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Welchen Schutz bietet die Kfz-Versicherung bei Extremwetterlagen?

Der Klimawandel führt zu immer häufigeren und intensiveren Extremwetterereignissen wie Starkregen, Stürmen, Hagelschlag oder Überschwemmungen. Diese Wetterphänomene können erhebliche Schäden an Kraftfahrzeugen verursachen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich mit einer Kfz-Versicherung bei Extremwetterlagen absichern und welche Vorsorgemaßnahmen Sie für Ihr Fahrzeug und das Fahren bei Wetterextremen ergreifen können.

Vollkasko- und Teilkaskoversicherung

Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sind in der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Eine Vollkaskoversicherung greift zusätzlich bei selbstverschuldeten Unfällen, etwa wenn das Fahrzeug bei Aquaplaning von der Straße rutscht.

Beide Versicherungen können Sie zusätzlich zur Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Maßnahmen zur Minimierung von Elementarschäden

Eine passende Kaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Risiken, wenn Ihr Fahrzeug durch Wetterereignisse Schaden erleidet. Sie können im Vorfeld und in der Akutphase sowie im Schadensfall als Fahrer oder Fahrerin selbst Maßnahmen ergreifen, um das Schadensrisiko für Ihre Kfz-Versicherung bei Extremwetterlagen zu reduzieren:

Parken & Stellplatzwahl

  • Bei Unwetterwarnungen sollten Fahrzeuge mit geschlossenen Fenstern und Türen nach Möglichkeit in einer Garage, einem Carport oder unter einem festen Vordach geparkt werden. Damit ist in der Regel Schutz vor herabfallenden Ästen oder auch Hagel gegeben.
  • Fahrzeuge sollten nicht in Tiefgaragen oder Senken geparkt werden, wenn Starkregen angesagt ist oder wenn sich der Abstellplatz in einem Hochwassergebiet befindet.
  • Bei Sturm sollte das Fahrzeug nicht unter Bäumen oder in der Nähe von Stromleitungen abgestellt werden. Dachboxen oder Fahrradträger müssen auf sichere Befestigung geprüft oder besser noch entfernt werden.

Tipp
Wenn Sie keine Garage oder Unterstand zur Verfügung haben, nutzen Sie eine Hagelschutzplane. Diese Planen oder Matten sind im Zubehörhandel erhältlich und sind meistens aus Neopren und helfen in der Regel wirksam, Beulen im Blech zu vermeiden oder das Durchschlagen der Windschutzscheibe zu verhindern.

Während der Fahrt

  • Schlechte Sicht: Fahrerinnen und -fahrer sollten bei Gewitter und Starkregen die Scheinwerfer einschalten, das Tempo drosseln und genügend Abstand zu anderen Fahrzeugen halten. Verschlechtert sich die Sicht schlagartig, so sollte die Geschwindigkeit möglichst reduziert und der Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen vergrößert werden. Abruptes Bremsen kann zum Rutschen des Fahrzeugs führen sowie Auffahrunfällen.
  • Hagelschauer: Bei der Suche nach einem überdachten Ort für Ihr Fahrzeug dürfen Sie nicht zum Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer werden. Tunnel oder Brücken sind ungeeignet, um sich vor Hagel zu schützen, stattdessen können Sie Parkhäuser oder überdachte Tankstellen ansteuern.
  • Sturm: Vermeiden Sie das Fahren bei schweren Stürmen oder Orkanwarnungen am besten komplett. Sind Sie doch unterwegs, sollten Sie die Geschwindigkeit reduzieren und stets beide Hände am Lenkrad halten. Nach dem Überholen von Lastwagen, bei dem Überfahren von Brücken sowie bei der Ausfahrt aus Tunneln besteht eine erhöhte Böen-Gefahr und Sie sollten besonders aufmerksam sein. Fahrzeuge mit Aufbauten, wie beispielsweise eine Dachbox oder ein Fahrradträger, sind aufgrund ihrer vergrößerten Fläche stärker für Böen anfällig.
  • Aquaplaning: Bildet sich auf der Fahrbahn ein Wasserfilm, kann es passieren, dass die Reifen den Kontakt zur Straße verlieren und auf dem Wasser schwimmen. Dann sind keine Lenkungs- und Bremskräfte auf die Fahrbahn übertragbar. Das Fahrzeug kann infolgedessen ins Schleudern geraten. Lassen Sie das Fahrzeug in diesen Fällen ausrollen, bis der Reifen wieder Kontakt zur Fahrbahn hat.
  • Überschwemmung: Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht durch überflutete Straßen. Denn saugt der Motor Wasser an und wird dadurch beschädigt, spricht man von einem Wasserschlag, den die Teilkasko nur in Ausnahmefällen bezahlt. Deckung besteht über die Vollkasko, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Verhaltensmaßnahmen nach dem Schadensfall

Wenn das Fahrzeug aufgrund von einer Überschwemmung im Wasser steht, sollte es möglichst nicht gestartet werden, da dies zu Folgeschäden führen kann, die nicht immer versichert sind.

Dokumentieren Sie den Schaden. Fotografieren Sie dafür das beschädigte Fahrzeug von allen Seiten und fertigen Sie Nahaufnahmen aller Stellen mit besonders großen Schäden an.

Notieren Sie den genauen Zeitpunkt und den exakten Ort, an dem sich das Fahrzeug während des Unwetters befand.

Melden Sie den Schaden zeitnah Ihrer Versicherung. Das ist in der Regel schnell und einfach per Online-Schadenmeldung möglich. Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, melden Sie den Schaden zusätzlich Ihrem Leasinggeber.

In unserem Schaden-ABC finden Sie weitere Hinweise, was Sie im Falle eines Schadenereignisses zu beachten haben. Erfahren Sie mehr zum Schaden-ABC im unserem Blog.

Besonderheiten bei Wohnwagen und Wohnmobilen

Wird das Fahrzeug nicht nur zum Fahren, sondern auch zum Wohnen genutzt, reicht eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung nicht mehr aus. Denn die Absicherung Ihrer persönlichen Gegenstände und Ihren beweglichen Besitz, wie beispielsweise Möbel, Kleidung, Bargeld oder elektrische Geräte, müssen Sie über anderen Policen absichern. Auch eine Hausratversicherung reicht hier in allen Fällen nicht aus. Deshalb sollten Sie sich für Ihren Camping-Urlaub zusätzlich absichern.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung versichert Ihre persönlichen Gegenstände im Wohnmobil oder Wohnwagen gegen Diebstahl, Sturm- oder Wasserschäden. Diese umfasst das Inventar, also die losen Teile im Fahrzeug.

Die Versicherer unterscheiden sich hier im Leistungsumfang, so dass Sie unbedingt prüfen sollten, ob die folgenden Dinge abgedeckt sind

  • nur das Reisegepäck oder auch Elektronik (Laptop, Handy, Kamera, Tablet) oder Sportgeräte (Fahrrad, Surfbrett, Kajak)
  • Gegenstände, die im Vorzelt aufbewahrt werden
  • Bargeld, Geldkarten, Wertpapiere oder auch Schmuck

Campingkaskoversicherung

Die Campingkaskoversicherung, auch „Campingversicherung“ genannt, ist nur für Dauercamper gedacht. Diese Variante sichert Gegenstände ab, die dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrt werden, wie beispielsweise feste Vorbauten oder Wohnwagenschutzdächer, SAT-Anlagen oder Solar-/Photovoltaikanlagen.

Maßnahmen zur Minimierung von Elementarschäden

Eine passende Kaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Risiken, wenn Ihr Fahrzeug durch Wetterereignisse Schaden erleidet. Sie können im Vorfeld und in der Akutphase sowie im Schadensfall als Fahrer oder Fahrerin selbst Maßnahmen ergreifen, um das Schadensrisiko für Ihre Kfz-Versicherung bei Extremwetterlagen zu reduzieren:

Parken & Stellplatzwahl

Ist eine Extremwetterlage angekündigt, sollten alle Fenster, Türen sowie Dachluken und Belüftungsöffnungen des Campers geschlossen werden. Um Schäden an An- und Aufbauten zu vermeiden, sollte Sie möglichst alle am Camper befestigten Gegenstände entfernen oder einfahren, wie beispielsweise

  • Vorzelt und Vordach
  • Markisen
  • Sonnenschutz/-schirme
  • (Satelliten)Antennen einklappen
  • sowie von außen das 230-Volt-Kabel abziehen und mindestens einen Meter vom Fahrzeug entfernt ablegen, um Überspannungsschäden zu vermeiden

Die Fahrerkabine oder das Zugfahrzeug können Sie als sicheren Aufenthaltsort, zum Beispiel bei Gewitter, nutzen. Beachten Sie aber dennoch, dass Sturm, der Bäume entwurzelt, auch Wohnmobile und Wohnwagen zum Umkippen bringen kann.

Haben Sie ein Auto dabei, können Sie dieses als Windbrecher vor den Anhänger stellen.

Ihr Wohnmobil können Sie umparken, dass es nicht breit im Wind steht.

Während der Fahrt

Wohnmobile sowie Wohnwagen-Gespanne sind aufgrund ihrer vergrößerten Fläche viel stärker für Böen anfällig. Deswegen sollten Sie es vermeiden, bei angekündigtem Sturm oder Windböen zu fahren.

Sind Sie doch unterwegs und Ihr Wohnwagen fängt zu schlingern an, verhalten Sie sich bitte wie folgt

  • Gas reduzieren
  • nicht gegensteuern und Lenkrad festhalten
  • wenn die Schlingerbewegungen nicht aufhören, bremsen, bis sich das Gespann stabilisiert
  • anschließend den gegebenen Verhältnissen entsprechend beschleunigen

Verhaltensmaßnahmen nach dem Schadensfall

Wenn das Fahrzeug aufgrund von einer Überschwemmung im Wasser steht, sollte es möglichst nicht gestartet werden, da dies zu Folgeschäden führen kann, die nicht immer versichert sind.

Dokumentieren Sie den Schaden. Fotografieren Sie dafür das beschädigte Fahrzeug von allen Seiten und fertigen Sie Nahaufnahmen aller Stellen mit besonders großen Schäden an.
Notieren Sie den genauen Zeitpunkt und den exakten Ort, an dem sich das Fahrzeug während des Unwetters befand.

Melden Sie den Schaden zeitnah Ihrer Versicherung. Das ist in der Regel schnell und einfach per Online-Schadenmeldung möglich. Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, melden Sie den Schaden zusätzlich Ihrem Leasinggeber.

In unserem Schaden-ABC finden Sie weitere Hinweise, was Sie im Falle eines Schadenereignisses zu beachten haben. Erfahren Sie mehr zum Schaden-ABC im unserem Blog.

Versicherungen

Wer sein Fahrzeug rundum absichern möchte, sollte auf einige essenzielle Versicherungen nicht verzichten – besonders angesichts zunehmender Wetterextreme und Naturgefahren. Dabei sollten Sie nicht nur die Kfz-Versicherung bei Extremwetterlagen im Blick haben. Wir haben Ihnen daher einen Überblick erstellt, welche Policen infrage kommen.

Mobilität | Versicherungen für E-Bike, E-Scooter, Fahrrad, Moped, Motorrad & Kfz

Egal ob Sie mit zwei oder vier Rädern unterwegs sind, mit der richtigen Absicherung können Sie Ihre Fahrten unbeschwert genießen.

Auto, Wohnmobil & Wohnwagen
In Deutschland ist die Zulassung eines Fahrzeugs an den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung gebunden und muss für jedes Kraftfahrzeug abschlossen werden, das am Straßenverkehr teilnimmt. Denn fügen Sie einer anderen Person Schaden zu, müssen Sie nach deutschem Recht für diesen geradestehen. Sie müssen den Schaden also übernehmen.

Mit der Ergänzung von Teilkasko sowie Vollkasko können Sie Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sowie Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, etwa wenn das Fahrzeug bei Aquaplaning von der Straße rutscht

E-Scooter
Zum jährlichen Zweirad-Saisonbeginn am jeweils ersten März eines Jahres ist die Haftpflichtversicherung für Ihren E-Scooter abzuschließen und der Versicherer sendet Ihnen das aktuelle Kennzeichen per Post zu.

E-Bike & Fahrrad
Das hochwertige Rennrad oder das neue E-Bike sind nicht in allen Fällen mit einer Hausratversicherung abgedeckt. Da bietet eine Fahrradversicherung einen umfassenderen Schutz, denn damit sind Sie auch gegen Unfälle und Vandalismus abgesichert.

Moped
Zum jährlichen Zweirad-Saisonbeginn am jeweils ersten März eines Jahres beginnt das neue Jahr zur Haftpflichtversicherung. Alle vorher abgeschlossen Verträge enden am Tag vorher. Schließen Sie die Mopedversicherung ab, sendet Ihnen der Versicherer das aktuelle Kennzeichen per Post zu.

Motorrad
In Deutschland ist die Zulassung eines Motorrads an den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung gebunden und muss für jedes Kraftfahrzeug abschlossen werden, das am Straßenverkehr teilnimmt. Denn fügen Sie einer anderen Person Schaden zu, müssen Sie nach deutschem Recht für diesen geradestehen. Sie müssen den Schaden also übernehmen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können und sollten. Schließlich können wir alle keine Unfälle und Schadensereignisse voraussagen.

Es werden dabei Sach-, Personen- und Vermögensschäden unterschieden:

Sachschaden:
Sie beschädigen, zerstören fahrlässig oder grob fahrlässig fremde Gegenstände wie z.B. teure Möbel, Elektronik, die Glasscheibe des Nachbarn oder verlieren fremde Schlüssel. Gut zu wissen: Auch Schäden in der Mietwohnung sind Sachschäden.

Personenschaden:
Verletzen Sie nicht vorsätzlich eine fremde Person, werden die Folgekosten für z.B. Krankenhausaufenthalt, Behandlung oder Therapie übernommen.

Vermögensschaden:
Entstehen aus den o.g. Schäden weitere Vermögensschäden, so können die finanziellen Folgen daraus auch abgesichert werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Rechtsschutzversicherung

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann, geben. Dabei können Gebühren des eigenen und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes, Gerichtskosten, Zeugenauslagen oder auch Sachverständigenkosten für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen übernommen werden.

Über den privaten Rechtsschutz hinaus, können Sie verschiedene Module wie Verkehrs- und Berufsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) bzw. vermieteten Einheiten hinzubuchen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Unfallversicherung

Unfälle passieren jederzeit und überall. 70% aller Unfälle passieren in der Freizeit – in der Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die Folgen eines Unfalls dürfen Sie nicht unterschätzen. Unfälle sind häufig Ursache für Beeinträchtigungen der Gesundheit, für Invalidität oder sogar den Tod.

Als Angestellter oder Angestellte sind Sie zumindest während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Genauso wie Ihre Kinder auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten.

Mit einer privaten Unfallversicherung sorgen Sie vor und erhalten im Leistungsfall Zahlungen bei dauerhafter Invalidität sowie weitere Hilfs- und Serviceleistungen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.

Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zum Thema Kfz-Versicherungen in Bezug auf extreme Wetterereignisse. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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