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In vielen Studiengängen erwerben Sie mit einem Bachelor den ersten akademischen Grad und haben einen berufsqualifizierenden Abschluss erlangt. Damit können Sie Ihren Weg mit dem Start ins Berufsleben weitergehen oder Sie können ein Master-Studium folgen lassen. Einige Studiengänge sind nach dem Erlangen von Staatsexamen ausgerichtet und folgen einem anderen Rhythmus.

Welchen Weg Sie auch gehen, es lohnt sich nach jeder einzelnen Etappe einen Blick auf die neue Lebenssituation zu werden. Denn beginnen Sie ein Zweitstudium oder fangen Sie Ihre Promotion an, müssen Sie sich z.B. von nun an selbst versichern. Das gilt ebenso für die Zeiten nach dem ersten Staatsexamen wie im Rechtsreferendariat, für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie alle, die auf einem anderen Weg eine sogenannte zweite Ausbildung beginnen.

Finden Sie auf dieser Themenseite Informationen und Tipps, worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen neuen Abschnitt in Ihrer akademischen Ausbildung beginnen.

Nach dem Bachelor weitere Wege zum akademischen Grad

Masterstudium

In der zweiten Stufe einer akademischen Ausbildung, dem Masterstudium, tauchen Sie tiefer in die Materie ein. In zwei bis vier Semestern spezialisieren Sie das Wissen Ihres Fachthemas. Deshalb sollten Sie sich im Vorfeld darüber informieren, welche Fächer für Sie am spannendsten oder hilfreichsten für Ihre berufliche Karriere sind.

Der Master ist thematisch spezifischer und kompakter als der Bachelor. Unterschieden wird dabei in konsekutive Masterstudiengänge, die einen direkten thematischen Bezug zu dem vorangehenden Bachelorstudium haben, und nicht-konsekutiven Masterstudiengänge. Bei einem nicht-konsekutiven Masterstudium findet eine inhaltliche Neuorientierung statt. Damit schaffen Sie sich die Möglichkeit, Ihre beruflichen Einsatzmöglichkeiten auszuweiten.

Wenn Sie ein Studienfach mit dem Ziel Master studieren möchten, ist ein abgeschlossenes grundständiges Studium Voraussetzung. Dazu zählen neben dem Bachelor auch Magister- und Diplomabschlüsse. Viele Hochschulen beschränken die Zulassung zum Masterstudium durch einen Numerus clausus (NC) bzw. andere Aufnahmebedingungen, wie z.B. Praktika oder auch Motivationsschreiben. Haben Sie Ihren Bachelor an einer Fachhochschule erworben, sollten Sie sich über spezielle Aufnahmebedingungen an Ihrer Wunschhochschule für den Master informieren.

 

Master = Zweitstudium/-ausbildung?

Diese Frage lässt sich nicht einheitlich beantworten. Es kommt nämlich darauf, wer fragt! Und die Folgen daraus sind dringend zu beachten.

 

Die Hochschulen

Die Hochschulen erkennen das Masterstudium in der Regel als Erststudium an.

 

Das Finanzamt

Aus steuerlicher Sicht wird der Master als Zweitstudium eingestuft. Das hat vor allem steuerliche Auswirkungen und Vorteile, denn Sie können somit die Kosten Ihres Masterstudiums als Werbungskosten absetzen. Zu den Werbungskosten gehören zum Beispiel Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Uni sowie Studien- und Semestergebühren.

 

Die Sozialversicherung

Das Masterstudium folgt in der Regel nicht nahtlos dem Bachelorstudiengang. So endet der Bachelorstudiengang mit Ablauf des Monats, in dem Sie vom Gesamtergebnis Ihrer Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden sind. Der Masterstudiengang beginnt frühestens mit dem nächsten Semester.

Somit gelten für die Zeit dazwischen die üblichen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für Beschäftigte:

Sind Sie z.B. als Werkstudent mit bis zu 20 Wochenstunden bei einem Unternehmen beschäftigt, so sind Sie nach Ablauf des Monats, in dem das Bachelorstudium endet, als voll sozialversicherungspflichtig zu behandeln und der Arbeitgeber muss eine Meldungen gegenüber der Krankenkasse machen. Mit Beginn des ersten Semesters des Masterstudiengangs kann wieder eine Ummeldung als Werkstudent erfolgen.

 

Die Individualversicherungen

Bei einem unmittelbar nach dem Bachelor anschließenden Masterstudiengang gehen die privaten Versicherer in der Regel noch von einer ersten Ausbildung aus und grundsätzlich kann Ihre Absicherung bei Schaden- und Unfallversicherungen so bleiben. Das gilt natürlich nur, wenn Alters- oder andere Gründe nicht dagegensprechen.

Ihre Fragen rund um Versicherung im Bereich Hausrat, Privathaftpflicht oder auch Rechtsschutz beantworten Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne.

Promotion

Doktoranden an der Universität sind eine eigenständige Gruppe, die nicht den Studierenden zugeordnet wird. Sie gehören zur Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ob Promovierende sich gesetzlich oder privat krankenversichern müssen bzw. können, hängt von ihrer beruflichen Situation ab. Wer eine sozialversicherungspflichtige Stelle an der Hochschule innehat muss sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer seine Dissertation extern, also ohne eine Anstellung an einer Uni, realisiert, unterliegt dieser Versicherungspflicht nicht. Gleiches gilt für Doktoranden mit Promotionsstipendium. Diese können sich entweder in einer privaten Krankenversicherung versichern oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Eine Promotionsvorbereitung gehört in der Regel zur Berufsausbildung. Wenn sie jedoch nach Abschluss des ersten Staatsexamens und damit nach Abschluss der Erstausbildung erfolgt, stellt sie eine Zweitausbildung dar. Damit ergeben sich Änderungen für die persönliche Risikoabsicherung der Doktoranden.

Ihre Fragen rund um Schaden- und Unfallversicherungen, wie z.B. Hausrat, Privathaftpflicht oder auch Rechtsschutz beantworten Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne.

Studium mit Staatsexamen

In Deutschland gibt es einige Studiengänge, wie z.B. Jura, Medizin, Lehramt oder Pharmazie, in denen ein oder mehrere Staatsexamina bestanden werden müssen, um zu einem Abschluss zu kommen.

Durch das Bestehen des ersten Staatsexamens, mitunter auch Staatsprüfung genannt, erlangen Sie zwar einen regulären Hochschulabschluss, aber nicht automatisch einen akademischen Grad. Denn ein Staatsexamen ist „nur“ eine vom Staat vorgeschriebene Prüfungsform. Inzwischen verleihen viele Fakultäten in Deutschland auf Antrag und ggf. nach weiteren Leistungsnachweisen und Prüfungen einen akademischen Titel. Dieser enthält dann in der Regel eine Nomenklatur wie Diplom oder Magister. Dies ist dann von Interesse, sollten Sie sich dafür entscheiden, das Studium nicht weiter zu verfolgen, sondern in die Berufswelt zu wechseln.

 

Was nach Bestehen des ersten Staatsexamens passiert, ist abhängig vom jeweiligen Studiengang.

Die Grundzüge sind jedoch in etwa gleich. So ist eine Referendariatszeit mit ggf. mehreren Stationen zu absolvieren und theoretische Fachinhalte werden weiter in Seminaren vermittelt. Hausarbeiten, Praxisarbeiten, Klausuren und Theorieprüfungen begleiten diese Zeit.

 

Nach dem ersten Staatsexamen zweite Ausbildung?

Das Studium nach dem bestandenen ersten Staatsexamen wird in der Regel als zweite Ausbildung angesehen. Damit ergeben sich Änderungen für die persönliche Risikoabsicherung.

Ihre Fragen rund um Schaden- und Unfallversicherungen, wie z.B. Hausrat, Privathaftpflicht oder auch Rechtsschutz beantworten Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne.

 

Kindergeld

Kindergeld wird auch während der Zweitausbildung weitergezahlt, maximal jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Zweitstudium

Als Zweitstudium gilt ein Studium, bei dem Sie nach einem abgeschlossenen Studium einen weiteren akademischen Grad auf derselben Stufe erwerben. Ein Beispiel hierfür wäre der Beginn eines Bachelorstudiums, nachdem Sie bereits einen Bachelorabschluss erworben haben.

Fangen Sie mit dem Erststudium an und studieren zwei Masterstudiengänge gleichzeitig, so werden beide als Erststudium angesehen.

Für ein Zweitstudium ist in der Regel die Abiturnote nicht mehr von Relevanz. Die Bewerbung erfolgt mit der Endnote des Erststudiums. Angesammelte Wartesemester können in der Regel nicht mehr geltend machen werden.

 

Risikoabsicherung

Mit Beginn des Zweitstudium ergeben sich Änderungen für die persönliche Risikoabsicherung. Ihre Fragen rund um Schaden- und Unfallversicherungen, wie z.B. Hausrat, Privathaftpflicht oder auch Rechtsschutz beantworten Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne.

 

Kindergeld

Wenn Sie älter als 25 sind, erhalten Sie kein Kindergeld mehr.

 

Finanzierung

Eine Chance auf BAföG-Förderung haben Sie nur, wenn das Zweitstudium für Ihr Berufsziel zwingend erforderlich ist. Stipendien werden eher selten an Studierende im Zweitstudium vergeben. Falls Sie dennoch finanzielle Förderung benötigen, sollten Sie über einen Studienkredit nachdenken.
Tipp: Wenn Sie über ein Masterstudium als Zweitstudium nachdenken, kann vielleicht ein Dualer Master aus finanziellen Gesichtspunkten das Richtige für Sie sein.

Schon gewusst?

Die Abschlüsse Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker und Meister
stehen seit der Erstellung des Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmens EQR/DQR
im Jahr 2012 auf der gleichen Stufe.

Studium zu Ende – Das ist jetzt wichtig

Arbeitslosigkeit nach dem Ende des Studiums

»Arbeitslos« oder »arbeitssuchend« ist nicht gleichbedeutend damit, Arbeitslosen- oder Bürgergeld anzufordern. Es geht zunächst um den Status an sich. Der wird von der Arbeitsagentur unter anderen an die Rentenversicherung weitergeleitet. Dies kann sich Jahre später auf die Wartezeit bis zur Rente auswirken. Ihren Gang zur Arbeitsagentur sollten Sie so früh wie möglich tätigen, möglichst drei Monate vor Ihrer voraussichtlichen Arbeitslosigkeit. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sollten Sie sich dann persönlich bei der Arbeitsagentur anmelden.

Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, könnten Sie in der Regel Anspruch auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld geltend machen. Welche der beiden Unterstützungen bei Ihnen greift, ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Die Experten der Arbeitsagentur besprechen dann z.B. mit Ihnen, inwieweit Sie bereits versicherungspflichtig bearbeitet haben, ob Sie Hilfen von Familienmitgliedern erwarten können und auf welches Vermögen Sie zurückgreifen können.
Ob ein Antrag auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld in Ihrem Fall Sinn ergibt, erfragen Sie am besten vor der letzten Prüfung bei der Arbeitsagentur.

Praktika oder auch Minijobs sind gut und wichtig. Sie helfen Ihnen bei der Suche nach der richtigen Arbeitsstelle und verschaffen Ihnen ein Einkommen. Beide Formen der Arbeitstätigkeit sollten Sie vorher mit den Arbeitsvermittlern abstimmen.

Änderungen für Werksstudentinnen und -studenten

Das sogenannte Werkstudentenprivileg ermöglicht die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung für gegen Arbeitsentgelt abhängig beschäftigte Studierende. Dieses Privileg endet mit dem Tag der Exmatrikulation, wenn das Studium abgebrochen, unterbrochen oder in sonstigen Fällen durch Exmatrikulation ohne Prüfung beendet wird.

Haben Sie die von der Hochschule für Ihren Studiengang nach den maßgebenden Prüfungsbestimmungen vorgesehene letzte Prüfungsleistung (z.B. Ablegen der Diplomprüfung, des Staatsexamens, der Magisterprüfung oder Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit) erbracht, so wird Ihre Hochschulausbildung im Sinne der Anwendung des Werkstudentenprivilegs mit Ablauf des Monats, in dem Sie vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden sind, als beendet angesehen. Darunter fällt z.B. der Zugang des per Briefpost vom Prüfungsamt übermittelten vorläufigen Zeugnisses verstanden.

Bafög in der Zeit zwischen Studium und Berufsstart

Sie dürfen gegenüber dem Bafög-Amt keine Falschaussagen machen. Damit machen Sie sich unter Unterständen sogar strafbar.

Bafög muss an den formellen Studierendenstatus geknüpft sein. Machen Sie also keine bewussten Falschangaben und verschweigen Sie nicht, wenn Sie einen Job haben.

Erneutes Einschreiben an einer Hochschule

Ein Studierzwang lässt sich aus den Hochschulgesetzten nicht herauslesen. Um ein missbräuchliches Nutzen einer Immatrikulation vorzubeugen, verlangen diverse Hochschulen festgelegte Studienleistungen. Werden diese nicht erbracht, erfolgt automatisch die Exmatrikulation.

Kindergeld zwischen Studium und Berufsstart

Ihre Eltern erhalten bis zu Ihrem 25. Geburtstag Kindergeld oder bis zu dem Monat, in dem Ihnen das Prüfungsergebnis zu Ihrem Studium bekannt gegeben wird.

Starten Sie bereits vorher Ihren Beruf, endet der Anspruch in diesem Monat.

Die Lücke zwischen Bachelor- und Masterstudium darf maximal vier Monate lang sein, damit Ihre Eltern ihr Anrecht auf Kindergeld ununterbrochen bewahren. Dauert Ihr Übergang länger, verlieren Ihre Eltern für die gesamte Zwischenzeit ihren Anspruch. Erst wenn Ihre Eltern Ihren Ausbildungswillen nachweisen, fließt wieder Kindergeld. Das gelingt, indem Sie sich ernsthaft bei verschiedenen Hochschulen um einen Studienplatz bemühen und dies für die Familienkasse dokumentieren.

Krankenversicherung nach dem Ende des Studiums

Studierende sind in der Regel in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung über Ihre Eltern mitversichert und zahlen keine eigenen Beiträge. Mit dem 25. Geburtstag fallen die Studierenden dann automatisch in die studentische Krankenversicherung, für die Beiträge anfallen. Beide Absicherungen, also Familien- und studentische, bleiben so lange bestehen, wie Sie eingeschrieben sind. Also in der Regel bis zum Ende des Semesters, an dem Sie Ihr Studium beenden.

Für die Lücke bis zum Berufsstart oder dem Beginn eines Masterstudiums ergeben diese Möglichkeiten:

  • Sind Sie jünger als 23 Jahre und nicht erwerbstätig, bleiben Sie weiter in der Familienversicherung und müssen keine Beiträge zahlen.
  • Sie sind jünger als 25 Jahre und leisten ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, bleiben Sie weiter in der Familienversicherung und müssen keine Beiträge zahlen.
  • Erhalten Sie Arbeitslosen- oder Bürgergeld, übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge.
  • Treffen die oben genannten Punkte nicht zu, müssen Sie sich freiwillig krankenversichern.

Sprechen Sie in jedem Fall frühzeitig mit Ihrer Krankversicherung, wenn Sie das Ende Ihres Studium zeitlich absehen können.

Wichtig:
Wenn Sie als Studierender in der privaten Krankenversicherung waren, können Sie für die Zeit bis zum Berufsbeginn nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das ist nur möglich, wenn Sie Arbeitslosen- oder Bürgergeld erhalten und die Arbeitsagentur Ihre Beiträge übernimmt.

Sie sind auf der Suche nach einer passenden privaten Krankenkasse oder Krankenzusatzversicherung? Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu finden. Ihren Bratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Lücke zwischen dem Ende des Studiums und dem Start in den Beruf

Beantragen Sie nicht die Exmatrikulation! Denn so bleiben Sie automatisch bis zum Ende des Semesters im Studentenstatus und können von Semesterticket und Vorteilen bei der Krankenversicherung profitieren.

Sprechen Sie die Experten im Hochschulteam Ihrer zuständigen Arbeitsagentur:

  • Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosen- oder Bürgergeld haben.
  • Außerdem können Sie durch Ihre Meldung bei der Arbeitsagentur spätere Nachteile für die Rente ausgleichen.
  • Sie erhalten auf Wunsch Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche.
  • Je nach persönlicher Situation können Bewerbungskosten oder Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch übernommen werden.

Tipp:
Wenn Sie wissen, dass es eine Lücke zwischen Studium und Berufsstart oder Ihrem Masterstudium geben wird, sollten Sie immer und so früh wie möglich Kontakt mit dem Hochschulteam Ihrer zuständigen Arbeitsagentur aufnehmen.

Studium zu Ende, das Semester aber noch nicht

Den Studentenstatus haben Sie so lange, wie Sie immatrikuliert sind. Ihre Exmatrikulation können Sie zu jedem Tag des laufenden Semesters beantragen. Den Antrag dazu erhalten Sie in der Regel beim Studierendensekretariat.

Melden Sie sich nicht bis zum Ende des Semesters, werden dann automatisch exmatrikuliert.

Beginnen Sie im Folgesemester einen Masterstudiengang an der gleichen Hochschule, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren.

Beginnen Sie Ihren Masterstudiengang an einer anderen Hochschule, müssen Sie sich an der alten exmatrikulieren und an der neuen einschreiben.

Tipp:
Verlangen Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie als Beleg für die Rente benötigen.

Überprüfung der Versicherungen nach dem Ende des Studiums

Privathaftpflichtversicherung
Kinder, die Ihre Ausbildung oder Ihr Studium abgeschlossen haben und das erste Mal einem eigenen Beruf nachgehen, sind in der Regel nicht mehr über die Familienhaftpflicht geschützt.
Kümmern Sie sich frühzeitig um eine eigene Absicherung! Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu finden. Ihren Bratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

 

Rechtsschutzversicherung
Verfügen Ihre Eltern über einen Familien-Rechtsschutz so bieten die verschiedenen Policen der Versicherer in der Regel Schutz für die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder, längstens jedoch, bis zu dem Zeitpunkt, indem erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und Sie hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Typischerweise ist das Ihr Start ins Berufsleben nach Beendigung der Ausbildung oder des Studiums. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre eigene Absicherung! Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu finden. Ihren Bratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

 

Hausratversicherung
Ändern Sie mit dem Ende des Studiums Ihren Wohnsitz, sollten Sie Ihre Hausratversicherung überprüfen:

  • Gründen Sie erstmalig einen eigenen Hausstand, dann sollten Sie unbedingt eine Hausratversicherung neu abschließen.
  • Wechseln Sie Ihren Wohnsitz und hatten Sie bereits eine Hausratversicherung, teilen Sie Ihre neue Adresse dem Versicherer mit und geben Sie an, ob sich der Wert Ihres Haushaltes maßgeblich verändert hat, z.B. durch neue Möbel.
  • Ziehen Sie in eine Wohngemeinschaft ein, benötigt nicht jeder Mitbewohner oder jede Mitbewohnerin eine eigene Hausratversicherung. WG-Bewohnerinnen und WG-Bewohner können über eine Versicherungsnehmerin oder einen Versicherungsnehmer den gesamten Hausrat der WG absichern.
  • Ziehen Sie aus einer Wohngemeinschaft aus und sind Sie der Versicherungsnehmer zur Hausratversicherung, so müssen die verbleibenden WG-Bewohnerinnen und WG-Bewohner sich neu versichern.
  • Ziehen Sie mit jemandem zusammen und der- oder diejenige hat auch eine Hausratversicherung, so bestehen mehrere Optionen:
  1. Sind beide Versicherungen bei dem gleichen Versicherer, könnte eine Zusammenlegung erfolgen.
  2. Decken beide Versicherungen zusammen den tatsächlichen Wert des Hausrates ab, so ist keine Anpassung notwendig.
  3. Besteht durch die Mehrfachversicherung eine Überversicherung, ist es empfehlenswert, einen der beiden Verträge anzupassen. Soll nur ein Vertrag weitergeführt werden, ist dies in der Regel der Vertrag, der länger besteht.

Grundsätzlich gilt:
Melden Sie dem Versicherer jede Veränderung Ihre Hausrates, denn Wohnungsgröße oder auch Neuanschaffungen wie Möbel und Fahrräder sind gute Gelegenheiten, Tarifanpassungen bei Ihrer Hausratversicherung vorzunehmen.

Kümmern Sie sich frühzeitig um die Absicherung Ihres Hab und Gutes! Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu finden. Ihren Bratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Unser Tipp für Sie!

Sein Sie stolz auf Ihren Abschluss!
Auch und gerade wenn es mit dem direkten Jobeinstieg nicht auf Anhieb klappt.
Geben Sie sich mit einem Blick auf Ihr Abschlussfeier-Foto und Ihre Urkunde einen Motivationsschub!

Versicherungen

Mit jedem neuen Abschnitt Ihres Studiums lohnt sich ein Blick auf Ihre Risikoabsicherung. Denn nicht nur Ihr Alter ist maßgeblich für Ihren Versicherungsschutz, sondern auch der Umstand, ob Sie sich im Referendariat befinden, Ihre Promotion begonnen haben oder sich nach dem Bachelor für ein Zweitstudium entschieden haben.

Wir haben daher für Sie zusammengefasst, welche Versicherungen für Sie während der akademischen Ausbildung relevant sind:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Unfall, Burnout oder eine Allergie: Berufsunfähigkeit, kurz BU genannt, hat viele Facetten und ist ein oft verdrängtes Risiko. Bricht Ihr Einkommen durch eine Berufsunfähigkeit teilweise oder ganz weg, gibt es kaum staatliche Hilfen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit schützen. Und Sie können Ihre Wünsche und Pläne für Ihr Leben wie angedacht weiter verfolgen:

Raten für das Wohneigentum zahlen, Urlaube planen oder auch eine Familie gründen und unterhalten.

Berufsunfähigkeit kann schnell existenzbedrohend werden – und passiert schneller als man denkt. Um in einem solchen Fall nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, müssen Sie frühzeitig vorsorgen. Denn die staatlichen Leistungen sind zu gering, um den Wegfall Ihres Einkommens zu kompensieren.

 

Der monatliche Beitrag für eine monatliche Rente in Höhe von € 1.200 beträgt für 25jährige Nichtraucher mit normalen BMI und einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr im Tarif Young Komfort für

  • Industrielektroniker 32,86 €
  • Chemiestudenten 17,46 €
  • Kaufleute für Bürokommunikation 21,08 €

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Bratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Hausratversicherung

Wenn Ihr Hausrat, wie z.B. Möbel, Kleidung, Küchenutensilien oder Bücher und Elektrogeräte, durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung zerstört wird, kann die Hausratversicherung Sie finanziell bei der Neubeschaffung unterstützen.

Ihr (möbliertes) Zimmer in einer WG oder dem Studentenwohnheim gilt nicht als eigener Hausstand und kann daher in der Regel über die elterliche Hausratversicherung mit abgesichert sein. Dies sollten Sie sich jedoch vom Hausratversicherer Ihrer Eltern bestätigen lassen.

Mieten Sie dagegen eine eigene Wohnung und gründen somit einen eigenen Hausstand, benötigen Sie eine eigene Hausratversicherung.

Auch wenn Sie zwei Abschnitte Ihres Studium, z.B. den Bachelor- und den Masterteil mit einer Phase des Arbeitens unterbrochen haben, müssen Sie sich in der Regel selbst versichern. Das gilt auch, wenn Sie nach einer abgeschlossenen Ausbildung zunächst arbeiten und erst mit Abstand ein Studium aufnehmen.

Der Beitrag für eine grundlegende Hausratversicherung beträgt für eine 60qm-Wohnung in Frankfurt/M. nur 3,63 € monatlich für einen Versicherungsnehmer im Alter von 25 Jahren.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Bratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenversicherung

Grundsätzlich
Damit Sie sich an einer Hochschule einschreiben können, müssen Sie einen Krankenversicherungsnachweis erbringen.

Mit Beginn des Studiums unterliegen Studierende nach § 5 (1) Nr. 9 SGB V zwar grundsätzlich der Versicherungspflicht in der GKV, können sich aber nach § 8 (1) Nr. 5 SGB V innerhalb von drei Monaten davon befreien lassen und privat versichern. Auch ist in diesem Zeitraum noch der Wechsel von der Studenten PKV in die gesetzliche KV möglich. In beiden Fällen ist diese Entscheidung jedoch bis zum Abschluss des Studiums bindend.

 

Sie sind unter 25 Jahre alt
Sie sind über Ihre Eltern in der gesetzlichen Familienversicherung? Dann können Sie bis zu Ihrem 25. Geburtstag dort kostenfrei versichert bleiben. Voraussetzung ist, dass Ihre monatlichen Einkünfte nicht 485 € übersteigen. Mit einem Mini-Job dürfen Sie sogar bis 520 € hinzuverdienen. In den Semesterferien gibt es Ausnahmeregelungen.

Waren Sie bisher über Ihre Eltern bei einer privaten Krankenversicherung versichert, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich weiterhin privat versichern. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der studentischen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Diese Entscheidung gilt für das gesamte Studium und kann nicht widerrufen werden. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist erst nach Ende des Studiums wieder möglich, wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind.

 

Sie sind älter als 25 Jahre
Dann müssen Sie sich eigenständig als Studierender versichern. Studierende, die BAföG erhalten und selbst krankenversichert sind, bekommen über die Ausbildungsförderung einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Zuschuss ist unabhängig von der Höhe des BAföGs für alle gleich und beträgt aktuell:

  • 94 Euro Zuschuss für die Krankenversicherung
  • 28 Euro Zuschuss für die Pflegeversicherung

Die gesetzliche studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich, bis Studierende das 30. Lebensjahr vollendet haben. Danach müssen Sie sich als studierende Person freiwillig krankenversichern; dies ist dann deutlich teurer.

Die privaten Krankenversicherer haben für Studierende spezielle Modelle im Angebot, die sich ausschließlich an diese Kundengruppe richten und auch nur für die Zeit des Studiums gelten. Diese bieten vergünstigte Tarife und bieten verbesserte Leistungen, wie freie Arztwahl, stationäre Wahlleistungen wie Ein-/Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, die Kostenübernahme von Medikamenten oder auch Leistungen für Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen und Zuzahlungen bei Brillen. Der Student oder die Studentin kann selbst wählen, wie umfangreich der Versicherungsschutz sein soll. Einen zusätzlichen Anreiz soll zudem die Beitragsrückerstattung bieten – die Höhe variiert je nach Tarif und Versicherer. Ein Angebotsvergleich kann sich hier durchaus lohnen!

 

Sie möchten sich Geld hinzuverdienen? Hier gibt es etwas zu beachten:
Sie können in der studentischen Versicherung bleiben, wenn Sie:

  • während des Semesters wöchentlich höchstens 20 Stunden arbeiten
  • mehr als 20 Wochenstunden arbeiten und die Beschäftigung ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit ausüben (z. B. Semesterferien)
  • mehr als 20 Wochenstunden arbeiten und die zusätzlichen Stunden (längstens 26 Wochen im Jahr) abends, nachts und am Wochenende ableisten

Wenn Sie unbefristet mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, fallen Sie automatisch vom ersten Tag an unter die Versicherungspflicht.

 

Sie machen ein duales Studium?
Hier gilt: Studierende von dualen Studiengängen werden sozialversicherungsrechtlich wie Auszubildende behandelt. Sie sind damit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich dabei prozentual vom Gehalt oder Stipendium. Das gilt sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studienphasen.

 

Sie studieren Lehramt?
Dann steht auch das Referendariat an. In dem Referendariat haben Sie Beihilfeanspruch. Die Höhe der Beihilfe richtet sich danach, ob und wie viele Kinder Sie haben und variiert in den einzelnen Bundesländern. Die Differenzkosten nach der Beihilfe sichern Sie über eine private Krankenversicherung ab. Die Versicherer bieten hier spezielle, kostengünstige Tarife während Ihrer Ausbildung an. Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bausteinen der Absicherungen zu wählen (Ein-Zweitbettzimmer, Chefarzt, besondere ambulante Leistungen, Sehhilfen etc.). Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir hierzu den Überblick und beraten Sie gerne neutral. Vereinbaren Sie noch heute einen Gesprächstermin!

Sie sind während des Studiums gesetzlich versichert?
Mit der Erstverbeamtung bzw. dem Referendariatsbeginn bieten die meisten Versicherer einen Kontrahierungszwang an, das heißt, Sie werden in jedem Fall (auch bei negativer Gesundheitsprüfung) aufgenommen, ggf. dann zu veränderten Konditionen; Sie dürfen aber nicht abgelehnt werden.

Sie sind schon als Student bzw. Studentin privat versichert?
Dann können Sie Ihren bestehenden Krankenversicherungsschutz auf die „Beamtentarife“ umstellen.

 

Sie sind Rechtsreferendar oder Rechtsreferendarin?
Dann sind Sie in dieser Zeit Angestellter bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes und – auch wenn Sie vorher privat versichert waren – sozialversicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung. (Ausnahme bilden die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Hessen, dort sind Sie in dieser Zeit verbeamtet). Mit dem Abschluss des zweiten Staatsexamens gilt das Referendariat als beendet.

Privathaftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen schützen, wenn Sie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden aufkommen müssen.

Ziehen Sie während Ihrer Studentenzeit von zu Hause aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weiter über die Haftpflichtversicherung Ihrer Familie mitversichert bleiben. Dazu muss zum Beispiel eine Familienversicherung vorliegen und Sie müssen sich in der Erstausbildung befinden, wobei ein Masterstudium nach einem Bachelorabschluss noch zur Erstausbildung zählt.

Wer vor dem Studium eine Ausbildung absolviert hat oder wer während des Studiums bereits verheiratet ist bzw. eine eingetragenen Lebensgemeinschaft hat, kann nicht mehr über die Eltern haftpflichtversichert sein. Auch in der Zweitausbildung muss die Privathaftpflichtversicherung einzeln abgeschlossen werden.

Der Beitrag für eine grundlegende Privathaftpflichtversicherung im Singletarif beträgt nur 2,39 € monatlich für einen Versicherungsnehmer im Alter von 25 Jahren.

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Rechtsschutzversicherung

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Auch Streitigkeiten mit dem Vermieter können sich in die Länge ziehen und kostenintensiv werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann, geben. Sie sollten mit dem Rechtsschutzversicherer Ihrer Eltern klären, welche Absicherung Sie nach Auszug aus dem Elternhaus weiterhin genießen.

Der Beitrag für eine grundlegende Privatrechtsschutzversicherung beträgt inkl. 500 € Selbstbeteiligung 9,64 € monatlich für einen Single.

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Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Wegeunfälle zu Lern- und Arbeitsorten. Um die Absicherung für Unfälle in der Freizeit, im Urlaub und beim Sport müssen Sie sich privat kümmern.

Ein Unfall kann zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen führen. Diese wiederum können es beispielsweise erforderlich machen, dass eine kosmetische Operation durchgeführt werden muss oder Sie Umbauten im Wohnraum bzw. einem Auto benötigen. Die private Unfallversicherung kann dabei helfen, diese Kosten zu kompensieren, um den Lebensstandard zu erhalten oder die neue Lebenssituation zu verbessern.

Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung gilt weltweit und damit auch für Ihren Auslandsaufenthalt.

Der Beitrag für eine grundlegende Unfallversicherung beträgt für die Gefahrengruppe A nur 20,45 € monatlich für einen Versicherungsnehmer im Alter von 25 Jahren und einer Versicherungssumme in Höhe von 100.000 €.

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Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.

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Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zum Thema Bachelor & andere Studienabschnitte. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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