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Die meisten Kinder sind stolz, ein Schulkind zu werden. Die Vorfreude zum Schulstart beginnt dabei bereits im letzten Kindergartenjahr. Unterstützen Sie diese Begeisterung, in dem Sie ein paar gute Geschichten aus Ihrer eigenen Schulzeit erzählen. Da gab es bestimmt viele schöne Erinnerungen, die neugierig machen, wie es heute so in der Schule läuft.

Wir wollen Ihnen in dieser spannenden Phase für Ihr Kind zur Seite stehen und haben Informationen und Tipps zusammengestellt, die die wichtigsten Themen zum Wechsel vom Kindergartenkind zum Schulkind behandeln.

Das Vorschuljahr: Vorbereitungszeit für das Schulkind

Vielleicht stellen auch Sie sich die Frage, wie Sie ihr Kind besonders gut auf den Schulstart vorbereiten können? In der Regel sind Extra-Kurse zur Schulvorbereitung nicht nötig. Genauso wenig, schon das Rechnen und Schreiben zu Hause zu üben. Denn dafür ist ja schließlich die Schule da! Was Sie und Ihr Kind im letzten Jahr so erwartet, haben wir hier für Sie aufgelistet.

Kindertagesstätte | Vorschulgruppe

In den Kindertagesstätten gibt es in der Regel eine Vorschulgruppe. Diese kann als separate Gruppe nur für die „Großen“ strukturiert sein oder als regelmäßige Treffen der Vorschulkinder aus den einzelnen Gruppen der Einrichtung stattfinden.

In diesen Gruppen wird die kognitive, motorische und soziale Entwicklung gezielt gefördert, um die Kinder auf spielerische Weise auf die Schule vorzubereiten. Die Inhalte variieren je nach Kindertagesstätte und dienen dazu, die Kinder hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit besser einschätzen zu können.

Daraus ergibt sich zum einen Feedback zu den Kindern an die Eltern und die künftige Schule. Zum anderen können bei Kindern, die in der Entwicklung etwas zurückliegen, frühzeitig Förderungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Privat | Ranzenkauf

Farbe und Motiv auf dem Ranzen sind für die Kinder oftmals das Entscheidende beim Ranzenkauf. Das sollten Sie auch grundsätzlich beim gemeinsamen Einkauf berücksichtigen, schließlich soll der Ranzen ja gerne getragen werden.

Sie als Elternteil sollten auch noch auf die folgenden Dinge achten:
DIN-Norm beachten
Diese DIN-Norm sollte der Ranzen haben 58124. Schulranzen dieser Norm erfüllen bestimmte Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit, Gestaltung und Verkehrssicherheit. Darunter zählen beispielsweise genügend Reflektoren an den Vorder- und Seitenflächen sowie Ansprüche an Wasserdichtigkeit, Ergonomie und Sicherheit.
Der richtige Sitz
Lassen Sie Ihr Kind den Ranzen im Ladengeschäft probetragen. Der Ranzen muss an mehreren Stellen am Rücken anliegen. Er sitzt gut, wenn er nicht über die Schultern hinausragt und die Oberkante mit den Schultern abschließt. Eine gute Polsterung der Schultergurte sollte mindestens vier Zentimeter breit sein, was auch für den Tragegriff gilt.
Gewicht
Beachten Sie, dass im Schulalltag noch Bücher, Hefte, Stifte, Pausenbrot und Trinkflasche in den Ranzen kommen und er damit viel schwerer ist als bei der Anprobe im Laden. Achten Sie daher beim Kauf, dass Sie ein leichtes Modell wählen.
Komplettpaket
Die Ranzenhersteller locken gerne mit Angeboten, dass Sie neben dem Ranzen gleich noch das passende Federmäppchen und den passenden Sportbeutel dazubekommen. Rechnen Sie nach, ob es sich wirklich um ein Schnäppchen handelt! Haben Sie bereits mehrere Turnbeutel oder finden Sie die Aufteilung des Federmäppchens nicht gut, dann nehmen Sie nur den Ranzen aus dem Set mit. Gut sparen können Sie im Übrigen mit Vorjahresmodellen.

Privat | Schultüte

Eine Schultüte darf beim ersten Schultag natürlich nicht fehlen. Oftmals bieten Kindertagesstätten eine Sammelbestellung für selbst zu bastelnde Schultüten an. Diese werden dann auch gerne gemeinsam bei einem Bastelabend in der Einrichtung zusammengestellt.

Die Füllung der Schultüte sollte ein guter Mix aus Nützlichem, Lernmaterial, Spielzeug sowie Süßem sein. Auf jeden Fall sollte alles, was Sie an dem Tag schenken alles in die Schultüte passen. Dinge, die größer sind, schenken Sie möglichst zu einem anderen Anlass. Alles zusammen sollte die Schultüte vom Gewicht her noch von Ihrem Kind zu tragen sein.

Ein paar Ideen, was Sie schenken können, haben wir hier zusammengestellt:
Nützliches: Spardose, Armbanduhr oder Wecker
Lernmaterial: Stempel- oder Stickerset mit Buchstaben und Zahlen, Rätselheft, Kinderzeitschriftenabo
Spielzeug: Badeschaum, Fingerfarben, Kartenspiel
Süßes: Traubenzucker, Buchstabenkekse, Fruchtriegel

Privat | Schulweg üben

Gehen Sie mit Ihrem Kind in den Wochen vor dem Schulstart mehrmals den Schulweg.

Dieses Üben sollte im direkten Weg ohne Umwege erfolgen und das sowohl auf dem Hinweg als auch auf dem Weg zurück.

Wenn Sie bereits einen Brief von der Schule bekommen haben und wissen, dass andere Kinder um Ihren Wohnort herum in die gleiche Klasse gehen, dann machen Sie diese Übungswege gerne zusammen. Denn Laufgemeinschaften fördern, das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Eigenständigkeit.

Manche Schulhöfe sind auch als Spielhöfe außerhalb der Schulzeiten zugänglich. Nutzen Sie das aus und erkunden Sie schon mal die Spielmöglichkeiten auf dem Hof.

Privat | Tag der Einschulung

Der Start in der Schule ist mit einer großen Anzahl vielfältiger neuer Eindrücke verbunden. Wie Ihr Kind darauf reagiert, kann ganz unterschiedlich sein. Von großer Begeisterung bis Ablehnung ist alles möglich, und auch erlaubt. Wichtig ist, dass Sie Ihr Kind dort abholen, wo es sich gerade emotional befindet. Schenken Sie Ihrem Kind Aufmerksamkeit und unterstützen sie es, um sich in der neuen Situation zurecht zu finden. Denn große Veränderungen führen oftmals zu verändertem Verhalten. Ein paar mögliche Szenarien haben wir Ihnen hier aufgelistet.

Schule | Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung

Es gibt immer mehr Grundschulen, die nach dem Ganztagsprinzip beschulen. Dann haben die Kinder verlässliche und feste Schulzeiten bis in Nachmittag hinein. Für Sie als Eltern ergibt sich daraus eine gute Planbarkeit, um Ihren Beruf oder andere Verpflichtungen wahrzunehmen.

Bei Grundschulen ohne Ganztagsprinzip ist der Unterricht je nach Stundenplan regelmäßig ab 11:30 Uhr vorbei. Das ist mit den wenigsten Arbeitszeiten zu vereinbaren. Deswegen gibt es Horte und andere Formen der Nachmittagsbetreuung an Schulen. Welche Variante an der Schule Ihres Kindes zu finden ist, sollten Sie direkt im Schulsekretariat erfragen, sobald Sie von dort den ersten Brief zur Einschulung bekommen haben. Sie erfahren dann auch, wie die Anmeldung für die jeweilige Betreuung zu erfolgen hat.

Mittlerweile arbeiten viele Kommunen und Städte mit Online-Registrierungs-Plattformen, bei denen Sie das Schulkind registrieren müssen. Machen Sie das so früh wie möglich, denn oftmals entstehen in den Einrichtungen Wartelisten für einen Betreuungsplatz.

Schule | Einschulungstest

Die Anmeldefristen für das erste Schuljahr variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Einladung zum Einschulungstest versendet das zuständige Gesundheits- oder Schulverwaltungsamt ungefähr ein Jahr vor dem eigentlichen Einschulungstermin.

Der Einschulungstest wird in der Regel durch das Gesundheitsamt mit einem Schularzt durchgeführt. Nur selten findet der Test in Kindertagesstätten oder der zukünftigen Grundschule statt. Ihr Kinderarzt ist bei dieser Untersuchung nicht involviert.

Die Inhalte der Untersuchung variieren von Bundesland zu Bundesland. Diese Unterlagen sollten Sie aber auf jeden Fall mitnehmen:

  • gelbes Vorsorgeheftchen inklusive erfolgter Früherkennungsuntersuchung U9
  • Impfbuch
  • Einladung zum Einschulungstest

Ein Elternfragebogen wird in den meisten Fällen vor Ort ausgefüllt.

Ihr Kind wird untersucht, ob es körperlich reif genug und altersentsprechend entwickelt ist. Dazu zählen ein Hör- und (Farb)Sehtest sowie ein Test der grobmotorischen Fähigkeiten mit Stehen auf einem Bein, Ball fangen, rückwärtslaufen und ähnliches.

Die kognitiven Fähigkeiten werden mit kleinen Spielen getestet, in denen Symbole zugeordnet, in Reihenfolge oder gezählt werden müssen. Das Zählen von 1 bis 10 sollte ein Vorschulkind beherrschen.

Die sprachlichen Fähigkeiten werden mit kurzen Fragen über gegensätzliche Begriffe, Wortreihen oder dem Nennen des Mehrzahlwortes getestet.

Ihre feinmotorischen Fähigkeiten zeigen die Kinder, in dem sie Figuren nachzeichnen.

Bestens vorbereitet ist Ihr Kind für den Einschulungstest, wenn Sie Ihren Nachwuchs in Ihre täglichen Abläufe mit integrieren. Das kann das gemeinsame Tischdecken sein „Wie viele Teller brauchen wir, wenn Oma und Opa heute mit uns essen?“ oder das Zählen von Geldmünzen beim Einkaufen sein. Nehmen Sie für (kurze) Wege das Fahrrad oder laufen Sie zu Fuß und besuchen Sie regelmäßig die Spielplätze an Ihrem Wohnort. Lesen Sie dann Ihrem Kind noch täglich vor, haben Sie „ganz nebenbei“ Ihr Kind fit für die Schule gemacht!

Schule | Schulfähigkeit

Eine allgemein gültige Definition von Schulfähigkeit, manchmal auch Schulbereitschaft genannt, gibt es nicht.

Zu den Anforderungen, die allgemein mit Schulfähigkeit verbunden werden, gehören kognitive Leistungen, soziale Kompetenzen sowie Kompetenzen in Arbeitshaltung und Motivation, aber auch der körperlichen Verfassung.

Dafür braucht es in der Regel kein spezielles Training. Kinder, die im Familienleben bei den alltäglichen Dingen wie Tischdecken, Einkauf, kleinen Hausarbeiten oder auch der Tierversorgung integriert werden, lernen viele dieser Kompetenzen ganz nebenbei.

Wichtig ist dabei, dass sich Kinder viel bewegen, denn aktive Kinder

  • lernen leichter
  • haben eine gute Körperbeherrschung, die mitunter vor Unfällen schützen kann
  • haben ein gutes Körpergefühl, das in der Regel zu einem positiven Selbstbild beiträgt

Und nicht zuletzt sollte Kindern über die regelmäßigen Untersuchungstermine beim Kinderarzt körperliche Gesundheit bescheinigt sein. Und im Falle von Einschränkungen kann über Hilfsmittel wie Brillen oder Behandlungen bei Logopäden oder Physiotherapeuten Abhilfe geschaffen werden.

Zu den sozialen Voraussetzungen gehören die Fähigkeit zu Motivation, Anstrengungsbereitschaft und Konzentration sowie das Verständnis, mit altersgemäßen sozialen Situationen umzugehen und sich dabei sowohl als Gruppenmitglied als auch als Individuum einzufügen und zu behaupten.

Es kommt immer wieder vor, dass Eltern, das Erzieherteam in der Kindertagesstätte, das Gesundheitsamt und das Schulteam unterschiedlicher Meinung darüber sind, ob ein Kind eingeschult oder eben nicht eingeschult wird. Das liegt mitunter daran, dass alle Parteien die Kinder in unterschiedlich langen Situationen erleben. So können Lehrkräfte oder Erzieherinnen in einer größeren Gruppe das Sozialverhalten eines Kindes meist besser beurteilen als die Eltern. Zu Hause sind die kognitiven Leistungen eines Kindes oft besser einzuschätzen, da dort viel mehr Zeit und Zuwendung für das einzelne Kind möglich ist.

Kommen die verschiedenen Parteien zu keinem Konsens, ist es am sinnvollsten, mit allen an diesem Prozess Beteiligten gemeinsam zu beraten. Eltern, Schulleitung, Lehrkräfte, Schularzt und Erzieherinnen sollten im Sinne des Kindes kooperieren. Das Wohlbefinden des Kindes muss bei der Entscheidung an erster Stelle stehen. Eine Fehlentscheidung kann sich auf das Selbstbewusstsein und den Leistungswillen eines Kindes negativ auswirken. Wird die Frage nach der Einschulung oder Rückstellung eines Kindes nicht einvernehmlich gelöst, so hat die Schulleitung das letzte Wort.

Start in das erste Schuljahr

Der Start in der Schule ist mit einer großen Anzahl vielfältiger neuer Eindrücke verbunden. Wie Ihr Kind darauf reagiert, kann ganz unterschiedlich sein. Von großer Begeisterung bis Ablehnung ist alles möglich, und auch erlaubt.

Wichtig ist, dass Sie Ihr Kind dort abholen, wo es sich gerade emotional befindet. Schenken Sie Ihrem Kind Aufmerksamkeit und unterstützen sie es, um sich in der neuen Situation zurecht zu finden. Denn große Veränderungen führen oftmals zu verändertem Verhalten. Ein paar mögliche Szenarien haben wir Ihnen hier aufgelistet.

Freunde

Der Wechsel vom Kindergartenkind zum Schulkind ist für Ihr Kind ein großer Umbruch.

Dieser kann dazu führen, dass Ihr Kind nun von altbewährten Ritualen nichts mehr wissen will.

Das kann auch für Freunde gelten, mit denen sich Ihr Kind auf einmal gar nicht mehr zum Spielen verabreden möchte.

Neue Freundschaften wird Ihr Kind auch schließen. Das braucht manchmal aber etwas Zeit.

Frühstück

Anders als in der Kindertagesstätte können die Kinder in Schule weniger ihrem eigenen Rhythmus folgen. Denn Schulkinder sind in der Regel an feste Pausenzeiten gebunden.

Deswegen wäre es gut, wenn Sie Ihr Kind nicht mit leerem Magen in die Schule gehen lassen.

Wenn es morgens gar nicht geht zu essen, sollte Ihr Kind zumindest etwas getrunken werden. Probieren Sie gerne ein wenig herum, mit welchen Getränk sich Ihr Kind wohlfühlt.

Viele Schulen verfolgen mittlerweile das Prinzip des zuckerfreien Vormittags und legen viel Wert auf gesunde Pausenbrote, Snacks und Getränke. Näheres dazu erfahren Sie bei Elternabenden im Vorfeld zum Schulbeginn.

Hausaufgaben

Viele Grundschulen sind mittlerweile Ganztagsschulen, die keine Hausaufgaben aufgeben. Oder Ihr Kind geht in die Nachmittagsbetreuung, in der die Hausaufgaben mit gemacht werden. Damit gibt es zumindest in den ersten Schuljahren wohl keine regelmäßigen Hausaufgabensituationen zu Hause.

Zeigen Sie aber dennoch regelmäßig, also mehrmals die Woche, Interesse daran, was Ihr Kind in den Tagen davor in der Schule gelernt und gemacht. Schauen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind die Hefte, Bilder und Bücher an.

Die Tasche für den folgenden Schultag sollte bereits am Vorabend gepackt werden.

Wenn Ihr Kind die Hausaufgaben zu Hause macht, dann versuchen Sie eine Routine dafür zu entwickeln. Überlegen Sie dabei folgende Aspekte

  • Ort: allein im Kinderzimmer oder am Küchen-/Esstisch
  • Zeitpunkt: direkt nach dem Nachhausekommen oder erst eine Phase des Nichtstuns oder Tobens ermöglichen
  • Korrektur: Ihr Kind darf ruhig Fehler machen! Wenn Sie alles korrigieren, kann die Lehrkraft nicht erkennen, ob und in Bereichen Ihr Kind weitere Unterstützung benötigt.
  • Kontrolle: schauen Sie gerade am Schuljahresanfang mit drauf, ob auch alle Aufgaben erledigt wurden
  • Ordnung: nach Beenden der Hausaufgaben alle Hefte und Bücher wegpacken und den Ranzen für den nächsten Schultag packen

Kontakt zu Lehrkräften

Für Sie als Eltern ist es bestimmt ungewohnt, im Schulalltag plötzlich außen vor zu sein.

Ihr Kind geht bestmöglich den Schulweg mit Freunden zusammen.

Die sogenannten Tür-und-Angel-Gespräche, die Sie aus der Kindertagesstätte mit den Erziehern gewohnt sind, gibt es nun nicht mehr.

Gespräche mit den Lehrkräften finden meist nur am Elternabend und im Elterngespräch statt. Haben Sie ein ungutes Gefühl, was das Verhalten oder die Leistung Ihres Kindes angeht, scheuen Sie sich nicht, die Lehrkräfte anzusprechen. Denn ein persönliches Gespräch ist natürlich jederzeit möglich.

Die auftretenden Alters- und Entwicklungsunterschiede innerhalb einer Klasse führen regelmäßig dazu, dass nicht alle Kinder gleich von Anfang an ihren Platz im Klassengefüge und Unterrichtsgeschehen finden.

Morgens aufstehen

Das morgendliche Ankommen in der Kindertagesstätte konnten Sie bisher zeitlich relativ frei gestalten.

Der Unterricht fängt früh und zu einer bestimmten Zeit an und eine Verspätung zum Unterrichtsbeginn ist nicht erwünscht.

Bereiten Sie die Umstellung Ihrer morgendlichen Routine in den Wochen vor dem Schulstart vor. Legen Sie alle Dinge, die Sie brauchen ruhig schon abends zurecht.

Wenn Sie den Wecker fünf Minuten früher stellen, dann bleibt noch ein wenig Puffer und Zeit für ein neues Aufstehritual.

Nachmittagsbetreuung und Mittagessen

Wenn Ihr Kind nach der Schule noch in die (Nach)Mittagsbetreuung oder den Hort geht, sollten Sie die Betreuungszeit nach dem Unterricht langsam steigern – sofern Sie das mit Ihrer Berufstätigkeit vereinbaren können.

Es ist nämlich nicht zu unterschätzen, wie anstrengend die Vormittage für die Kinder gerade in den ersten Schulwochen sind. Haben Sie noch Nachmittagsaktivitäten wie Sport oder Musik, dann ist eine Pause wichtig für Ihr Kind.

Wichtig:
Viele Schulen bekommen ihr Mittagessen von einem Caterer geliefert. Damit Ihr Kind Essen bekommt, müssen Sie es in der Regel bei dem jeweiligen Dienstleister separat anmelden. Dies ist oftmals ein großer Unterschied zur Kindertagesstätte, wo Ihr Kind das Mittagessen ohne Ihr Zutun bekommen hat.

In der Schule laufen die Bezahlung, die Auswahl der Gerichte sowie die An- und Abmeldung für Krankheits- oder Ferientage über Sie als Eltern!

Suchen Sie mit Ihrem Kind die Gerichte zusammen aus, das erhöht die Akzeptanz, auch wenn es mal nicht so schmeckt.

Selbstständigkeit

Der Schritt vom Kindergarten in die Schule ist ein großer in Sachen Selbstständigkeit für Ihr Kind. Da kann und darf anfangs auch schon mal das ein oder andere vergessen werden.

Bitte verzichten Sie auf Strafpredigten, sondern überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wie es besser darin werden kann, an Sachen und Aufgaben zu denken.

Umgang mit Fehlern und Kritik

Aller Anfang ist schwer. Das gilt auch für das Lernen von lesen, schreiben und rechnen. Wurde in der Kindertagesstätte kaum an den Bastel- und Bilderwerken der Kleinen gemäkelt, so weht in der Schule ein anderer Wind: Vergessene Hausaufgaben und falsch gelöste Aufgaben werden rot markiert!

Um ein Stimmungsbild von Ihrem Nachwuchs zu bekommen, besprechen Sie gegen Abend die Highlights des Tages. Richten Sie den Blick auf die Dinge, die geklappt haben und loben Sie Ihr Kind dafür. In solchen Gesprächen kommen dann sicherlich auch Situationen zur Sprache, die für Ihr Kind nicht so gut gelaufen sind. Dazu hat Ihr Kind in der Regel schon Feedback von Lehrkräften, Erziehern oder Mitschülern bekommen, so dass Sie sich weitere Kritik eher sparen können. Wichtig ist, dass Sie umfassend mitbekommen, was Ihr Kind den Tag über so erlebt.

Den Vergleich mit Klassenkameraden sollten Sie nicht forcieren. Gerade zu Beginn des Schuljahres sind die Vorkenntnisse der Kinder sehr unterschiedliche, so dass die Leistungen stark auseinandergehen.

Wie viel Taschengeld für das Schulkind?

Die Höhe des Taschengeldes können Sie für Ihr Kind individuell festlegen. Es gibt jedoch einige allgemeine Empfehlungen, die als Richtlinien dienen können:

  • 0,50-1,00 € Taschengeld pro Woche für Kinder unter 6 Jahren
  • 1-2 € Taschengeld pro Woche für Kinder im Alter von 6-7 Jahren
  • 3-4 € Taschengeld pro Woche für Kinder im Alter von 8-9 Jahren
  • 5-6 € Taschengeld pro Woche für Kinder im Alter von 10-11 Jahren

Danach hängt die Höhe des Taschengelds stark davon ab, was davon alles bezahlt werden muss.

Die Höhe des Taschengeldes sollten Sie basierend auf ihren eigenen finanziellen Möglichkeiten und Erziehungszielen festlegen.

Das Taschengeld sollte bei Kindern im Grundschulalter für deren Wünsche wie kleine Spielsachen oder Süßigkeiten ausgegeben werden. Über eine Beteiligung mit Taschengeld für Bücher, Bastelmaterial oder einen Kinobesuch können mit Ihrem Kind verhandeln.

Es ist wichtig, dass das Taschengeld angemessen ist, zum Entwicklungsstand und den Bedürfnissen des Kindes passt und vor allem regelmäßig ausgezahlt wird.

Das Taschengeld soll den Kindern ermöglichen, erste Erfahrungen im Umgang mit Geld zu sammeln und ein Gefühl für den Wert von Dingen zu entwickeln. Es ist auch eine gute Gelegenheit, ihnen beizubringen, wie man Geld spart und plant.

Wie viel Freizeitaktivitäten für das Schulkind?

Viele Grundschulen sind mittlerweile Ganztagsschulen. Da verbleibt zwischen dem Nachhausekommen und dem Zubettgehen auch nicht mehr viel Zeit. Wie viele Freizeitaktivitäten, für Ihr Kind ratsam sind, hängt dann noch von verschiedenen Faktoren ab:

  • bleibt genügend Zeit für Ruhe, freies Spiel und Entspannung
  • bleibt genügend Zeit für soziale Kontakte mit alten Freunden oder Nachbarskindern
  • wie hoch ist der Zeitaufwand, um zum Ort der Freizeitaktivitäten zu gelangen, müssen Sie als Eltern mit dabei sein

Es gibt keine feste Regel, wie viele Aktivitäten ein Kind außerhalb der Schule haben sollte, da jedes Kind unterschiedliche Bedürfnisse und Vorlieben hat.

Kinder sollten jedoch genügend Zeit haben, um sich zu erholen und einfach nur Kind zu sein.

Überlegen Sie zusammen mit Ihrem Kind, welche Interessen es hat:
Mit dem Kennenlernen der Mitschüler kommen bestimmt auch neue Ideen hinzu, die es gerne ausprobieren möchte. Dabei sollten sie nicht zu viele Aktivitäten auf einmal wählen, um Zeitdruck und Stress zu vermeiden.
Fangen Sie zunächst mit einer oder maximal zwei Aktivitäten an und schauen, ob Ihr Kind weiter Interesse zeigt und ob es zeitlich in Ihren familiären Alltag passt.
Letztendlich ist es wichtig, ein Gleichgewicht zu finden, das den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Kindes entspricht und gleichzeitig genügend Freizeit und Raum für freies Spiel bietet.

Eine offene Kommunikation mit dem Kind und regelmäßige Überprüfung der Belastungssituation können dabei helfen, die richtige Balance zu finden.

Versicherungen

Kommt Ihr Kind in die Schule, wird Ihnen sicherlich schnell bewusst, wie selbständig Ihr Nachwuchs mittlerweile ist. Damit Sie Ihrem Schulkind unbeschwert neue Freiräume ermöglichen können, sollten Sie für eine passgenaue Absicherung Ihrer Familie sorgen.

Wir haben daher für Sie zusammengefasst, welche Versicherungen für Familien insgesamt relevant sind:

Altersvorsorge | Berufstätige

Eine zusätzliche Vorsorge für das Alter zu treffen ist grundsätzlich immer sinnvoll. Denn die gesetzliche Rente reicht heute nicht mehr aus, um den Lebensstandard nach Beendigung der Berufstätigkeit zu halten.

Dabei sind die Gestaltungsmöglichkeiten für eine private Vorsorge – je nach Form und Anbieter – variabel.
Möglichst viel Flexibilität oder staatlich gefördert?

Eine private Rentenversicherung bietet im Hinblick auf die Gestaltungsmöglichkeiten bei Rentenbeginn, dem Leistungszeitpunkt und bei der Vererbbarkeit die flexibelste Form der privaten Vorsorge. Zu Rentenbeginn können Sie beispielsweise Ihr angespartes Vermögen entweder als lebenslang garantierte Rente nutzen, als einmaliges Kapital abrufen oder eine Kombination aus beidem wählen. Während der Aufschubzeit bieten viele Anbieter sogar die Möglichkeit an, unter bestimmten Voraussetzungen Zuzahlungen oder auch Entnahmen vorzunehmen.

Besonders Familien mit Kindern können aber auch von der staatlich geförderten Riester-Rente profitieren. Denn neben der eigenen Grundzulage von jährlich 175 € fließen pro Kind zusätzlich noch einmal 185 € in den Vertrag. Für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 €. Die Summe der Zulagen verringert gleichzeitig auch Ihren Mindestbeitrag, welcher zu leisten ist, um die staatliche Förderung in voller Höhe nutzen zu können. Die Kinderzulage erhalten Sie für die Dauer, in der Anspruch auf Kindergeld besteht und endet somit spätestens mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Haben Sie selbst bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, so zahlt der Staat zu Beginn einen Bonus von 200 Euro auf Ihr Riester-Konto ein.

Tipp: Richten Sie bei Ihrem Anbieter einen Dauerzulagenantrag ein, damit Ihr Anbieter die Zulagen direkt für Sie beantragen kann.

Bedacht werden sollte, dass sich die Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Riester-Rente von einer privaten Rentenversicherung unterscheiden. Die Leistung aus der Riester-Rente, welche frühestens ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann, ist als lebenslange Verrentung vorgesehen. Bei genügend vorhandenem Vertragsguthaben kann zum Rentenbeginn maximal ein Kapital in Höhe von 30% entnommen werden. Von der verbleibenden Summe wird die neue, lebenslange Rente berechnet. Weiterhin kann es bei der Vererbung des Vertragsguthabens zu Einschränkungen kommen, denn staatliche Zulagen sowie genutzte Steuervorteile müssen – je nach Verwandtschaftsgrad – im Zweifel vom Erben zurückgezahlt werden.

Durchaus ist auch eine Kombination aus beiden Altersvorsorgeprodukten sehr sinnvoll. Denn so können Sie von der staatlichen Förderung der Riester-Rente profitieren und verfügen zusätzlich über eine flexible Rentenversicherung.

Übrigens: Zur Erhöhung der Rendite-Chancen bieten viele Anbieter die Produkte auch als fondsgebundene Variante an. Diese Variante lohnt sich besonders für junge Leute, denn je langlebiger die Anlage ist, desto eher können Marktschwankungen ausgeglichen werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Sie arbeiten.

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Altersvorsorge | Kinder

Legen Sie schon jetzt den Grundstein für die Altersvorsorge Ihres Kindes und beginnen Sie den Kapitalaufbau für eine lebensbegleitende finanzielle Sicherheit für Ihr Kind so früh wie möglich.

Viele Anbieter bieten hierfür spezielle Kindervorsorgeprodukte an. Den Vertrag kann Ihr Kind später ab der Volljährigkeit selbst fortführen. Durch variable Gestaltungsmöglichkeiten können Sie Ihr Kind bei sich verändernden Lebensphasen zusätzlich finanziell unterstützen, beispielsweise durch Kapitalentnahmen zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums oder durch flexible Zuzahlungen durch Geldgeschenke oder Erbschaften.

Mit optionalen Zusatzbausteinen, wie eine Pflegeabsicherung oder die spätere Arbeitskraftsicherung kann die Vorsorge optimal ergänzt werden. Beispielsweise kann ein vereinbarter Pflegerentenbaustein unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Kind maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Ihren Nachwuchs wachsen.

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Ausbildungsversicherung

Mit einer Ausbildungsversicherung können Sie Ihr Kind während der Ausbildung und/oder des Studiums finanziell unterstützen. Dabei geben Sie entweder die gewünschte Versicherungssumme vor oder Sie legen einen Zahlbeitrag fest, aus dem sich die zum Ablauf garantierte Summe errechnet. Weiterhin legen Sie den Termin fest, zu dem die Summe für das Kind zur Verfügung stehen soll.

Dabei darf das Kind zum Auszahlungstermin maximal 25 Jahre alt sein. Beispielsweise zum Ausbildungsstart bzw. Studienbeginn wird die Leistung dann als monatliche Rente über 6 Jahre, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem ausgezahlt.

Die Ausbildungsversicherung bietet nicht nur dem versicherten Kind zu einem festen Termin eine finanzielle Unterstützung, sondern gleichzeitig auch einen Schutz für den Versorger selbst. Denn sollte der Versorger bis zum Auszahlungstermin versterben, übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung, sodass die Leistung trotzdem in voller Höhe zum vereinbarten Termin zur Verfügung steht. Zusätzlich kann der Schutz für den Versorger durch eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ergänzt werden.

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Berufsunfähigkeitsversicherung | Berufstätige

Ein Unfall, Burnout oder eine Allergie: Berufsunfähigkeit, kurz BU genannt, hat viele Facetten und ist ein oft verdrängtes Risiko. Bricht Ihr Einkommen durch eine Berufsunfähigkeit teilweise oder ganz weg, gibt es kaum staatliche Hilfen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit schützen. Und Sie können Ihre Wünsche und Pläne für Ihr Leben wie angedacht weiter verfolgen:

  • Raten für das Wohneigentum zahlen
  • Urlaube planen
  • eine Familie gründen und unterhalten

Berufsunfähigkeit kann schnell existenzbedrohend werden – und passiert schneller als man denkt. Um in einem solchen Fall nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, müssen Sie frühzeitig vorsorgen. Denn die staatlichen Leistungen sind zu gering, um den Wegfall Ihres Einkommens zu kompensieren.

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Berufsunfähigkeitsversicherung | Schulkinder

Eine Erkrankung oder ein Unfall bei Spiel und Sport können bereits im Schulalter dazu führen, dass die weitere Ausbildung Ihres Kindes unterbrochen oder gar nicht mehr möglich ist. Eine (temporäre) Vollzeitbetreuung eines Kindes, Rehamaßnahmen oder auch Nachhilfe, um die Fehlzeiten in der Schule zu kompensieren, können die finanziellen Mittel einer Familie stark beeinflussen.

Dies wird vielen Eltern oftmals erst bewusst, wenn das Leben des eigenen Kindes aus gesundheitlichen Gründen aus dem Takt gerät und das Auswirkungen auf das gesamte Familienleben hat. Berufsunfähigkeit kann also auch existenzbedrohend werden, auch wenn die betroffene Person noch gar nicht im Berufsleben steht. Um in einem solchen Fall nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, können Sie frühzeitig vorsorgen. Denn die staatlichen Leistungen aus einer Erwerbsminderungsrente sind zu gering, um damit ein angemessenes Leben zu führen.

Die Vorteile liegen dabei auf der Hand:

  • Das junges Eintrittsalter sichert günstige Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit.
  • Sicherung des Gesundheitszustandes bei Abschluss, denn jeder Arztbesuch kann im schlimmsten Fall den späteren Abschluss erschweren oder sogar verhindern.
  • Eine Schüler-BU-Versicherung ist bereits ab 6 Jahren möglich.
  • Die ausgeübte Tätigkeit bei Vertragsabschluss hat neben dem Eintrittsalter und dem gewünschten Leistungsumfang maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag.
    Daher jetzt schon die Berufsgruppe „Schüler“ sichern für den Fall, dass das Kind später einmal einen Beruf ausübt, der aus Sicht der Versicherer als risikoreich eingestuft wird und somit einen deutlich höheren Beitrag zur Folge hätte

Kein Risiko:

  • Viele Anbieter bieten eine Überprüfungsoption zur Berufsgruppenbesserstellung an. Das bedeutet: Übt das Kind später einen Beruf mit einer besonders günstigen Berufsgruppe aus, besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer den Beitrag dementsprechend anpasst.
  • Weitere Vertragsanpassungen beim Start ins Berufsleben sind möglich. Darunter fallen zum Beispiel die Anpassung der BU-Rente, der Einschluss oder die Erhöhungen der Dynamik oder auch der nachträglicher Einschluss von Zusatzbausteinen.

Berufsunfähigkeit bei Schülern:

  • Schüler gelten als berufsunfähig, wenn sie voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50% außerstande sind, am regulären Schulunterricht teilzunehmen. Das wird auf den regulären Schulunterricht abgestellt, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen stattgefunden hat.
  • Eine Verweisung auf andere Schultypen ist ausgeschlossen.

Beispiele, die im Rahmen der Leistungsprüfung berücksichtigt werden:

  • wie der Schüler seinen Schulweg zurücklegen kann
  • wie er dem Unterricht konzentriert folgen kann
  • wie er zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist
  • wie er seine Hausaufgaben bewältigen kann

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Hausratversicherung

Angenommen, Sie gehen mit einem Taschenrechner durch Ihre Wohnung und tippen bei jedem Möbelstück, jedem Geschirr- und Besteckteil, bei den TV-, Video- und Elektrogeräten, bei Ihren Wertsachen (Schmuck, Wertpapiere, Bargeld), bei Gardinen, Teppichen, Kleidern, Büchern, DVDs und CDs, Lampen, Lebensmitteln, Spielsachen, Sportartikeln und und und… den Neupreis ein – Sie hätten schnell eine fünf- oder sechsstellige Zahl vor Augen. Diesen hohen Betrag müssten Sie tatsächlich aufwenden, wenn Ihr Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung zerstört wird.

Mit einer Hausratversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden bewahren!

Ergänzen Sie Ihre Hausratversicherung um den Zusatzbaustein Elementar. Dieser kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Er kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

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Gegenstandsversicherung | Elektrogeräte & Co.

Das Smartphone und immer öfter auch die Smartwatch sind unsere ständigen Begleiter und im Alltag inzwischen unverzichtbar geworden. Auch Tablets, Spielekonsolen, Laptops oder Gaming-PCs sind hoch empfindliche Geräte, die wir mehrfach täglich nutzen. Alle diese Geräte sind eine Gegenstandsversicherung wert!

Denken Sie weiter an die dringend notwendige Waschmaschine, ein hochwertiges Werkzeug, den oft genutzten Heimtrainer oder auch den liebgewonnenen Gasgrill. Auch diese Geräte können Sie mit einer Gegenstandsversicherung absichern.

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Krankenzusatzversicherung | Ambulante und stationäre Zusatzleistungen

Viele medizinische Behandlungen und Medikamente fallen nicht oder nicht mehr unter den gesetzlichen Versicherungsschutz. Das liegt daran, dass Gesundheitsreformen und Sparpakete in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu deutlichen Leistungseinschränkungen geführt haben. Zusätzlich müssen gesetzlich Versicherte steigende Eigenbeteiligungen tragen. Der gesetzliche Basisschutz verringert sich damit kontinuierlich.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie ganz individuell entsprechend Ihren Bedürfnissen den gesetzlichen Basisschutz erweitern. Sichern Sie sich Top-Leistungen beispielsweise bei ambulanten Behandlungen oder der Versorgung im Krankenhaus.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Familie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie z.B. eine Absicherung für Ihr Kind abschließen, um so günstiger sind die Beiträge und Sie profitieren von Anfang an von besserer Behandlung.

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Unsere Tipps für Sie

Nutzen Sie auch familienfreundliche Stationär-Tarife mit beispielweise diesen Leistungen:

  • Bei versicherten Kindern: Die Kostenübernahme für die Unterbringung und die Verpflegung des Elternteils im Krankenhaus (Rooming-In)
  • Kosten für sogenannte Familienzimmer bei Entbindung

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Krankenzusatzversicherung | Krankentagegeld

Als Elternteil tragen Sie neben der eigenen auch die Verantwortung für Ihren Nachwuchs. Darunter fällt auch die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen, wofür ein regelmäßiges Einkommen notwendig ist. Ein längerer Krankheitsausfall kann da ohne zusätzliche Absicherung zu einer finanziellen Lücke führen. Besonders, wenn Sie auf Ihr gesamtes Nettoeinkommen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes angewiesen sind.

Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, erhält im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für eine Dauer von mindestens sechs Wochen. Endet die Lohnfortzahlung, wird ein Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt. Im Allgemeinen beträgt das Krankengeld 70 % vom Brutto-, jedoch höchstens 90 % vom Nettoeinkommen und ersetzt somit nicht das bisherige Gehalt. Davon werden noch die Hälfte der Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Des Weiteren ist die Zahlung des Krankengeldes zeitlich begrenzt.

Mit einer Krankentagegeldversicherung schließen Sie diese Einkommenslücke. Die Leistung erhalten Sie ab dem Tag, an dem die Lohnfortzahlung endet und greift für die gesamte Dauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit.

Der Leistungszeitpunkt kann zudem entsprechend angepasst werden. Wer beispielsweise aufgrund einer Tarifvereinbarung bei seinem Arbeitgeber einen längeren Anspruch auf die Lohnfortzahlung hat, kann bei seiner Krankentagegeldversicherung einen späteren Leistungsbeginn vereinbaren.

Für Selbstständige und Freiberufler ist umgekehrt auch ein früherer Leistungsbeginn möglich und sinnvoll, da in diesem Fall keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber gegeben ist.

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Krankenzusatzversicherung | Upgrade zum Privatpatientenstatus

Es gibt Krankenzusatztarife, mit denen Sie für sich und Ihre Familienmitglieder das Leistungsniveau einer PKV-Vollversicherung erreichen können.
Sie bleiben dabei weiterhin gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben zusätzlich den privaten Versicherungsschutz, mit dem Sie Ihre Gesundheit komplett wie eine privatversicherte Person absichern.

Für Kinder besonders attraktiv und günstig
Bereits für geringe Beiträge können Sie den Privatpatientenstatus für Ihr Kind erhalten und schaffen somit die besten Voraussetzungen für eine rasche Genesung.

Und wie funktioniert das?
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so legen Sie bei einem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte vor. Ihr Arzt rechnet im Folgenden direkt mit der Krankenkasse ab, was allgemein als „Sachleistungsprinzip“ bezeichnet wird. Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie aber nicht an das „Sachleistungsprinzip“ gebunden.

Entscheiden Sie sich für eine Krankenzusatzversicherung mit Upgrade zum Privatpatientenstatus, wählen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse das Prinzip der „Kostenerstattung“.
Dann wird Ihr Arzttermin direkt mit Ihnen abgerechnet, Sie erhalten also die Rechnung nach Hause.
Das Prinzip der „Kostenerstattung“ ermöglicht es Ihnen, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die über die gesetzlich festgelegten Leistungen Ihrer Krankenkasse hinausgehen.

Die Leistungserstattung erfolgt in vier Schritten:

  1. Sie reichen Arztrechnungen und Rezepte zunächst bei Ihrer GKV ein.
  2. Ihre GKV übernimmt den Teil der Kosten, der im jeweiligen Leistungskatalog festgelegt ist und erstattet Ihnen diesen Teil. Sie erhalten die Rechnung mit dem entsprechenden Erstattungsvermerk zurück.
  3. Die Rechnung mit dem Erstattungsvermerk reichen Sie nun bei Ihrer Krankenzusatzversicherung mit Upgrade zum Privatpatientenstatus ein. Diese erstattet Ihnen die verbleibenden Aufwendungen im Rahmen des tariflichen Leistungsversprechens.
  4. Sie können nun die Gesamtrechnung bei Ihrem Arzt begleichen.

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Krankenzusatzversicherung | Zahnzusatz

Eine Zahnzusatzversicherung ist über alle Altersstufen hinweg sinnvoll und für jede gesetzlich krankenversicherte Person, die zukünftige hohe Zahnarztrechnungen kompensieren möchte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Festzuschuss für einfache sowie medizinisch notwendig erachtete Standardlösungen. Diese Regelversorgung liegt bei 60%

Statistisch gesehen ist bei jedem zweiten Kind eine Korrektur der Zähne nötig. Die kieferorthopädische Behandlung inkl. Zahnspangen ist mit hohen Kosten verbunden. In diesen Fällen kann eine Zahnzusatzversicherung mit den entsprechenden Leistungspaketen einspringen.

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Unser Tipp für Sie
Schließen Sie am besten noch vor dem ersten Vorstellungsgespräch beim Kieferorthopäden eine Zahnzusatzversicherung ab.

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Privathaftpflichtversicherung

Das umgefallene Glas Wein beschädigt den Laptop bei Freunden, beim Spielen mit dem Ball wird eine Fensterscheibe des Nachbarn durchschossen oder Sie fahren mit Schwung um die Kurve und verletzten mit Ihrem Fahrrad einen Fußgänger.

So eine Unachtsamkeit kann großen Schaden verursachen. Und für die Schäden, die Sie Dritten zufügen, haften Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang.

Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen schützen, wenn Sie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden aufkommen müssen!

Verändert sich Ihre Lebenssituation durch ein Zusammenziehen mit dem Partner oder der Partnerin oder die Geburt eines Kindes, kann das Einfluss auf Ihre Versicherung haben.

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Rechtschutzversicherung

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann, geben. Dabei können Gebühren des eigenen und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes, Gerichtskosten, Zeugenauslagen oder auch Sachverständigenkosten für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen übernommen werden.

Über den privaten Rechtsschutz hinaus, können Sie verschiedene Module wie Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) bzw. vermieteten Einheiten hinzubuchen.

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Reiseversicherungen

Mit Beginn der Schule für Ihr Kind sind Sie an die Ferienzeiten für Ihre Reisen gebunden. Da wird es um so wichtiger, dass die geplanten und gebuchten Reisen auch wie gewünscht stattfinden können. Dennoch kann es passieren, dass es vor oder während Ihrer Reise nicht so läuft, wie angedacht. Durch Pech können Sie Ihre geplante Reise eventuell nicht antreten oder Sie werden unterwegs krank.

Damit Sie sich in diesen Situationen nicht um die Stornogebühren oder Arztrechnungen sorgen müssen, können Sie sich durch Reiserücktritt- und Reisekrankenversicherungen absichern.

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Risikolebensversicherung

Als Elternteil tragen Sie neben der eigenen auch die Verantwortung für Ihren Nachwuchs. Darunter fällt auch die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen, falls Ihnen mal etwas zustoßen sollte. Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Liebsten im Falle Ihres Todes ab. Tritt der Todesfall innerhalb der festgelegten Laufzeit ein, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen, die Sie in Ihrem Vertrag begünstigen, ausgezahlt. Mit Hilfe der Todesfallleistung können somit entweder Verpflichtungen aus einem Darlehen getilgt werden oder Sie verschaffen Ihren Hinterbliebenen eine finanzielle Brücke für das wegfallende Einkommen.

Die monatlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung lassen sich nicht pauschal bestimmen, da diese von persönlichen Faktoren, wie z.B. Vertragssumme, Alter bei Vertragsabschluss, derzeit ausgeübter Beruf, Freizeitaktivitäten (Risikoeinschätzung) oder auch körperliche Merkmale, abhängig sind.

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Unfallversicherung

Unfälle passieren jederzeit und überall. 70% aller Unfälle passieren in der Freizeit – in der Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die Folgen eines Unfalls dürfen Sie nicht unterschätzen. Unfälle sind häufig Ursache für Beeinträchtigungen der Gesundheit, für Invalidität oder sogar den Tod.

Als Angestellter oder Angestellte sind Sie nur während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Selbständige, Rentner und Rentnerinnen sowie Hausmänner und -frauen erhalten vom Gesetzgeber gar keinen Unfallschutz. Kinder sind auf ihrem Weg zur Schule durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Mit einer privaten Unfallversicherung sorgen Sie vor und erhalten im Leistungsfall Zahlungen bei dauerhafter Invalidität sowie weitere Hilfs- und Serviceleistungen.

Unsere Tipps für zur Unfallversicherung für Kinder:

  • Achten Sie auf Tarife, die Sie finanziell unterstützen, wenn Ihr Kind im Krankenhaus bleiben muss und Sie es nachts nicht allein lassen möchten, Stichwort Rooming-in-Leistung.
  • Kann Ihr Kind wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht am Unterricht teilnehmen, können mit dem richtigen Tarif Nachhilfekosten pro ausgefallenen Schultag abgesichert werden und Ihr Kind kann den verpassten Unterrichtsstoff schnell nachholen.

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Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.

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