Skip to main content
suche

Wenn Kinder & Teens heranwachsen, beginnt für Eltern eine faszinierende und mitunter turbulente Reise, die von neuen Herausforderungen, tiefen Emotionen und einem ständigen Anpassungsprozess geprägt ist.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Tipps, wie Sie Themen wie Finanzkompetenz, Schul- und Berufswahl oder auch Medienkompetenz und erste motorisierte Mobilität begleiten.

Mediensicherheit für Kinder: Ein Leitfaden für Eltern

Kinder wachsen heute in einer digitalen Welt auf, wodurch die Notwendigkeit, ihre Mediensicherheit zu gewährleisten, von größter Bedeutung ist. Sie als Eltern spielen dabei eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Ihre Kinder & Teens Online-Medien sicher nutzen.

Hier finden Sie Richtlinien für verschiedene Altersgruppen:

Altersgruppe: 10-12 Jahre

Bildschirmzeit: 1-2 Stunden, die Lernaktivitäten, Spielzeit und soziale Interaktionen enthalten

Erlaubt:

  • Gemeinsame Nutzung von kinderfreundlichen Websites
  • Apps nur mit elterlicher Aufsicht aussuchen, installieren und nutzen
  • Nutzung von sozialen Medien mit strenger Privatsphärekontrolle und elterlicher Zustimmung

Nicht erlaubt:

  • Teilnahme an sozialen Netzwerken ohne elterliche Zustimmung und Überwachung
  • Herunterladen von Apps ohne Zustimmung der Eltern
  • Freigabe persönlicher Informationen ohne elterliche Anleitung

Altersgruppe: 13-15 Jahre

Bildschirmzeit: 2-3 Stunden, die Schulaufgaben, soziale Interaktionen und Hobbys beinhalten

Erlaubt:

  • Nutzung sozialer Medien mit verantwortungsbewusstem Verhalten und bewusster Privatsphärekontrolle
  • Teilnahme an Online-Communities mit moderierten Inhalten
  • Bildung im Bereich Cyber-Sicherheit und Online-Etikette

Nicht erlaubt:

  • Unkontrollierte Nutzung von sozialen Medien ohne zeitliche Begrenzung
  • Kontakte mit Fremden ohne Überprüfung der Eltern
  • Cybermobbing oder Beteiligung an unsicheren Online-Aktivitäten

Altersgruppe: 16-17 Jahre

Bildschirmzeit: 3-4 Stunden, die Schulaufgaben, soziale Aktivitäten und Freizeitaktivitäten umfassen.

Erlaubt:

  • Nutzung sozialer Medien mit größerer Unabhängigkeit und Verantwortung
  • Teilnahme an Online-Diskussionen und Foren mit kritischem Bewusstsein
  • Sensibilisierung für Themen wie Online-Privatsphäre und digitale Fußabdrücke

Nicht erlaubt:

  • Teilnahme an riskanten Online-Herausforderungen oder gefährlichen Trends
  • Verbreitung von falschen Informationen oder Beleidigungen
  • Unkontrollierte Nutzung von Online-Plattformen während der Schulzeit

Altersgruppe: 18-21 Jahre

Bildschirmzeit: 4-5 Stunden, Studium, berufliche Aktivitäten, soziale Interaktionen und Freizeit berücksichtigen.

Erlaubt:

  • Eigenständige Nutzung von sozialen Medien und Online-Plattformen
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit persönlichen Daten und Informationen
  • Bewusste Entscheidungen über Online-Interaktionen und -Aktivitäten

Nicht erlaubt:

  • Beteiligung an illegalen Online-Aktivitäten
  • Ignorieren von ethischen Normen in der digitalen Welt
  • Unachtsame Veröffentlichung sensibler Informationen

Mediensicherheit: Füllen wir die Richtlinien mit Leben

Eltern sollten diese Richtlinien als Ausgangspunkt betrachten und ihre individuellen Werte und Erziehungsziele berücksichtigen, um die Mediensicherheit ihrer Kinder & Teens effektiv zu fördern.

Kommunikation und Aufklärung sind entscheidend, um ein gesundes Verständnis für die digitale Welt zu entwickeln.

Dabei sollten Sie den Fokus nicht nur auf die Einschränkung, sondern auch auf die Förderung positiver, sicherer Online-Aktivitäten legen.

Bildschirmzeiten

Es ist wichtig, dass Sie die genannten Empfehlungen flexibel handhaben, da unterschiedliche Tage unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen können.

Sie sollten die Bildschirmzeit mit anderen Aktivitäten wie körperlicher Betätigung, sozialen Interaktionen und Ruhephasen ausbalancieren.

Die Einbeziehung Ihrer Kinder in die Festlegung von Bildschirmzeitregeln und die Förderung von Selbstregulierung kann ebenfalls dazu beitragen, gesunde Gewohnheiten zu entwickeln.

Cyber-Sicherheit von Anfang an

In der Regel bieten die Betriebssysteme und Gerätehersteller Funktionen an, um den Zugriff auf bestimmte Inhalte und Apps zu beschränken.

Nutzen Sie das gerne, um die Nutzungszeiten und -möglichkeiten zu begrenzen. Aber auch hier gilt, dass Kinder & Teens sehr findig sind, diese technischen Beschränkungen zu umgehen.

Was einzig wirkt, ist das vorzuleben, was Sie selbst von Ihren Kindern erwarten:

  • Bleiben Sie daher über einen angemessenen Umgang mit den Online-Medien im Gespräch mit Ihrem Nachwuchs.
  • Nutzen Sie Monitoring-Tools, mit denen Ihre Online-Zeiten und Ihre App-Nutzung dokumentiert werden.
  • Tauschen Sie sich mit allen Familienmitgliedern gegenseitig aus, wer wie lange online ist.

Datensparsamkeit und Phishing

Sensibilisieren Sie Ihr Kind für die Themen Datensparsamkeit und Phishing.

Dafür können Sie Beispiele von Phishing-E-Mails oder -Webseiten zeigen, damit Ihr Nachwuchs nicht zu falschen Gelegenheiten Daten preisgibt.

Grundsätzlich sollten Sie immer wieder daran erinnern, dass Ihr Kind seine oder ihre Daten nicht an unbekannte Personen weitergibt oder auf unbekannten Webseiten einträgt.

Sicheres Surfen

Besprechen Sie die Verwendung von Virtual Private Networks (VPNs) für sicheres Surfen und weisen Sie auf die Unsicherheit von öffentlichen Netzwerken hin.

Sinn und Nutzen von technischen (Sperr)Maßnahmen

Die Kinder & Teens lernen schnell, technische Maßnahmen zu umgehen. Ein Hinterherkommen durch Sie als Eltern ist chancenlos.

Was einzig wirkt, ist das vorzuleben, was Sie selbst von Ihren Kindern erwarten:

  • machen Sie Online-Pausen
  • erledigen Sie ToDos vor dem Onlinespielen
  • bleiben Sie skeptisch bei Anfragen von Personen, die Sie nicht kennen
  • halten Sie sich an die Netiquette
  • geben Sie nur sparsam Ihre Daten preis
  • säubern Sie regelmäßig den Datenspeicher sowie die Hülle und das Display Ihrer Geräte

Starke Passwörter

Legen Sie Wert auf die Verwendung von starken Passwörtern (beispielsweise mindestens 8 Zeichen lang und aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen bestehend).

Ermutigen Sie Ihr Kind dazu, die Passwörter regelmäßig zu ändern und so zu dokumentieren, dass sie nicht in Vergessenheit geraten.

Unsichere Online-Aktivitäten

Unabhängig von der Altersgruppe ist eine offene Kommunikation über die Risiken des Internets von entscheidender Bedeutung.

Ermutigen Sie Kinder & Teens dazu, Ihnen von ungewöhnlichen oder beunruhigenden Online-Erlebnissen zu berichten. Das können sein:

  • nicht altersgerechte Inhalte wie Gewalt
  • sexuell explizite Materialien
  • beleidigende Sprache
  • Ansprache durch unbekannte Personen

Das Thema Mobbing, also absichtliche, gezielte und wiederholte Angriffe auf Personen oder Gruppen, ist bereits bei Grundschülern und Grundschülerinnen ein Thema.

Werden die Kinder älter, kommen die Teilnahme an gefährlichen Trends oder Kettenbriefen hinzu.

Sensibilisieren Sie Ihren Teenager über die Illegalität von beispielsweise Raubkopien und die Konsequenzen, die sich aus illegalen Online-Aktivitäten ergeben.

Bleiben Sie auch mit Ihrem fast erwachsenen Nachwuchs im Austausch über die Themen und Dinge, die online vorgenommen und erlebt werden.

Lernen Sie wechselweise voneinander, wie Sie gemeinsam die immer raffinierteren Vorgehensweisen von Betrügern oder auch extremistischen Online-Communities durchschauen.

Verantwortungsbewusstes Teilen & Liken

Sprechen Sie verantwortungsbewusstes Teilen und Liken von Texten, Bildern und Videos an, um die digitale Reputation Ihres Kindes zu schützen.

Das gilt auch für das Hinzufügen von unbekannten Personen in sozialen Netzwerken oder in Spielen, was vermieden werden sollte.

Erste Finanzkompetenz – Ein Leitfaden für Eltern

Die Förderung von Finanzkompetenz ist ein schrittweiser Prozess, der den jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder & Teens berücksichtigen sollte. Durch eine fundierte finanzielle Bildung ermöglichen Sie es Ihrem Nachwuchs (später) für das eigene Geld gute finanzielle Entscheidungen zu treffen.

Taschengeld

Die Höhe des Taschengeldes sollten Sie basierend auf Ihren eigenen finanziellen Möglichkeiten und Erziehungszielen festlegen. Viel wichtiger als die Höhe des Taschengeldes ist es, das Taschengeld unbedingt regelmäßig auszuzahlen.

Versuchen Sie, das Taschengeld angemessen zum Entwicklungsstand und den Bedürfnissen des Kindes anzupassen. Das Taschengeld soll Kindern ermöglichen, erste Erfahrungen im Umgang mit Geld zu sammeln und ein Gefühl für den Wert von Dingen zu entwickeln. Dabei dürfen Kinder ihr Geld frei für Ihre Wünsche ausgeben. Als Eltern können Sie beratend zur Seite stehen, auch was die Themen Geldsparen und Planung von größeren Ausgaben angeht. Aber Sie müssen dabei stets die persönliche Verfügung, die Kinder in Bezug auf ihr Taschengeld haben, respektieren.

Das Taschengeld sollte bei Kindern im Grundschulalter für deren Wünsche, wie kleine Spielsachen oder Süßigkeiten ausgegeben werden. Dabei sind anfänglich ein Euro die Woche bis hin zu fünf Euro am Ende der Grundschulzeit üblich. Über eine Beteiligung mit Taschengeld für Bücher, Bastelmaterial oder einen Kinobesuch können Sie mit Ihrem Kind verhandeln.

Mit dem Ende der Grundschulzeit ist in der Regel ein Schulwechsel verbunden. In vielen Fällen ist die weiterführende Schule nicht direkt am Wohnort, so dass weitere Fahrtwege, vielfach mit öffentlichen Verkehrsmitteln, notwendig sind. Der Radius, in dem sich Ihr Kind bewegt vergrößert sich also und es bekommt viel mehr Eindrücke über neue Mitschüler und Mitschülerinnen oder auch Werbung auf dem Fahrtweg.

Damit wachsen die Begehrlichkeiten, dem Sie über das Taschengeld einen Rahmen geben können. Sie können sich dabei an den folgenden Werten orientieren, die dem Deutschen Jugendinstitutes entlehnt sind:

  • 10 – 12 Jahre: 16,00-23,50 € /Monat
  • 13 – 15 Jahre: 23,50-39,00 € /Monat
  • 16 – 17 Jahre: 39,00-63,00 € /Monat
  • ab 18 Jahre: 63,00-79,00 € /Monat

Budgetgeld

Zusätzlich zum Taschengeld können Sie mit Ihrem Kind ein so genanntes Budgetgeld vereinbaren.

Dies ist zweckgebunden, beispielsweise für Kleidung, Smartphone-Kosten, Schulmaterial oder das Mittagessen.

Die Ausgaben sollten Sie mit Ihrem Kind besprechen und im Bedarfsfall auch von Ihrem Veto-Recht Gebrauch machen. Zum Beispiel dann, wenn das Kleidungsgeld nicht für die zwingend notwendigen Winterschuhe verwendet werden soll, sondern für einen stylischen Pullover, obwohl genügend andere Pullover im Schrank liegen.

Das eigene Konto

Da sich immer mehr Bezahlvorgänge online über Konten abspielen, liegt es nahe auch Ihrem Nachwuchs früh ein Konto einzurichten. Das ist schon für Kinder ab sechs Jahren möglich.

Banken und Sparkassen wollen neue Kunden früh an sich binden und so werben die Institute für Girokonten mit Bankkarten ohne Grundgebühr. Es lohnt sicher aber, genau hinzuschauen. Denn es kann sein, dass dafür beim Überweisen oder Geldabheben Kosten entstehen. Nehmen Sie sich also Zeit die Gebühren zu studieren und wägen Sie ab, ob Kosten für Sie akzeptable sind, wenn dafür eine Filiale bei Ihnen vor Ort ist oder zumindest kostenfreie Geldautomaten in der Nähe. In einer Filiale ist es in der Regel auch möglich zumindest über Terminals Geld einzuzahlen. Das kann bei Geldgeschenken von beispielsweise den Großeltern wichtig sein.

Wenn Sie für Ihr Kind weitere Konten, wie zum Beispiel ein Tagesgeldkonto, oder auch ein Depot eröffnen möchten, dann sollten Sie das bei der Auswahl des Institutes ebenso berücksichtigen.

 

Notwendige Unterlagen

  • Kinder benötigen bei der Kontoeröffnung die Zustimmung ihrer Eltern. Und zwar von beiden, selbst wenn diese sich getrennt haben. Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, muss der Sorgerechtsbeschluss als Nachweis vorgelegt werden. Diesen haben auch unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht einzureichen. Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen müssen die Heiratsurkunde vorlegen.
  • Die Identität des Kindes weisen die Eltern mit der Kopie der Geburtsurkunde nach.
  • Sie als Eltern identifizieren sich über Ihren Ausweis.
  • Können die Eltern nicht zeitgleich der Kontoeröffnung beiwohnen, sollten Sie mit dem ausgewählten Institut Kontakt aufnehmen und fragen, welches Vorgehen für solche Fälle vorgesehen ist.

 

Sonderregelung bei der Konto-Eröffnung
Sollte Ihr minderjähriges Kind einen Arbeitsvertrag haben, dann kann es ein Konto ohne die Zustimmung der Eltern eröffnen. Allerdings müssen Sie dem Arbeitsvertrag zunächst zustimmen. Bei der Kontoeröffnung bringt das Kind den Arbeitsvertrag mit. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Auszubildende.

 

Nutzungseinschränkungen
Da sich Minderjährige nicht verschulden dürfen, steht ihnen kein Kreditrahmen oder Dispo zur Verfügung. Als Eltern können Sie weitere Einschränkungen des Kinder- oder Jugendkontos vornehmen. Darunter fällt beispielsweise

  • der Betrag, den Ihr Kind abheben darf
  • die Option, ob Überweisungen möglich sind
  • die Möglichkeit zum Online- oder Mobile-Banking

 

Wem gehört das Geld?
Wenn unter dem Namen Ihres Kindes ein Konto eröffnet wurde, dann gehört das Geld Ihrem Kind, egal ob es auf einem Girokonto oder Tagesgeldkonto liegt. Das gilt auch dann, falls Ihr Kind das Geld für etwas anderes ausgibt als eigentlich von Ihnen vorgesehen wurde.
Kinder haben einen eigenen Steuerfreibetrag, für den Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen oder Freistellungsaufträge erteilen können. Für Ihre eigene Geldanlage dürfen Sie diese jedoch nicht nutzen.
Beziehen Sie Bürgergeld, ist es wichtig, dass das Konto auf den Namen des Kindes läuft und das Geld dem Kind gehört. Kinder haben beim Bürgergeld einen eigenen Freibetrag. Wenn das Kind nicht über ein eigenes Konto spart, rechnen die Ämter das Geld zum Vermögen der Eltern zu, was die Bürgergeld-Zahlungen negativ beeinflussen kann.

Der Schülerjob

Die Ausübung eines Schülerjobs ist eine wertvolle Erfahrung, die Kindern & Teens nicht nur finanzielle Unabhängigkeit vermittelt, sondern auch wichtige Kompetenzen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung fördert.

Dabei sollte der zeitliche Rahmen des Schülerjobs im Einklang mit der schulischen Belastung stehen. Es ist wichtig, dass die schulischen Leistungen nicht darunter leiden. Jugendlichen sollten genügend Zeit für Hausaufgaben, Freizeitaktivitäten und Erholung bleiben. Diese ausgewogene Work-Life-Balance trägt dazu bei, Überlastung zu vermeiden, was Vorrang für dem Geldverdienen hat.

Die folgenden Aspekte helfen Ihnen und Ihrem Kind bei der Entscheidung:

Abgabepflichten

Schüler und Schülerinnen
Die Regeln geringfügiger Beschäftigungen (Minijob) gelten auch für Schüler und Schülerinnen. Deshalb besteht Versicherungsfreiheit in allen Versicherungszweigen (in der Rentenversicherung nur auf Antrag), wenn Schüler und Schülerinnen lediglich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt bis 520 € ausüben. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung, die nicht mehr als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Lauf eines Kalenderjahres besteht, gilt Versicherungsfreiheit in allen Versicherungszweigen.
Sobald ein Schüler oder eine Schülerin eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufnimmt, ist er oder sie kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig. Nur die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen.
Wer neben einer Beschäftigung als Arbeitnehmer eine schulische Einrichtung außerhalb der üblichen Arbeitszeit, wie beispielweise eine Abendschule, besucht, gilt sozialversicherungsrechtlich nicht als Schüler.

Schulabgänger und Schulabgängerinnen
Bei der Beschäftigung von Schulabgängern und Schulabgängerinnen sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden:
Die Eigenschaft als Schüler oder Schülerin endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung beziehungsweise mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung des Ausbildungsabschnitts. Das Prüfungszeugnis oder Abschlusszeugnis legt das Schulzeitende über das Datum dieses Zeugnisses fest. Die Schülereigenschaft endet ansonsten auch mit dem Abbruch der Schulausbildung.
Möchten Ihr Kind nach ihrem Schulabschluss ein Studium aufnehmen, kann es als kurzfristig Beschäftigte oder kurzfristig Beschäftigter angestellt werden. Die Beurteilung geht dabei davon aus, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Soll aber auf den Schulabschluss eine Berufsausbildung folgen, so gilt der Schulabgänger oder Schulabgängerinnen als berufsmäßig Beschäftigter. Für junge Menschen, die nach der Schule eine Ausbildung oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchten, gilt: Für Beschäftigungen zwischen Schule und Ausbildung oder Berufsaufnahme, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Auch wenn diese Beschäftigung nur vorübergehend ist, kann dieser Job nicht unter die Regelungen der kurzfristigen Beschäftigung fallen.
Beschäftigungen, die zwischen Ende der Schulzeit und Aufnahme eines Bundesfreiwilligendienstes oder freiwilligen Wehrdienstes fallen, werden ebenfalls als berufsmäßig angesehen.

Arbeitsrechtliche Grundlagen

In Deutschland sind Schülerjobs gesetzlich geregelt, um den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten.

Unter 13 ist jegliche Arbeit verboten, wenn sie außerhalb des Familien- und Bekanntenkreises in Form eines Arbeitsverhältnisses stattfindet.

Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren dürfen leichte Tätigkeiten ausüben, die ihre Gesundheit nicht beeinträchtigen und ihre Schulpflicht nicht gefährden. Hierbei sind die Arbeitszeit, Arbeitspausen und die Art der Tätigkeiten streng reguliert. Die Zustimmung der Eltern ist zwingend erforderlich.

Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche bereits länger arbeiten, allerdings gibt es weiterhin Einschränkungen hinsichtlich gefährlicher Arbeiten und Nachtarbeit.

Der Mindestlohn ist für Arbeitnehmer unter 18 nicht gesetzlich verpflichtend.

Mini-, Neben- oder Ferienjob?

Ferienjobs
Bei einem Ferienjob handelt es sich um eine befristete Tätigkeit, die Jugendliche während der Schulferien ausüben, ohne Hausaufgaben und Lernen für Klassenarbeiten zu vernachlässigen. Dafür eigen sich besonders die Sommerferien. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist es sogar möglich, mehr als 520 € im Monat zu verdienen, ohne Steuern dafür zahlen zu müssen.

Mini- und Nebenjob
Die beiden Begriffe Minijob und Nebenjob werden oftmals synonym verwendet. Aber es gibt dennoch kleine Unterschiede:
Minijob
Genau genommen handelt es sich bei einem Minijob um eine geringfügige Beschäftigung, bei der nicht mehr als 520 € im Monat verdienen werden darf. Ansonsten fallen Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
Nebenjob
Wie der Name schon sagt, bezeichnet ‘Nebenjob’ eine Beschäftigung, die ‘neben’ einer anderen ausgeführt wird, also zusätzlich zum eigentlichen Hauptberuf. Für Schüler und Schülerinnen ist der Schulbesuch die Hauptbeschäftigung. Der Verdienst kann bei einem Nebenjob über 520 € pro Monat liegen. Wird diese Grenze über mehrere Monate hinweg überschritten, werden Steuern und Versicherungsbeiträge abgezogen.

Schülerjob mit 15 Jahren

Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche bis zu 8 Stunden täglich arbeiten und das an 5 Tagen in der Woche. Wenn am Wochenende gearbeitet wird, muss es in der Woche freie Tage geben.

Der Schülerjob darf Ihr Kind weder physisch noch psychisch belasten. Auch ist der Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Arbeit unter Extrembedingungen wie Kälte, Hitze oder Lärm für minderjährige Arbeitnehmer verboten.

Gängige Schülerjobs

  • Nachhilfe geben – Üblich sind etwa 5 bis 10 € pro Stunde
  • Babysitten – Üblich sind etwa 5 und 8 € pro Stunde
  • Kellnern – Üblich sind etwa 6 bis 8 € pro Stunde

Schülerjob mit 16 Jahren

Mit 16 Jahren dürfen Jugendliche bis zu 8 Stunden täglich arbeiten und das an 5 Tagen in der Woche. Wenn am Wochenende gearbeitet wird, muss es in der Woche freie Tage geben.

Der Schülerjob darf Ihr Kind physisch und psychisch nicht überfordern. Es darf sich dabei also beispielsweise um keine schwere körperliche Arbeit handeln. Auch das Aussetzen von außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder starker Nässe sowie der Umgang mit gefährlichen Stoffen, wie giftig oder ätzend, ist untersagt.

Der Ausschank von Alkohol in Gaststätten oder Cafés übrigens nicht durch das Jugendschutzgesetz verboten. Das bedeutet, dass 16jährige zwar selbst keinen Schnaps trinken dürfen, aber in der Gastronomie Gästen alkoholische Getränke servieren dürfen.

Gängige Schülerjobs

  • Kellnern – Üblich sind zwischen 6 und 8 € pro Stunde
  • Babysitten – Üblich sind zwischen 5 und 8 € pro Stunde
  • Regalauffüllen im Einzelhandel – Üblich sind zwischen 6 und 8 € pro Stunde
  • Bäckerei – Üblich sind zwischen 7 und 10 € pro Stunde

Schülerjob mit 17 Jahren

Mit 17 Jahren dürfen Jugendliche bis zu 8 Stunden täglich arbeiten und das an 5 Tagen in der Woche. Wenn am Wochenende gearbeitet wird, muss es in der Woche freie Tage geben. Die Arbeitszeit sollte normalerweise zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Bei Tätigkeiten in der Bäckerei, Gastronomie oder in der Landwirtschaft, darf es Ausnahmen auch bis 22 Uhr geben.

Der Schülerjob darf Ihr Kind physisch oder psychisch nicht überfordern, so dass beispielsweise schwere körperliche Arbeit oder die Arbeit mit gefährlichen Stoffen sowie Akkordarbeit am Fließband verboten sind. Auch Tätigkeiten unter Extrembedingungen wie Nässe, Kälte oder Hitze sind als Jobs für 17-Jährige nicht geeignet.

Gängige Schülerjobs

  • Kellnern – Üblich sind zwischen 6 und 8 € pro Stunde
  • Regalauffüllen im Einzelhandel – Üblich sind zwischen 6 und 8 € pro Stunde
  • Bäckerei – Üblich sind zwischen 7 und 10 € pro Stunde
  • Promotionjobs – Üblich sind zwischen 7 und 10 € pro Stunde

Schülerjob ab 18 Jahren

Ab 18 gilt das Jugendschutzgesetz nicht mehr und Ihr Kind zählt nun rechtlich als Erwachsener. Damit entfallen die strengen Arbeitszeitbeschränkungen und Ihr Kind kann in allen Jobs arbeiten, wo, wann und wieviel sie oder er möchte.
Die maximale Arbeitszeit liegt bei 8 Stunden pro Tag. Wenn es nötig ist, darf aber bis zu 12 Stunden täglich gearbeitet werden, solange die Überstunden im Laufe eines Kalenderjahres wieder ausgeglichen werden. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.

Grundsätzlich kann Ihr Kind auch zwei oder mehr Neben- oder Minijobs haben. Übersteigt der Verdienst jedoch die Grenze von 520 Euro im Monat, so werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig, da dann keine geringfügige Beschäftigung vorliegt. Hier müssen Sie also gut abwägen, ob es einen finanziellen Nutzen gibt.

Wenn Ihr Kind einer Hauptbeschäftigung, wie beispielweise Vollzeitanstellung, Berufsausbildung oder freiwilliges Jahr nachgeht, darf nur ein Minijob angenommen werden, nicht mehrere.

Welchen Job Ihre Tochter oder Ihr Sohn wählt, ist mit der Volljährigkeit nicht mehr eingeschränkt. Da spielen Interessen, Vorlieben und Talente eine große Rolle. Aber auch der Einfluss von Freunden sowie die erreichbaren Unternehmen.

Auch beim Thema Vergütung ist die Variabilität nun größer. In vielen Fällen wird einzeln verhandelt und dabei auf bereits gemachte Erfahrungen von vorhergehenden Jobs Bezug genommen.

Erste motorisierte Mobilität – Ein Überblick für Eltern

Das eigene Mofa ist für viele Jugendliche der Inbegriff von Unabhängigkeit. Erfahren Sie hier, ab wann Kinder & Teens motorisierte Fahrzeuge fahren dürfen.

Ab 14 Jahren

E-Scooter können ab dem 14. Lebensjahr gefahren werden.

Bevor Sie oder Ihr Kind mit dem E-Scooter losfahren, müssen Sie diesen über eine Haftpflicht versichern. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen E-Scooter nicht auf öffentlichen Wegen fahren – auch nicht unter Aufsicht Ihrer Eltern. Ein Verstoß dagegen kann ein teures Bußgeld nach sich ziehen.

Es gibt spezielle Kindertretroller, die bei 12 km/h abgeriegelt sind. Diese dürfen schon von Kindern ab 12 Jahren gefahren werden.

Ab 15 Jahren

Ein Mofa ist, wie der Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad und kann von 15-Jährigen gefahren werden, die durch eine Prüfbescheinigung fahrberechtigt sind. Die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt bei 25 km/h und die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.

Für die Mofa-Prüfbescheinigung braucht Ihr Kind weder einen Erste-Hilfe-Kurs noch einen Sehtest, obwohl diese für die Teilnahme am Straßenverkehr immer sinnvoll sind.

Die theoretische Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die für das Erlangen der Prüfbescheinigung bestanden werden muss. Das frühestmögliche Alter, an dem Jugendliche die Ausbildung beginnen können, variiert von Bundesland zu Bundesland.

Wer Mofa fährt, muss verpflichtend einen Helm tragen. Gute Schutzkleidung inklusive Handschuhe sind sinnvoll und schützen den Fahrer im Falle eines Unfalls.

Das Mofa muss über eine Haftpflicht versichert sein. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen.

Ab 15 Jahren - Führerschein Klasse AM

Das Moped ist quasi „der große Bruder“ des Mofas und kann bis zu 45 km/h schnell fahren. Für das Fahren eines Mopeds wird ein Führerschein der Klasse AM benötigt.
Der Führerschein der Klasse AM wird auch für Motorroller, die bis zu 45 km/h schnell fahren, benötigt.

Den Führerschein der Klasse AM können auch 15-Jährige erwerben. Diese Fahrerlaubnis gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Der Führerschein der Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Ab 16 Jahren - Führerschein Klasse A1

Der Führerschein der Klasse A1 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen, die maximal 15 PS (11kW) haben und deren Hubraum höchstens 125 Kubikzentimeter groß ist.

Für Kraftfahrzeuge mit drei Rädern gilt eine Obergrenze von 20 PS.

Mit dem A1-Führerschein dürfen Jugendliche ab dem 16. Geburtstag fahren, sowohl in Deutschland als auch im Ausland.

Zur Klasse A1 zählen auch die Fahrzeuge der Klasse AM.

Ab 17 Jahren - Begleitetes Fahren (bF17)

Zum Erwerb des Führerscheins der Klasse B für Pkw unter Einbeziehung des Begleitenden Fahren (bF17) finden Sie hier unseren Blog-Artikel Begleitetes Fahren ab 17

Darin finden Sie auch Tipps zur Kfz-Versicherung für Fahrneulinge.

Weitere Infos über die Übertragung von Schadensfreiheitsklassen finden Sie in dem Blog-Artikel Schadenfreiheitsklasse und Rabatte übertragen

Ab 18 Jahren - Führerschein Klasse A2

Das Fahren von Motorrädern mit weniger als 48 PS ist ab 18 Jahren erlaubt.

Hierfür benötigt Ihr Kind die Führerscheinklasse A2.

Mit diesem Führerschein dürfen auch Fahrzeuge der Klassen AM und A1 gefahren werden.

Schule nach der Grundschule – Ein Überblick für Eltern

Das Schulsystem in Deutschland ist föderal organisiert, so dass es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben kann. Dementsprechend stellen die folgenden Informationen ein Grundraster dar, dass regional variiert.

Gymnasium

Das Gymnasium ist der klassische Weg zum Abitur, dem höchsten deutschen Schulabschluss. Um auf ein Gymnasium zu wechseln, benötigen Schüler und Schülerinnen in der Regel eine Empfehlung der Grundschule. Nach der 12. oder 13. Klasse kann das Abitur bestanden werden, das wiederum den Zugang zu allen Hochschulen ermöglicht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein allgemeinbildendes Gymnasium oder ein Berufliches Gymnasium besucht wurden. Das Gymnasium dauert in der Regel acht oder neun Jahre, einschließlich der Oberstufe.

Realschule

Die Realschule vermittelt eine praxisorientierte Bildung und endet nach der 10. Klasse mit dem Realschulabschluss. Dieser ermöglicht den direkten Einstieg ins Berufsleben oder den Besuch einer beruflichen weiterführenden Schule.

Nach Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule kann auch die Fachhochschulreife erworben werden, die den Zugang zu Fachhochschulen ermöglicht.

Ist ein vorgeschriebener Notenschnitt erreicht, so kann nach dem Realschulabschluss auch eine gymnasiale Oberstufe besucht werden, um das Abitur zu erlangen, das wiederum den Zugang zu allen Hochschulen ermöglicht.

Hauptschule

Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende Bildung und schließt nach der 9. oder 10. Klasse mit dem Hauptschulabschluss ab. Dieser eröffnet ebenfalls den Weg in eine berufliche Ausbildung oder den Besuch einer weiterführenden Berufsschule. Die Hauptschule ist in einigen Bundesländern mittlerweile mit der Realschule zu einer Sekundarschule, die vielfach Oberschule genannt wird, zusammengefasst.

Gesamtschule

Gesamtschulen sind für alle Schüler und Schülerinnen, egal ob eine gymnasiale Empfehlung oder eine Empfehlung für Real- oder Hauptschule vorliegt.

Es wird zwischen kooperativer und integrierter Gesamtschule unterschieden.
Bei der kooperativen Variante sind die Klassen getrennt und der Unterricht erfolgt nach Gymnasium- sowie Real- und Hauptschule-Inhalten. Die Schüler und Schülerinnen treffen in den Pausen, Arbeitsgemeinschaften und anderen schulischen Veranstaltungen zusammen.
Bei der integrierten Gesamtschule sind die Klassen mit Kindern auf unterschiedlichem Leistungsniveau gemischt. In der Regel legen dann alle Schüler und Schülerinnen die Hauptschulprüfung am Ende der neunten Klasse ab. Am Ende der 10. Klasse legt jeder Schüler und jede Schülerin die Realschulprüfung ab.

Vorteilhaft für die Jugendlichen in der integrierten Gesamtschule ist, dass alle mindestens eine Prüfungssituation durchlaufen und für dessen Vorbereitung ein breites Grundlagenwissen in Deutsch, Mathe und Englisch aneignen.

Zur Realschulprüfung gehört auch eine Hausarbeit mit Präsentation.

Zugang zum Studium

Legt Ihr Kind erfolgreich sein oder ihr Abitur ab, so kann er oder sie sich bei allen Hochschulen für ein Studium bewerben. Für viele Studiengänge gibt es neben einer bestimmten Abiturnote weitere Unterlagen, die vorzulegen sind, um einen Studienplatz zu bekommen. Diese Unterlagen können Praktikumsbescheinigungen, Eignungstest oder auch Mustermappen sein. Was jede Hochschule zu den einzelnen Studiengängen verlangt, können Sie den jeweiligen Webseiten entnehmen.

Die Fachhochschulreife erreicht Ihr Kind, wenn er oder sie die 12. Klasse erfolgreich absolviert hat oder wenn Ihr Kind einen Realschulabschluss hat und zusätzlich noch ein Berufspraktikum als praktischen Teil absolviert hat. Dann ist die Berechtigung erreicht, alle Studiengänge an Fachhochschulen und einige wenige Studiengänge an Universitäten zu belegen.

Die Fachgebundene Hochschulreife kann Ihr Kind an der Oberstufe an einem Gymnasium, an einer Gesamtschule oder an einem Berufskolleg erreichen. Hier ist kein Berufspraktikum notwendig. Dann ist die Berechtigung erreicht, die Studiengänge des jeweiligen Fachbereichs an Fachhochschulen und Universitäten zu studieren – also nur die in im Zeugnis aufgeführten Fächer.

Mittlerweile gibt es sehr viele Unternehmen, die ein Duales Studium anbieten. Hier schließt Ihr Kind mit einen Ausbildungsunternehmen einen Ausbildungsvertrag ab und kann neben der beruflichen Ausbildung ein Studium absolvieren. Ob dieses als Abend- und Wochenendstudium oder in Blocksemestern erfolgt, ist vom jeweiligen Studienfach, der betreffenden Hochschule und den Wünschen des Ausbildungsbetriebes abhängig.

Studieren ohne Abitur ist möglich, wenn Ihr Kind über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung verfügt. In manchen Bundesländern wird diese Kombination mit der fachgebundenen Hochschulreife gleichgesetzt. Damit wird die Berechtigung erreicht, die Studiengänge des jeweiligen Fachbereichs an Fachhochschulen und Universitäten zu studieren – also nur die in im Zeugnis aufgeführten Fächer.

Durch einen anerkanntem Fortbildungsabschluss, beispielsweise Handwerksmeister, Techniker oder Fachwirt, wird die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erlangt, die eine freie Wahl des Studienfaches ermöglicht.

Die Möglichkeiten des berufsbegleitenden Studiums werden immer umfassender. Das liegt zum einen an der steigenden Nachfrage, zum anderen aber auch daran, dass die privaten Fachhochschulen hier ein lukratives Geschäftsfeld entdeckt haben. Die Lehrveranstaltungen konzentrieren sich auf die Abendstunden oder finden an Wochenenden statt. Die Abbruchquote ist aufgrund der Doppelbelastung aus Arbeiten und Studieren sowie der mitunter hohen Studiengebühren hoch.

Start in Ausbildung und Studium: Was ist der richtige Weg?

Ihr Kind hat viele Möglichkeiten, einen Beruf zu erlernen: Ausbildung, Studium oder auch Zwischenformen wie beispielsweise das duale Studium.

Wir haben dazu den Blog-Artikel Start in Ausbildung und Studium verfasst. Viel Spaß beim Lesen!

Mehr Freiheit für die Eltern

Mit dem Eintritt der Kinder in die Teenagerjahre erleben nicht nur die Jugendlichen selbst, sondern auch Sie als Eltern eine bedeutende Veränderung in ihrem Familienleben. Dieser Übergang bringt also nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch unerwartete Freiräume für Sie mit.

Den Umgang mit diesen neu gewonnenen Freiräumen sollten Sie ganz bewusst steuern. Es ist wichtig, diese Zeit nicht nur für die Bewältigung von Haushaltsaufgaben und anderen Pflichten zu nutzen. Gönnen Sie sich Zeiten für persönliche Erholung und Entspannung.

Nehmen Sie sich Zeit dafür, Ihre eigenen Bedürfnisse zu erkennen und überlegen Sie, welche Wünsche Sie sich schon lange einmal erfüllen wollten. Das kann ein Sprachkurs, eine Kulturreise, die Tanzschule oder auch das Interesse an Kunst & Antiquitäten sein. Wenn Sie nicht sofort loslegen wollen, ist das auch in Ordnung. Sie können verschiedenen Dinge ausprobieren, um festzustellen, was Ihnen in der momentanen Lebensphase am besten tut. Das kann das Singen im Chor genauso gut sein wie ehrenamtliches Engagement oder eine berufliche Fortbildung.

Es ist wichtig, dass Sie sich nicht unter Druck setzen. Um nicht an Ihren neuen Freiräumen zu zerbrechen, ist es entscheidend, dass Sie realistische Erwartungen entwickeln. Nicht jeder Moment muss produktiv genutzt werden, und es ist in Ordnung, auch einfach mal nichts zu tun. Machen Sie sich bewusst, dass es normal ist, sich an die Veränderungen anpassen zu müssen, und dass dies Zeit braucht. Das ist ein guter Anfang, um eine ausgeglichene Lebensqualität zu bewahren.

Für eine ausgeglichene Lebensqualität ist auch die Beziehung zu Ihrem Kind entscheidend. Trotz oder gerade wegen der Freiheiten auf beiden Seiten sollten Sie darauf achten, den Kontakt zum Teenager nicht zu verlieren. Kommunikation bleibt dabei das Schlüsselelement in der Eltern-Teenager-Beziehung. Es ist wichtig, regelmäßige Gespräche zu führen, Interesse an den Erfahrungen der Jugendlichen zu zeigen und eine unterstützende, aber respektvolle Atmosphäre zu schaffen.

Zusätzlich können Sie versuchen, gemeinsame Aktivitäten zu finden, die sowohl Ihren eigenen Interessen als auch den Vorlieben der Teenager entsprechen. Dies stärkt nicht nur die Bindung, sondern ermöglicht es auch, die Freiräume sinnvoll zu nutzen, indem sie mit bereichernden Erfahrungen gefüllt werden.

Insgesamt erfordert die Phase, in der Ihr Kind zum Teenager heranwächst, eine flexible Einstellung von Ihnen. Indem Sie Ihre Freiräume bewusst gestalten, sich selbst pflegen und die Verbindung zu Ihrem Kind aufrechterhalten, können Sie diese Übergangszeit als eine Zeit des persönlichen Wachstums und der gestärkten Familienbindung erleben.

Versicherungen

Die Dynamik in der Familie verändert sich, wenn Kinder zu Teenagern werden. Das stellt Eltern vor eine Reihe von Überlegungen, die von der Förderung der Selbstständigkeit bis hin zur Bewältigung neuer emotionaler Herausforderungen reichen.

Damit Sie in dieser aufregenden Phase nicht zu viel Zeit für die Recherche zu Versicherungen zur Risikoabdeckung und Vorsorge aufwenden müssen, haben wir für Sie die relevantesten hier aufgelistet:

Altersvorsorge | Berufstätige

Eine zusätzliche Vorsorge für das Alter zu treffen ist grundsätzlich immer sinnvoll. Denn die gesetzliche Rente reicht heute nicht mehr aus, um den Lebensstandard nach Beendigung der Berufstätigkeit zu halten.

Dabei sind die Gestaltungsmöglichkeiten für eine private Vorsorge – je nach Form und Anbieter – variabel.
Möglichst viel Flexibilität oder staatlich gefördert?

Eine private Rentenversicherung bietet im Hinblick auf die Gestaltungsmöglichkeiten bei Rentenbeginn, dem Leistungszeitpunkt und bei der Vererbbarkeit die flexibelste Form der privaten Vorsorge. Zu Rentenbeginn können Sie beispielsweise Ihr angespartes Vermögen entweder als lebenslang garantierte Rente nutzen, als einmaliges Kapital abrufen oder eine Kombination aus beidem wählen. Während der Aufschubzeit bieten viele Anbieter sogar die Möglichkeit an, unter bestimmten Voraussetzungen Zuzahlungen oder auch Entnahmen vorzunehmen.

Besonders Familien mit Kindern können aber auch von der staatlich geförderten Riester-Rente profitieren. Denn neben der eigenen Grundzulage von jährlich 175 € fließen pro Kind zusätzlich noch einmal 185 € in den Vertrag. Für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 €. Die Summe der Zulagen verringert gleichzeitig auch Ihren Mindestbeitrag, welcher zu leisten ist, um die staatliche Förderung in voller Höhe nutzen zu können. Die Kinderzulage erhalten Sie für die Dauer, in der Anspruch auf Kindergeld besteht und endet somit spätestens mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Haben Sie selbst bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, so zahlt der Staat zu Beginn einen Bonus von 200 Euro auf Ihr Riester-Konto ein.

Tipp: Richten Sie bei Ihrem Anbieter einen Dauerzulagenantrag ein, damit Ihr Anbieter die Zulagen direkt für Sie beantragen kann.

Bedacht werden sollte, dass sich die Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Riester-Rente von einer privaten Rentenversicherung unterscheiden. Die Leistung aus der Riester-Rente, welche frühestens ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden kann, ist als lebenslange Verrentung vorgesehen. Bei genügend vorhandenem Vertragsguthaben kann zum Rentenbeginn maximal ein Kapital in Höhe von 30% entnommen werden. Von der verbleibenden Summe wird die neue, lebenslange Rente berechnet. Weiterhin kann es bei der Vererbung des Vertragsguthabens zu Einschränkungen kommen, denn staatliche Zulagen sowie genutzte Steuervorteile müssen – je nach Verwandtschaftsgrad – im Zweifel vom Erben zurückgezahlt werden.

Durchaus ist auch eine Kombination aus beiden Altersvorsorgeprodukten sehr sinnvoll. Denn so können Sie von der staatlichen Förderung der Riester-Rente profitieren und verfügen zusätzlich über eine flexible Rentenversicherung.

Übrigens: Zur Erhöhung der Rendite-Chancen bieten viele Anbieter die Produkte auch als fondsgebundene Variante an. Diese Variante lohnt sich besonders für junge Leute, denn je langlebiger die Anlage ist, desto eher können Marktschwankungen ausgeglichen werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Sie arbeiten.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Altersvorsorge | Kinder & Teens

Legen Sie den Grundstein für die Altersvorsorge Ihres Kindes und beginnen Sie den Kapitalaufbau für eine lebensbegleitende finanzielle Sicherheit für Ihr Kind so früh wie möglich.

Viele Anbieter bieten hierfür spezielle Kindervorsorgeprodukte an. Den Vertrag kann Ihr Kind später ab der Volljährigkeit selbst fortführen. Durch variable Gestaltungsmöglichkeiten können Sie Ihr Kind bei sich verändernden Lebensphasen zusätzlich finanziell unterstützen, beispielsweise durch Kapitalentnahmen zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums oder durch flexible Zuzahlungen durch Geldgeschenke oder Erbschaften.

Mit optionalen Zusatzbausteinen, wie eine Pflegeabsicherung oder die spätere Arbeitskraftsicherung kann die Vorsorge optimal ergänzt werden. Beispielsweise kann ein vereinbarter Pflegerentenbaustein unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsrente umgewandelt werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Kind maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Ihren Nachwuchs wachsen.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Ausbildungsversicherung

Mit einer Ausbildungsversicherung können Sie Ihr Kind während der Ausbildung und/oder des Studiums finanziell unterstützen. Dabei geben Sie entweder die gewünschte Versicherungssumme vor oder Sie legen einen Zahlbeitrag fest, aus dem sich die zum Ablauf garantierte Summe errechnet. Weiterhin legen Sie den Termin fest, zu dem die Summe für das Kind zur Verfügung stehen soll.

Dabei darf das Kind zum Auszahlungstermin maximal 25 Jahre alt sein. Beispielsweise zum Ausbildungsstart bzw. Studienbeginn wird die Leistung dann als monatliche Rente über 6 Jahre, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem ausgezahlt.

Die Ausbildungsversicherung bietet nicht nur dem versicherten Kind zu einem festen Termin eine finanzielle Unterstützung, sondern gleichzeitig auch einen Schutz für den Versorger selbst. Denn sollte der Versorger bis zum Auszahlungstermin versterben, übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung, sodass die Leistung trotzdem in voller Höhe zum vereinbarten Termin zur Verfügung steht. Zusätzlich kann der Schutz für den Versorger durch eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ergänzt werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Kind maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto länger kann das Kapital für Ihren Nachwuchs arbeiten.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Berufsunfähigkeitsversicherung | Berufstätige

Ein Unfall, Burnout oder eine Allergie: Berufsunfähigkeit, kurz BU genannt, hat viele Facetten und ist ein oft verdrängtes Risiko. Bricht Ihr Einkommen durch eine Berufsunfähigkeit teilweise oder ganz weg, gibt es kaum staatliche Hilfen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit schützen. Und Sie können Ihre Wünsche und Pläne für Ihr Leben wie angedacht weiter verfolgen:

  • Raten für das Wohneigentum zahlen
  • Urlaube planen
  • eine Familie unterhalten
  • Investitionen verfolgen

Berufsunfähigkeit kann schnell existenzbedrohend werden – und passiert schneller als man denkt. Um in einem solchen Fall nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, müssen Sie frühzeitig vorsorgen. Denn die staatlichen Leistungen sind zu gering, um den Wegfall Ihres Einkommens zu kompensieren.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie beginnen, desto bessere Konditionen erhalten Sie in der Regel.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Berufsunfähigkeitsversicherung | Kinder & Teens

Eine Erkrankung oder ein Unfall bei Spiel und Sport können bereits im Schulalter dazu führen, dass die weitere Ausbildung Ihres Kindes unterbrochen oder gar nicht mehr möglich ist. Eine Vollzeitbetreuung eines Kindes, Rehamaßnahmen oder auch Nachhilfe, um die Fehlzeiten in der Schule zu kompensieren, können die finanziellen Mittel einer Familie stark beeinflussen.

Dies wird vielen Eltern oftmals erst bewusst, wenn das Leben des eigenen Kindes aus gesundheitlichen Gründen aus dem Takt gerät und das Auswirkungen auf das gesamte Familienleben hat. Berufsunfähigkeit kann also auch existenzbedrohend werden, auch wenn die betroffene Person noch gar nicht im Berufsleben steht. Um in einem solchen Fall nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, können Sie frühzeitig vorsorgen. Denn die staatlichen Leistungen aus einer Erwerbsminderungsrente sind zu gering, um damit ein angemessenes Leben zu führen.

Die Vorteile liegen dabei auf der Hand:

  • Das junges Eintrittsalter sichert günstige Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit.
  • Sicherung des Gesundheitszustandes bei Abschluss, denn jeder Arztbesuch kann im schlimmsten Fall den späteren Abschluss erschweren oder sogar verhindern.
  • Eine Schüler-BU-Versicherung ist bereits ab 6 Jahren möglich.
  • Die ausgeübte Tätigkeit bei Vertragsabschluss hat neben dem Eintrittsalter und dem gewünschten Leistungsumfang maßgeblichen Einfluss auf den Beitrag.
    Daher jetzt schon die Berufsgruppe „Schüler“ sichern für den Fall, dass das Kind später einmal einen Beruf ausübt, der aus Sicht der Versicherer als risikoreich eingestuft wird und somit einen deutlich höheren Beitrag zur Folge hätte

Kein Risiko:
Viele Anbieter bieten eine Überprüfungsoption zur Berufsgruppenbesserstellung an. Das bedeutet: Übt das Kind später einen Beruf mit einer besonders günstigen Berufsgruppe aus, besteht die Möglichkeit, dass der Versicherer den Beitrag dementsprechend anpasst.
Weitere Vertragsanpassungen beim Start ins Berufsleben sind möglich. Darunter fallen zum Beispiel die Anpassung der BU-Rente, der Einschluss oder die Erhöhungen der Dynamik oder auch der nachträglicher Einschluss von Zusatzbausteinen.

 

Berufsunfähigkeit bei Schülern:
Schüler gelten als berufsunfähig, wenn sie voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50% außerstande sind, am regulären Schulunterricht teilzunehmen. Das wird auf den regulären Schulunterricht abgestellt, so wie er zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen stattgefunden hat.
Eine Verweisung auf andere Schultypen ist ausgeschlossen.

Beispiele, die im Rahmen der Leistungsprüfung berücksichtigt werden:

  • wie der Schüler seinen Schulweg zurücklegen kann
  • wie er dem Unterricht konzentriert folgen kann
  • wie er zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation fähig ist
  • wie er seine Hausaufgaben bewältigen kann

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihr Kind passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Elementarschadenabsicherung

Ihre Policen zu Wohngebäude- und Hausratversicherung sollten Sie um den Zusatzbaustein Elementar ergänzen. Elementarschäden sind Schäden an Gebäuden oder Hausrat, die durch extreme Naturereignisse und nicht durch menschliches Wirken entstanden sind. Mit welcher Wucht die Natur zuschlagen kann, erleben wir immer häufiger bei Hochwasser, Überflutung durch Starkregen oder auch Schneedruck und Lawinen. Daraus entstehen dann nicht selten Rückstau oder auch Erdrutsch und Erdsenkung.

Eine Elementarschadenversicherung kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Sie kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Gegenstandsversicherung | Elektrogeräte & Co.

Das Smartphone und immer öfter auch die Smartwatch sind unsere ständigen Begleiter und im Alltag inzwischen unverzichtbar geworden. Auch Tablets, Spielekonsolen, Laptops oder Gaming-PCs sind hoch empfindliche Geräte, die wir mehrfach täglich nutzen. Alle diese Geräte sind eine Gegenstandsversicherung wert!

Denken Sie weiter an die dringend notwendige Waschmaschine, ein hochwertiges Werkzeug, den oft genutzten Heimtrainer oder auch den liebgewonnenen Gasgrill. Auch diese Geräte können Sie mit einer Gegenstandsversicherung absichern.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Hausratversicherung

Angenommen, Sie gehen mit einem Taschenrechner durch Ihre Wohnung und tippen bei jedem Möbelstück, jedem Geschirr- und Besteckteil, bei den TV-, Video- und Elektrogeräten, bei Ihren Wertsachen (Schmuck, Wertpapiere, Bargeld), bei Gardinen, Teppichen, Kleidern, Büchern, DVDs und CDs, Lampen, Lebensmitteln, Spielsachen, Sportartikeln und und und… den Neupreis ein – Sie hätten schnell eine fünf- oder sechsstellige Zahl vor Augen. Diesen hohen Betrag müssten Sie tatsächlich aufwenden, wenn Ihr Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung zerstört wird.

Mit einer Hausratversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden bewahren!

Ergänzen Sie Ihre Hausratversicherung um den Zusatzbaustein Elementar. Dieser kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Er kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Ambulante und stationäre Zusatzversorgung

Viele medizinische Behandlungen und Medikamente fallen nicht oder nicht mehr unter den gesetzlichen Versicherungsschutz. Das liegt daran, dass Gesundheitsreformen und Sparpakete in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu deutlichen Leistungseinschränkungen geführt haben. Zusätzlich müssen gesetzlich Versicherte steigende Eigenbeteiligungen tragen. Der gesetzliche Basisschutz verringert sich damit kontinuierlich.

Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie ganz individuell entsprechend Ihren Bedürfnissen den gesetzlichen Basisschutz erweitern. Sichern Sie sich Top-Leistungen beispielsweise bei ambulanten Behandlungen oder der Versorgung im Krankenhaus.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Familie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie abschließen, um so günstiger sind die Beiträge und Sie profitieren von Anfang an von besserer Behandlung.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Krankentagegeld

Haben Sie Familie ist die Verantwortung, die Sie im Leben tragen hoch. Darunter fällt auch die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen oder Kreditverpflichtungen, wofür ein regelmäßiges Einkommen notwendig ist.

Ein längerer Krankheitsausfall kann da ohne zusätzliche Absicherung zu einer finanziellen Lücke führen. Besonders, wenn Sie auf Ihr gesamtes Nettoeinkommen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes angewiesen sind.

Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, erhält im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für eine Dauer von mindestens sechs Wochen. Endet die Lohnfortzahlung, wird ein Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt. Im Allgemeinen beträgt das Krankengeld 70 % vom Brutto-, jedoch höchstens 90 % vom Nettoeinkommen und ersetzt somit nicht das bisherige Gehalt. Davon werden noch die Hälfte der Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Des Weiteren ist die Zahlung des Krankengeldes zeitlich begrenzt.

Mit einer Krankentagegeldversicherung schließen Sie diese Einkommenslücke. Die Leistung erhalten Sie ab dem Tag, an dem die Lohnfortzahlung endet und greift für die gesamte Dauer der ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit.

Der Leistungszeitpunkt kann zudem entsprechend angepasst werden. Wer beispielsweise aufgrund einer Tarifvereinbarung bei seinem Arbeitgeber einen längeren Anspruch auf die Lohnfortzahlung hat, kann bei seiner Krankentagegeldversicherung einen späteren Leistungsbeginn vereinbaren.

Für Selbstständige und Freiberufler ist umgekehrt auch ein früherer Leistungsbeginn möglich und sinnvoll, da in diesem Fall keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber gegeben ist.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Upgrade zum Privatpatientenstatus

Es gibt Krankenzusatztarife, mit denen Sie für sich und Ihre Familienmitglieder das Leistungsniveau einer PKV-Vollversicherung erreichen können.
Sie bleiben dabei weiterhin gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben zusätzlich den privaten Versicherungsschutz, mit dem Sie Ihre Gesundheit komplett wie eine privatversicherte Person absichern.

Für Kinder besonders attraktiv und günstig
Bereits für geringe Beiträge können Sie den Privatpatientenstatus für Ihr Kind erhalten und schaffen somit die besten Voraussetzungen für eine rasche Genesung.

Und wie funktioniert das?
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, so legen Sie bei einem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte vor. Ihr Arzt rechnet im Folgenden direkt mit der Krankenkasse ab, was allgemein als „Sachleistungsprinzip“ bezeichnet wird. Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie aber nicht an das „Sachleistungsprinzip“ gebunden.

Entscheiden Sie sich für eine Krankenzusatzversicherung mit Upgrade zum Privatpatientenstatus, wählen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse das Prinzip der „Kostenerstattung“.
Dann wird Ihr Arzttermin direkt mit Ihnen abgerechnet, Sie erhalten also die Rechnung nach Hause.
Das Prinzip der „Kostenerstattung“ ermöglicht es Ihnen, Leistungen in Anspruch zu nehmen, die über die gesetzlich festgelegten Leistungen Ihrer Krankenkasse hinausgehen.

Die Leistungserstattung erfolgt in vier Schritten:

  1. Sie reichen Arztrechnungen und Rezepte zunächst bei Ihrer GKV ein.
  2. Ihre GKV übernimmt den Teil der Kosten, der im jeweiligen Leistungskatalog festgelegt ist und erstattet Ihnen diesen Teil. Sie erhalten die Rechnung mit dem entsprechenden Erstattungsvermerk zurück.
  3. Die Rechnung mit dem Erstattungsvermerk reichen Sie nun bei Ihrer Krankenzusatzversicherung mit Upgrade zum Privatpatientenstatus ein. Diese erstattet Ihnen die verbleibenden Aufwendungen im Rahmen des tariflichen Leistungsversprechens.
  4. Sie können nun die Gesamtrechnung bei Ihrem Arzt begleichen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine Sie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Krankenzusatzversicherung | Zahnzusatz

Eine Zahnzusatzversicherung ist über alle Altersstufen hinweg sinnvoll und für jede gesetzlich krankenversicherte Person, die zukünftige hohe Zahnarztrechnungen kompensieren möchte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Festzuschuss für einfache sowie medizinisch notwendig erachtete Standardlösungen. Diese Regelversorgung liegt bei 60%.

Statistisch gesehen ist bei jedem zweiten Kind eine Korrektur der Zähne nötig. Die kieferorthopädische Behandlung inkl. Zahnspangen ist mit hohen Kosten verbunden. In diesen Fällen kann eine Zahnzusatzversicherung mit den entsprechenden Leistungspaketen einspringen. Unser Tipp für Sie: Schließen Sie am besten noch vor dem ersten Vorstellungsgespräch beim Kieferorthopäden eine Zahnzusatzversicherung ab.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie und Ihre Familie maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Je früher Sie eine Absicherung abschließen, um so günstiger sind die Beiträge und Sie profitieren eher von einer besseren Behandlung.

Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Mobilität | Versicherungen für E-Bike, E-Scooter, Fahrrad, Moped, Motorrad & Kfz

Egal ob Sie mit zwei oder vier Rädern unterwegs sind, mit der richtigen Absicherung können Sie Ihre Fahrten unbeschwert genießen.

Auto, Wohnmobil & Wohnwagen
In Deutschland ist die Zulassung eines Fahrzeugs an den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung gebunden und muss für jedes Kraftfahrzeug abschlossen werden, das am Straßenverkehr teilnimmt. Denn fügen Sie einer anderen Person Schaden zu, müssen Sie nach deutschem Recht für diesen geradestehen. Sie müssen den Schaden also übernehmen.

E-Scooter
Zum jährlichen Zweirad-Saisonbeginn am jeweils ersten März eines Jahres ist die Haftpflichtversicherung für Ihren E-Scooter abzuschließen und der Versicherer sendet Ihnen das aktuelle Kennzeichen per Post zu.

E-Bike & Fahrrad
Das hochwertige Rennrad oder das neue E-Bike sind nicht in allen Fällen mit einer Hausratversicherung abgedeckt. Da bietet eine Fahrradversicherung einen umfassenderen Schutz, denn damit sind Sie auch gegen Unfälle und Vandalismus abgesichert.

Moped
Zum jährlichen Zweirad-Saisonbeginn am jeweils ersten März eines Jahres beginnt das neue Jahr zur Haftpflichtversicherung. Alle vorher abgeschlossen Verträge enden am Tag vorher. Schließen Sie die Mopedversicherung ab, sendet Ihnen der Versicherer das aktuelle Kennzeichen per Post zu.

Motorrad
In Deutschland ist die Zulassung eines Motorrads an den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung gebunden und muss für jedes Kraftfahrzeug abschlossen werden, das am Straßenverkehr teilnimmt. Denn fügen Sie einer anderen Person Schaden zu, müssen Sie nach deutschem Recht für diesen geradestehen. Sie müssen den Schaden also übernehmen.

Zusatzfahrer
Wenn Sie für einen Umzug oder einen Wochenendtrip privat ein Auto verleihen oder leihen, kann mit einer Zusatzfahrer-Versicherung den Fahrerkreis der Kfz-Versicherung tagesgenau erweitert werden ohne dauerhafte und oftmals kostenintensive Änderungen der normalen Kfz-Police vornehmen zu müssen. Im Schadensfall werden die Kosten durch Vertragsstrafen bzw. Beitragsnachforderungen übernommen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die Sie abschließen können und sollten. Schließlich können wir alle keine Unfälle und Schadensereignisse voraussagen.

Es werden dabei Sach-, Personen- und Vermögensschäden unterschieden:

Sachschaden:
Sie beschädigen, zerstören fahrlässig oder grob fahrlässig fremde Gegenstände wie z.B. teure Möbel, Elektronik, die Glasscheibe des Nachbarn oder verlieren fremde Schlüssel. Gut zu wissen: Auch Schäden in der Mietwohnung sind Sachschäden.

Personenschaden:
Verletzen Sie nicht vorsätzlich eine fremde Person, werden die Folgekosten für z.B. Krankenhausaufenthalt, Behandlung oder Therapie übernommen.

Vermögensschaden:
Entstehen aus den o.g. Schäden weitere Vermögensschäden, so können die finanziellen Folgen daraus auch abgesichert werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Rechtsschutzversicherung

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann, geben. Dabei können Gebühren des eigenen und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes, Gerichtskosten, Zeugenauslagen oder auch Sachverständigenkosten für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen übernommen werden.

Über den privaten Rechtsschutz hinaus, können Sie verschiedene Module wie Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) bzw. vermieteten Einheiten hinzubuchen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Reiseversicherungen

Freuen Sie sich auf den nächsten Familienurlaub! Manchmal kann es jedoch passieren, dass es vor oder während Ihrer Reise nicht so läuft, wie angedacht. Durch Pech können Sie Ihre geplante Reise eventuell nicht antreten oder Sie werden unterwegs krank.

Damit Sie sich in diesen Situationen nicht um die Stornogebühren oder Arztrechnungen sorgen müssen, können Sie sich und Ihre Familie durch Reiserücktritt- und Reisekrankenversicherungen absichern.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Reisezeit maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Risikolebenversicherung

Mit einer Familie tragen Sie eine große Verantwortung im Leben. Darunter fällt auch die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen, falls Ihnen mal etwas zustoßen sollte. Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Liebsten im Falle Ihres Todes ab. Tritt der Todesfall innerhalb der festgelegten Laufzeit ein, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen, die Sie in Ihrem Vertrag begünstigen, ausgezahlt. Mit Hilfe der Todesfallleistung können somit entweder Verpflichtungen aus einem Darlehen getilgt werden oder Sie verschaffen Ihren Hinterbliebenen eine finanzielle Brücke für das wegfallende Einkommen.

Die monatlichen Beiträge für eine Risikolebensversicherung lassen sich nicht pauschal bestimmen, da diese von persönlichen Faktoren, wie beispielsweise Vertragssumme, Alter bei Vertragsabschluss, derzeit ausgeübter Beruf, Freizeitaktivitäten (Risikoeinschätzung) oder auch körperliche Merkmale, abhängig sind.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Ihre Situation maßgeschneiderte Absicherung zu entwerfen. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Unfallversicherung

Unfälle passieren jederzeit und überall. 70% aller Unfälle passieren in der Freizeit – in der Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die Folgen eines Unfalls dürfen Sie nicht unterschätzen. Unfälle sind häufig Ursache für Beeinträchtigungen der Gesundheit, für Invalidität oder sogar den Tod.

Als Angestellter oder Angestellte sind Sie nur während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Selbständige, Rentner und Rentnerinnen sowie Hausmänner und -frauen erhalten vom Gesetzgeber gar keinen Unfallschutz. Kinder sind auf ihrem Weg zur Schule durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Mit einer privaten Unfallversicherung sorgen Sie vor und erhalten im Leistungsfall Zahlungen bei dauerhafter Invalidität sowie weitere Hilfs- und Serviceleistungen.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Wohngebäudeversicherung

Ein Schaden an Gebäuden kann schnell richtig teuer werden. Eine Gebäudeversicherung kann die Deckung von Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, Leitungswasser (beispielsweise durch Wasch- und Geschirrspülmaschinen oder auch sanitäre Anlagen und Aquarien) oder Frost sowie deren Folgeschäden umfassen.

Als Hausbesitzer sind Sie gut beraten, sich vor den finanziellen Folgen eines solchen Unglückes zu schützen. Denn die eigene Immobilie ist ein kostbares Gut und unberechenbare Vorfälle können schnell die eigene Finanzsituation gefährden.

Ergänzen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung um den Zusatzbaustein Elementar. Diese kann die Natur nicht bändigen und Schäden verhindern. Sie kann Sie aber vor finanziellen Engpässen schützen, so dass zum Beispiel Schäden schnell wieder behoben werden.

Sprechen Sie unsere Expertinnen und Experten an, um eine für Sie passende Absicherung zu finden. Ihren Beratungstermin können Sie gleich jetzt hier buchen!

Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Fragen rund um Versicherungen zu klären.

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch
Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu den oben genannten Themenbereichen wie Finanzkompetenz, Schul- und Berufswahl, Medienkompetenz und erste motorisierte Mobilität für Kinder & Teens. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Menü schließen
0201 89072 500