Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil Ihres Bruttogehalts direkt in Ihre betriebliche Altersvorsorge (z. B. eine Direktversicherung) eingezahlt. Dadurch zahlen Sie auf diesen Betrag zunächst keine Steuern und (teilweise) keine Sozialabgaben. Die Besteuerung und Verbeitragung findet in der Rentenphase zu in der Regel niedrigeren Sätzen statt. Zusätzlich beteiligt sich Ihr Arbeitgeber verpflichtend mit einem Zuschuss, sofern dies in einem ggf. anzuwendenden Tarifvertrag nicht anders geregelt ist.
Der doppelte Vorteil für Sie:
- Extra-Geld vom Arbeitgeber durch den Zuschuss
- Steuer- und Sozialabgabenersparnis durch nachgelagerte Versteuerung und Verbeitragung
Beispiel – so wirkt sich das konkret aus:
- 115 € fließen monatlich in Ihre Altersvorsorge
- Davon kommen 15 € vom Arbeitgeber (15 % Zuschuss)
- Ihr eigener Beitrag beträgt 100 € (vom Bruttogehalt)
Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis reduziert sich bei einem Eigenbeitrag von 100 € Ihr Nettoeinkommen lediglich um ca. 52 €. Dieser Effekt setzt sich zusammen aus:
- ca. 28 € weniger Steuern*
- ca. 20 € weniger Sozialabgaben*
Das bedeutet für Sie:
Sie investieren effektiv nur ca. 52 € netto, zahlen aber 115 € in Ihre Altersvorsorge ein.
Kurz gesagt:
Mehr fürs Alter ansparen – mit deutlich weniger Nettoaufwand.
* Beispielwerte, abhängig von individuellem Einkommen und Steuersatz.