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Der Tod ist für die Hinterbliebenen eine Zeit der Trauer und der emotionalen Belastung. Inmitten des Schmerzes müssen jedoch auch zahlreiche rechtliche, finanzielle und praktische Angelegenheiten geregelt werden. Die richtige Planung und Vorbereitung können dazu beitragen, den Übergang für Ihre Liebsten zu erleichtern.

Diese Themenseite soll Ihnen hilfreiche Einblicke und Orientierung bieten, um die notwendigen Schritte in den folgenden Bereichen zu unternehmen:

  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und andere
  • Lebensversicherungen und andere Versicherungen
  • Rund um die Bestattung
  • Digitales Erbe
  • Familienangelegenheiten

Die Themen rund um Tod & Hinterbliebene sind sehr komplex und können auf einer Themenseite nicht vollumfänglich dargestellt werden. Es ist ratsam, rechtliche und finanzielle Expertenberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und andere

Jeder medizinische Eingriff bedarf Ihrer Zustimmung als Patient beziehungsweise Patientin. Auch wenn Sie sich aufgrund einer gesundheitlichen Notsituation nicht mehr mitteilen können, hat Ihr Wille Bedeutung. Mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wie ärztliches Personal, Angehörige sowie Vertrauenspersonen entscheiden sollen.

Bestattungsverfügung

Sie können zu Lebzeiten die eigene Beerdigung planen, um Ihre persönlichen Bestattungswünsche gewahrt zu wissen und um Angehörige mit organisatorischen Fragen und Aufgaben rund um die Bestattung zu entlasten.

Die Bestattungsverfügung können Sie frei verfassen oder auf Vordrucke zurückgreifen und abschließend eigenhändig mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben.

Sie können das Dokument notariell beglaubigen zu lassen, um keine Zweifel an der Echtheit der Verfügung aufkommen zu lassen.

In der Bestattungsverfügung legen Sie Art und Ort der Bestattung, Gestaltung der Abschiedsfeier und andere Dinge fest.

Betreuungsverfügung

Ergänzend zur Vorsorgevollmacht kann es sinnvoll sein, eine Betreuungsverfügung zu verfassen. In dieser legen Sie fest, wen Sie am liebsten als Betreuer oder Betreuerin eingesetzt haben möchten, wenn eine solche Person aufgrund der Gesetzeslage trotz Vorsorgevollmacht eingesetzt werden muss.

Prüfen Sie regelmäßig, dass die bevollmächtigte Person weiß, wo die aktuelle Version Ihrer Betreuungsverfügung zu finden ist und dass die Person im Bedarfsfall darauf Zugriff hat.

Bundesnotarkammer

Sie haben die Möglichkeit, bei der Bundesnotarkammer Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kostenpflichtig registrieren zu lassen.

Das Betreuungsgericht kann so schnell herausfinden, ob und wem Sie eine Vollmacht erteilt und ob Sie eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung erstellt haben.

Die Dokumente selbst werden nicht in dem Register hinterlegt, so dass Sie dafür Sorge tragen müssen, dass diese im Ernstfall gefunden werden.

Kontrollvollmacht

Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht können Sie auch eine Kontrollvollmacht ausstellen. Darin setzen Sie eine kontrollbevollmächtigte Person ein, die die Tätigkeit der bevollmächtigten Person gemäß den vorher von Ihnen festgelegten Grundsätze überwacht.

In der Regel sind kontrollbevollmächtigte Personen Rechtsanwälte.

Palliativampel

Einige Kranken- und Pflegeeinrichtungen arbeiten mit einer sogenannten Palliativampel. Das ist ein patientenbezogenes Hinweisblatt zur schnellen Orientierung für ärztliches und Pflegepersonal, das im Patientenzimmer beispielsweise ans Bett geheftet oder auf die Innenseite einer Schranktüre geklebt wird.

Die Ampel hat einen eindeutigen Symbolcharakter, die im Notfall dem Ersthelfer helfen, auch bei unbekannten Patienten auf einen Blick die notwendigen beziehungsweise erwünschten Erstmaßnahmen zu erfassen:

  • rot für „bitte Innehalten, primäres Ziel ist die reine Linderung“
  • gelb für „erst Handeln, dann schnell orientieren“, was gewünscht ist
  • grün für „Freie Fahrt“ oder „Volles Programm“

Grün heißt zwar „Freie Fahrt“, doch sind die Begleitumstände sorgfältig zu prüfen.

Mit der Palliativampel kann im Notfall eine belastende Suche in den Akten vermieden sowie Übertherapie, Fehltherapie und (Be)Handlungen gegen den in der Patientenverfügung dokumentierten Willen verhindert werden.

Eine Palliativampel kann bei sorgfältiger Ausfüllung der Pflegeeinrichtung eine gute Übersicht geben, ob die üblichen und sinnvollen Vorsorgedokumente vorhanden sind und besonders auch, ob sie (wieder) einmal überdacht, ergänzt, erneuert werden sollten.

Patientenverfügung | Definition

Die Patientenverfügung ist eine freiwillige schriftliche Erklärung einer oder eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass sie oder er nicht mehr einwilligungsfähig ist.

Die Patientenverfügung legt Ihren persönlichen Willen in Hinblick auf medizinische Behandlungen im Notfall fest. Darunter fallen beispielsweise

  • ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen
  • welche medizinischen Behandlungen von Ihnen in bestimmten Situationen erwünscht und welche unerwünscht sind
  • ob Sie künstlich ernährt werden möchten
  • ob Sie künstlich beatmet werden möchten
  • ob Sie einen Organspendeausweis haben oder zu einer Organspende bereit sind

Akuter Notfall
In einem akuten Notfall kann der Rettungsdienst nicht warten, bis eine Kontaktperson erreicht ist oder eine Patientenverfügung vorliegt. Ein Notarzt wird beispielsweise Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen, da er davon ausgeht, dass Sie gerettet werden möchten.

Ohne Patientenverfügung
Ohne Patientenverfügung oder zu unkonkrete Festlegungen in der Patientenverfügung führen dazu, dass die gesetzlichen oder von Ihnen bestimmten Vertreter gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung bestimmen.

Hinweis
Prüfen Sie regelmäßig, dass die bevollmächtigte Person weiß, wo die aktuelle Version Ihrer Patientenverfügung zu finden ist und die Person im Bedarfsfall darauf Zugriff hat.

Patientenverfügung | Erstellung

Ihre Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen. Dabei können Sie auf vorgefertigte Formulare zurückgreifen oder den Text beispielsweise am Computer tippen, ausdrucken und dann eigenhändig mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben. Damit sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt.

In Ihrer Patientenverfügung sollten Sie klare Anweisungen bezüglich medizinischer Behandlungen festlegen, einschließlich lebenserhaltender Maßnahmen, Schmerzmanagement oder auch künstlicher Ernährung.

Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich.

Empfehlenswert ist eine regelmäßige Aktualisierung. Am besten lesen Sie einmal im Jahr Ihre Patientenverfügung durch und nehmen bei Bedarf Änderungen vor.

Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos widerrufen. Der Widerruf ist mündlich aber auch durch eindeutige Gesten möglich.

Prüfen Sie regelmäßig, dass die bevollmächtigte Person weiß, wo die aktuelle Version Ihrer Patientenverfügung zu finden ist und dass die Person im Bedarfsfall darauf Zugriff hat.

Vorsorgevollmacht | Definition

Die Vorsorgevollmacht ist eine freiwillige schriftliche Erklärung einer oder eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass sie oder er nicht mehr einwilligungsfähig ist.

In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer stellvertretend für Sie Ansprechpartner ist und Ihren Willen gegenüber Ärzten und dem medizinischen Personal vertreten soll.

Eine Vorsorgevollmacht ist beispielsweise auch deshalb wichtig, weil die Patientenverfügung nie alle medizinischen Situationen berücksichtigen kann. In solchen Situationen ist es wichtig, dass eine Person, der Sie vertrauen und die Ihre (mutmaßlichen) Wünsche kennt, für Sie entscheidet.

Neben Gesundheitsangelegenheiten können Sie in der Vorsorgevollmacht auch Aufenthalts-, Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten regeln und bestimmen, welche Rechte die von Ihnen bevollmächtigte Person bekommt. Die Vorsorgevollmacht ist somit quasi eine Generalvollmacht, bei der Sie den Bevollmächtigten jedoch anweisen, erst für Sie zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Prüfen Sie regelmäßig, dass die bevollmächtigte Person weiß, wo die aktuelle Version Ihrer Vorsorgevollmacht zu finden ist und dass die Person im Bedarfsfall darauf Zugriff hat.

Vorsorgevollmacht | Erstellung

Ihre Vorsorgevollmacht muss schriftlich vorliegen. Dabei können Sie auf vorgefertigte Formulare zurückgreifen, damit keine relevanten Themen vergessen werden. Schauen Sie sich verschiedene Vordrucke an. Diese sind unterschiedlich aufgebaut und haben manchmal viele Ankreuzmöglichkeiten, während andere eher Freitextformulierungen erfordern.

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, was die Genauigkeit von Angaben oder das Wiedergeben von individuellen Gegebenheiten angeht. Wählen Sie die Version, bei der Sie die für sich schlüssigen Angaben am besten machen können. Das ausgefüllte Formular oder Ihren selbst verfassten Text müssen Sie eigenhändig mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben.

Die Vorsorgevollmacht kann mehrere bevollmächtigte Personen umfassen. Wenn dies der Fall ist, ist es empfehlenswert, eine Rangfolge der Bevollmächtigten anzugeben und die bestimmte Zuständigkeitsbereiche möglichst präzise festzulegen. Wichtig ist ebenfalls, dass Sie immer eine zweite Person bevollmächtigen, die im Verhinderungsfall der erstgenannten Entscheidungen für Sie treffen darf. Die bevollmächtigten Personen müssen Ihre Werte und Wünsche gut kennen und in der Belastungssituation erreichbar sowie entscheidungsfähig sein.

Wichtig ist, dass Sie angeben, ob die Vollmacht mit Ihrem Tod erlischt oder auch darüber hinaus besteht.

Banken und Sparkassen benötigen in der Regel eine notarielle Vorsorgevollmacht. Das heißt, Sie sollten zusätzlich zu einer selbst erstellten Vorsorgevollmacht, die vom jeweiligen Geldinstitut vorgeschriebene Konto- und/oder Depotvollmacht erteilen. Mit dieser kann der bevollmächtigte Personenkreis beispielsweise Rechnungen für Sie per Überweisung von Ihrem Konto bezahlen. Auch für Grundbucheintragungen muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt oder von einem Notar beurkundet worden sein.

Wertevorstellungen dokumentieren

In der Patientenverfügung wird formal und ohne Emotionen beschrieben, was der Gesetzgeber und die Gerichte fordern, damit eine solche Verfügung rechtsgültig ist.

In vielen Fällen ist es aber so, dass die Lebenssituationen mit der Verfügung nicht genau abgebildet werden kann. Denn die wenigsten Menschen können ja im Voraus wissen, was genau an Krankheits- und Pflegesituationen auf sie zukommen wird.

Bei einer gerichtlichen Betreuung ist es meist so, dass die betreuende Person Sie und Ihre Wünsche zu gesunden Zeiten nicht kennengelernt hat. Hier hilft es dann den Bevollmächtigten, Betreuern und Behandlern viel, wenn Sie einiges dazu niedergeschrieben haben.

Das sind in der Regel Dinge, die mit Medizin nichts zu tun haben. Beschreiben Sie, ob Sie tierlieb sind, gerne Menschen um sich herum oder lieber Ihre Ruhe haben wollen. Sie können Ihren Gedanken hier freien Lauf lassen. Dabei sind Sätze wie „Ich bin ein eher ängstlicher Mensch, ich mag keinen Stress, keine Gefahr, keine Schmerzen. Lieber bekomme ich durch die Medikamente gar nichts mit, als dass ich vielleicht leide.“ oder „Du stirbst nur einmal. Ich möchte so wenig sedierende Medikamente wie möglich.“ denkbar.

Wichtige Hinweise

  • Aktualisierung: Alle Vollmachten und Verfügungen sollten Sie regelmäßig überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Änderungen in Ihren medizinischen Wünschen oder in Ihrer persönlichen Situation können dafür der Grund sein.
  • Rechtliche Gültigkeit sicherstellen: Überprüfen Sie die rechtlichen Anforderungen für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Ihrem Bundesland, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente gültig und rechtlich durchsetzbar sind.
  • Beratung durch medizinisches Fachpersonal: Es kann hilfreich sein, sich von medizinischem Fachpersonal beraten zu lassen, um ein besseres Verständnis für die verschiedenen Behandlungsoptionen und ihre Auswirkungen zu erhalten. Auf dieser Grundlage können Sie fundierte Entscheidungen treffen und Ihre Patientenverfügung entsprechend gestalten.
  • Kommunikation mit Angehörigen: Sprechen Sie offen mit Ihren Angehörigen über Ihre Entscheidungen bezüglich medizinischer Behandlungen und stellen Sie sicher, dass sie über die Existenz Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informiert sind. Dies kann dazu beitragen, Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden.

Lebensversicherung und andere Versicherungen

Eine Liste und / oder Mappe, in der alle Versicherungspolicen, bei denen Sie Versicherungsnehmer sind, enthalten sind, ist immer hilfreich und unterstützt Ihre Angehörigen beispielsweise dabei, begünstigte Personen schnell festzustellen und erforderliche Unterlagen für notwendige Änderungen allen relevanten Versicherern vorzulegen.

Lebensversicherung

Prüfen Sie Ihre bestehenden Lebensversicherungspolicen, um sicherzustellen, dass die begünstigte/n Person/en korrekt benannt sind. Und auch, dass diese Personen wirklich bedacht werden sollen. Gegebenenfalls müssen Sie Änderungen nehmen, um sicherzustellen, dass die Versicherungssumme gemäß Ihren aktuellen Wünschen verteilt wird.

Die bezugsberechtigte Person erhält beim Tod der versicherten Person einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer. Die Versicherungssumme fällt dann nicht in den Nachlass. Im Verhältnis zu den Erben liegt aber regelmäßig eine Schenkung vor. Diese Schenkung löst Pflichtteilsergänzungsansprüche aus. Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, lesen Sie unsere Themenseite Schenken & Vererben.

Es ist denkbar, dass die erbende/n Person/en über eine Widerrufserklärung verhindern, dass die Lebensversicherung an die berechtiget Person angezahlt wird. Es kann also hilfreich sein, wenn Sie im Vorfeld Ihre Angehörigen über eine begünstigte Person (außerhalb des Erbenkreises) informieren. Auch die begünstigte/n Person/en sollten Sie über ihre Rolle vorab informieren.

Ist in der Lebensversicherungspolice kein Bezugsrecht an Außenstehende erteilt, geht die Auszahlung der Versicherung in den Nachlass des Versicherten über und wird anschließend an die gesetzlichen oder testamentarisch festgelegten Erben ausgezahlt.

Damit die Lebensversicherung ausgezahlt werden kann, werden in der Regel der Versicherungsschein im Original und die Sterbeurkunde benötigt.

Private Rentenversicherung

In den meisten Policen zu privaten Rentenversicherungen ist ein Todesfallschutz enthalten. Auch hier gibt es begünstigte/n Person/en mit den Auswirkungen auf Ihren Nachlass analog zur Lebensversicherung.

Sachversicherungen

Unter Sachversicherungen fallen beispielsweise Hausrat, Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Rechtsschutz.

Verstirbt der Versicherungsnehmer, müssen die Policen auf einen neuen Versicherungsnehmer umgeschrieben werden. Dabei kann unter Umständen eine Änderung des Tarifs, beispielsweise auf Single, sinnvoll sein.

Wohngebäudeversicherung

Durch eine Änderung des oder der Eigentümer im Grundbuch, besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung von einem Monat für neue Eigentümer

Es ist möglich, die Versicherung so weiterlaufen zu lassen wie bisher oder eine andere Police abzuschließen.

Achtung
Im Erbfall mit Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.

Sterbegeldversicherung

Bei einer Sterbegeldversicherung geht es darum, dass ein Geldguthaben im Fall der Fälle schnell zur Verfügung steht. Denn in der Regel sperrt die Bank das Konto der verstorbenen Person kurze Zeit nach Eintreten des Trauerfalls. Damit die Angehörigen für die Bestattung nicht in Vorkasse treten müssen und darüber unter Umständen ein Familienstreit entsteht, ist eine Sterbegeldversicherung eine Lösung.

Unser Tipp
Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolicen regelmäßig und aktualisieren Sie diese bei Bedarf. Lebensveränderungen wie Umzug, Scheidung, Geburt von Enkelkindern oder Änderungen der finanziellen Situation können eine Anpassung Ihrer Versicherungsbedürfnisse erfordern.

Tod & Hinterbliebene: Rund um die Bestattung

Indem Sie Ihre Bestattungswünsche im Voraus festlegen und entsprechend niederschreiben, können Sie sicherstellen, dass Ihre Bestattung entsprechend Ihren Vorstellungen organisiert wird. Ihre Hinterbliebenen können Sie so von Organisationsaufgaben entlasten. In der sogenannten Bestattungsverfügung werden Ihre Vorstellungen, die Sie frei verfassen oder über einen Vordruck zum Ausdruck bringen können, festgehalten.

Abschiedsfeier

Weltliche Abschiedsfeier
Eine weltliche oder säkulare Trauerfeier bezeichnet das Gedenkzeremoniell für einen Verstorbenen, bei dessen Bestattung auf die Gestaltungsmerkmale eines Trauergottesdienstes und einer kirchlichen Bestattung verzichtet wird.

Religiöse Abschiedsfeier
Die Bestattung wird entsprechend religiöser Bräuche gestaltet, die in der Regel den Modalitäten der Glaubensgemeinschaft, der die verstorbene Person gefolgt ist, entsprechen.

Lebensfeier
Die Art und Weise von Lebensfeiern ist ganz individuell wählbar, es gibt hier in der Regel keinen festgelegten Zeremonierahmen. Sie kann auch Wochen oder Monate nach dem Trauerfall veranstaltet werden.

Keine Abschiedsfeier
Es ist auch möglich, gar keine Trauerfeier auszurichten.

Abschiedsmusik

  • Titelauswahl mit Interpret, Titel und gegebenfalls eine bestimmt Stückvariante
  • Live oder vom Band, hier grenzen unter Umständen die Gegebenheiten des Ortes der Trauerfeier die Möglichkeiten ein
  • Keine Abschiedsmusik, auch dieser Wunsch muss im Vorfeld klar kommuniziert werden

Abschiedsrede

  • Rede durch namentlich zu benenne Person/en, wie Geistliche, Freundinnen, Freunde oder Familienangehörige
  • Keine Abschiedsrede, auch dieser Wunsch muss im Vorfeld klar kommuniziert werden

Bestattungsart

Erde/Sarg
Die Beisetzung erfolgt in der Erde. Nach der Ruhefrist können noch Reste erhalten sein, die in aller Regel im Grab verbleiben und bei einer Neubelegung tiefer gebettet werden.

Feuer/Urne
Der Sarg wird bei hohen Temperaturen verbrannt. Asche und unverbrennbare Teile wie beispielsweise Gelenkprothesen und Goldkronen bleiben zurück und ein Teil entweicht durch den Rauch in die Außenluft.

Reerdigung
Der Körper wird in einen Kokon aus pflanzlichem Material gebettet und verwandelt sich binnen einiger Wochen zu Erde.

Bestattungsort

  • Friedhof
  • Meer
  • Wald
  • Andere Art der Beisetzung der Asche, wie zum Beispiel Diamantbestattung

Finanzierung der Bestattung

Berücksichtigen Sie die finanziellen Aspekte der Bestattung, einschließlich der Kosten für Sarg oder Urne, Friedhofsgebühren, Grabstein oder Gedenkstätte, Trauerfeierlichkeiten, Blumenarrangements und eventuelle Zusatzleistungen wie Trauerredner oder musikalische Darbietungen.

Eine Musterrechnung für eine Erdbestattung kann wie folgt aussehen:
€ 2.000 Bestatter
€ 1.500 Beisetzung
€ 1.500 Blumen, Anzeigen, Musik
€ 1.300 Grabstelle
In Summe sind also € 6.300 durchschnittliche Kosten für eine Erdbestattung zu erwarten.

Gängige Bestattungsarten haben diese Kosten
€ 2.500 FriedWald
€ 1.600 anonyme Erdbestattung
€ 1.600 unbegleitete Seebestattung

Sterbegeldversicherung
Über eine Sterbegeldversicherung stellen Sie frühzeitig sicher, dass schnell ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, um die gewünschte Bestattung zu finanzieren.

Tipp: Wird das Bestattungsinstitut frühzeitig festgelegt, so kann in der Police zur Sterbegeldversicherung dieser Bestatter als Begünstigter eingetragen werden.

Besprechen Sie Ihre finanzielle Vorsorge mit Ihren engsten Angehörigen, um Missverständnissen und Ängsten vorzubeugen.

Grabart

  • Wahlgrab
  • Reihengrab
  • Grüne Wiese
  • Urnenwand
  • Baumgrab

Kontakt zum Bestatter

Bei einem erwarteten Versterben ist es gut und nicht pietätlos, hier bereits vor dem Tod Kontakt aufzunehmen und das Notwendige zu regeln. Denn der Bestatter kann viele Formalitäten abnehmen. Dazu benötigt das Institut folgende Dokumente:

  • Leichenschauschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil
  • Krankenkassenkarte
  • Rentennummer
  • Dokumente zur Betriebsrente
  • Sterbegeldversicherung
  • Lebensversicherung
  • Vorhandene Verfügungen, wie beispielsweise Testament, Bestattungsverfügung

Teilnehmerkreis

  • Engster Familienkreis, wie Eltern, Partnerin/Partner, Kinder, Geschwister, Cousine/Cousin, Tanten/Onkel
  • Erweiterter Familien- und Freundeskreis, alle, die sich näher verbunden fühlen
  • Öffentlicher Rahmen, bei dem alle, die möchten, teilnehmen können

Weitere Accessoires und Wünsche

Wenn Sie genaue Vorstellungen haben, wie die Ausgestaltung sein soll, dann schreiben Sie das so detailliert wie möglich nieder. Bestenfalls sprechen die diese Aufzeichnungen mit Ihren Angehörigen durch, um deren Fragen zu klären. Weitere Themen können sein:

  • Trauerkarten
  • Traueranzeigen
  • Aufbahrung
  • Blumenschmuck
  • Essen nach der Beisetzung
  • Grabmal
  • Grabpflege

Tod & Hinterbliebene: Digitales Erbe

Das Internet ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Damit einher geht, dass jeder und jede eine Vielzahl von Vertragsbeziehungen zu Anbietern von Online-Diensten, wie beispielweise E-Mail, Kontoführung, Soziale Medien, Video- und Audio-Streaming, Telefon oder auch Car-Sharing unterhält. In einem digitalen Nachlass können Sie Vorkehrungen treffen, wie mit diesen Angelegenheiten umgegangen werden soll.

Inventarisierung digitaler Assets

Erstellen eine Liste aller Ihrer digitalen Nutzungen. Für die Vollständigkeit können Sie Abbuchungen auf Ihrem Konto und Ihrer Kreditkarte zur Hilfe nehmen, sowie alle Apps, die Sie auf Ihrem Smartphone benutzen. Jedes weitere Gadget mit digitaler Nutzung, wie zum Beispiel Smartwatch, Tablet, Laptop, Vitaltracker, Schrittzähler, Fahrradcomputer, hat mit großer Sicherheit weitere Dienste, die auf die Liste gehören:

  • E-Mail-Konten
  • Online-Banking-Konten
  • Online-Broker-Konten
  • Online-Shopping
  • soziale Netzwerke, wie Facebook, Instagram, X, LinkedIn, Youtube
  • Messenger, wie Threema, Whatsapp, Signal
  • Cloud-Speicher für Fotos, Videos, Musik
  • Domainnamen
  • Abonnements für Videos, Audio, Presse
  • Mobilitäts-Dienste wie Car-Sharing, ÖPNV-Abo, Bahncard-Abo, Mitfahrzentralen

Prüfung der Nutzungsbedingungen

Überprüfen Sie die Nutzungsbedingungen aller Dienste auf Ihrer Liste. Einige Plattformen bieten spezielle Optionen für die Verwaltung des digitalen Nachlasses an, während andere möglicherweise restriktivere Richtlinien haben.

Verwaltung von Kenn- und Passwörtern

Ergänzen Sie die Auflistung für Ihre verschiedenen Konten, Accounts, Abos und Verträge um Kennwörter und Passwörter.

Zusätzlich sollten Sie für jeden Dienst und bei jedem Vertrag einzeln verfügen, was nach Ihrem Tod damit passieren soll.

Diese Übersicht sollten Sie stets aktuell halten und an einem sicheren Ort ablegen, beispielsweise auf einem verschlüsselten USB-Stick oder in einem Bankschließfach.

Auch die Hardware, wie Smartwatch, Tablet, Laptop oder Vitaltracker benötigen zum kompletten Ausschalten in der Regel ein Passwort. Diese sollten Ihre Liste ergänzen.

Bei der Erstellung und dem regelmäßigen aktuell Halten Ihrer Dateien und Accounts, sollten Sie schon länger nicht mehr benötigte Zugänge konsequent löschen oder auflösen.

Der Kreis an Personen, die sich im Falle Ihres Todes um Ihr digitales Erbe kümmern, sollte so klein wie möglich sein. Diese Person/en sollte/n wissen, wo die Liste zu Ihrem digitalen Nachlass zu finden ist und durch eine Vollmacht „über den Tod hinaus“ legitimiert sein.

Wenn Sie verschiedene Vertrauenspersonen einsetzen, muss eindeutig geregelt sein, wer welche Befugnisse haben soll. Die Vertrauensperson/en und auch Ihre Angehörigen sollten über Ihre Verfügung informiert werden.

Tod & Hinterbliebene: Familienangelegenheiten

Gerade in Phasen, wo das Lebensende eines Angehörigen zu erwarten ist, vertiefen sich Gespräche über gemeinsam Erlebtes. Da bei kommen neben zahlreichen schönen Momenten in vielen Fällen auch krisen- und konfliktbehaftete Themen zu Sprache. Hier gilt es, die Kommunikation offen und respektvoll gestalten und alle relevanten Familienmitglieder mit einzubeziehen. Streitigkeiten können so vermieden oder beigelegt werden.

Familientreffen organisieren

Planen Sie gegebenenfalls Familientreffen oder Gespräche in Kleingruppen, um wichtige Angelegenheiten zu besprechen und Fragen oder Bedenken zu klären.

Dies bietet die Möglichkeit, Missverständnisse auszuräumen und sicherzustellen, dass alle Familienmitglieder über Ihre Pläne informiert sind.

Einbeziehung von Familienmitgliedern und anderen

Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie im Vorfeld Ihre Familie und Vertrauten über Ihre Verfügungen in Kenntnis setzen.

Stellen Sie aber sicher, dass alle Personen, die Aufgaben übertragen bekommen, in den Planungsprozess einbezogen werden.

Nehmen Sie sich Zeit, um Fragen oder Bedenken dieser Personen zu hören und zu klären. Dies hilft sicherzustellen, dass niemand überrascht wird und Ihre Verfügungen in Ihrem Sinne umgesetzt werden.

Offene Kommunikation fördern

Ermutigen Sie zu einer offenen und ehrlichen Kommunikation innerhalb Ihrer Familie über Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihres Nachlasses und der Bestattung. Klären Sie, warum Sie bestimmte Entscheidungen treffen und was Ihnen dabei wichtig ist.

Respektieren Sie unterschiedliche Meinungen

Akzeptieren Sie, dass Familienmitglieder unterschiedliche Meinungen und Perspektiven in Hinblick auf Ihre Verfügungen haben können.

Gleichwohl sollten aber auch Ihre Angehörigen Ihren Blickwinkel respektieren.

Versuchen Sie, Kompromisse zu finden, um die Bedürfnisse und Wünsche aller Beteiligten zu berücksichtigen. So kann späteren Streitigkeiten entgegengewirkt werden.

Tod & Hinterbliebene: Wichtiger Hinweis

Die frühzeitige Planung und Vorbereitung kann Ihren Lieben in der schwierigen Zeit eine Orientierung geben und dabei unterstützen, dass Dinge in Ihrem Sinne geregelt werden.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Themenseite lediglich als Orientierungshilfe dient und keine individuelle Beratung durch Fachexperten ersetzen kann.

Jeder Fall ist einzigartig, und die Beratung durch Anwälte, Finanzberater, medizinisches Fachpersonal und andere Experten ist unerlässlich, um eine abgesicherte und rechtlich fundierte Planung zu erstellen.

Versicherungen

Manche Versicherungen enthalten in den Konditionen Regelungen für den Todesfall und Hinterbliebenenschutz. Einige davon stellen wir Ihnen im Folgenden vor:

Pflegezusatzversicherung

Über 80% aller Lebenspartnerschaften sind früher oder später von einer Pflegebedürftigkeit betroffen. Pflegevorsorge ist also ein entscheidender Teil der Altersvorsorge!

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit werden nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Angehörigen vor große Herausforderungen gestellt – sowohl in organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht. Eine Pflegezusatzversicherung kann hier Abhilfe leisten.

Denn die Pflegepflichtversicherung ist lediglich ein Basisschutz, so dass in vielen Fällen ein erheblicher Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche bezahlt werden muss. So liegt der durchschnittliche Eigenanteil, den Pflegebedürftige für einen stationären Platz aufbringen müssen im Bundesdurchschnitt bei 2.179 € pro Monat (Quelle: Statista 12/2022).

Diese enorme Versorgungslücke können Sie mit einer Pflegezusatzversicherung schließen. Dafür stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung:

  • Pflegekostenversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegetagegeldversicherung

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Risikolebensversicherung

Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Liebsten im Falle Ihres Todes ab. Tritt der Todesfall innerhalb der festgelegten Laufzeit ein, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen, die Sie in Ihrem Vertrag begünstigen, ausgezahlt. Mit Hilfe der Todesfallleistung können somit entweder Verpflichtungen aus einem Darlehen getilgt werden oder Sie verschaffen Ihren Hinterbliebenen eine finanzielle Brücke für das wegfallende Einkommen.

Die monatlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung lassen sich nicht pauschal bestimmen, da diese von persönlichen Faktoren, wie z.B. Vertragssumme, Alter bei Vertragsabschluss, Freizeitaktivitäten (Risikoeinschätzung) oder auch körperliche Merkmale, abhängig sind.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Situation maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Sterbegeldversicherung

Der Tod bereitet Kummer und Sorgen. Das lässt sich nicht vermeiden. Was sich aber durchaus vermeiden lässt, ist dass die Hinterbliebenen für die Finanzierung einer würdevollen Bestattung aufkommen müssen. Denn Banken sind schnell dabei, die Konten einer verstorbenen Person zu sperren. Dann fehlt es in vielen Fällen an Geld, um die Rechnungen für die Abschiedsfeierlichkeiten zu bezahlen.

Mit einer Sterbegeldversicherung bauen Sie mit monatlich kleinen Beträgen ein Geldpolster auf, das im Leistungsfall direkt zur Verfügung steht und mit dem dann die Kosten für die Bestattung gedeckt werden können.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine passende Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Wohngebäudeversicherung

Da Schäden an Gebäuden schnell richtig teuer werden können, ist eine Wohngebäudeversicherung dringend zu empfehlen. Diese kann die Deckung von Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, Leitungswasser oder Frost sowie deren Folgeschäden umfassen. Der Zusatzbaustein für Elementarschäden sollte die Police ergänzen.

Erfolgt eine Änderung des oder der Eigentümer im Grundbuch, so besteht ein Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung von einem Monat für neue Eigentümer.

Es ist möglich, die Versicherung weiter wie bisher laufen zu lassen oder eine andere Police abzuschließen.

Sonderfall
Im Erbfall mit Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um die Fragen bezüglich Ihrer Wohngebäudeversicherung zu klären. Ihren Beratungstermin können Sie gleich hier buchen!

Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.

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Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zum Thema Tod & Hinterbliebene. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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