Es ist mindestens 30 Jahre alt
Entscheidend ist dabei die Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht das tatsächliche Baujahr.
Es hat historischen Wert
Das Fahrzeug darf nur zeitgenössisch baulich verändert sein und nur mit Originalteilen, die es zur Zeit der ersten Zulassung schon als offizielles Zubehörteil gab.
Und eine offizielle Einstufung
Sachverständige von TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder einer anderen zugelassenen Prüforganisation erstellen das notwendige Oldtimer-Gutachten.
Was genau ist ein Youngtimer?
Den Begriff Youngtimer gibt es nur im deutschen Sprachraum und er bezeichnet Fahrzeuge, die noch nicht die offizielle Altersgrenze für Oldtimer erreicht haben, aber bereits in einem Oldtimertarif eingestuft werden können. Das Fahrzeug muss hierfür mindestens 25 Jahre alt sein.
Sollten Sie nicht genau wissen, welchen Status Ihr Fahrzeug hat, dann sprechen Sie einfach mit uns.