Der Baufinanzierungs-Schutzbrief übernimmt zeitlich begrenzt die Finanzierungsraten in Höhe der gewählten Absicherungssumme bei Arbeitsunfähigkeit (AU); maximal bis 2.500 EUR im Monat. Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Gesundheitsstörungen, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande ist, ihre bisherige berufliche Tätigkeit auszuüben, sie diese auch nicht ausübt und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit (AU) wird die vereinbarte monatliche Arbeitsunfähigkeitsrente (AU-Rente) gezahlt, sofern die AU über die Karenzzeit von 42 Tagen hinaus fortbesteht. Nach Ablauf der Karenzzeit wird für die anschließende Dauer der AU die vereinbarte Monatsleistung gezahlt. Die maximale Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben medizinischen Ursache ist innerhalb eines 3-Jahreszeitraums auf insgesamt 24 Monate begrenzt. Bei mehrfacher AU sind Zahlungen bis zu insgesamt maximal 60 Monaten möglich. Die Beiträge sind im AU-Leistungsfall weiter zu zahlen, d. h. es erfolgt keine Befreiung von der Beitragszahlungspflicht. Im Todesfall erfolgt eine Kapitalzahlung in Höhe von 60 versicherten monatlichen AU-Renten. Diese Leistung erfolgt auch, wenn bereits Leistungen im Fall einer AU ausgezahlt wurden.