Wer anderen einen Schaden zufügt, ist laut Gesetz (BGB §823) zum Ersatz verpflichtet. Sie haften in einem solchen Fall mit Ihrem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe für entstandene
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Beispiele sind weiter unten genannt.
Gerade bei schweren Personenschäden entstehen in der Regel unbezahlbar hohe Kosten in Millionenhöhe.
Eine Privathaftpflicht kann diese Schäden übernehmen und Sie so vor einem finanziellen Ruin schützen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt die private Haftpflichtversicherung darum als ein absolutes Muss für alle. (Quelle: verbraucherzentrale.de)