Mietkautionsversicherung

Schon ab 1.88 € im Monat

Vorteile der
Mietkautionsversicherung!

Die Mietkautionsversicherung bietet im Vergleich zur Barkaution finanzielle Flexibilität ohne auf Sicherheit zu verzichten.

Mieterinnen und Mieter

  • Schnell und unkompliziert: Sie erhalten eine Bürgschaftsurkunde, die als Kautionsersatz dient.
  • Keine Doppelbelastung, auch wenn sich die Kautionsrückzahlung zur vorherigen Wohnung verzögert.

Vermieterinnen und Vermieter

  • Volle Sicherheit: Der Vermietende erhält die gleiche Sicherheit wie bei einer Barkaution.
  • Zeitliche Flexibilität: Die Mietkautionsversicherung kann auch für bestehende Mietverträge abgeschlossen werden.

Wer braucht eine
Mietkautions­versicherung?

Von den vielen praktischen Vorteilen einer Mietkautionsversicherung profitieren alle Parteien eines Mietverhältnisses.

Mieterinnen und Mieter

  • Sorgenfreier Umzug, für alle, die nicht über die volle Kautionssumme verfügen.
  • Finanzielle Freiheit, wenn Sie die Kaution lieber für den Umzug oder persönliche Wünsche investieren möchten.

Vermieterinnen und Vermieter

  • Weniger Aufwand, für alle, die kein separates Kautionskonto verwalten möchten.
  • Verlässliche Absicherung im Schadensfall oder bei Mietrückständen durch garantierte Sicherheitsleistung.

Das Wichtigste auf einen Blick – Merkblatt Mietkautionsversicherung

Stimmen Sie sich im Mietverhältnis ab: Dafür haben wir Informationen für Vermietende und Mietende erstellt.

FAQ zur Mietkautionsversicherung

Was ist eine Mietkautionsversicherung?

  • Die Mietkautionsversicherung ist eine clevere Alternative zur üblichen Barkaution in einem Mietverhältnis. Statt der Mietkaution in Höhe von bis zu drei Nettokaltmieten bürgt der Versicherer (PROTECT) gegenüber dem Vermieter.

Wie funktioniert die Mietkautionsversicherung?

  • Der Mieter schließt eine Mietkautionsversicherung ab und erhält mit Abschluss eine digitale Sofort-Police. Kurz darauf wird die Bürgschaftsurkunde versendet, die dem Vermieter als Sicherheit dient, die er im Schadenfall auf Anforderung mit einreichen muss.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Überwiegend privatgenutzter Wohnraum
  • Mietobjekt liegt innerhalb Deutschlands
  • Positive Bonitätsprüfung
  • Mietverhältnis ist ungekündigt
  • Mietkaution beträgt mindestens 500 € und höchstens 30.000 €
  • Keine Beantragung für Dritte, Gewerbeobjekte, gekündigte Mietverhältnisse sowie Untermietverhältnisse

Wie erhalte ich die Bürgschaftsurkunde?

  • Die Bürgschaftsurkunde wird – je nach Wunsch – per E-Mail oder per Post an den Mieter beziehungsweise direkt an den Vermieter versendet.

Welche Versicherungsdauer ist möglich und welche Kündigungsfrist besteht?

  • Die Versicherungslaufzeit ist unbegrenzt und die Mietkautionsversicherung ist jederzeit kündbar.

Was kostet die Mietkautionsbürgschaft?

  • Im Basis-Tarif 4,5 % und im Premium-Tarif 5,0 % (als Jahresbeitrag) der Mietkautionssumme
  • Rechenbeispiel:
    Mietkaution in Höhe von 1.500 €
    Basis: 1.500 € x 4,5 % = 67,50 € Jahresbeitrag, entspricht 5,63 € monatlich
    Premium: 1.500 € x 5,0 % = 75 € Jahresbeitrag, entspricht 6,25 € monatlich

Wie ist die Beitragszahlweise?

  • Der Beitrag für die Mietkautionsversicherung ist ein Jahresbeitrag. Alternativ kann er auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich geleistet werden.

Was passiert im Versicherungsfall?

  • Im Versicherungsfall leistet der Versicherer die Zahlung an den Vermieter bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Kaution. Nach Erstattung der Forderung des Vermieters wird der Betrag vom Mieter eingefordert, der die Rückzahlung zu leisten hat. Im Premium-Tarif unseres Partners PROTECT besteht die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag ohne zusätzliche Zinsen in bis zu sechs Monatsraten zu begleichen.

In welchem Fall ist der Mieter von der Beitragszahlung befreit?

  • Im Fall von Arbeitslosigkeit durch betriebsbedingte Kündigung ist der Mieter innerhalb des Premium-Tarifs für die Dauer von bis zu 24 Monaten von der Beitragszahlung befreit.

Kann auch eine bereits hinterlegte Kaution aufgelöst werden?

  • Eine bereits hinterlegte Kaution kann mit der Zustimmung des Vermieters durch eine Mietkautionsversicherung ausgetauscht werden.

Welche Art Bürgschaften gibt es?

Meldet die Vermieterin oder der Vermieter am Ende des Mietverhältnisses einen Versicherungsfall, wie beispielsweise einen Sachschaden oder Mietausfall, hängt es von den verschiedenen Bürgschaftsarten ab, wie im einzelnen Fall weiter vorgegangen wird:

 

Auf erstes Anfordern

Die Vermieterin oder der Vermieter erhält die Zahlung nach Zahlungsaufforderung vom Bürgen (Versicherer) und kann somit zeitnah, ähnlich einer Mietkaution in bar, über die Kautionssumme verfügen.

Der Bürge darf die Zahlung nur dann verweigern, wenn die Forderung des Vermieters offenkundig rechtsmissbräuchlich ist.

 

Nicht auf erstes Anfordern

Nach der Forderung der vermietenden Person wird diese zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft. Erst nach positiver Prüfung wir die Forderung an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt.

Somit profitieren sowohl vermietende als auch mietende Beteiligte von Fairness und einem Plus an Sicherheit.