Stationäre Krankenzusatz-Versicherung:

Einbettzimmer Zweibettzimmer Chefarztbehandlung

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie ganz individuell entsprechend Ihren Bedürfnissen Ihren gesetzlichen Basisschutz erweitern. Das ist wichtig, denn dieser Basisschutz verringert sich durch Gesundheitsreformen und Sparpakete in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kontinuierlich. Ein essenzieller Baustein dabei ist die stationäre Krankenzusatzversicherung.

Mit dieser Ergänzungsversicherung im stationären Bereich genießen Sie bei Krankenhausaufenthalten die Behandlung wie ein Privatpatient. Darunter fallen folgende Leistungen:

  • Wahlleistungen bei der Unterkunft (Ein- oder Zweibettzimmer)
  • ärztliche Wahlleistungen (z.B. die Behandlung durch den Chefarzt)
  • freie Krankenhauswahl
  • Kostenübernahme für eine Begleitperson bei Kindern (z.B. für ein Elternteil)
  • vor- und nachstationäre Behandlung
  • stationäre Transportkosten
  • Leistungen auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung
  • keine unüblichen Einschränkungen oder Klauseln

Weitere Konditionen einer stationären Zusatzversicherung können je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren.

Einige Tarife leisten auch bei ambulanten Operationen im Krankenhaus, die eine stationäre Aufnahme ersetzen oder erstatten ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie auf Wahlleistungen verzichten.

Einzelne Tarife übernehmen auch die gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus.

Besprechen Sie Ihre Wünsche mit unseren Expertinnen und Experten für Krankenzusatzversicherungen.

Sie können hier Ihre stationäre Krankenzusatzversicherung auch direkt online abschließen

Einbettzimmer
ohne Chefarztbehandlung

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Zweibettzimmer
ohne Chefarztbehandlung

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Ein- oder Zweibettzimmer
inkl. Chefarztbehandlung

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