Ambulante Krankenzusatz-Versicherung:

Heil- und Hilfsmittel alternative Heilmethoden Sehhilfen

Viele medizinische Behandlungen und Medikamente fallen nicht oder nicht mehr unter den gesetzlichen Versicherungsschutz. Das liegt daran, dass Gesundheitsreformen und Sparpakete in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu deutlichen Leistungseinschränkungen geführt haben.

Die ambulante Krankenzusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung, die zusätzliche Leistungen abdeckt, die über den Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

Darunter fallen Leistungen, wie beispielsweise:

  • Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen (zum Beispiel zur Früherkennung)
  • Schutzimpfungen
  • Sehhilfen
  • Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik)
  • Hilfsmittel (zum Beispiel Hörgeräte)

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung ermöglichen Sie sich den Zugang zu hochwertigeren medizinischen Leistungen, längeren Behandlungen oder zusätzlichen Therapien.

Lassen Sie sich von unseren Vorsorge-Team beraten, welcher Tarif für Ihre persönliche Situation der beste ist:

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Sie können hier Ihre ambulante Krankenzusatzversicherung auch direkt online abschließen:

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Bei unserem Partner Barmenia haben Sie drei Budget-Stufen, in denen Sie jedes Jahr je nach gewähltem Tarif Leistungen für 500, 1.000 oder 2.000 € abrufen können, zur Auswahl.

Der optionale Tarif Mehr Sehen ergänzt Leistungen für Sehhilfen.

Wie funktioniert die Gleichstellung zur Privaten Krankenversicherung?

Sind Sie gesetzlich krankenversichert (GKV), so legen Sie bei einem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte vor. Ihr Arzt rechnet im Folgenden direkt mit der Krankenkasse ab, was allgemein als „Sachleistungsprinzip“ bezeichnet wird.

Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie aber nicht an das „Sachleistungsprinzip“ gebunden. Ihre Krankenkasse bietet Ihnen in der Regel auch das Prinzip der „Kostenerstattung“ an. In diesem Fall sendet Ihr Arzt die Rechnungen direkt an Sie.

Wählen Sie bei Ihrer Krankenversicherung das Prinzip „Kostenerstattung“, so bleiben Sie gesetzlich versichert, aber Ihr Arzt kann Sie als Privatpatient behandeln. Sie können nun Leistungen in Anspruch nehmen, die über die gesetzlich festgelegten Leistungen Ihrer Krankenkasse hinausgehen. Sie sollten in diesem Fall einen speziellen ambulanten Tarif einer Krankenzusatzversicherung zur Kostenerstattung für sich abgeschlossen haben.

Wie funktioniert die reibungslose Leistungserstattung?

  1. Sie reichen die Arztrechnungen und Rezepte zunächst bei Ihrer GKV ein.
  2. Ihre GKV übernimmt den Teil der Kosten, der im jeweiligen Leistungskatalog festgelegt ist und erstattet Ihnen diesen Teil. Sie erhalten die Rechnung mit dem entsprechenden Erstattungsvermerk zurück.
  3. Die Rechnung mit dem Erstattungsvermerk reichen Sie nun bei Ihrer Versicherung zur Ambulanten Krankenzusatzversicherung ein. Diese erstattet Ihnen die verbleibenden Aufwendungen im Rahmen des tariflichen Leistungsversprechens.
  4. Sie können nun die Gesamtrechnung bei Ihrem Arzt begleichen.
Für den Abschluss einer Versicherung nach dem Prinzip der „Kostenerstattung“ lassen Sie sich im Vorfeld durch uns beraten.

Zu kompliziert? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!