
Risikolebensversicherung
Sichern Sie Ihre Familie für alle Fälle ab, damit sie bei Wegfall des Haupteinkommens nicht in finanzielle Not gerät.
Frühzeitiger Tod entzieht dem Partner und den Kindern das wirtschaftliche Fundament. Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem Versicherten etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Wofür und für wen ist eine Risikolebensversicherung unentbehrlich?
– Versorgung für Ihre Angehörigen im Todesfall
– Vorsorge für Sie als Kreditnehmer und Bauherr
– Absicherung der wirtschaftlichen Folgen Ihres Ausfalls als Existenzgründer, Unternehmer, Teilhaber oder Schlüsselkraft/Keyman
Besteuerung: Versicherungsleistungen (Kapitalzahlung) im Todesfall sind nach wie vor einkommensteuerfrei.
Nur wenige sind sich bewusst, dass Leistungen aus Lebensversicherungen im Todesfall der Erbschaftsteuer unterliegen. Gerade für nicht eheliche Partner kann hier die Steuerbelastung erheblich sein. Das gilt gleichermaßen auch für Eheleute, die ihre Freibeträge bereits ausgeschöpft haben. Dabei kann die Erbschaftsteuer ganz einfach vermieden werden. Nämlich wenn der Begünstigte selbst den Versicherungsvertrag abschließt. Versichert also der Partner das Leben des anderen und zahlt selbst die Versicherungsbeiträge, wird im Todesfall des Partners keine Erbschaftsteuer erhoben.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit – das verdrängte Risiko. Über 25% der Arbeitnehmer werden berufsunfähig. Sichern Sie Ihre Arbeitskraft ab.
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