Mopedversicherung: auch für Roller, Mofa und Microcar

Was beinhaltet eine Mopedversicherung?

Die Mopedversicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung und versichert nicht nur Mopeds, sondern auch Roller, Mofas, Leichtkraftfahrzeuge und Kleinkrafträder. Sie deckt bis zur vereinbarten Versicherungssumme Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch Ihr Fahrzeug an anderen Personen verursacht werden.

Wichtig: Da der Vertrag automatisch zum Saisonende am letzten Tag im Februar ausläuft, ist es notwendig, sich rechtzeitig zum 1. März um ein neues gültiges Kennzeichen zu kümmern.

Was kostet eine Mopedversicherung?

Eine reine Haftpflichtversicherung können Sie bereits für 73,40 € pro Versicherungsjahr für beispielsweise Mofa, Moped, Roller oder S-Pedelec abschließen. Für eine ergänzende Teilkasko mit Fahrzeugteil- und Diebstahlversicherung inklusive Selbstbeteiligung zahlen Sie ab 46,50 € mehr. Der Beitrag hängt unter anderem von Fahreralter und Fahrzeugtyp ab.

Unsere Empfehlung

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Sie fahren auch einen E-Scooter?

Wenn Sie nicht nur mit dem Moped, sondern auch mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs sind, brauchen Sie auch dafür eine eigene Versicherung. Wir haben uns die besten Tarife für Sie angesehen.

FAQ

Warum brauche ich ein Versicherungskennzeichen für mein Moped?

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist grundsätzlich strafbar. Nach §6 Pflichtversicherungsgesetz drohen Geldstrafen und im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs ist, ist zudem nicht versichert. Das bedeutet: Im Schadenfall muss die Fahrerin oder der Fahrer selbst für den Schaden aufkommen – zusätzlich dazu, dass er oder sie sich strafbar gemacht hat.

Welche Fahrzeuge benötigen die Mopedversicherung?

Eine gültige Haftpflichtversicherung ist für folgende Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben:

  • Leichtmofa bis 20 km/h
  • Mofa bis 25 km/h
  • Moped bis 60 km/h
  • Mokick bis 60 km/h
  • Roller bis 60 km/h
  • Kleinkraftrad dreirädrig bis 45 km/h
  • Leichtkraftfahrzeug vierrädrig, max. 350 kg Leermasse, bis 45 km/h, L6e (z. B. Quad/Microcar)
  • Leichtkraftfahrzeug vierrädrig, max. 425 kg Masse fahrbereit, bis 45 km/h, L6e-BP (z. B. Quad/Microcar)
  • S-Pedelec bis 45 km/h
  • E-Bike bis 45 km/h
  • Elektrokleinstfahrzeug/selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h (z. B. E-Scooter oder Segway)

Wie lange gilt das Versicherungskennzeichen?

Jedes Jahr zum 1. März beginnt die neue Saison der Mopedversicherung. Die alte Versicherungspolice erlischt dann automatisch.

Damit das neue Kennzeichen zum Stichtag vorliegt, empfehlen wir Ihnen, sich bereits im Februar frühzeitig um eine Erneuerung Ihres Versicherungsschutzes zu kümmern.

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