Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist grundsätzlich strafbar. Nach §6 Pflichtversicherungsgesetz drohen Geldstrafen und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wir empfehlen daher immer: Achten Sie auf ein gültiges Kennzeichen.
Das hat noch einen anderen Grund. Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs ist, ist nicht versichert. Das heißt im Schadenfall muss die Fahrerin oder der Fahrer selbst für den Schaden aufkommen.
Da der Vertrag automatisch zum Ende der Saison endet, ist es notwendig sich rechtzeitig um ein neues gültiges Kennzeichen zu kümmern.