Erklärung zur Barrierefreiheit

PRINAS MONTAN GmbH Versicherungsvermittler ist bestrebt, seine Website www.prinas.de und die Webseiten für Partnerunternehmen nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Im Rahmen interner Tests wird regelmäßig erhoben, inwieweit der Webauftritt eine Barrierefreiheit gewährleistet. PRINAS MONTAN arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung seiner Website weiter zu verbessern.

Diese Erklärung wurde am 23. April 2025 erstellt.

Teilbereiche, die zum Beispiel nicht barrierefrei sind

  • Die Syntax kann formelle Fehler beinhalten, die die Zugänglichkeit jedoch nicht einschränken sollten.
  • Videoinhalte können geeigneter Untertitel oder teilweiser Audiodeskriptionen bedürfen, um ihre Informationen alternativ zugänglich bereitzustellen. Falls Sie Unterstützung benötigen, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
  • Videoinhalte aus Social-Media-Kanälen können Untertitel im Video beinhalten, welche teilweise zu kontrastschwach dargestellt werden können. Falls Sie Unterstützung zu einzelnen Inhalten benötigen, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
  • Alternativtexte für Grafiken können die Grafikinhalte nicht immer gleichwertig ersetzen. In einigen Fällen dienen die Grafiken lediglich der Dekoration und tragen nicht immer zu mehr Verständnis bei.
  • Herunterladbare Dokumente können ggf. nicht barrierefrei sein, insbesondere wenn sie von externer Quelle stammen. Wir sind bestrebt, unsere Dokumente schnellstmöglich in barrierefreier Version zur Verfügung zu stellen.
  • Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind ggf. nicht immer technisch als solche gekennzeichnet, was zu unverständlicher Aussprache durch die Audiodeskription führen kann.
  • In der Navigation oder in Textabschnitten können Trennzeichen zur Silbentrennung genutzt werden, welche mangelhaft von Assistenzsystemen verarbeitet werden. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an die Hersteller ihrer Hilfssoftware.

Möglichkeit, Barrieren zu melden

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.prinas.de oder den Webseiten für Partnerunternehmen aufgefallen? Dann können Sie sich gerne per Post, E-Mail oder telefonisch bei uns melden:

PRINAS MONTAN GmbH Versicherungsvermittler
– Marketing –
Theodor-Heuss-Allee 74
60486 Frankfurt am Main
Telefon: +49 201 89072 921
E-Mail: marketing@prinas.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und Eigentümern, Besitzern und Betreibern von beweglichen oder unbeweglichen Anlagen und Einrichtungen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de