Ratgeber Altersvorsorge
Die Altersvorsorge ist ein zentrales Thema für alle Personen, die ihren Lebensabend ohne finanzielle Sorgen genießen möchten. In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Wege, wie Sie sich absichern können: Neben der gesetzlichen Rente, die als Basis dient, gibt es private und betriebliche Möglichkeiten, die Ihre Altersvorsorge ergänzen sollten.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist eine der zentralen Säulen der Altersvorsorge in Deutschland. Sie bietet Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall eine finanzielle Absicherung.
Abwicklung
Die Rentenhöhe richtet sich nach den im Laufe des Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und der Dauer der Versicherungszeiten.
Die Beitragszahlung erfolgt monatlich automatisch vom Bruttogehalt, die der Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung abführt.
Die Renten werden in der Regel nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze (2024: 67 Jahre) ausgezahlt.
Rentenanträge müssen rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, da die Bearbeitung mehrere Monate dauern kann.
Rahmenbedingungen
Die regelmäßigen Beiträge zur GRV werden sowohl vom Arbeitnehmenden als auch vom Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen.
Um eine Rente aus der GRV zu erhalten, müssen versicherte Personen eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt haben.
Die Höhe der Rente hängt von der Dauer der Beitragszahlung und der Höhe des Einkommens ab.
Es gibt verschiedene Rentenarten, darunter Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.
Wichtig zu wissen
Die GRV bietet nur eine Grundsicherung im Alter, weshalb eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist.
Die Rentenansprüche können durch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen ergänzt werden.
Die demografische Entwicklung stellt die GRV vor Herausforderungen, da die Anzahl der Rentenempfänger im Verhältnis zu den Einzahlern steigt. Dies kann in Zukunft zu Anpassungen bei Rentenhöhe und Renteneintrittsalter führen.
Zielgruppe
Pflichtversicherte sind vor allem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unter bestimmten Bedingungen freiwillig in die GRV einzahlen.
Auch Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Pflegepersonen sind grundsätzlich versichert.
Ausgenommene Personen
- Beamte, Richter und Berufssoldaten sind in der Regel von der GRV ausgenommen, da sie über eigenständige Versorgungssysteme abgesichert sind.
- Bestimmte Selbstständige oder auch geringfügig Beschäftigte sind unter Umständen von der Rentenversicherungspflicht befreit.
Private Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein, um individuell für das Alter vorzusorgen. Sie ist neben der betrieblichen Altersvorsorge besonders wichtig, um die Versorgungslücke zu schließen, die durch die gesetzliche Rente entsteht.
Produkte für die private Altersvorsorge
Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist ein Klassiker der privaten Altersvorsorge, bei dem regelmäßige Beiträge in einen Vertrag eingezahlt werden. Am Ende der Laufzeit erfolgt die Auszahlung als lebenslange Rente, als Einmalbetrag oder als Kombination aus beiden.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist ein staatlich gefördertes Modell, das besonders attraktiv für Familien mit Kindern und Geringverdiener ist. Es gibt Zulagen und Steuervorteile, allerdings sind die Auszahlungsbedingungen streng geregelt.
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist besonders interessant für Selbstständige und Freiberufler, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben. Beiträge sind steuerlich absetzbar, aber die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Rente.
Fondssparpläne
Fondssparpläne bieten hohe Ertragschancen, da sie in Aktien und Fonds investieren. Sie sind flexibel, bergen aber auch ein höheres Risiko.
Immobilien als Altersvorsorge
Investition in Immobilien, um später Mieteinnahmen oder den Verkaufserlös als Altersvorsorge zu nutzen.
Tipps zur Auswahl der passenden privaten Rentenversicherung
Bedarfsanalyse
Überlegen Sie, wie hoch Ihr finanzieller Bedarf zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente im Alter sein wird. Die Stiftung Warentest beziffert das benötigte monatliche Einkommen als Rentner oder Rentnerin auf rund 80 % des vorherigen Nettolohns während der Berufstätigkeit. Schauen Sie auf Ihre individuellen Ausgaben und zu erwartenden Einnahmen, damit Sie eine solide Planung erstellen können. Hilfestellungen finden Sie in unseren Blog-Artikeln Finanzcheck und Kassensturz.
Anlageform
Da rein konventionelle Rentenversicherungen in den vergangenen Jahren aufgrund des niedrigen Zinsniveaus unattraktiv wurden, gewann die fondsgebundene Lösung immer mehr an Attraktivität, um höhere Renditechancen zu erzielen.
Viele Anbieter bieten daher eine Kombination aus beiden Welten an: Fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen Sie sowohl von der Dynamik eines Fondssparplanes als auch von den Sicherheitsmerkmalen einer herkömmlichen Rentenversicherung profitieren.
Welche Form für Sie geeignet ist, sollte grundsätzlich von weiteren Faktoren abhängig gemacht werden, wie unter anderem von der Dauer der Ansparphase und Ihrer Risikobereitschaft.
Flexibilität
Achten Sie auf flexible Modelle, die sich in unterschiedlichen Ausprägungen zeigen:
- Durch eine dynamische Anpassung des Beitrags erhöht sich die Versicherungsleistung und Sie sorgen somit für einen Inflationsausgleich.
- Nicht alle Lebenssituationen sind hervorsehbar. Mit der Option der Zuzahlung können Sie beispielsweise eine Erbschaft in den Vertrag einbringen, um damit die spätere Rente zu erhöhen. Mit der Entnahme-Option können Sie beispielsweise Kapital entnehmen, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken.
- Vereinbaren Sie einen flexiblen Rentenbeginn, der Ihnen beispielsweise die Möglichkeit gibt, die Rentenzahlung vorzuziehen oder bis zum definierten maximalen Rentenbeginnalter aufzuschieben.
Beratung gehört dazu: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsvermittler unterstützen, um die für Sie passende Versicherung zu finden. Dazu gehört auch ein Vergleich der Kosten unterschiedlicher Anbieter, da Gebühren, wie beispielweise Verwaltungskosten und Abschlusskosten, die Rendite erheblich schmälern können.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zusätzlich über den Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Sie ist in Deutschland gesetzlich verankert und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.
Arbeitgeber | Vorteile
Steuerliche Vorteile
Die Arbeitgeberbeiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und eine Gestaltung ohne zusätzliche Kosten für das Unternehmen ist möglich.
Attraktiver Arbeitgeber
Das Arbeitgeberimage gewinnt durch arbeitgeberfinanzierte bAV-Modelle und wird von Beschäftigten als soziale Nebenleistung geschätzt.
Freie Wahl bei Konditionen
Eine bilanzneutrale und für den Arbeitgeber völlig risikofreie Ausgestaltung sowie Sonderkonditionen über Gruppenverträge bei den Versichern sind möglich.
Arbeitnehmende | Steuerliche Aspekte
Beiträge zur bAV sind bis zu einem bestimmten Betrag steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die spätere Rente wird dann zwar besteuert, dies geschieht jedoch in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz im Rentenalter im Vergleich zum Steuersatz während der Berufstätigkeit.
Die späteren Rentenzahlungen unterliegen gegebenenfalls auch der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
Arbeitnehmende | Vorteile
Die bAV bietet eine sichere und planbare Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Der Arbeitgeber fördert die Entgeltumwandlung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen mit einem Arbeitgeberzuschuss gem. Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Durch die Sozialabgabenfreiheit in der Entgeltumwandlung erhöhen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das jeweilige Nettoeinkommen im Vergleich zum Beitrag in einen privat abgeschlossenen Vorsorgevertrag.
Die bAV ist portabel, d. h. bei einem Arbeitgeberwechsel mitnehm- und fortführbar. Die verschiedenen Weiterführungsmöglichkeiten sind gesetzlich flankiert. Natürlich kann beim neuen Arbeitgeber ein weiterer Vertrag zur bAV begonnen werden, um z. B. das Portfolio breiter zu streuen.
Die bAV ist Hartz IV-/Bürgergeldsicher.
Gesetzliche Grundlage
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV, die von den Unternehmen individuell ausgestaltet werden kann.
Denkbar sind folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
- Arbeitgeberfinanziert
- Arbeitnehmerfinanziert durch Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts (maximal 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung) in eine Altersvorsorge investiert wird.
- Mischfinanziert durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Matching-Modell)
Modelle in der bAV
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmenden abschließt. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und überweist die Beiträge direkt an die Versicherungsgesellschaft. Versicherte Person und Leistungsberechtigter ist der Arbeitnehmer.
Wenn im Versicherungsfall nicht ausschließlich eine Kapitalauszahlung, sondern zumindest als Wahlrecht eine Rentenzahlung vorgesehen ist, kommt für Beiträge zu kapitalgedeckten Direktversicherungen die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG und Beitragsfreiheit nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV in Betracht.
Diese ist die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung.
Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist ein rechtlich selbständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Tod ist und das
- das Versicherungsgeschäft im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens betreibt
- Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht; soweit das Erwerbseinkommen teilweise wegfällt, können die allgemeinen Versicherungsbedingungen anteilige Leistungen vorsehen
- Leistungen im Todesfall nur an Hinterbliebene erbringen darf, wobei für Dritte ein Sterbegeld begrenzt auf die Höhe der gewöhnlichen Bestattungskosten vereinbart werden kann
- der versicherten Person einen eigenen Anspruch auf Leistung gegen die Pensionskasse einräumt oder Leistungen als Rückdeckungsversicherung erbringt
Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung erfolgt analog zur Direktversicherung.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die
- im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmenden erbringt
- die Höhe der Leistungen oder die Höhe der für diese Leistungen zu entrichtenden künftigen Beiträge nicht für alle Leistungsfälle garantieren darf
- den Arbeitnehmenden einen eigenen Anspruch auf Leistung gegen den Pensionsfonds einräumt
- verpflichtet ist, die Altersversorgungsleistung als lebenslange Zahlung oder als Einmalkapitalzahlung zu erbringen (die Altersrente kann mit einem teilweisen Kapitalwahlrecht von maximal 30 % verbunden werden)
Der Pensionsfonds ist in Deutschland nicht sehr verbreitet, da der Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge auch bei Kursverlusten garantieren muss. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung erfolgt ebenfalls analog zur Direktversicherung.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist einer der ältesten Durchführungswege der bAV. Es handelt sich dabei um eine mit einem Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige und rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Der Ausschluss des Rechtsanspruchs, der die U-Kasse von den Pensionskassen und vom Pensionsfonds unterscheidet, hat zur Folge, dass die U-Kasse nicht der Aufsicht unterliegt. Er wird vom Bundesarbeitsgericht (BAG) seit langem i.S. eines Widerrufsvorbehalts interpretiert: faktisch sind die Leistungen und Leistungserwartungen gegenüber einer U-Kasse arbeitsrechtlich so verfestigt, als ob unmittelbare Rechtsansprüche eingeräumt worden wären. Allerdings besteht eine erleichterte Abänderungsmöglichkeit im Hinblick auf den versprochenen Versorgungszuwachs für künftige Dienstjahre.
Die U-Kasse erbringt ihre Versorgungsleistungen aufgrund eines Leistungsplans, der im Einzelnen regelt, welche Leistungen im Versorgungsfall vorgesehen sind, welche Leistungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen und wer zum Kreis der begünstigten Arbeitnehmer gehört.
Da das Versicherungsaufsichtsgesetz auf die U-Kasse keine Anwendung findet, besteht für sie Kapitalanlagefreiheit. Die Zuwendungen, die die U-Kasse zur Finanzierung ihrer Leistungen von Seiten der Trägerunternehmen erhalten, können sowohl am Kapitalmarkt als auch bei den Trägerunternehmen angelegt werden. Geschieht Letzteres, muss die Kasse ihre Mittel gegen eine angemessene Verzinsung als Darlehen zur Verfügung stellen. Die erhaltenen Zuwendungen können auch zum Abschluss von Rückdeckungsversicherungen verwendet werden. Dieses – in der Praxis vorherrschende – Modell einer rückgedeckten U-Kasse hat steuerliche Vorteile: die an die Versicherung geleisteten Beitragszahlungen können beim Trägerunternehmen in vollem Umfang ergebniswirksam als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden (Unterschied zwischen kongruent rückgedeckte UK und pauschaldotierter UK). Allerdings muss es sich bei den Zuwendungen des Arbeitgebers an die U-Kasse, um laufende gleichbleibende oder steigende Beträge handeln.
Anders als die versicherungsförmigen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds ist die Möglichkeit der steuerlich begünstigten Einbringung nicht limitiert, sodass auch höhere Versorgungszusagen abgebildet werden können.
Direktzusage
Eine Direktzusage (auch Pensionszusage) ist eine arbeitsrechtlich bestehende Verpflichtung eines Unternehmens, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Todesfallleistung) zu zahlen.
Wie bei der Unterstützungskasse können mit diesem Durchführungsweg auch höhere Zusagen abgebildet werden.
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