Oldtimer-Versicherung

für Classic Cars Youngtimer

Jede Fahrt ist eine kleine Zeitreise – kommen Sie sicher zurück

Es ist schon ein sehr besonderes Gefühl, einen Klassiker zu fahren. Es gibt viele Gründe, warum wir alte Autos lieben. Und diese automobilen Schätzchen verdienen eine gute Versicherung.

Was Sie dazu wissen müssen, haben wir für Sie im Folgenden zusammengetragen. Sie können auch gerne eine individuelle Beratung mit uns vereinbaren.

Ab wann ist ein Auto eigentlich ein Oldtimer?

Es ist mindestens 30 Jahre alt

Entscheidend ist dabei die Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht das tatsächliche Baujahr.

Es hat historischen Wert

Das Fahrzeug darf nur zeitgenössisch baulich verändert sein und nur mit Originalteilen, die es zur Zeit der ersten Zulassung schon als offizielles Zubehörteil gab.

Und eine offizielle Einstufung

Sachverständige von TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder einer anderen zugelassenen Prüforganisation erstellen das notwendige Oldtimer-Gutachten.

 

Was genau ist ein Youngtimer?

Den Begriff Youngtimer gibt es nur im deutschen Sprachraum und er bezeichnet Fahrzeuge, die noch nicht die offizielle Altersgrenze für Oldtimer erreicht haben, aber bereits in einem Oldtimertarif eingestuft werden können. Das Fahrzeug muss hierfür mindestens 25 Jahre alt sein.

Sollten Sie nicht genau wissen, welchen Status Ihr Fahrzeug hat, dann sprechen Sie einfach mit uns.

Welcher Fahrzeugwert gilt für die Oldtimerversicherung?

Sie können beim Abschluss Ihrer Oldtimerversicherung, je nach Versicherer, entscheiden, ob Sie die Höhe des Markt-, Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert absichern möchten.

  • Der Marktwert beschreibt den möglichen Erlös unmittelbar vor Schadeneintritt, der bei Verkauf hätte erzielt werden können (ohne MwSt. und Händlergewinnspanne).
  • Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Kaufpreis unmittelbar vor Schadeneintritt zum Erwerb eines gleichwertigen Autos (inklusive MwSt. und Händlergewinnspanne).
  • Der Wiederherstellungspreis umfasst den Anschaffungspreis sowie Kosten für Restaurierung.

Wertsteigerungen Ihres Wagens sind in einer vereinbarten Höhe mitversichert. Liegt die Wertsteigerung Ihres Fahrzeuges über der vereinbarten Höhe, teilen Sie uns die Wertveränderungen mit, damit wir den Tarif Ihrer Classic Cars Versicherung anpassen können und Ihr Fahrzeug nicht unterversichert ist.

Wir beraten Sie gerne, welchen Wert Sie für die Absicherung Ihres Fahrzeugs ansetzen sollten.

Was ist das Besondere am H-Kennzeichen?

Ein historisches Kennzeichen kann jedes Fahrzeug erhalten, das mit einem Bewertungsgutachten als Oldtimer eingestuft ist. Das Oldtimergutachten nach §23 StVZO bescheinigt den originalen/guten Zustand und wird von anerkannten Prüfstellen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) erstellt.

Gut zu wissen:

  • Als Besitzerin oder Besitzer profitieren Sie von einer pauschalen Kfz-Steuer, die unabhängig von Hubraum und Verbrauch ist. Diese pauschale Kfz-Steuer für Pkw liegt bei 192 € pro Jahr.
  • Mit H-Kennzeichen dürfen Sie in jede Umweltzone einfahren, eine Plakette ist nicht notwendig.
  • Die Steuer wird anteilig berechnet, wenn das H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen genutzt wird.
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen müssen alle zwei Jahre beim TÜV vorgeführt werden.

Kfz-Haftpflicht sowie Voll- und Teilkaskoversicherung für Classic Cars

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Oldtimer gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritte schädigen und umfasst Sach- und Personen- und Vermögensschäden.

Für die Deckung der Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug benötigen Sie eine Kaskoversicherung. Sie können hier zwischen Teilkasko oder Vollkasko wählen. Gerade für Classic Cars ist eine Kaskoversicherung wichtig, sind diese doch aufgrund Ihrer Seltenheit besonders schützenswert.

Die Typ- und Regionalklassen oder Schadensfreiheitsklassen spielen bei einer Oldtimer-Versicherung keine Rolle.

Gibt es eine Versicherungspflicht für nicht genutzte Oldtimer?

Manchmal finden Fahrten nur bei bestimmten Anlässen statt. Dennoch können Versicherungen für das komplette Jahr notwendig und sinnvoll sein:

  • Für jedes angemeldete Fahrzeug muss mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie es auf einem Privatgelände ganzjährig abstellen, muss der Wagen nicht zugelassen sein, und eine Haftpflichtdeckung ist nicht notwendig.
  • Ein Classic Car mit Saisonkennzeichen profitiert von der sogenannten Ruheversicherung. Außerhalb des Zulassungszeitraums darf der Klassiker nicht auf öffentlichen Straßen fahren und muss in der Regel in einer abgeschlossenen Garage stehen, ist dann aber beitragsfrei versichert.
  • Ein abgemeldeter Oldtimer, der zum Beispiel für eine Restauration in der Garage abgestellt wurde, kann durch eine Garagenversicherung abgesichert werden. Diese endet automatisch, sobald Sie das Fahrzeug zulassen.

Mit dem Oldtimer auf Reisen?

Wenn Sie mit Ihrem Oldtimer oder Youngtimer auch auf Reisen gehen und gut abgesichert sein wollen, erfahren Sie alles Wichtige in unserer Reiseübersicht.

Erteilen Sie uns ein Maklermandat

Das Maklermandat ermöglicht uns, direkt mit den Versicherern in Ihrem Sinne zu handeln. Sie sparen zudem kostbare Zeit, während wir in Ihrem Auftrag recherchieren und die passende Versicherungslösung finden.

Haben Sie noch Fragen? Unseren Expertinnen und Experten beraten Sie gerne.