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Im Begleiteten Fahren ab 17 früh Fahrerfahrung zu sammeln, zahlt sich aus

Begleitetes Fahren ab 17, oft als bF17 abgekürzt, erlaubt es seit der Einführung 2005, dass junge Fahrer und Fahrerinnen unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor dem 18. Geburtstag selbst Auto fahren dürfen. Das frühe Selberfahren kann sich später positiv auf die Einstufung bei der Kfz-Versicherung für das eigene Auto auswirken.

Voraussetzungen zum Begleitenden Fahren ab 17 (bF17)

Wer am Begleitenden Fahren 17 teilnehmen möchte, muss dies direkt bei der Anmeldung bei der Fahrschule angeben. Die Fahrschule gibt dabei in den Regel Vordrucke aus, die für die Anmeldung bei der jeweiligen Führerscheinstelle, beispielsweise Bürgeramt oder Ordnungsamt, notwendig sind.

Bei der Anmeldung zum BF17 muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden sowie eine oder mehrere Begleitpersonen bereits namentlich festgelegt werden. Die Begleitperson
• muss mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben
• muss mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, BE (oder auch der Klasse 3) sein
• darf mit nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg belastet sein
Es ist möglich, weitere Begleitpersonen während der bF17-Phase in der jeweiligen Führerscheinstelle nachzumelden.

Der Fahrschulunterricht sowie die theoretische und praktische Prüfung für die Fahrerlaubnis werden ganz normal wie auch für den normalen Erwerb eines Führerscheins durchlaufen.

Die Fahrerlaubnis zum Begleitenden Fahren ab 17 (bF17), die nach 17. Geburtstag und nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt wird, enthält die Angaben zu der oder den Begleitpersonen und hat ein Ablaufdatum, dass sich am Geburtstag zur Volljährigkeit des Fahrneulings orientiert. Den endgültigen Führerschein erhält der Fahrneuling um seinen 18. Geburtstag herum.

Aufgaben der Begleitperson beim Begleitenden Fahren ab 17 (bF17)

Die Begleitperson sitzt zwingend auf dem Beifahrersitz und hat quasi die Stellung des tatsächlich Fahrenden mit allen Pflichten inne, zuzüglich der Aufsicht für den Fahrneuling:

Vorbildliches Verhalten: Die Begleitperson sollte stets ein vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr zeigen. Sie sollte sich an Verkehrsregeln halten, selbst defensiv fahren und gute Fahrpraktiken erklären.
Unterstützung und Anleitung: Die Begleitperson sollte dem jungen Fahrer oder der jungen Fahrerin während der Fahrten Unterstützung und Anleitung bieten. Sie kann Fragen beantworten, Ratschläge geben und den Fahrer auf potenzielle Gefahrensituationen hinweisen.
Verantwortung für das Fahrzeug: Die Begleitperson trägt die Verantwortung für das Fahrzeug und muss sicherstellen, dass das Auto in einem verkehrssicheren Zustand ist.
Kontrolle der Einhaltung der Auflagen: Die Begleitperson sollte sicherstellen, dass der junge Fahrer oder die junge Fahrerin alle Auflagen des bF17-Programms einhält, wie beispielsweise die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Vermeidung von Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer.
Geduld und Ruhe bewahren: Da junge Fahrer oder die junge Fahrerin noch nicht über die Erfahrung verfügen, die erforderlich ist, um mit allen Verkehrssituationen umzugehen, ist es wichtig, dass die Begleitperson geduldig und ruhig bleibt und ermutigt, sich ausschließlich auf das Fahren zu konzentrieren.

Die Vorteile beim Begleitenden Fahren ab 17 (bF17)

Viele junge Menschen können es kaum erwarten, selbst am Steuer eines Fahrzeugs zu sitzen. Neben dieser Wunscherfüllung gibt es noch weitere Vorteile:

Mehr Erfahrung: Durch das begleitete Fahren haben die jungen Fahrer und Fahrerinnen die Möglichkeit, mehr Fahrerfahrung unter Aufsicht zu sammeln. Sie können von den Erfahrungen und Ratschlägen ihrer Begleitpersonen profitieren.
Reduzierung von Unfällen: Statistiken zeigen, dass das Unfallrisiko für junge Fahrer und Fahrerinnen in den ersten Jahren nach dem Erwerb des Führerscheins besonders hoch ist. Mit bF17 können die Fahrneulinge zum Zeitpunkt ihrer ersten alleinigen Fahrt sicherer auf die Straßen kommen, da sie bereits vor dem 18. Lebensjahr wertvolle Erfahrungen sammeln.
Versicherungsbeträge können sinken: Möchten Sie als Fahranfänger oder Fahranfängerin eine neue Kfz-Versicherung abschließen, so spielt die Dauer der Fahrerlaubnis eine Rolle bei der Höhe des Versicherungsbeitrages.

Tipps zur Kfz-Versicherung für Fahrneulinge

Begleitetes Fahren ab 17 (bF17) ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel beitragsfrei und wird bei den Begleitpersonen lediglich vermerkt, Stichwort Fahrerkreis zum versicherten Fahrzeug.

Spannender wird es, wenn der Fahranfänger oder die Fahranfängerin nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine neue Kfz-Versicherung für das eigene Fahrzeug abschließen möchten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Versicherungsbeiträge möglichst gering zu halten:

  • Um richtig Geld zu sparen, sollten Sie als Fahranfänger oder Fahranfängerin überlegen, Ihren Wagen nicht über sich selbst, sondern als Zweitwagen bei Ihren Eltern oder Ihrem Partner anzumelden. Sie werden dann in den Fahrerkreis dieses Wagens mit aufgenommen. Ein Zweitwagen startet bei der Schadenfreiheitsklasse in der Regel nicht bei Null. Die Einstufung legen die Versicherer hier individuell fest.
  • Alternativ bieten einige Versicherer auch die Ersteinstufung nach der Eltern-Kind-Regelung. Hierbei können Sie das Fahrzeug direkt über sich versichern und profitieren ebenfalls von einer verbesserten Einstufung. Im Unterschied zur Zweitwagenregelung erfahren Sie sich bereits Ihren eigenen Schadenfreiheitsrabatt.
  • Einige wenige Kfz-Versicherer nehmen über einen Pauschalbetrag Führerscheinneulinge für mehrere Fahrzeuge auf. Voraussetzung dabei ist, dass diese Fahrzeuge alle auf die gleiche Person zugelassen sind. Dieser Pauschalbetrag ist in der Regel deutlich geringer, als wenn für jeden Wagen einzeln der Fahranfänger oder die Fahranfängerin für den Fahrerkreis mitversichert wird.

Es gibt also vielfältige Möglichkeiten, den hohen Aufschlägen in der Kfz-Versicherung für Führerscheinneulinge ein Schnäppchen zu schlagen! Dazu sprechen Sie am besten mit einen Versicherungsexperten oder einer Versicherungsexpertin.

Unser Tipp für Sie

Welche der vielfältige Möglichkeiten, den hohen Aufschlägen in der Kfz-Versicherung für Führerscheinneulinge ein Schnäppchen zu schlagen, für Ihre Situation die beste ist, besprechen Sie am besten mit einen Versicherungsexperten oder einer Versicherungsexpertin.

Wir bei PRINAS MONTAN helfen Ihnen gerne weiter und prüfen für Sie die optimale Einstufung, so dass Sie Ihren bedarfsgerechten Versicherungsschutz erhalten.

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