Betriebliche Altersvorsorge: Ihr Anspruch als Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge:

Ihre Vorteile auf einen Blick

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie ergänzt die gesetzliche Rente sinnvoll und wird in der Regel über die sogenannte Entgeltumwandlung aufgebaut.

Dabei fließt ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in Ihre Altersvorsorge. Der Vorteil: Auf diesen Betrag fallen – innerhalb bestimmter Grenzen – zunächst keine Steuern und keine Sozialabgaben an. So investieren Sie effizient in Ihre Zukunft, während Ihr tatsächlicher Nettoaufwand spürbar geringer ausfällt.

So funktioniert die Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in Ihre betriebliche Altersvorsorge (z. B. eine Direktversicherung) eingezahlt. Dadurch zahlen Sie auf diesen Betrag zunächst keine Steuern und (teilweise) keine Sozialabgaben. Die Besteuerung und Verbeitragung findet in der Rentenphase zu in der Regel niedrigeren Sätzen statt. Zusätzlich beteiligt sich Ihr Arbeitgeber verpflichtend mit einem Zuschuss, sofern dies in einem ggf. anzuwendenden Tarifvertrag nicht anders geregelt ist.

Der doppelte Vorteil für Sie:

  1. Extra-Geld vom Arbeitgeber durch den Zuschuss
  2. Steuer- und Sozialabgabenersparnis durch nachgelagerte Versteuerung und Verbeitragung

Beispiel – so wirkt sich das konkret aus:

  • 115 € fließen monatlich in Ihre Altersvorsorge
  • Davon kommen 15 € vom Arbeitgeber (15 % Zuschuss)
  • Ihr eigener Beitrag beträgt 100 € (vom Bruttogehalt)

Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis reduziert sich bei einem Eigenbeitrag von 100 € Ihr Nettoeinkommen lediglich um ca. 52 €. Dieser Effekt setzt sich zusammen aus:

  • ca. 28 € weniger Steuern*
  • ca. 20 € weniger Sozialabgaben*

Das bedeutet für Sie:
Sie investieren effektiv nur ca. 52 € netto, zahlen aber 115 € in Ihre Altersvorsorge ein.

Kurz gesagt:
Mehr fürs Alter ansparen – mit deutlich weniger Nettoaufwand.

* Beispielwerte, abhängig von individuellem Einkommen und Steuersatz.

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge von unseren Versicherungsexperten und -expertinnen beraten!

Wichtig zu wissen

Auch wenn ein gesetzlicher Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) besteht, informieren Arbeitgeber nicht immer aktiv über bestehende Möglichkeiten. Es lohnt sich daher, selbst nachzufragen und sich bei der Personalabteilung über die angebotenen bAV-Modelle zu informieren. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Wie die betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen konkret ausgestaltet ist, entscheidet jeder Arbeitgeber individuell. Falls kein Angebot vorhanden ist, gibt es dennoch eine Lösung: In diesem Fall kann in Abstimmung mit dem Arbeitgeber z. B. eine sogenannte Direktversicherung eingerichtet werden, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler verwaltet, während Sie – beziehungsweise Ihre Hinterbliebenen – die Leistungen erhalten.

Auszahlung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge

Zum Renteneintritt können Sie abhängig vom Durchführungsweg der bAV entscheiden, wie Ihre betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt wird: als lebenslange monatliche Rente, als einmalige Kapitalauszahlung oder als Kombination aus beidem.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, fallen in der Auszahlungsphase Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Dabei gilt jedoch ein Freibetrag: Nur der Teil der Leistungen, der über dieser Grenze liegt, ist beitragspflichtig.

Was passiert mit Ihrer bAV bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz des Arbeitgebers?

Bei einem Arbeitgeberwechsel gehen Ihre bisherigen Einzahlungen per Entgeltumwandlung nicht verloren. Häufig kann die bAV zum neuen Arbeitgeber übertragen und dort weitergeführt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, den Vertrag privat mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. Die Versicherung kann auch beitragsfrei gestellt werden. In diesem Fall bleibt das vorhandene Guthaben bestehen, wird weiter verzinst und später ausgezahlt. Je nach Durchführungsweg der bAV verbleibt sie in den Versorgungswerken des Arbeitgebers bis zum Renteneintritt.

Auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind Ihre unverfallbaren Ansprüche geschützt. Ihre bisher aufgebaute Altersvorsorge bleibt somit gesichert.

Icon Glühlampe mit Zahnrad innen

Weitere wichtige Elemente der betrieblichen Vorsorge

Neben der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitgeber ihren Beschäftigten weitere attraktive Vorsorge- und Gesundheitsleistungen anbieten. Diese Angebote sind freiwillig und stellen einen zusätzlichen Mehrwert für Mitarbeitende dar:

Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie gegen Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit ab.

Eine betriebliche Krankenversicherung ergänzt Ihre gesetzliche Krankenversicherung durch zusätzliche Gesundheitsleistungen.

Eine betriebliche Pflegeversicherung unterstützt Sie bei Pflegebedürftigkeit, für Sie selbst oder zur Entlastung Ihrer Angehörigen.

Das Zeitwertkonto verschafft Ihnen Flexibilität bei der Gestaltung Ihrer Lebens- und Arbeitszeit.

Haben Sie noch Fragen? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne

Mehr über die finanzielle Vorsorge in unterschiedlichen Lebensphasen erfahren Sie hier:

Mitten im Leben: So sind Sie richtig abgesichert
Leben im Ruhestand: So gelingt es unbeschwert