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Schadenfreiheitsklassen übertragen: So profitieren Sie

Wer zum ersten Mal ein Fahrzeug versichern möchte, kann keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt für sich geltend machen. Denn diesen erlangen Fahrer und Fahrerinnen durch unfallfreies Fahren:

Für jedes Jahr ohne Unfall steigen die Fahrzeugbesitzer und -besitzerinnen in der Schadenfreiheitsklasse eine Stufe nach oben. Die Versicherer honorieren dies in der Regel mit einer Steigerung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich positiv auf den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung auswirkt.

Keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt haben Personen, die

  • gerade erst die Fahrerlaubnis erhalten haben
  • bereits Jahre einen Führerschein haben und fahren, aber nie ein eigenes Auto über sich versichert haben

Einen niedrigen Schadenfreiheitsrabatt haben Personen, die

  • häufig die Schadensregulierung durch den Versicherer in Anspruch nehmen müssen

 

Alle diese Personengruppen müssen bei der Kfz-Versicherung hohe Beiträge zahlen. Mit einer Übertragung der Schadenfreiheitsklasse von Dritten profitieren Sie von Schadenfreiheitsrabatten, die den Versicherungsbeitrag senken und damit bares Geld sparen!

Schadenfreiheitsklassen übertragen: Die Voraussetzung

Damit Sie eine Schadenfreiheitsklassenübertragung vornehmen können, muss der Empfänger oder die Empfängerin bereits regelmäßig mit Ihrem Auto gefahren sein. Zudem müssen Sie in der Regel

  • mit dem Empfänger verwandt sein (wie beispielweise Großeltern und Enkel, Eltern und Kinder, Ehepartner)

oder

  • mit dem Empfänger in einem Haushalt leben (wie beispielweise Lebenspartner, Ziehkinder)

 

Wichtig zu wissen:
Es können nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie der Empfänger oder die Empfängerin bereits den Führerschein besitzt. Je länger die empfangende Person also Auto fährt, desto mehr lohnt sich die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse.
Die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen kann nicht rückgängig gemacht werden.

Schadenfreiheitsklassen übertragen: Der Ablauf

Haben Sie sich entschieden, Schadenfreiheitsklassen zu übertragen, so müssen Sie das entsprechende Formular Ihrer Kfz-Versicherung ausfüllen. Genehmigt Ihre Versicherung den Antrag, kann sich der Empfänger oder die Empfängerin Ihre schadenfreien Jahre anrechnen lassen – und zahlt künftig weniger für die Kfz-Versicherung.

Bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung unterstützen wir Sie gerne. Haben Sie weitere Fragen, helfen wir Ihnen gerne weiter, damit Sie Ihren bedarfsgerechten Versicherungsschutz erhalten.

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