Auch im Falle eines Krankenhausaufenthalts übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse in der Regel nur die medizinische Grundversorgung. Eine stationäre Krankenzusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, mit der Sie zusätzliche Leistungen erhalten, die Ihre Genesung unterstützen können:
- Wahl der Unterbringung (Ein- oder Zweibettzimmer)
- Chefarztbehandlung
- freie Krankenhauswahl
- Kostenübernahme für eine Begleitperson bei Kindern
- vor- und nachstationäre Behandlung
- stationäre Transportkosten
- Erstattung von Behandlungskosten auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung
- Verzicht auf unübliche Einschränkungen oder Klauseln
Die konkreten Leistungen einer stationären Zusatzversicherung variieren je nach Versicherer und Tarif. Einige Tarife decken auch ambulante Operationen im Krankenhaus ab oder zahlen ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie auf Wahlleistungen verzichten. Manche Tarife übernehmen zudem die gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus.



