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Das Leben im Ruhestand beginnt mitunter eher turbulent, denn dieser neue Lebensabschnitt hält viele Änderungen für Sie bereit. Weniger berufliche Verpflichtungen geben Ihnen mehr Zeit für persönliche Entfaltung, interessante Reisen oder die Erfüllung lang gehegter Wünsche. Mit einem Kassensturz können Sie für eine solide finanzielle Grundlage und adäquate Risikoabsicherung sorgen.

Kassensturz: Einnahmen, Ausgabe, Vermögen, Versicherungen

Wenn Sie sich auf den Ruhestand vorbereiten, ist es wichtig, sich einen Überblick über Ihre Finanzen zu verschaffen. Für Ihren Kassensturz sollten Sie die drei Themen Einnahmen, Ausgabe sowie Vermögen betrachten. Außerdem zeigen wir Ihnen, was Sie im Bereich Versicherungen beachten sollten.

Kassensturz: Einnahmen

Überprüfen Sie Ihre Rentenansprüche aus den verschiedenen Quellen und berechnen Sie daraus die Höhe der finanziellen Mittel, die Ihnen monatlich zur Verfügung stehen.

Kassensturz: Einnahme | Gesetzliche Rentenversicherung

Ihre persönliche Renteninformation sollten Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten haben.

Fordern Sie zusätzlich Ihren chronologisch aufgebauten Versicherungsverlauf frühzeitig vor Ihrem geplanten Renteneintritt an. Den Versicherungsverlauf können Sie dann auf Lücken prüfen und Unterlagen zu fehlenden Zeiten und/oder Beträgen einreichen. Damit tragen Sie dazu bei, dass Ihr Rentenbescheid fehlerfrei erstellt wird.

Gegen den Rentenbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Danach sind nur noch Überprüfungsanträge möglich.

Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, informieren Sie sich über eventuelle Abschläge und fragen Sie ebenso nach anderen individuellen Faktoren, die Ihre Rente beeinflussen könnten. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Kassensturz: Einnahmen | Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

In der Regel kommt die Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse auf Sie zu, wenn Sie während Ihrer Berufstätigkeit in einen betrieblichen Altersvorsorgeplan eingezahlt haben.

Haben Sie eine Vorsorge mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen, müssen Sie sich überlegen, welche Form der Auszahlung Sie wünschen. Denkbar sind diese Fälle:

  • monatliche Rentenzahlung bis ans Lebensende
  • einmalige Auszahlung ohne Rentenbezug
  • teilweise Kapitalauszahlung, mit dem Rest als monatliche Rente

Bei Pensionskassen ist die monatliche Auszahlung als Rente die übliche Form der Auszahlung aus der bAV.

HINWEIS
Entscheiden Sie sich für die lebenslange Rentenzahlung als Auszahlung aus der bAV, so bekommen Sie diese Rente bis zum Tod ausgezahlt.

Entscheiden Sie sich für die einmalige Kapitalzahlung, kann dieser Betrag vor Ihrem Tod aufgebraucht sein. Ist aus der Kapitalzahlung noch ein Betrag übrig, wenn Sie sterben, wird das Geld vererbt.

Viele Direktversicherungen bieten die Option, die Hinterbliebenen abzusichern. Das ist dann oft während der vertraglich geregelten Garantiezeit für die Rente der Fall – üblich sind dabei 15 Jahre. Hinterbliebene im rechtlichen Sinne sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder.

WICHTIG
Der Staat unterstützt während der bAV-Ansparphase: Der Betrag, der in die betriebliche Altersvorsorge gesteckt wird, wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Somit reduzieren sich Ihre Steuern und Sozialabgaben.

Kommt die bAV zur Auszahlung, sind jedoch Steuern fällig. Dies nennt sich nachgelagerte Besteuerung. Weil das Einkommen im Rentenalter in der Regel niedriger liegt als im Erwerbstätigenalter, ist wegen des progressiven Steuersystems in Deutschland der Steuersatz auf die bAV-Auszahlungen geringer als er beim Einkommen während des Berufslebens gewesen wäre.

Neben den Steuern werden auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Rentenauszahlung der bAV fällig.

Wegen der steuerlichen Progression kann es sich mitunter als Nachteil erweisen, die Einmalzahlung zu wählen, weil dadurch die Steuerlast höher ist. Ob das bei Ihnen der Fall ist, hängt von verschiedenen persönlichen Faktoren ab und ist frühzeitig mit einem Fachexperten, wie etwa mit einem Steuerberatungsbüro, zu klären.

Kassensturz: Einnahmen | Private Rentenversicherungen

Die Auszahlung der privaten Rentenversicherung beginnt normalerweise zu einem vertraglich festgesetzten Zeitpunkt – zum Beispiel mit dem gesetzlichen Rentenalter.

Viele Versicherungspolicen sehen ein Kapitalwahlrecht vor. Das bedeutet, dass Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung entscheiden können, auf welche Weise Sie Ihre private Altersvorsorge erhalten möchten

  • als lebenslange Leibrente
  • als Einmalauszahlung
  • als eine Kombination aus Kapitalauszahlung und monatlichen Rentenzahlungen

Beziehen Sie eine gesetzliche Rente und sind nicht privat krankenversichert, gehören Sie grundsätzlich der Krankenversicherung der Rentner an. Somit zahlen Sie weder auf die private Rente noch auf eine Kapitalzahlung Beiträge.

Sowohl die monatliche Rentenzahlung als auch die Einmalauszahlung haben ihre Gründe sowie Vor- und Nachteile, auf die im Folgenden eingegangen wird:

 

Einmalauszahlung
Gründe für eine einmalige Auszahlung

  1. Planung einer größeren Anschaffung
  2. Abbezahlung von Schulden
  3. Aufgrund von schwerer Krankheit ist eine lange Rentendauer unwahrscheinlich.
  4. Sie möchten die Zahlungen der Rente nach einer Kapitalauszahlung lieber selbst gestalten.

Sollten die ersten beiden Gründe zutreffen, dann sollten Sie auf einem anderen Weg für den Ruhestand vorgesorgt haben, um finanzielle Engpässe im Alter zu verhindern. Im dritten Fall können die Angehörigen das verbleibende Kapital erben. Möchten Sie Ihre Rentenzahlungen lieber selbst gestalten, so haben viele Finanzinstitute mittlerweile Informationen zu Entnahmeplänen erstellt, mit denen Sie verschiedene Szenarien durchspielen können. Lassen Sie sich hierzu auf jeden Fall von Fachexperten beraten.

Für die Versteuerung der einmaligen Kapitalauszahlung ist entscheidend, wann die private Rentenversicherung abgeschlossen wurde. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, kann die Auszahlung steuerfrei sein, sofern Sie als Sparer fünf Jahre lang eingezahlt haben und ein Mindesttodesfallschutz abgeschlossen wurde. Wurde der Vertrag nach dem 1. Januar 2005 unterzeichnet, muss die Kapitalauszahlung nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden. Hier sind 50% des Ertragsanteils steuerfrei, wobei jedoch gewisse Voraussetzungen in Bezug auf Renteneintrittsalter und Laufzeit der Versicherung zu beachten sind.

 

monatliche Rentenzahlung
Aus steuerlicher Sicht ist die Entscheidung für eine monatliche Rentenzahlung oftmals günstiger. Hier muss lediglich der Ertragsanteil der Altersvorsorge versteuert werden, der vom individuellen Renteneintrittsalter abhängt (Ertragsanteilsbesteuerung). Grundsätzlich gilt: Wer eher in Rente geht, muss mehr Steuern bezahlen. Geregelt ist die Staffelung im § 22 des Einkommenssteuergesetzes (EstG).

Entscheiden Sie sich für eine monatliche Rente und versterben kurz nach Auszahlungsbeginn, ist Ihr Guthaben in der Regel verloren und fällt der Gemeinschaft der Versicherten beim jeweiligen Anbieter zu. Sie können dem Verfall des Versicherungskapitals jedoch durch eine entsprechende Todesfallleistung vorbeugen, etwa indem Sie eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbaren. Hier laufen die monatlichen Rentenzahlungen für die Dauer der vereinbarten Garantiezeit an die bezugsberechtigte Personengruppe (=Erben) weiter.

Entscheiden Sie sich für eine monatliche Rentenzahlung, können Sie oftmals zwischen einer dynamischen oder einer Rente mit konstanter Höhe wählen. Die konstante Rente bleibt über die gesamte Auszahlungsphase gleich hoch, solange sich die Höhe der Überschussbeteiligung nicht verändert, unterliegt aber der Inflation und verliert daher an Kaufkraft. Im Gegensatz dazu ist eine dynamische Rente bei Renteneintritt niedriger und steigt mit der Zeit relativ stark an.

Kassensturz: Einnahmen | Nebenjob

Im Ruhestand haben Sie die Möglichkeit, mit einem Nebenjob dazu zu verdienen.

  • Bezieher von Altersrente dürfen so viel Geld hinzuverdienen, wie sie wollen und können.
  • Bezieher von Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung müssen die Hinzuverdienstgrenze beachten. Diese liegt bei voller Erwerbsminderung drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße und bei teilweiser Erwerbsminderung sechs Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Für 2024 sind das 18.558,75 € und 37.117,50 €.

Kassensturz: Einnahmen | weitere Optionen

Es kann passieren, dass Sie feststellen, dass die Summe Ihrer monatlichen Einkünfte aus den verschiedenen Quellen nicht ausreicht, um Ihre Ausgaben zu decken.

Dann haben Sie verschiedenen Handlungsoptionen

  • Sie können Zimmer (an Studierende) untervermieten.
  • Sie können Ihre Rücklagen anzapfen.

Rücklagen
Sie können Erspartes zur Deckung Ihrer laufenden Kosten verwenden. Diesen Schritt sollten Sie sich jedoch sehr gut überlegen, denn in der Regel haben Sie diese Rücklage für einen bestimmten Zweck angelegt. Egal ob die Rücklage für Zeiten der Pflegebedürftigkeit oder als Geschenk für Kinder oder Enkelkinder aufgebaut wurde, Sie sollten diesen Finanzstock möglichst nicht für Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten aufbrauchen.

Kassensturz: Ausgaben

Eine gründliche Analyse Ihrer voraussichtlichen Ausgaben im Ruhestand ist entscheidend, um Ihre finanzielle Situation realistisch einzuschätzen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Dabei sollten Sie über einen längeren Zeitraum und am besten bis zu einem vollem Jahr Ihre Ausgaben dokumentieren.

Kassensturz: Ausgaben | Dokumentation

Mit dem Ruhestand werden Sie neue Routinen, wie beispielsweise mehr Ausflüge mit Eintritts- und Anfahrtskosten, entwickeln und auf manche Einkäufe, wie zum Beispiel Business-Kleidung, verzichten können.

Wenn Sie mehr zu Hause sind, können sich Ihre Kosten für Licht und Heizung erhöhen. Und unter Umständen werden die Aufwendungen für Ihre Gesundheiterhaltung höher.

Daher ist es wichtig, sich einen aktuellen Überblick über Ihre tatsächlichen Ausgaben zu verschaffen. Die folgenden Kategorien helfen Ihnen dabei

  • Wohnen (Miete, Rückzahlung Hypothek, Rücklagen für Instandsetzungen)
  • Nebenkosten (Wärme, Wasser, Strom sowie auch GEZ und Telefon mit Internet)
  • Lebensmittel
  • Hygieneartikel
  • Gesundheit (Hilfsmittel, Heilanwendungen)
  • Kleidung
  • Hobby & Vereine
  • Urlaub & Ausflüge
  • Mobilität (Kfz, ÖPNV, Räder, Taxi)
  • Versicherungen

Da sich Ihre Ausgaben im Ruhestand im Laufe der Zeit ändern können, beispielsweise weil Sie in den ersten Jahren mehr reisen, während Sie später möglicherweise mehr Ausgaben für Ihre Gesundheitsversorgung haben, sollten Sie regelmäßig Ihre Ausgabenaufzeichnungen wiederholen.

Legen Sie einen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben wie Autoreparaturen, Hausreparaturen, medizinische Notfälle oder andere unerwartete Kosten an. Dieser Notfallfonds sollte mindestens das Dreifache Ihrer monatlichen Nettoeinnahmen betragen.

Kassensturz: Ausgaben | Reduzierung

Es kann passieren, dass Sie feststellen, dass die Summe Ihrer monatlichen Einkünfte aus den verschiedenen Quellen nicht ausreicht, um Ihre Ausgaben zu decken.

Dann haben Sie verschiedenen Optionen, Ihre Ausgabe zu reduzieren

  • Beziehen Sie eine kleinere Wohnung.
  • Wählen Sie einen Gas- und Stromanbieter mit günstigeren Tarifen.
  • Reisen Sie mit billigen Last-Minute-Angeboten.
  • Schaffen Sie sich ein preiswerteres Auto an.
  • Haben Sie noch Schulden abzuzahlen, sollten Sie schauen, wie Sie diese schnellstmöglich tilgen.
  • Auch Versicherungen bieten Sparpotential – lesen Sie dazu den Abschnitt Kassensturz: Versicherungscheck

Kassensturz: Vermögen

Bereits einige Jahre vor, aber auf jeden Fall spätestens zu Beginn Ihrer Ruhestandsphase sollten Sie Ihr Portfolio sorgfältig überprüfen und eine Finanzplanung für die Zeit des Ruhestandes aufstellen. Wie bei jeder Anlageentscheidung müssen Sie dabei zwei grundsätzliche Fragen beantworten

  1. Wie viel Risiko können Sie eingehen?
    Diese sogenannte Risikofähigkeit hängt von objektiven Kriterien, wie etwa der Höhe der Renten und des Vermögens, dem Alter sowie der familiären Situation ab.
  2. Wie viel Risiko wollen Sie eingehen?
    Die sogenannte Risikobereitschaft hängt unter anderem von Ihrer Persönlichkeit und Ihrer Erfahrung als Kapitalanleger, aber auch von Ihrer Renditeerwartung ab.

Beim Übergang in den Ruhestand verschieben sich tendenziell die Prioritäten. Sicherheit und Verfügbarkeit rücken in den Fokus. Die Steueroptimierung wird weniger relevant.

Wenn angespartes Vermögen im Ruhestand Ihrem Lebensunterhalt dienen muss, bedenken Sie, dass dieses Kapital sicherheitsorientiert und ohne Schwankungsrisiko angelegt ist, da kurzfristig und regelmäßig Entnahmen erfolgen.

Für das Kapital mit längerem Anlagehorizont sollten Sie Renditechancen wahren und Inflationsrisiken gering halten. Hierzu sollten Sie sich unbedingt bei einer Finanzberatung Ratschläge einholen.

HINWEIS
Sollten Sie in Ihrem Portfolio sogenannte „Klumpenrisiken“ haben, da Sie beispielsweise jahrelang günstig Mitarbeiteraktien erwerben konnten, sollten Sie nach Ablauf der Bindungsfristen Ihre Kapitalanlage breiter aufstellen. Das heißt beispielsweise, dass Sie

  • verschiedene Anlageklassen (Renten-, Rohstoff- und wertorientierte Aktienfonds)
  • mehrere Branchen
  • unterschiedliche Länder und Regionen

im Portfolio haben.

Jede dieser Anlageklassen sollte möglichst risikoarm sein sowie unterschiedlich stark und zum Teil auch entgegengesetzt auf Einflüsse von außen reagieren, um temporäre Verluste in einer Anlageklasse durch Gewinne anderer Anlageklassen auszugleichen. Im Rahmen der regelmäßigen Überwachung Ihrer Vermögensanlagen sollten Sie von Zeit zu Zeit Ihre Zielgewichtung zwischen chancenorientierten und eher defensiven Anteilen überprüfen, damit Ihr Portfolio auch langfristig in der Balance bleibt. Hierzu sollten Sie sich unbedingt bei einer Finanzberatung Ratschläge einholen.

Kassensturz: Versicherungscheck

Beim Leben im Ruhestand ändern sich viele Prioritäten und Bedürfnisse. Dies kann auch Einfluss auf Ihren benötigten Versicherungsschutz haben. Deswegen sollten Sie im Rahmen Ihres Kassensturzes Ihre Versicherungen in regelmäßigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um Ihren optimalen Schutz zu gewährleisten.

Versicherungen, auf die Sie nicht verzichten sollten

Es gibt bestimmte Versicherungen, die auch im Alter unverzichtbar sind. Dazu gehören beispielsweise die private Haftpflichtversicherung, die Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, und auch die Hausratversicherung, die Schäden an persönlichem Eigentum abdeckt. Eine Wohngebäudeversicherung ist weiterhin wichtig, wenn Sie Wohneigentum besitzen. Prüfen Sie hier, ob Sie mit einem Elementarbaustein auch vor den Folgen von Naturkatastrophen abgesichert sind.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Versicherungen, bei denen Sie die Beiträge betrachtet sollten

Wenn Sie Ihre regelmäßigen Kosten reduzieren möchten, können Sie auch bei Ihren Versicherungspolicen ansetzen:

In manchen Versicherungssparten, wie beispielsweise bei Kfz und Rechtsschutz, können Sie eine Selbstbeteiligung festlegen. Je höher Sie diesen Wert ansetzen, desto geringer wird in der Regel Ihr Versicherungsbeitrag. Überlegen Sie gemeinsam mit einem Versicherungsexperten oder einer -expertin, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ausfallen sollte.

Mit dem Eintritt in den Ruhestand ist es ratsam, alle Versicherungsverträge unter die Lupe zu nehmen. Fragen Sie beim Versicherungsmaklerbüro nach, ob andere Versicherer nicht günstigere Policen anbieten. Auf Leistung und Deckung sollten Sie jedoch nicht leichtfertig verzichten.

Manche Versicherungssparten, wie zum Beispiel Kfz und Auslandsreisekranken, werden mit dem Älterwerden teurer. Erkundigen Sie sich, welche Möglichkeiten es dennoch gibt, den Beitrag gering zu halten. Bei der Kfz-Versicherung kann beispielsweise der jüngere Partner als Versicherungsnehmer eingesetzt werden.

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Versicherungen, deren Relevanz sich verringert

Es gibt Versicherungen, die zu einer bestimmten Lebensphase gehören. Ist dieser Abschnitt zu Ende, kann die Versicherung gekündigt werden. Hierzu zählen beispielweise die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Krankentagegeldversicherung, wenn Sie aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden.

Dann gibt es Versicherungen, die mit dem Älterwerden weniger relevant werden. Reduzieren sich Ihre finanziellen Verpflichtungen, da Ihre Kinder auf eigenen finanziellen Beinen stehen, können bestimmte Versicherungen möglicherweise überflüssig werden. Dazu gehört beispielsweise die Risikolebensversicherungen. Sie könnten hier jedoch überlegen, den Zweck weg von der Absicherung der Kinder hin zur eigenen Absicherung im Bereich Pflege zu ändern.

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Versicherungen im Bereich Gesundheit und Pflege

Sich einer guten Gesundheit zu erfreuen, wird mit zunehmendem Alter hoch geschätzt. Mit dem Eintritt in den Ruhestand ergeben sich für die Krankenvollversicherung Änderungen für Sie:

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Wenn Sie während Ihres Arbeitslebens gesetzlich versichert waren und in den Ruhestand gehen, bleiben Sie in der Regel gesetzlich krankenversichert.
Die sogenannte Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist dabei keine eigene Krankenkasse. Vielmehr handelt es sich um die Bezeichnung für einen Status: Wer gesetzliche Rente bekommt und für eine bestimmte Zeit gesetzlich versichert war, gilt als pflichtversichert in der KVdR.
Wenn Sie auf diese Weise krankenversichert sind, zahlen Sie lediglich Krankenkassenbeiträge auf die gesetzliche Rente, auf Arbeitseinkommen und auf die Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten, Pensionen oder Zahlungen von Versorgungswerken. Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder privaten Rentenversicherungen bleiben dagegen beitragsfrei. Für Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten gilt: Sie zahlen den Krankenversicherungsbeitrag nur auf den Teil der Versorgungsbezüge, der den Freibetrag übersteigt.
Sind Sie in der KVdR versichert sind, können Sie Ihre Krankenkasse frei wählen und gegebenenfalls wechseln.

Freiwillig versicherte Rentner
Wenn Sie die Kriterien für die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, sofern Sie bereits vor dem Renteneintritt bei einer gesetzlichen Kasse versichert waren.
Der große Nachteil: Sie müssen dann auf alle Einnahmen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Neben Rente, Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen sind das zum Beispiel auch Einnahmen aus Miete oder Pacht sowie aus Kapitalvermögen. Auch Ihre Leistungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen sind dann nicht mehr beitragsfrei.
Sie können einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen, wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen.

Private Krankenversicherung (PKV)
Für Privatversicherte spielt die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) keine Rolle. Waren Sie während Ihrer Erwerbsphase privatversichert, so bleiben Sie in der Regel privat versichert. Sie sollten aber einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen, wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen.
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen, wie beispielsweise das Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen, möglich.
Es gibt verschiedene Optionen zur Anpassung Ihrer privaten Krankenversicherung im Ruhestand, wie beispielsweise die Reduzierung des Versicherungsschutzes oder die Umstellung auf einen günstigeren Tarif. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit Ihrem Versicherer in Verbindung zu setzen, um diese Optionen zu besprechen.

 

Krankenzusatzversicherungen
Hier lohnt es sich genau hinzuschauen, welche Absicherung Sie bereits getroffen haben und welche Vorsorge Ihnen noch fehlt.
Um Ihren Schutz aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern, kann es auch für ältere Personen mitunter sinnvoll sein, Krankenzusatzversicherungen abzuschließen, um bestimmte Leistungen, die von der Grundversicherung nicht abgedeckt sind, zu ergänzen. Dazu zählen beispielsweise Zahnzusatzversicherungen, da gerade im Alter Zahnbehandlungen öfters anfallen und hohe Kosten verursachen können.

 

Pflegezusatzversicherung
Langfristige Pflegeversicherungen sind ebenfalls von Bedeutung, um Ihre finanziellen Belastungen im Fall von Pflegebedürftigkeit zu reduzieren. Diese Policen können die Kosten für häusliche Pflege oder den Aufenthalt in einem Pflegeheim in Teilen abdecken. Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt auch hier, je früher Sie Ihre Absicherung beginnen, desto günstiger wirkt sich das auf die Beiträge aus.

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Versicherungen für Hinterbliebene

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, stehen die Hinterbliebenen vor emotionalen Herausforderungen, müssen aber auch mit finanziellen Belastungen zurechtkommen. Eine gut durchdachte Versicherungsstrategie kann die Hinterbliebenen in dieser schweren Zeit entlasten:
Die Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Police, die darauf abzielt, die finanzielle Last der Bestattungskosten zu erleichtern. Die Versicherungssumme kann im Todesfall schnell an die Hinterbliebenen ausgezahlt und für Bestattungskosten, Trauerfeierlichkeiten oder andere damit verbundene Ausgaben genutzt werden. Diese Versicherung bietet den Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung, ohne dass die Familie hohe finanzielle Aufwendungen tragen muss.

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Versicherungen

Sie möchten auch beim Leben im Ruhestand über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensstandard zu halten und Ihre Lebensziele zu verwirklichen. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Versicherungen zur Risikoabdeckung und Vorsorge in dieser Lebensphase für Sie relevant sein können:

Elementarschadenabsicherung

Ihre Policen zu Wohngebäude- und Hausratversicherung sollten Sie um den Zusatzbaustein Elementar ergänzen. Elementarschäden sind Schäden an Gebäuden oder Hausrat, die durch extreme Naturereignisse entstanden sind. Mit welcher Wucht die Natur zuschlagen kann, erleben wir immer häufiger bei Hochwasser, Überflutung durch Starkregen oder auch Schneedruck und Lawinen. Daraus entstehen dann nicht selten Rückstau oder auch Erdrutsch und Erdsenkung.

Eine Elementarschadenversicherung kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Sie kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Hausratversicherung

Angenommen, Sie gehen mit einem Taschenrechner durch Ihre Wohnung und tippen bei jedem Möbelstück, jedem Geschirr- und Besteckteil, bei den TV-, Video- und Elektrogeräten, bei Ihren Wertsachen (Schmuck, Wertpapiere, Bargeld), bei Gardinen, Teppichen, Kleidern, Büchern, DVDs und CDs, Lampen, Lebensmitteln, Spielsachen, Sportartikeln und und und… den Neupreis ein – Sie hätten schnell eine fünf- oder sechsstellige Zahl vor Augen. Diesen hohen Betrag müssten Sie tatsächlich aufwenden, wenn Ihr Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung zerstört wird.

Mit einer Hausratversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden bewahren!

Ergänzen Sie Ihre Hausratversicherung um den Zusatzbaustein Elementar. Dieser kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Er kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Ambulante und stationäre Zusatzversorgung

Viele medizinische Behandlungen und Medikamente fallen nicht oder nicht mehr unter den gesetzlichen Versicherungsschutz. Das liegt daran, dass Gesundheitsreformen und Sparpakete in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu deutlichen Leistungseinschränkungen geführt haben. Zusätzlich müssen gesetzlich Versicherte steigende Eigenbeteiligungen tragen. Der gesetzliche Basisschutz verringert sich damit kontinuierlich.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie ganz individuell entsprechend Ihren Bedürfnissen den gesetzlichen Basisschutz erweitern. Sichern Sie sich Top-Leistungen beispielsweise bei ambulanten Behandlungen oder der Versorgung im Krankenhaus.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie abschließen, um so eher profitieren Sie von einer besseren Behandlung.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Zahnzusatz

Eine Zahnzusatzversicherung ist über alle Altersstufen hinweg sinnvoll und für jede gesetzlich krankenversicherte Person, die zukünftige hohe Zahnarztrechnungen kompensieren möchte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Festzuschuss für einfache sowie medizinisch notwendig erachtete Standardlösungen. Diese Regelversorgung liegt bei 60%.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie eine Absicherung abschließen, um so eher profitieren Sie von einer besseren Behandlung.

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Pflegezusatzversicherung

Über 80% aller Lebenspartnerschaften sind früher oder später von einer Pflegebedürftigkeit betroffen. Pflegevorsorge ist also ein entscheidender Teil der Altersvorsorge!

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit werden nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Angehörigen vor große Herausforderungen gestellt – sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht. Eine Pflegezusatzversicherung kann hier Abhilfe leisten.

Denn die Pflegepflichtversicherung ist lediglich ein Basisschutz, so dass in vielen Fällen ein erheblicher Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche bezahlt werden muss. So liegt der durchschnittliche Eigenanteil, den Pflegebedürftige für einen stationären Platz aufbringen müssen im Bundesdurchschnitt bei 2.179 € pro Monat (Quelle: Statista 12/2022).

Diese enorme Versorgungslücke können Sie mit einer Pflegezusatzversicherung schließen. Dafür stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung

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Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können und sollten. Schließlich können wir alle keine Unfälle und Schadensereignisse voraussagen.

Es werden dabei Sach-, Personen- und Vermögensschäden unterschieden:

Sachschaden:
Sie beschädigen, zerstören fahrlässig oder grob fahrlässig fremde Gegenstände wie z.B. teure Möbel, Elektronik, die Glasscheibe des Nachbarn oder verlieren fremde Schlüssel. Gut zu wissen: Auch Schäden in der Mietwohnung sind Sachschäden.

Personenschaden:
Verletzen Sie nicht vorsätzlich eine fremde Person, werden die Folgekosten für z.B. Krankenhausaufenthalt, Behandlung oder Therapie übernommen.

Vermögensschaden:
Entstehen aus den o.g. Schäden weitere Vermögensschäden, so können die finanziellen Folgen daraus auch abgesichert werden.

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Rechtsschutzversicherung

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann, geben. Dabei können Gebühren des eigenen und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes, Gerichtskosten, Zeugenauslagen oder auch Sachverständigenkosten für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen übernommen werden.

Über den privaten Rechtsschutz hinaus, können Sie verschiedene Module wie Verkehrsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) bzw. vermieteten Einheiten hinzubuchen. Sichern Sie sich ab, dass mit Ihrer Rechtsschutz-Police auch Streitigkeiten in Bezug auf Pflegegeld oder Erbstreitigkeiten abgedeckt sind.

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Sterbegeldversicherung

Der Tod bereitet Kummer und Sorgen. Das lässt sich nicht vermeiden. Was sich aber durchaus vermeiden lässt, ist dass die Hinterbliebenen für die Finanzierung einer würdevollen Bestattung aufkommen müssen. Denn Banken sind schnell dabei, die Konten einer verstorbenen Person zu sperren. Dann fehlt es in vielen Fällen an Geld, um die Rechnungen für die Abschiedsfeierlichkeiten zu bezahlen.

Mit einer Sterbegeldversicherung bauen Sie mit monatlich kleinen Beträgen ein Geldpolster auf, das im Leistungsfall direkt zur Verfügung steht und mit dem dann die Kosten für die Bestattung gedeckt werden können.

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Unfallversicherung

Unfälle passieren jederzeit und überall. 70% aller Unfälle passieren in der Freizeit – in der Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die Folgen eines Unfalls dürfen Sie nicht unterschätzen. Unfälle sind häufig Ursache für Beeinträchtigungen der Gesundheit, für Invalidität oder sogar den Tod.

Als Angestellter oder Angestellte waren Sie zumindest während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Als Rentner oder Rentnerin erhalten Sie vom Gesetzgeber gar keinen Unfallschutz.

Mit einer privaten Unfallversicherung sorgen Sie vor und erhalten im Leistungsfall Zahlungen bei dauerhafter Invalidität sowie weitere Hilfs- und Serviceleistungen.

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Wohngebäudeversicherung

Ein Schaden an Gebäuden kann schnell richtig teuer werden. Eine Gebäudeversicherung kann die Deckung von Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, Leitungswasser oder Frost sowie deren Folgeschäden umfassen.

Als Hausbesitzer sind Sie gut beraten, sich vor den finanziellen Folgen eines solchen Unglückes zu schützen. Denn die eigene Immobilie ist ein kostbares Gut und unberechenbare Vorfälle können schnell die eigene Finanzsituation gefährden.

Ergänzen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung um den Zusatzbaustein Elementar. Dieser kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Sie kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.

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Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zum Thema Kassensturz. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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