Baufinanzierungs-Schutzbrief

Der individuelle Schutzschild

So funktioniert der Baufinanzierungs-Schutzbrief

Beim Kauf einer Immobilie sind die Darlehenssummen meist hoch und Sie müssen über viele Jahre eine Rückzahlung einplanen.
Doch was ist, wenn sich das Leben nicht an den Plan hält?

Dies ist beispielsweise denkbar bei Einkommenseinbußen infolge längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder auch Tod der Versorgers.

Hier bietet der Baufinanzierungs-Schutzbrief schnelle, zeitlich begrenzte, finanzielle Unterstützung, um die laufenden Raten zunächst fortzuführen und einen Notverkauf der Immobilie zu verhindern.

Die wichtigsten Vorteile

Keine Sorge

Schnelle finanzielle Unterstützung, um einen Notverkauf zu vermeiden.

Keine Einschränkung

Neben Immobilienerwerb auch bei Grundstückserwerb, Renovierung und Anschlussfinanzierung möglich.

Keine Abhängigkeit

Unabhängig vom Finanzinstitut sowie bei Eigen- oder Fremdnutzung der Immobilie möglich.

Keine Gesundheitsprüfung

Garantierte Annahme, voller Versicherungsschutz nach 6 Monaten, Sofortschutz bei Unfall.

Attraktive Ergänzungsmöglichkeiten

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief kann je nach Bedarf und Wunsch sinnvoll ergänzt werden – egal ob mit einer Risikolebensversicherung oder beispielsweise auch einer Berufsunfähigkeitsabsicherung. Unser breites Produktspektrum bietet passgenaue Lösungen. Für jeden Bedarf das Richtige.

Für wen ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief geeignet?

Geeignet…

  • für jeden, der eine Baufinanzierung abschließt und diese mit einem unkomplizierten Basisschutz ergänzen möchte.
  • für die Absicherung von Finanzierungsraten bei Arbeitsunfähigkeit und Tod und falls diese Absicherung für einen gewissen Zeitraum genügt.

Ungeeignet…

  • falls keine Baufinanzierung abgeschlossen wurde oder diese älter als 6 Monate ist.
  • falls der Schutz eine vollständige Restratenzahlung bieten soll.
  • falls keine Wartezeit gewünscht ist.

Fallbeispiel

Kauf einer Immobilie durch einen Erwerber im Alter von 30 Jahren. Die monatliche Darlehensrate beträgt 800 €  für eine Laufzeit von Darlehen und Baufinanzierungs-Schutzbrief von 20 Jahren. Das entspricht einem Darlehen in Höhe von rund 200.000 €.

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief soll eine vorläufige Weiterzahlung der Raten sicherstellen bei:

Arbeitsunfähigkeit mit einer Monatsleistung von
800 €
Tod mit einer einmaligen Zahlung von
48.000 €
Der Monatsbeitrag für den Baufinanzierungs-Schutzbrief beträgt
21,47 €

FAQs

Für wen ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief geeignet?

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief (Baufi-Schutzbrief) ist für alle geeignet, die eine Baufinanzierung für den Neuerwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks, eine Anschlussfinanzierung bei gleichzeitigem Bankwechsel oder ein Modernisierungsdarlehen (innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Baufinanzierungsdarlehensvertrags) neu aufgenommen bzw. beantragt haben und die Darlehensrate für eine gewisse Zeit im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Tod absichern möchten. Eine Absicherung ist dabei unabhängig vom Finanzierungsinstitut des zugrundeliegenden Darlehens möglich.

Gilt das auch für in Deutschland finanzierte Auslandsimmobilien?

Ja. Der Baufinanzierungs-Schutzbrief gilt auch für in Deutschland finanzierte Auslandsimmobilien.

Kann ein Zusatzdarlehen über den Baufinanzierungs-Schutzbrief abgesichert werden?

Wurde noch kein Baufinanzierungs-Schutzbrief für das bestehende Baudarlehen abgeschlossen und liegt der Abschluss des Darlehensvertrags und des Zusatzdarlehensvertrags nicht länger als 6 Monate zurück, so kann ein Baufinanzierungs-Schutzbrief für die Summe der Raten aus den beiden Verträgen abgeschlossen werden. Wurde bereits ein Baufinanzierungs-Schutzbrief für das bestehende Baudarlehen abgeschlossen, so kann der Zusatzdarlehensvertrag innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Zusatzdarlehens über den bestehenden Baufinanzierungs-Schutzbrief per Erhöhung mit abgesichert werden.

Können Ehepartner den Baufinanzierungs-Schutzbrief abschließen?

Der Versicherungsnehmer des Baufinanzierungs-Schutzbriefs stimmt mit der versicherten Person (= Darlehensnehmer des Immobiliendarlehens) überein. Sofern beide Ehepartner das Darlehen tragen, kann für jeden Partner ein Baufinanzierungs-Schutzbrief abgeschlossen werden. Dabei darf die Absicherungshöhe pro Baufinanzierungs-Schutzbrief die Darlehensrate nicht übersteigen. Maximal können 2.500 € im Monat abgesichert werden. Mithafter und Bürgen können nicht abgesichert werden.

Welche Angaben und Nachweise zum abzusichernden Darlehen sind erforderlich?

Im Antragsprozess werden die Darlehens-/ Antragsnummer, sowie Informationen zur Darlehenssumme und zur monatlichen Rate abgefragt. Bei der Beantragung müssen keine Unterlagen eingereicht werden.
Sofern das Baufinanzierungsdarlehen nicht zustande kommt, hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren. In diesem Fall wird der Baufinanzierungs-Schutzbrief rückabgewickelt.
Im Leistungsfall ist das Bestehen eines entsprechenden Darlehens nachzuweisen.

Welche Leistungskomponenten umfasst der Baufinanzierungs-Schutzbrief?

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief übernimmt zeitlich begrenzt die Finanzierungsraten in Höhe der gewählten Absicherungssumme bei Arbeitsunfähigkeit (AU); maximal bis 2.500 € im Monat. Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Gesundheitsstörungen, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande ist, ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben, sie diese auch nicht ausübt und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit (AU) wird die vereinbarte monatliche Arbeitsunfähigkeitsrente (AU-Rente) gezahlt, sofern die AU über die Karenzzeit von 42 Tagen hinaus fortbesteht. Nach Ablauf der Karenzzeit wird für die anschließende Dauer der AU die vereinbarte Monatsleistung gezahlt. Die maximale Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben medizinischen Ursache ist innerhalb eines 3-Jahreszeitraums auf insgesamt 24 Monate begrenzt. Bei mehrfacher AU sind Zahlungen bis zu insgesamt maximal 60 Monaten möglich. Die Beiträge sind im AU-Leistungsfall weiter zu zahlen, d. h. es erfolgt keine Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. Im Todesfall erfolgt eine Kapitalzahlung in Höhe von 60 versicherten monatlichen AU-Renten. Diese Leistung erfolgt auch, wenn bereits Leistungen im Fall einer AU ausgezahlt wurden.

Beginnt die Wartefrist des Baufinanzierungs-Schutzbriefs bei einer Umfinanzierung neu?

Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
1)
Die Anschlussfinanzierung erfolgt innerhalb der Versicherungsdauer des Baufi-Schutzbriefs (z. B. wenn der Baufi-Schutzbrief für die (voraussichtliche) Gesamtlaufzeit des Kredits abgeschlossen wurde und am Ende der Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung erfolgt): Der abgeschlossene Baufi-Schutzbrief kann für die vereinbarte Versicherungsdauer unverändert fortgeführt werden. Die Wartefrist beginnt nicht neu zu laufen. Falls die neue Rate unter der alten Rate liegt, kann die Option Herabsetzung der Leistung gezogen werden. Ebenso kann die Dauer, falls gewünscht, verkürzt werden.

2)
Die Anschlussfinanzierung erfolgt am Ende der Versicherungsdauer des Baufi-Schutzbriefs (z. B. wenn Baufi-Schutzbrief für die Dauer der Zinsbindung abgeschlossen wurde): Bei einer Anschlussfinanzierung bei gleichzeitigem Bankenwechsel kann ein neuer Baufi-Schutzbrief abgeschlossen werden. Hier beginnt die Wartefrist neu zu laufen.

Wie hoch kann die versicherbare Arbeitsunfähigkeitsrente gewählt werden?

Bei Policierung muss die versicherte monatliche AU-Rente mindestens 50 € betragen. Die maximal versicherbare monatliche AU-Rente beträgt 2.500 €. Dabei gilt, dass maximal eine monatliche AU-Rente in Höhe der monatlichen Finanzierungsrate des zugrundeliegenden Darlehens bzw. bei mehreren Darlehen zu einer Immobilie die Summe der monatlichen Finanzierungsraten abgeschlossen werden kann. Eine Teilabsicherung unterhalb dieser Finanzierungsrate ist ebenfalls möglich.

Welche Versicherungsdauern können gewählt werden?

Die tarifliche Versicherungsdauer beträgt mindestens 10 Jahre und maximal 35 Jahre, wobei die maximal abschließbare Versicherungsdauer der (voraussichtlichen) Gesamtlaufzeit des zugrundeliegenden Darlehensvertrags entsprechen muss. Bei mehreren zugrundeliegenden Darlehensverträgen richtet sich die maximale Versicherungsdauer nach dem Minimum aus der Laufzeit des längsten zugrundeliegenden Vertrags und 35 Jahren.
Der Abschluss des Baufinanzierungs-Schutzbriefs mit einer Versicherungsdauer unterhalb der (voraussichtlichen) Gesamtlaufzeit des zugrundeliegenden Darlehens ist möglich.

Kann ich meinen Baufinanzierungs-Schutzbrief flexibel anpassen?

Ja. Zum Beispiel ist eine Verlängerung der Versicherungsdauer oder eine Erhöhung der Leistung möglich, wenn sich beim zugrundeliegenden Darlehen beispielsweise Ratenplanänderungen ergeben. So können Sie die Versicherungsdauer um die Zeitspanne verlängern, um die sich die Laufzeit des Darlehens verlängert. Die Ausübung der Verlängerung muss innerhalb von 6 Monaten nach Änderung des Darlehensvertrags erfolgen und die versicherte Person darf dabei höchstens 50 Jahre alt sein, noch keine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten haben und die Versicherung darf nicht beitragsfrei gestellt sein.

Wie ist die Abgrenzung zur Risikolebensversicherung?

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief liefert schnelle finanzielle Unterstützung, um die laufenden Darlehensraten zunächst fortzuführen und den Notverkauf der Immobilie zu verhindern. Dabei erfolgt eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod. Die Risikolebensversicherung dient als breitere Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall und soll deren Lebensstandard sichern.

Wie ist die Überschussbeteiligung beim Baufinanzierungs-Schutzbrief gestaltet?

Beim Baufinanzierungs-Schutzbrief handelt es sich um ein einfaches Produkt, das sich auch an Kunden und Vermittler richtet, die bisher v.a. im Finanzierungsgeschäft unterwegs sind. Der Baufinanzierungs-Schutzbrief erhält – wie im Restschuldversicherungs-Markt üblich – keine Überschussbeteiligung, worauf die Kalkulation von vornherein ausgelegt ist.

Endet die Leistung aus dem Baufinanzierungs-Schutzbrief, wenn eine Erwerbminderungsrente bezogen wird?

Es besteht keine Verknüpfung zwischen den Leistungen des Baufinanzierungs-Schutzbriefs und der Erwerbminderungsrente. Solange die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wird, erfolgen die entsprechenden Leistungen des Baufinanzierungs-Schutzbriefs.

Zu kompliziert? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!