unser Tipp für Eltern
Nicht nur für die Eltern ist es sehr wichtig, die Arbeitskraft abzusichern. Es ist zudem durchaus sinnvoll, diese Absicherung schon in jungen Jahren für das Kind zu starten.

Die Vorteile liegen dabei auf der Hand:

  • Das junges Eintrittsalter sichert günstige Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit.
  • Sicherung des Gesundheitszustandes bei Abschluss, denn jeder Arztbesuch kann im schlimmsten Fall den späteren Abschluss erschweren oder sogar verhindern.
  • Eine Schüler-BU-Versicherung ist bereits ab 6 Jahren möglich.
  • Die ausgeübte Tätigkeit bei Vertragsabschluss hat neben dem Eintrittsalter und dem gewünschten Leistungsumfang maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag.
    Daher jetzt schon die Berufsgruppe „Schüler“ sichern für den Fall, dass das Kind später einmal einen Beruf ausübt, der aus Sicht der Versicherer als risikoreich eingestuft wird und somit einen deutlich höheren Beitrag zur Folge hätte

Kein Risiko:

  • Viele Anbieter bieten eine Überprüfungsoption zur Berufsgruppenbesserstellung an. Das bedeutet: Übt das Kind später einen Beruf mit einer besonders günstigen Berufsgruppe aus, besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer den Beitrag dementsprechend anpasst.
  • Weitere Vertragsanpassungen beim Start ins Berufsleben sind möglich. Darunter fallen zum Beispiel die Anpassung der BU-Rente, der Einschluss oder die Erhöhungen der Dynamik oder auch der nachträglicher Einschluss von Zusatzbausteinen.

Berufsunfähigkeit bei Schülern:

  • Schüler gelten als berufsunfähig, wenn sie voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50% außerstande sind, am regulären Schulunterricht teilzunehmen. Das wird auf den regulären Schulunterricht abgestellt, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen stattgefunden hat.
  • Eine Verweisung auf andere Schultypen ist ausgeschlossen.

Beispiele, die im Rahmen der Leistungsprüfung berücksichtigt werden:

  • wie der Schüler seinen Schulweg zurücklegen kann
  • wie er dem Unterricht konzentriert folgen kann
  • wie er zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist
  • wie er seine Hausaufgaben bewältigen kann

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Gegenstandsversicherung | Elektrogeräte & Co.

Das Smartphone und immer öfter auch die Smartwatch sind unsere ständigen Begleiter und im Alltag inzwischen unverzichtbar geworden. Auch Tablets, Spielekonsolen, Laptops oder Gaming-PCs sind hoch empfindliche Geräte, die wir mehrfach täglich nutzen. Alle diese Geräte sind eine Gegenstandsversicherung wert!

Denken Sie weiter an die dringend notwendige Waschmaschine, ein hochwertiges Werkzeug, den oft genutzten Heimtrainer oder auch den liebgewonnenen Gasgrill. Auch diese Geräte können Sie mit einer Gegenstandsversicherung absichern.

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Hausratversicherung

Angenommen, Sie gehen mit einem Taschenrechner durch Ihre Wohnung und tippen bei jedem Möbelstück, jedem Geschirr- und Besteckteil, bei den TV-, Video- und Elektrogeräten, bei Ihren Wertsachen (Schmuck, Wertpapiere, Bargeld), bei Gardinen, Teppichen, Kleidern, Büchern, DVDs und CDs, Lampen, Lebensmitteln, Spielsachen, Sportartikeln und und und… den Neupreis ein – Sie hätten schnell eine fünf- oder sechsstellige Zahl vor Augen. Diesen hohen Betrag müssten Sie tatsächlich aufwenden, wenn Ihr Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung zerstört wird.

Mit einer Hausratversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden bewahren!

Ergänzen Sie Ihre Hausratversicherung um den Zusatzbaustein Elementar. Dieser kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Er kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Ambulante und stationäre Zusazuleistungen

Viele medizinische Behandlungen und Medikamente fallen nicht oder nicht mehr unter den gesetzlichen Versicherungsschutz. Das liegt daran, dass Gesundheitsreformen und Sparpakete in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu deutlichen Leistungseinschränkungen geführt haben. Zusätzlich müssen gesetzlich Versicherte steigende Eigenbeteiligungen tragen. Der gesetzliche Basisschutz verringert sich damit kontinuierlich.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie ganz individuell entsprechend Ihren Bedürfnissen den gesetzlichen Basisschutz erweitern. Sichern Sie sich Top-Leistungen beispielsweise bei ambulanten Behandlungen oder der Versorgung im Krankenhaus.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Familie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie z.B. eine Absicherung für Ihr Kind abschließen, um so günstiger sind die Beiträge und Sie profitieren von Anfang an von besserer Behandlung.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

 

Unsere Tipps für Sie
Steht bei Ihnen Nachwuchs an, sollte bei bestehender Krankenzusatzversicherung an die Kindernachversicherung gedacht werden. Profitieren Sie von diesen Vorteilen:

  • Versicherungsschutz für das Kind ab Geburt
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • günstige Tarife

Der Versicherungsschutz für das zu versichernde Kind darf dabei nicht höher bzw. umfassender sein als der des versicherten Elternteils.

Sie müssen dabei folgenden Fristen beachten:

  • Ein Elternteil muss zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Monate versichert sein.
  • Der Antrag auf Kindernachversicherung muss spätestens zwei Monate nach der Geburt gestellt werden.

 

Nutzen Sie auch familienfreundliche Stationär-Tarife mit beispielweise diesen Leistungen:

  • Bei versicherten Kindern: Die Kostenübernahme für die Unterbringung und die Verpflegung des Elternteils im Krankenhaus (Rooming-In)
  • Kosten für sogenannte Familienzimmer bei Entbindung

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Krankentagegeld

Mit der Geburt eines Kindes steigt die Verantwortung, die Sie im Leben tragen. Darunter fällt auch die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen, wofür ein regelmäßiges Einkommen notwendig ist.

Ein längerer Krankheitsausfall kann da ohne zusätzliche Absicherung zu einer finanziellen Lücke führen. Besonders, wenn Sie auf Ihr gesamtes Nettoeinkommen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes angewiesen sind.

Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, erhält im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für eine Dauer von mindestens sechs Wochen. Endet die Lohnfortzahlung, wird ein Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt. Im Allgemeinen beträgt das Krankengeld 70 % vom Brutto-, jedoch höchstens 90 % vom Nettoeinkommen und ersetzt somit nicht das bisherige Gehalt. Davon werden noch die Hälfte der Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Des Weiteren ist die Zahlung des Krankengeldes zeitlich begrenzt.

Mit einer Krankentagegeldversicherung schließen Sie diese Einkommenslücke. Die Leistung erhalten Sie ab dem Tag, an dem die Lohnfortzahlung endet und greift für die gesamte Dauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit.

Der Leistungszeitpunkt kann zudem entsprechend angepasst werden. Wer beispielsweise aufgrund einer Tarifvereinbarung bei seinem Arbeitgeber einen längeren Anspruch auf die Lohnfortzahlung hat, kann bei seiner Krankentagegeldversicherung einen späteren Leistungsbeginn vereinbaren.

Für Selbstständige und Freiberufler ist umgekehrt auch ein früherer Leistungsbeginn möglich und sinnvoll, da in diesem Fall keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber gegeben ist.

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Krankenzusatzversicherung | Upgrade zum Privatpatientenstatus

Es gibt Krankenzusatztarife, mit denen Sie für sich und Ihre Familienmitglieder das Leistungsniveau einer PKV-Vollversicherung erreichen können.
Sie bleiben dabei weiterhin gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben zusätzlich den privaten Versicherungsschutz, mit dem Sie Ihre Gesundheit komplett wie eine privatversicherte Person absichern.

Für Kinder besonders attraktiv und günstig
Bereits für geringe Beiträge können Sie den Privatpatientenstatus für Ihr Kind erhalten und schaffen somit die besten Voraussetzungen für eine rasche Genesung.

Und wie funktioniert das?
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so legen Sie bei einem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte vor. Ihr Arzt rechnet im Folgenden direkt mit der Krankenkasse ab, was allgemein als „Sachleistungsprinzip“ bezeichnet wird. Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie aber nicht an das „Sachleistungsprinzip“ gebunden.

Entscheiden Sie sich für eine Krankenzusatzversicherung mit Upgrade zum Privatpatientenstatus, wählen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse das Prinzip der „Kostenerstattung“.
Dann wird Ihr Arzttermin direkt mit Ihnen abgerechnet, Sie erhalten also die Rechnung nach Hause.
Das Prinzip der „Kostenerstattung“ ermöglicht es Ihnen, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die über die gesetzlich festgelegten Leistungen Ihrer Krankenkasse hinausgehen.

Die Leistungserstattung erfolgt in vier Schritten:

  1. Sie reichen Arztrechnungen und Rezepte zunächst bei Ihrer GKV ein.
  2. Ihre GKV übernimmt den Teil der Kosten, der im jeweiligen Leistungskatalog festgelegt ist und erstattet Ihnen diesen Teil. Sie erhalten die Rechnung mit dem entsprechenden Erstattungsvermerk zurück.e
  3. Die Rechnung mit dem Erstattungsvermerk reichen Sie nun bei Ihrer Krankenzusatzversicherung mit Upgrade zum Privatpatientenstatus ein. Diese erstattet Ihnen die verbleibenden Aufwendungen im Rahmen des tariflichen Leistungsversprechens.
  4. Sie können nun die Gesamtrechnung bei Ihrem Arzt begleichen.

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Krankenzusatzversicheurng | Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung ist über alle Altersstufen hinweg sinnvoll und für jede gesetzlich krankenversicherte Person, die zukünftige hohe Zahnarztrechnungen kompensieren möchte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Festzuschuss für einfache sowie medizinisch notwendig erachtete Standardlösungen. Diese Regelversorgung liegt bei 60%

Auch wenn Ihr Kind vielleicht jetzt noch keine Zähne hat, statistisch gesehen ist bei jedem zweiten Kind eine Korrektur der Zähne nötig. Die kieferorthopädische Behandlung inkl. Zahnspangen ist mit hohen Kosten verbunden. In diesen Fällen kann eine Zahnzusatzversicherung mit den entsprechenden Leistungspaketen einspringen.

Unser Tipp für Sie
Schließen Sie am besten noch vor dem ersten Vorstellungsgespräch beim Kieferorthopäden eine Zahnzusatzversicherung ab.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Familie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie z.B. eine Absicherung für Ihr Kind abschließen, um so günstiger sind die Beiträge und Sie profitieren von Anfang an von besserer Behandlung.

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Privathaftpflichtversicherung

Das umgefallene Glas Wein beschädigt den Laptop bei Freunden, beim Spielen mit dem Ball wird eine Fensterscheibe des Nachbarn durchschossen oder Sie fahren mit Schwung um die Kurve und verletzten mit Ihrem Fahrrad einen Fußgänger.

So eine Unachtsamkeit kann großen Schaden verursachen. Und für die Schäden, die Sie Dritten zufügen, haften Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang.

Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen schützen, wenn Sie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden aufkommen müssen!

Verändert sich Ihre Lebenssituation durch ein Zusammenziehen mit dem Partner oder der Partnerin oder die Geburt eines Kindes, kann das Einfluss auf Ihre Versicherung haben.

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Rechtsschutzversicherung

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann, geben. Dabei können Gebühren des eigenen und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes, Gerichtskosten, Zeugenauslagen oder auch Sachverständigenkosten für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen übernommen werden.

Über den privaten Rechtsschutz hinaus, können Sie verschiedene Module wie Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) bzw. vermieteten Einheiten hinzubuchen.

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Reiseversicherungen

Viele junge Familien nutzen gerade die Phase der Elternzeit, um zu reisen, gerne auch für einen längeren Zeitraum. Doch was passiert, wenn es vor oder während Ihrer Reise nicht so läuft, wie geplant? Durch Pech können Sie Ihre geplante Reise eventuell nicht antreten oder Sie werden unterwegs krank.

Damit Sie sich in diesen Situationen nicht um die Stornogebühren oder Arztrechnungen sorgen müssen, können Sie sich durch Reiserücktritt- und (Langzeit)Reisekrankenversicherungen absichern.

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Unsere Tipps für Sie

  • Schließen Sie Ihr Kind am besten gleich in einen günstigen Familientarif ein.
  • Plötzliche Komplikationen und medizinisch notwendige Behandlungen während der Schwangerschaft sind mitversichert.

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Risikolebensversicherung

Mit der Gründung einer Familie oder dem Erwerb von Wohneigentum steigt die Verantwortung, die Sie im Leben tragen. Darunter fällt auch die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen, falls Ihnen mal etwas zustoßen sollte. Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Liebsten im Falle Ihres Todes ab. Tritt der Todesfall innerhalb der festgelegten Laufzeit ein, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen, die Sie in Ihrem Vertrag begünstigen, ausgezahlt. Mit Hilfe der Todesfallleistung können somit entweder Verpflichtungen aus einem Darlehen getilgt werden oder Sie verschaffen Ihren Hinterbliebenen eine finanzielle Brücke für das wegfallende Einkommen.

Die monatlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung lassen sich nicht pauschal bestimmen, da diese von persönlichen Faktoren, wie z.B. Vertragssumme, Alter bei Vertragsabschluss, derzeit ausgeübter Beruf, Freizeitaktivitäten (Risikoeinschätzung) oder auch körperliche Merkmale, abhängig sind.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Situation maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

 

Unser Tipp zur Familiengründung
Einige Risikolebensversicherungs-Tarife ermöglichen bei Eintritt eines versicherten Ereignisses eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist die sogenannte Nachversicherungsgarantie.
Die Geburt eines Kindes fällt in vielen Bedingungen unter diese versicherten Ereignisse

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Unfallversicherung

Unfälle passieren jederzeit und überall. 70% aller Unfälle passieren in der Freizeit – in der Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die Folgen eines Unfalls dürfen Sie nicht unterschätzen. Unfälle sind häufig Ursache für Beeinträchtigungen der Gesundheit, für Invalidität oder sogar den Tod.

Als Angestellter oder Angestellte sind Sie nur während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Selbständige, Rentner und Rentnerinnen sowie Hausmänner und -frauen erhalten vom Gesetzgeber gar keinen Unfallschutz. Kinder sind auf ihrem Weg zur Schule durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Mit einer privaten Unfallversicherung sorgen Sie vor und erhalten im Leistungsfall Zahlungen bei dauerhafter Invalidität sowie weitere Hilfs- und Serviceleistungen.

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Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.

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Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zum Thema erstes Kind. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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