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Das erste Enkelkind: Großeltern zu werden und Großeltern zu sein ist eine wunderbare Sache! Spielen Sie als Oma und Opa doch oftmals eine Schlüsselrolle bei der Übermittlung von Traditionen und Ritualen und tragen somit dazu bei, das familiäre Wissen zu bewahren.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Tipps, wie Sie Ihren Rolle in der wachsenden Familie gestalten und Ihr erstes Enkelkind von Anfang begleiten. Dabei gehen wir unter anderen auf Themen wie Babysitten, Reisen, Risikoabsicherung & Vorsorge ein.

Etikette für die Zeit der Schwangerschaft

Haben Sie diesen Augenblick lange herbeigesehnt oder sind Sie richtig überrascht worden? Egal, in welcher Erwartung Sie die Nachricht, Großeltern zu werden, bekommen haben, sie löst wohl immer eine emotionale Achterbahn aus. Ein paar Tipps für den Umgang mit der neuen Situation haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Kommunikation

Je nachdem, wie offen oder verschlossen die werdenden Eltern aber auch Sie selber sind, werden Sie mit der neuen Situation umgehen. Wichtig ist dabei, die jeweiligen Wünsche von anderen zu respektieren.

Kommunikation mit dem Partner oder der Partnerin

Von großer Freude bis zu verblüffter Ungläubigkeit, die Bandbreite der Emotionen bei so einer Nachricht ist groß.

Um Ihre eignen Gefühle zu sortieren, sprechen Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin. Gerade wenn Sie zwischen verschiedenen Eindrücken schwanken, kann es helfen, diese gemeinsam zu bewältigen.

Kommunikation mit den werdenden Eltern

Lassen Sie die werdenden Eltern spüren, dass Sie hinter Ihnen stehen. Das können Sie tun, in dem Sie ein offenes Ohr haben und dosiert oder auf konkrete Nachfrage auch mal Ratschläge geben.

Vielleicht erinnern Sie sich noch in Ihre Zeit, als Ihr Nachwuchs unterwegs war? Da haben Sie es sicherlich auch geschätzt, dass Ihre Eltern Sie „ihr Ding“ haben machen lassen. Es hilft, die jungen Eltern spüren zu lassen, dass sie mit der neuen Situation richtig umgehen und auf dem Weg sind, gute Eltern zu werden.

Viele Ansichten und Einstellungen im Umgang mit Schwangerschaft und Säuglingsmonate haben sich mittlerweile gewandelt. Wenn Sie in Ihrer Rolle als Großeltern mittendrin mit dabei sein wollen, respektieren Sie, dass die Eltern Ihres Enkelkindes das Tempo vorgeben.

 

Allzu viel ist ungesund, gilt auch im Fall von Ratschlägen. Denn niemand ist von Anfang an perfekt, weder in der Mutter- oder Vaterrolle noch in der Großelternrolle. Verzichten Sie auf ein „Du musst“-Aussagen und berichten Sie stattdessen von Ihren eigenen Erfahrungen. Die Schlussfolgerungen aus Ihren Erzählungen sind dann den neuen Eltern überlassen.

Kommunikation mit Dritten

Wie schnell Sie Personen außerhalb Ihrer Kernfamilie über den erwarteten Nachwuchs in Kenntnis setzen, sollten Sie unbedingt mit den werdenden Eltern besprechen.

Unterstützung anbieten

Eine Schwangerschaft und eine Geburt sind nicht nur körperlich, sondern auch emotional sehr herausfordernd. Unterstützen Sie die werdenden Eltern, achten Sie aber auch darauf, dass Sie sich nicht selbst überfordern.

Finanzielle Hilfe

Für das erste Baby muss eine umfangreiche Ausstattung besorgt werden. Da können Sie gerne bei den Anschaffungen unterstützen.

Und auch hier gilt „Reden ist Gold“. Sprechen Sie mit den jungen Eltern, die wissen, was ihnen noch für die Ausstattung fehlt.

Die Geschenke-Klassiker, wie Strampler, Decken oder Kuscheltiere, werden in der Regel von Freunden und Bekannten abgedeckt.

Sie können also durchaus etwas praktischer denken und nachfragen, welche Hardware noch fehlt. Bei großen Anschaffungen wie Kinderwagen und Babyschale können Sie sich auch anteilig beteiligen.

Oder wie wäre es mit einem Windel-Abo, das Sie bei verschiedenen Windel-Marken bequem online abschließen können.

Im Vergleich zu der Zeit, als Sie Ihren Nachwuchs großgezogen haben, hat sich vieles verändert.

Gerade bei den Thema Sicherheit und Nachhaltigkeit hat sich viel getan. Tauschen Sie sich deshalb mit den werdenden Eltern aus, welche Ansprüche beispielsweise an Umweltverträglichkeit, Second-hand oder Marken gestellt werden.

Tatkräftige Hilfe

Wenn es mit zunehmendem Kugelbauch schwieriger wird, alltägliche Dinge zu erledigen oder wenn das Kind gerade auf die Welt gekommen ist, dann ist tatkräftige Hilfe für die jungen Eltern wohl am dringendsten.

Nicht immer wird diese jedoch eingefordert!

Versuchen Sie mit Fingerspitzengefühl in Gesprächen herauszufinden, ob Unterstützung notwendig ist und wenn ja, in welchen Bereichen. Die können beispielsweise Kochen, Einkaufen oder Reinemachen sein. Wenn Sie können, dann bieten Sie diese Unterstützung an, ohne dabei aufdringlich zu sein.

Etikette für den Umgang mit einem Neugeborenen

Ist Ihr Enkelkind endlich auf der Welt, ist die Freude groß! Bestimmt erinnern Sie sich an den Moment, in dem Sie Ihren Nachwuchs zum ersten Mal in den Armen hielten und wie Ihre Gefühle damals Kopf gestanden haben. Mittlerweile haben sich viele Rituale und Umgangsformen in Bezug auf (neugeborene) Babys verändert. Ein paar Tipps für unbeschwerte Begegnungen haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Hygiene und Gesundheit

Die Beziehung zu einem Neugeborenen ist etwas ganz Besonderes. Für einen guten Start dieser Beziehung ist ein respektvoller Umgang mit dem Kind und den Vorstellungen von dessen Eltern notwendig.

Gesundheitszustand

Wenn Sie Anzeichen einer Erkältung oder einer anderen ansteckenden Krankheit haben, ist es ratsam, den Kontakt mit dem Neugeborenen zu vermeiden, um die Gesundheit des Babys zu schützen.

Händewaschen

Bevor Sie das Neugeborene berühren, sollten Sie sicherstellen, dass Sie gründlich Ihre Hände gewaschen haben. Dies hilft, die Übertragung von Keimen zu minimieren.

Pflege

Fragen Sie gerne nach, ob Sie sich an der Pflege des Neugeborenen beteiligen können. Aber sein Sie darauf vorbereitet, dass die Eltern dies ausschließlich bei sich sehen.

In vielen Fällen ist dieser Ausschluss auf die Anfangszeit mit dem Baby beschränkt. In späteren Phasen werden Sie in der Regel auch bei der Pflege mit einbezogen. Haben Sie Geduld.

Schlafen

Neugeborene schlafen viel, und es ist wichtig, ihren Schlafplan zu respektieren. Fragen Sie daher die Eltern nach den bevorzugten Schlafzeiten und stellen Sie sicher, dass Ihr Besuch den Schlaf des Babys nicht stört.

An der Frage, ob Babys auf dem Rücken oder auf dem Bauch schlafen sollten, haben sich bereits Generationen aufgerieben. Im Moment wird die Rückenlage empfohlen, weil dabei Mund und Nase nicht verdeckt sind und der Brustkorb sich frei entfalten kann. Das Training der Rücken- und Nackenmuskulatur passiert im wachen Zustand, wenn das Kind regelmäßig auf den Bauch liegt. Wenn sich das Baby selbständig auf den Bauch und auch selbständig wieder zurück auf den Rücken drehen kann, ist gegen das Schlafen in Bauchlage nichts einzuwenden. Dieser Zeitpunkt ist sehr individuell und bei jedem Kind anders.

Sanftes Halten und Berühren

Seien Sie sanft beim Halten des Neugeborenen. Stützen Sie den Kopf des Babys, da dessen Nacken in den ersten Wochen noch nicht stark genug ist. Vermeiden Sie es, das Baby zu fest zu halten oder zu viel Druck auf den Bauch auszuüben.

Rücksichtnahme und Sichtweisen

Ein Patentrezept gibt es hier wohl nicht. Je nachdem wie gut Ihr Kontakt zu den jungen Eltern ist und wie nah die Wohnorte beieinander liegen, werden Sie sich in Ihre neue Rolle einfinden.

Fotoetikette

Vermeiden Sie es, exzessiv Fotos zu machen, es sei denn, die Eltern sind damit einverstanden. Einige Eltern bevorzugen es, die Privatsphäre ihres Babys zu schützen.

Das bezieht sich vor allem auf das Teilen von Fotos in den Sozialen Medien und dem Versand per E-Mail oder auch Post. Hier sollten Sie unbedingt Rücksprache mit den Eltern halten, was akzeptiert wird.

Geschenke und Aufmerksamkeiten

Bringen Sie gerne Geschenke mit, aber überprüfen Sie im Voraus, ob es spezielle Wünsche oder Einschränkungen gibt, insbesondere in Bezug auf Kleidung oder Spielzeug.

Körperkontakt

Bevor Sie das Baby aufnehmen oder küssen, fragen Sie die Eltern um Erlaubnis. Einige Eltern sind möglicherweise empfindlich hinsichtlich des Kontakts, insbesondere wenn das Baby noch sehr jung ist.

Ratschläge gut portionieren

Probieren Sie sich lieber in der Beobachterrolle. Versuchen Sie nicht, sich in Situationen einzumischen, solange keine Gefahr für den Säugling besteht. Das kann unter Umständen Ruhe und Geduld von Ihnen erfordern.

Wenn Ihr Kind in der Erziehung andere Wege geht, als Sie es sich unter Umständen wünschen, machen Sie bitte keine Vorwürfe.

Geben Sie dann Ratschläge, wenn Sie danach gefragt werden. Eine ungebetene Besserwisserei kann schnell zu Verstimmungen führen, genauso wie „Du musst“-Aussagen, auf die Sie lieber auch verzichten sollten.

Verhalten bei Weinen

Wenn das Baby weint, erkundigen Sie sich bei den Eltern nach ihren bevorzugten Beruhigungsmethoden, bevor Sie eingreifen. Seien Sie geduldig und einfühlsam, wenn Sie versuchen, das Baby zu beruhigen.

Die jungen Eltern als Chef

Wie in allen sozialen Beziehungen gilt auch im Eltern-Großeltern-Verhältnis:
Kommunizieren Sie Ihre Erwartungen klar und deutlich. Bleiben Sie miteinander im Gespräch.

Und auch wenn es mitunter schwer fällt: Die jungen Eltern geben das Tempo in Bezug auf den Nachwuchs an, so dass Sie sich mit Ratschlägen auch mal zurücknehmen müssen.
Das kann Konflikte verhindern.

Aber bei aller Sensibilität in Bezug auf die jungen Eltern gilt dennoch: Großeltern haben auch ein Recht auf Abgrenzung und müssen nicht immer auf Abruf zur Verfügung stehen.
Legen Sie daher gerne feste Enkeltage fest.

Das erste Mal Babysitter

Wenn Sie zum ersten Mal die wunderbare Aufgabe des Babysittens für Ihr Enkelkind übernehmen, ist es normal, sich etwas unsicher zu fühlen. Egal, ob Sie bei sich zu Hause das Kind betreuen oder in der Wohnung der jungen Familie, hier sind einige hilfreiche Tipps, um diese Zeit zu einem angenehmen und sicheren Erlebnis für Sie und Ihr Enkelkind zu machen:

Absprachen treffen

Vereinbaren Sie im Voraus klare Absprachen mit den Eltern. Besprechen Sie wichtige Details wie den Zeitplan, Schlafgewohnheiten, bevorzugte Mahlzeiten und Kontaktdaten im Notfall, um eine reibungslose Betreuung zu gewährleisten.

Zu den Dingen, die im Normalfall keiner Absprache bedürfen, weil sie eigentlich selbstverständlich sein sollten, zählen beispielsweise:

  • Gehen Sie mit dem Kind nicht ohne Rücksprache aus dem Haus.
  • Machen oder veröffentlichen Sie keine Fotos von dem Kind.
  • Lassen Sie sich nicht ablenken lassen, so dass Sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen können.
  • Konsumieren Sie keine Zigaretten oder ähnliches sowie keinen Alkohol oder Drogen.
  • Erzählen Sie die Angelegenheiten der Familie nie weiter.
  • Wenn Sie Unterhaltungsprogramme auf Geräten laufen lassen, müssen diese jugendfrei sein. Bedenken Sie zudem, dass auch Säuglinge alles hören und unter Umständen unruhig werden, wenn (andere) Hintergrundgeräusche vorhanden sind.
  • Führen Sie keine neue oder umstrittene Erziehungsform ein.
  • Geben Sie dem Kind keine Lebensmittel oder Medikamente ohne Erlaubnis der Eltern.
  • Laden Sie keine Gäste ins Haus der Eltern ein.
  • Wahren Sie die Privatsphäre der Eltern und schauen nicht in Schubladen, Dokumente oder Laptops.
  • Sagen Sie nicht in letzter Minute ab.
  • Sind Sie zu Hause bei den jungen Eltern, vergessen Sie bitte das Aufräumen nicht.

Flexibilität zeigen

Seien Sie flexibel und einfühlsam. Jedes Kind ist einzigartig, und es kann einige Zeit dauern, sich an eine neue Umgebung und Betreuungsperson zu gewöhnen. Seien Sie geduldig und zeigen Sie Verständnis für die Bedürfnisse Ihres Enkelkindes.

Grenzen kennen

Das Babysitten soll eine bereichernde Erfahrung für Sie sein, die Ihnen und Ihrem Enkelkind Freude und Nähe bringen soll.

Wenn Sie erste Anzeichen einer Überforderung, wie beispielsweise Gereiztheit oder Überanstrengung spüren, gönnen Sie sich eine kurze Pause.

Verlassen Sie das Zimmer jedoch nur, wenn das Kind dann trotzdem noch beaufsichtigt ist. Scheuen Sie sich nicht davor, die Eltern um ein früheres Abholen zu bitten.

Kommunikation aufrechterhalten

Halten Sie die Kommunikation mit den Eltern aufrecht. Informieren Sie sie über den Tagesverlauf, Besonderheiten oder unerwartete Ereignisse. Offene Kommunikation schafft Vertrauen und beruhigt sowohl die Eltern als auch Sie selbst.

Notfallvorbereitung

Auch wenn Sie das überhaupt nicht wünschen, seien Sie auf Notfälle vorbereitet. Zu Ihrer Beruhigung können Sie sich eine Liste mit den wichtigsten Notfallnummern (wie beispielsweise die Giftzentrale) und den Standort der nächstgelegenen medizinischen Einrichtungen machen.

Lassen Sie sich von den Eltern spezielle Notfallanweisungen sowie Allergien und Unverträglichkeiten schriftlich geben.

Sicherheit prüfen

Gewährleisten Sie, dass Ihr Zuhause sicher für ein Kleinkind ist. Überprüfen Sie, ob scharfe Gegenstände außer Reichweite sind, Steckdosen gesichert sind und keine anderen Gefahrenquellen vorhanden sind.

Lassen Sie Ihr Enkelkind nie ohne Aufsicht. Für den Mittagsschlaf sollten die Eltern das Babyfon mitgeben oder Sie besorgen sich ein eigenes.

Versicherungen und Babysitten wird im nächsten Abschnitt thematisiert.

Spaß und Bindung fördern

Nutzen Sie die Zeit, um eine positive Bindung zu Ihrem Enkelkind aufzubauen. Das erreichen Sie über gemeinsames Spielen oder auch Vorlesen. Fröhliche Momente finden sich bei Spaziergängen und Spielplatzbesuchen schnell ein und stärken das Band zwischen Ihnen und Ihrem Enkelkind.

Tagesablauf berücksichtigen

Bemühen Sie sich, den gewohnten Tagesablauf des Enkelkindes beizubehalten. Dies umfasst Essens- und Schlafenszeiten sowie Spiel- oder auch Lernaktivitäten. Eine konsistente Routine trägt zur Sicherheit und dem Wohlbefinden des Kindes bei.

Vertrautheit schaffen

Kommt Ihr Enkelkind zu Ihnen nach Hause, dann sollten vertraute Gegenstände, wie beispielsweise das Lieblingsspielzeug oder eine Kuscheldecke, mitgenommen werden. Dies schafft eine vertraute Umgebung, die dazu beitragen kann, die Trennungsangst zu minimieren.

Risikoabsicherung für das erste Enkelkind

Mit der Ankunft des ersten Enkelkindes eröffnen sich nicht nur Freuden, sondern auch neue Verantwortlichkeiten. Wir stellen Ihnen hier Versicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten vor:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Erkrankung oder ein Unfall bei Spiel und Sport können bereits im Schulalter dazu führen, dass die weitere Ausbildung Ihres Enkelkindes unterbrochen oder gar nicht mehr möglich ist. Eine (temporäre) Vollzeitbetreuung eines Kindes, Rehamaßnahmen oder auch Nachhilfe, um die Fehlzeiten in der Schule zu kompensieren, können die Folge sein und die finanziellen Mittel einer Familie stark beeinflussen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie bereits für 6jährige abschließen. Das Risiko ist gering und die Vorteile über die gesamte Berufstätigkeit überwiesen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Haftpflichtversicherung

Auch wenn uns das Baustellen-Schilder immer wieder weismachen wollen. Eltern haften nicht für Ihre Kinder.
Eltern haften für ihre Aufsichtspflicht über ihre Kinder.
Passen Sie auf Ihr Enkelkind auf, so haben Sie die temporäre Aufsichtspflicht über das Kind.

Wann eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, ist immer vom Einzelfall abhängig. Dabei werden sowohl das Alter und die individuelle Reife des Kindes berücksichtigt als auch die Situation, in der der Schaden entstanden ist. Sofern (Groß)Eltern nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, haften sie nicht für die Schäden. In vielen Fällen werden Gerichte hinzugezogen, um eine Einschätzung vorzunehmen.

Egal, ob Sie Babysitten oder nicht. Eine private Haftpflichtversicherung ist immer ein Gewinn und kann Ihnen helfen, Schäden zu begleichen, die Sie Dritten zugefügt haben. Sie sollten darauf achten, dass in der Police enthalten ist, dass der Versicherungsschutz auch für Schäden besteht, die wegen der Verletzung einer Aufsichtspflicht bei der Betreuung von fremden Kindern – dazu zählen rechtlich auch Enkelkinder – entstanden sind.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Kindervorsorge

Den Grundstein für die Altersvorsorge Ihres Enkelkindes können Sie mit dem Tag Geburt starten. Ein Kapitalaufbau für eine lebensbegleitende finanzielle Sicherheit kann dabei das Ziel sein.

Viele Anbieter bieten hierfür spezielle Kindervorsorgeprodukte an. Einen solchen Vertrag kann Ihr Enkelkind in der Regel ab der Volljährigkeit selbst fortführen.

Durch variable Gestaltungsmöglichkeiten erhält Ihr Enkelkind bei sich verändernden Lebensphasen zusätzlich finanzielle Unterstützung, beispielsweise durch Kapitalentnahmen zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums oder durch flexible Zuzahlungen durch Geldgeschenke oder Erbschaften.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Unfallversicherung

Wenn Sie Ihr oder Ihre Enkel regelmäßig betreuen, empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung für das Kind oder die Kinder abzuschließen.

Passiert ein Unfall bei der Betreuung durch „geeignete Tagespflegepersonen” (sogenannte Tagesmütter oder Tagesväter) ist das Kind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gilt jedoch nicht bei einer Enkel-Betreuung durch Sie als Großeltern außerhalb einer Kita oder einer ähnlichen Tagespflegeeinrichtung.

Eine Unfallversicherung sichert das Kind bei einem Unfall ab – wahlweise durch eine monatliche Rentenzahlung oder eine einmalige Zahlung einer Geldsumme. Eine Unfallversicherung für Kinder ist deshalb ratsam, da Kinder noch nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ihnen im Leistungsfall keine Beiträge daraus zustehen.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich für die Kindeseltern in jedem Fall, eine Unfallversicherung abzuschließen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Finanzmittel für das erste Enkelkind

Wenn Sie eine langfristig angelegte Unterstützung mit Beiträgen für die Kindervorsorge oder Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möchten, weil Ihnen das zu abstrakt ist, oder nicht dürfen, weil die Eltern das allein machen möchten, dann gibt es andere Möglichkeiten, Ihr erstes Enkelkind finanziell zu fördern. Einige Beispiele finden Sie hier:

Begünstigte Person

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung haben, können Sie Ihr erstes Enkelkind als begünstigte Person eintragen. Im Todesfall innerhalb der festgelegten Laufzeit wird die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag begünstige Person ausgezahlt.

Depotwerte übertragen

Möchten Sie Ihrem Enkelkind Wertpapiere, wie beispielsweise Aktien, Fonds oder ETFs, übertragen, müssen die gesetzlichen Vertreter des Kindes zunächst ein Junior-Depot eröffnen.

Informieren Sie dann vorab Ihr Finanzinstitut schriftlich über die Übertragung. Denn wechseln Wertpapiere die Besitzerin oder den Besitzer, geht das ausführende Institut erst einmal von einem „Verkauf“ aus. Dann fällt die sogenannte „Abgeltungssteuer“ an, die für Kapitalerträge und gegebenenfalls Zinseinkünfte gilt. Informieren Sie sich am besten vorab auf der Website Ihres Finanzinstituts, bevor Sie eine Übertragung starten.

Finanzierung von Hobbys

Übernehmen Sie die Kosten für den Musikunterricht oder den Vereinsbeitrag für den Sport. Sie können ebenso Musikinstrumente oder teure Ausrüstung für den Sport finanzieren.

Auch wenn das kurz nach der Geburt noch lange in der Zukunft liegt, können Sie jetzt schon mit den Eltern darüber sprechen.

Möchten Sie unbedingt früh Ihr Engagement zeigen, fragen Sie bei den Eltern nach, ob Sie die Gebühren für das Babyschwimmen oder die PEKiP-Stunden übernehmen können oder ob die Teilnahme an anderen Säuglings-Kursen infrage kommt.

Schenkung

Wenn Sie lieber mit warmen denn mit kalten geben möchten, dann ist eine Schenkung zu Lebzeiten an Ihr erstes Enkelkind die richtige Wahl. Ähnlich wie beim Vererben gibt es auch bei Schenkungen Regularien, die Sie unbedingt beachten sollten. So liegt beispielsweise der Freibetrag der Schenkung an Enkel und Urenkel momentan bei 200.000 €. Was nach Abzug der Freibeträge an verschenktem Vermögen übrig bleibt, unterliegt der Schenkungsteuer, die je nach verwandtschaftlichem Verhältnis variiert. Lassen Sie sich von Experten und Expertinnen aus der Finanzbranche unbedingt fachkundig beraten!

Stilles Finanzpolster

Welche Interessen Ihr erstes Enkelkind später einmal hat, wird sich zeigen. Sie können mit einem Sparplan ein Geldpolster anwachsen lassen und zu gegebener Zeit die Familie darüber informieren. Dann fällt unter Umständen die Entscheidung zum Kauf eines guten Fahrrads oder ersten Mopeds leichter. Möglich wäre auch eine Finanzspritze zu einer Sprachreise oder längeren Auslandsaufenthalten.

Reisen mit dem ersten Enkelkind

Das richtige Alter für eine erste Reise oder den ersten Urlaub mit den Großeltern gibt es nicht. Je nachdem, wie intensiv der Kontakt im Alltag ist und wie fit Sie sich als Großeltern fühlen, können Sie schon im ersten Jahr mit Ihrem Enkel auf Tour gehen. Wir haben einige Tipps für das Gelingen zusammengestellt:

Flexibilität zeigen

Seien Sie flexibel und bereit, sich an unvorhergesehene Ereignisse anzupassen. Auf Reise mit einem Kind kann es zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen. Reagieren Sie gelassen, hat Stress kaum eine Chance und alle können ruhig bleiben.

Gesundheit

Im Interesse aller, sollte das Kind nur bei guter Gesundheit in den gemeinsamen Urlaub mitgenommen werden. Impfungen sollten auf dem neuesten Stand sein und nicht wegen Reisplänen verschoben werden müssen.

Hygiene unterwegs

Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Hygienemaßnahmen beachten. Wickelunterlagen, Feuchttücher und Desinfektionsmittel sind wichtig, um die Sauberkeit unterwegs zu gewährleisten.

Kofferpacken

Windeln, Babynahrung, Kleidung und Spielzeug, die Kindeseltern wissen genau, was für den Reisezeitpunkt die wichtigsten Utensilien für das Kind sind. Vertrauen Sie dem Urteilsvermögen der Eltern für diese und andere wichtige Gegenstände, die den speziellen Bedürfnissen des Babys entsprechen.

Komfort des Babys

Achten Sie darauf, dass es Ihr Enkelkind bequem hat. Planen Sie daher ausreichend Pausen zum Füttern und Wickeln ein. Für Ihre eigene Erholung müssen Sie ebenfalls Zeit in Ihrem Reiseplan berücksichtigen.

Kommunikation mit den Eltern

Halten Sie die Eltern regelmäßig über den Verlauf der Reise auf dem Laufenden. Teilen Sie Bilder und Updates nur über die vorher vereinbarten Kanäle. Damit geben Sie den Kindeseltern Sicherheit und die Möglichkeit, die Verbindung während der Trennung aufrechtzuerhalten.

Notfallvorsorge

Lassen Sie sich von den Eltern eine Liste mit den wichtigsten Notfallkontakten geben und informieren Sie sich auch über medizinische Einrichtungen am Reiseziel.

Reiseziel

Fahren Großeltern und Enkel zum ersten Mal gemeinsam in den Urlaub, sollte ein Ort in der Nähe gewählt werden. Auch wenn Sie im Alltag intensiv mit der jungen Familie in Kontakt sind, so ist ein Urlaub, in dem Sie rund um die Uhr für das Kind verantwortlich sind, doch etwas Anderes.

Deshalb ist eine Entfernung von zwei bis drei Stunden gut. So können Sie im Notfall schnell nach Hause zurückkommen.

Eine Flugreise ist beim ersten gemeinsamen Enkel-Großeltern-Urlaub weniger sinnvoll.

Routinen beibehalten

Versuchen Sie, die gewohnten Routinen des Kindes beizubehalten, einschließlich Essens- und Schlafzeiten. Kontinuität gibt Sicherheit, die besonders in einer neuen Umgebung wichtig ist.

Schlafgewohnheiten respektieren

Beachten Sie die Schlafgewohnheiten des Kindes. Versuchen Sie, eine ruhige und komfortable Umgebung für den Mittagsschlaf und auch die Nacht zu schaffen, um den Schlafrhythmus aufrechtzuerhalten.

Sicherheit im Auto

Stellen Sie sicher, dass der Kindersitz korrekt befestigt ist und den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht.

Damit Sie bequem alle Dinge wie Kindersitz und Kinderwagen unterbringen können, macht es unter Umständen Sinn, den Familienwagen der jungen Familie, der auf Nachwuchs ausgerichtet ist, zu nehmen. Über eine Zusatzfahrerversicherung können Sie sich in diesem Fall absichern.

Temperatur und Kleidung

Berücksichtigen Sie die Temperaturen am Reiseziel und kleiden Sie das Kind entsprechend. Packen Sie genügend Kleidung ein, um auf verschiedene Wetterbedingungen sowie auf Spuk- und Windelunfälle vorbereitet zu sein.

Dokumente für die Reise mit dem ersten Enkelkind

Bei Reisen, auch im Inland, mit minderjährigen Kindern ohne Begleitung durch deren Erziehungsberechtigten, sollten Sie auf jeden Fall einige Dokumente mit sich führen. Damit können Sie gegebenenfalls Situationen entschärfen. Einige dieser Dokumente stellen wir Ihnen hier vor:

Kinderreisepass

Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann ein Kinderreisepass mit Bild ausgestellt werden. Ein Kindereintrag im Pass eines oder beider Elternteile ist bereits seit 2007 nicht mehr möglich.

Da beispielsweise die Bundespolizei Minderjährigen unabhängig davon, ob diese in Begleitung oder ohne Begleitung reisen, besondere Aufmerksamkeit widmet, ist es gut, wenn Sie die Identität des mitreisenden Kindes belegen können. Beim Überschreiten einer Außengrenze ist die Chance, kontrolliert zu werden, ungleich höher und die Notwendigkeit eines Ausweisdokuments umso größer.

Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten mit kontrollberechtigten Personen wird bei Reisen mit Minderjährigen empfohlen, die folgenden Unterlagen mitzuführen:

  • Einverständniserklärung des oder der Personensorgeberechtigten mit Angaben zum Minderjährigen sowie Personalien der Begleitperson(en) mit Reiseziel und Reiseverlauf
  • Personalien und Erreichbarkeit des oder der Personensorgeberechtigten inklusive einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei Namensabweichungen
  • Kopie der Ausweisdatenseite des oder der Personensorgeberechtigten

Die Einverständniserklärung des oder der Personensorgeberechtigten können Sie frei formulieren oder über ein Formular erklären, dass beispielsweise beim ADAC oder Auswärtigem Amt heruntergeladen werden kann. In manchen Ländern wird eine Beglaubigung der Einverständniserklärung gefordert.

Krankenkassenkarte

Nehmen Sie auch die Krankenkassenkarte Ihres Enkelkindes mit. Falls es noch keine hat, so bitten Sie die Eltern um ein Schreiben, in dem erklärt wird, in welchen Zeitraum Sie als aufsichtsberechtigte Person zum Arzt gehen dürfen.

Impfausweis

Führen Sie den Impfausweis Ihres Enkelkindes mit sich, damit Sie den aktuellen Impfstatus und den letzten Zeitpunkt einer Impfung belegen können.

Versicherungen für die Reise mit dem ersten Enkelkind

Klar zählen Sie Ihr erstes Enkelkind als zu Ihrer Familie gehörend. Wenn Sie Versicherungspolicen abschließen, dann wird der Personenkreis, der Familie ist, jedoch unterschiedlich gesehen. Unter einer Familie verstehen die Versicherer im Allgemeinen die Personen, die gemeinsam einen Familientarif abschließen dürfen. Die Definition, wer in dem Familientarif inbegriffen sein kann, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und unter Umständen auch von Tarif zu Tarif.

Bevor Sie also mit Ihrem ersten Enkelkind on Tour gehen, sprechen Sie am besten mit einem Versicherungsvermittler über Ihre bestehenden sowie möglicherweise zusätzlich gebotenen Versicherungen.

An welche Versicherungen Sie auf Ihren Reisen denken sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Haftpflichtversicherung

Auch wenn uns das Baustellen-Schilder immer wieder weismachen wollen. Eltern haften nicht für Ihre Kinder.
Eltern haften für ihre Aufsichtspflicht über ihre Kinder.
Passen Sie auf Ihr Enkelkind auf, so haben Sie die temporäre Aufsichtspflicht über das Kind.

Wann eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, ist immer vom Einzelfall abhängig. Dabei werden sowohl das Alter und die individuelle Reife des Kindes berücksichtigt als auch die Situation, in der der Schaden entstanden ist. Sofern (Groß)Eltern nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, haften Sie nicht für die Schäden. In vielen Fällen werden Gerichte hinzugezogen, um eine Einschätzung vorzunehmen.

Eine private Haftpflichtversicherung ist immer auch auf Reisen ein Gewinn und kann Ihnen helfen, Schäden zu begleichen, die Sie Dritten zugefügt haben. Sie sollten darauf achten, dass in der Police enthalten ist, dass der Versicherungsschutz auch für Schäden besteht, die wegen der Verletzung einer Aufsichtspflicht bei der Betreuung von fremden Kindern – dazu zählen rechtlich auch Enkelkinder – entstanden sind.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn Sie wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können oder wenn Sie zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen sind.

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Reisekrankenversicherung

Ein umfassender Auslandsreisekrankenversicherungsschutz ist unverzichtbar. Dieser schützt Sie bei ambulanten und stationären Heilbehandlungen, Krankenrücktransporten oder Such-, Rettungs- und Bergungskosten vor unvorhergesehenen Kosten.

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Reiserücktrittkostenversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter Ihnen in Rechnung stellt, wenn Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können.

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Unfallversicherung

Wenn Sie mit Ihrem Enkel in den Urlaub fahren, empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung für das Kind abzuschließen.

Das ist deshalb ratsam, da Kinder noch nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ihnen im Leistungsfall keine Beiträge daraus zustehen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Versicherungen

Mit dem ersten Enkelkind verändert sich die Dynamik in Ihrer Familie. Sie möchten die jungen Eltern unterstützen und hautnah miterleben, wie sich das Neugeborene entwickelt.

Damit Sie in dieser aufwühlenden Phase nicht zu viel Zeit für die Recherche zur Risikoabdeckung und Vorsorge aufwenden müssen, haben wir hier für Sie eine Reihe von relevanten Versicherungen aufgelistet:

Altersvorsorge | Kinder

Legen Sie schon jetzt den Grundstein für die Altersvorsorge Ihres Enkelkindes und beginnen Sie den Kapitalaufbau für eine lebensbegleitende finanzielle Sicherheit für Ihr Enkelkind so früh wie möglich.

Viele Anbieter haben hierfür spezielle Kindervorsorgeprodukte entwickelt. Den Vertrag kann Ihr Enkelkind in der Regel ab der Volljährigkeit selbst fortführen. Durch variable Gestaltungsmöglichkeiten wird Ihr Enkelkind bei sich verändernden Lebensphasen zusätzlich finanziell unterstützt, beispielsweise durch Kapitalentnahmen zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums oder durch flexible Zuzahlungen in Form von Geldgeschenken oder Erbschaften.

Mit optionalen Zusatzbausteinen, wie einer Pflegeabsicherung oder die spätere Arbeitskraftsicherung kann die Vorsorge optimal ergänzt werden. Beispielsweise kann ein vereinbarter Pflegerentenbaustein unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Enkelkind maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für den Nachwuchs wachsen.

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Ausbildungsversicherung

Mit einer Ausbildungsversicherung können Sie Ihr Enkelkind während der Ausbildung und/oder des Studiums finanziell unterstützen. Dabei geben Sie entweder die gewünschte Versicherungssumme vor oder Sie legen einen Zahlbeitrag fest, aus dem sich die zum Ablauf garantierte Summe errechnet. Weiterhin legen Sie den Termin fest, zu dem die Summe für das Kind zur Verfügung stehen soll.

Dabei darf das Kind zum Auszahlungstermin maximal 25 Jahre alt sein. Beispielsweise zum Ausbildungsstart oder Studienbeginn wird die Leistung dann als monatliche Rente über 6 Jahre, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem ausgezahlt.

Die Ausbildungsversicherung bietet nicht nur dem versicherten Kind zu einem festen Termin eine finanzielle Unterstützung, sondern gleichzeitig auch einen Schutz für den Versorger selbst. Denn sollte der Versorger bis zum Auszahlungstermin versterben, übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung, sodass die Leistung trotzdem in voller Höhe zum vereinbarten Termin zur Verfügung steht.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Enkelkind maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für den Nachwuchs arbeiten.

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Berufsunfähigkeitsversicherung | Kinder

Eine Erkrankung oder ein Unfall bei Spiel und Sport können bereits im Schulalter dazu führen, dass die weitere Ausbildung Ihres Enkelkindes unterbrochen oder gar nicht mehr möglich ist. Eine Vollzeitbetreuung eines Kindes, Rehamaßnahmen oder auch Nachhilfe, um die Fehlzeiten in der Schule zu kompensieren, können die finanziellen Mittel einer Familie stark beeinflussen.

Dies wird vielen Familien oftmals erst bewusst, wenn das Leben eines Kindes aus gesundheitlichen Gründen aus dem Takt gerät und das Auswirkungen auf das gesamte familiäre Leben hat. Berufsunfähigkeit kann also auch existenzbedrohend werden, auch wenn die betroffene Person noch gar nicht im Berufsleben steht. Um in einem solchen Fall nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, können Sie frühzeitig vorsorgen. Denn die staatlichen Leistungen aus einer Erwerbsminderungsrente sind zu gering, um damit ein angemessenes Leben zu führen.

Die Vorteile liegen dabei auf der Hand:

  • Das junges Eintrittsalter sichert günstige Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit.
  • Sicherung des Gesundheitszustandes bei Abschluss, denn jeder Arztbesuch kann im schlimmsten Fall den späteren Abschluss erschweren oder sogar verhindern.
  • Eine Schüler-BU-Versicherung ist bereits ab 6 Jahren möglich.
  • Die ausgeübte Tätigkeit bei Vertragsabschluss hat neben dem Eintrittsalter und dem gewünschten Leistungsumfang maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag.
    Daher jetzt schon die Berufsgruppe „Schüler“ sichern für den Fall, dass das Kind später einmal einen Beruf ausübt, der aus Sicht der Versicherer als risikoreich eingestuft wird und somit einen deutlich höheren Beitrag zur Folge hätte

Kein Risiko:
Viele Anbieter bieten eine Überprüfungsoption zur Berufsgruppenbesserstellung an. Das bedeutet: Übt das Kind später einen Beruf mit einer besonders günstigen Berufsgruppe aus, besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer den Beitrag dementsprechend anpasst.
Weitere Vertragsanpassungen beim Start ins Berufsleben sind möglich. Darunter fallen zum Beispiel die Anpassung der BU-Rente, der Einschluss oder die Erhöhungen der Dynamik oder auch der nachträglicher Einschluss von Zusatzbausteinen.

 

Berufsunfähigkeit bei Schülern:
Schüler gelten als berufsunfähig, wenn sie voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50% außerstande sind, am regulären Schulunterricht teilzunehmen. Das wird auf den regulären Schulunterricht abgestellt, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen stattgefunden hat.
Eine Verweisung auf andere Schultypen ist ausgeschlossen.

Beispiele, die im Rahmen der Leistungsprüfung berücksichtigt werden:

  • wie der Schüler seinen Schulweg zurücklegen kann
  • wie er dem Unterricht konzentriert folgen kann
  • wie er zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist
  • wie er seine Hausaufgaben bewältigen kann

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Kind passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Pflegezusatzversicherung

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit werden nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Angehörigen vor große Herausforderungen gestellt – sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht. Da über 80% aller Lebenspartnerschaften früher oder später von einer Pflegebedürftigkeit betroffen sind, ist eine Pflegevorsorge also ein entscheidender Teil Ihrer Altersvorsorge. Das gilt sowohl für Sie als Großeltern als auch für die Eltern Ihres Enkelkindes. Denn ein guter Gesundheitszustand in jungen Jahren beim Abschluss der Vorsorge wird mit günstigeren Beiträgen ein Leben lang belohnt.

Die Pflegepflichtversicherung ist lediglich ein Basisschutz, so dass in vielen Fällen ein erheblicher Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche bezahlt werden muss. So liegt der durchschnittliche Eigenanteil, den Pflegebedürftige für einen stationären Platz aufbringen müssen, im Bundesdurchschnitt bei 2.179 € pro Monat (Quelle: Statista 12/2022).

Diese enorme Versorgungslücke können Sie mit einer Pflegezusatzversicherung schließen. Dafür stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung

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Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können und sollten. Schließlich können wir alle keine Unfälle und Schadensereignisse voraussagen. Und diese können auch in den Zeiten passieren, in denen Sie auf Ihr Enkelkind aufpassen und die Aufsichtspflicht haben.

Es werden Sach-, Personen- und Vermögensschäden unterschieden:

Sachschaden:
Sie beschädigen, zerstören fahrlässig oder grob fahrlässig fremde Gegenstände wie z.B. teure Möbel, Elektronik, die Glasscheibe des Nachbarn oder verlieren fremde Schlüssel. Gut zu wissen: Auch Schäden in der Mietwohnung sind Sachschäden.

Personenschaden:
Verletzen Sie nicht vorsätzlich eine fremde Person, werden die Folgekosten für z.B. Krankenhausaufenthalt, Behandlung oder Therapie übernommen.

Vermögensschaden:
Entstehen aus den o.g. Schäden weitere Vermögensschäden, so können die finanziellen Folgen daraus auch abgesichert werden.

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Rechtsschutzversicherung

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann, geben. Dabei können Gebühren des eigenen und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes, Gerichtskosten, Zeugenauslagen oder auch Sachverständigenkosten für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen übernommen werden.

Über den privaten Rechtsschutz hinaus, können Sie verschiedene Module wie Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) bzw. vermieteten Einheiten hinzubuchen. Sichern Sie sich ab, dass mit Ihrer Rechtsschutz-Police auch Streitigkeiten in Bezug auf Familienstreitigkeiten abgedeckt sind.

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Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn Sie wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können oder wenn Sie zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen sind.

Dabei können folgende Gründe geltend gemacht werden:

  • eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung bzw. Tod des Versicherungsnehmers
  • Schaden am Eigentum der Reisenden, entweder durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.) oder durch die vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der Reisenden zur Aufklärung erforderlich ist

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Reisekrankenversicherung

Ein umfassender Auslandsreisekrankenversicherungsschutz ist unverzichtbar. Dieser schützt Sie bei ambu­lanten und statio­nären Heil­be­hand­lungen, Kran­kenrück­trans­porten oder Such-, Rettungs- und Bergungs­kosten vor unvorhergesehenen Kosten.

Die Jahrespolice sichert beliebig viele Reisen, die jeweils bis zu 56 Tage lang sein können, ab.

Reisen Sie mit Ihrem Enkel ins Ausland, klären Sie bitte im Vorfeld ab, ob für das Kind eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wurde.

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Reiserücktrittskostenversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können.

Dabei können folgende Gründe geltend gemacht werden:

  • eine schwere Unfallverletzung oder eine unerwartete schwere Erkrankung bzw. Tod des Versicherten
  • Schäden am Eigentum der Reisenden, entweder durch Feuer, Explosion oder Elementarereignisse (Hochwasser, Überschwemmung usw.) oder durch die vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit der Reisenden zur Aufklärung erforderlich ist
  • Impfunverträglichkeit und Schwangerschaft

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Risikolebenversicherung

Mit einer wachsenden Familie steigt die Verantwortung, die Sie im Leben spüren. Darunter fällt auch die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen, falls Ihnen mal etwas zustoßen sollte. Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Liebsten im Falle Ihres Todes ab. Tritt der Todesfall innerhalb der festgelegten Laufzeit ein, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen, die Sie in Ihrem Vertrag begünstigen, ausgezahlt.

Wenn Sie eine solche Absicherung nicht bei sich als Großeltern sehen, beraten wir selbstverständlich gerne auch die Eltern Ihres Enkelkindes.

Die monatlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung lassen sich nicht pauschal bestimmen, da diese von persönlichen Faktoren, wie z.B. Vertragssumme, Alter bei Vertragsabschluss, derzeit ausgeübter Beruf, Freizeitaktivitäten (Risikoeinschätzung) oder auch körperliche Merkmale, abhängig sind.

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Sterbegeldversicherung

Der Tod bereitet Kummer und Sorgen. Das lässt sich nicht vermeiden. Was sich aber durchaus vermeiden lässt, ist dass die Hinterbliebenen für die Finanzierung einer würdevollen Bestattung aufkommen müssen. Denn Banken sind schnell dabei, die Konten einer verstorbenen Person zu sperren. Dann fehlt es in vielen Fällen an Geld, um die Rechnungen für die Abschiedsfeierlichkeiten zu bezahlen.

Mit einer Sterbegeldversicherung bauen Sie mit monatlich kleinen Beträgen ein Geldpolster auf, das im Leistungsfall direkt zur Verfügung steht und mit dem dann die Kosten für die Bestattung gedeckt werden können.

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Unfallversicherung

Passiert ein Unfall bei der Betreuung durch „geeignete Tagespflegepersonen” (sogenannte Tagesmütter oder Tagesväter) ist das Kind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das gilt jedoch nicht bei einer Enkel-Betreuung durch Sie als Großeltern außerhalb einer Kita oder einer ähnlichen Tagespflegeeinrichtung.

Eine Unfallversicherung kann das Kind bei einem Unfall absichern – wahlweise durch eine monatliche Rentenzahlung oder eine einmalige Zahlung einer Geldsumme. Eine Unfallversicherung für Kinder ist deshalb ratsam, da Kinder noch nicht in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ihnen keine Beiträge daraus zustehen.

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Zusatzfahrer-Versicherung

Wenn Sie privat für einen Urlaub oder einen Kurztrip innerhalb der Familie oder Bekanntschaft ein Auto für einen begrenzten Zeitraum verleihen oder leihen, damit beispielsweise Kindersitz und Kinderwagen gut mitgenommen werden können, sollten Sie eine Zusatzfahrer-Versicherung abschließen.

Diese erweitert den Fahrerkreis der Kfz-Versicherung tagesgenau und ohne dauerhafte oder auch kostenintensive Änderungen der normalen Kfz-Police. Im Schadensfall werden die Kosten durch Vertragsstrafen bzw. Beitragsnachforderungen übernommen.

Schließen Sie den Zusatzfahrer-Schutz gleich hier online ab!

Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.

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Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zum Thema „Das erste Enkelkind“. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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