Rechtsschutzversicherung:

Recht haben bekommen

Rechtsschutzversicherung

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind unterschiedliche Dinge. Wir bieten Ihnen die nötige finanzielle Sicherheit bei einem Rechtsstreit, der lange dauern und teuer werden kann.

Die Rechtsschutzversicherung trägt im bedingungsgemäßen Umfang die Kosten, die für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind, wie zum Beispiel

  • Gebühren des eigenen und ggf. des gegnerischen Rechtsanwaltes
  • Gerichtskosten
  • Zeugenauslagen
  • Sachverständigenkosten
  • Kosten des Gerichtsvollziehers
Ein Gerichtshammer und eine Waage stehen vor einem Bücherregal

Über den privaten Rechtsschutz hinaus bieten wir Ihnen unter anderem Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten (Wohnung oder Einfamilienhaus) bzw. vermieteten Einheiten.

Zu kompliziert? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!