Wer anderen einen Schaden zufügt, ist laut Gesetz (BGB §823) zum Ersatz verpflichtet.
Im schlimmsten Fall haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe für entstandene Personenschäden oder Sachschäden.
Gerade bei Personenschäden kommt es manchmal zu Kosten in Millionenhöhe. Eine Privathaftpflichtversicherung kann dann vor einem finanziellen Ruin schützen.
Auch für die Verbraucherzentrale ist deshalb eine private Haftpflichtversicherung „ein absolutes Muss”.



