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Ratgeber Pflegeversicherung

In diesem Ratgeber Pflegeversicherung erläutern wir die Grundlagen der gesetzlichen Pflegeversicherung, zeigen auf, wie Pflegezusatzversicherungen finanzielle Lücken schließen können, und erklären, wie Arbeitgeber durch betriebliche Modelle unterstützen können. Denn mit steigender Lebenserwartung wird die Pflegeversicherung immer wichtiger.

Pflichtversicherung für gesetzlich und privat Versicherte

Die Pflegeversicherung ist ein zentraler Baustein der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Alter pflegebedürftig sind. Die Pflegeversicherung ist, ebenso wie die Krankenversicherung, verpflichtend für alle. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden in die soziale Pflegeversicherung (SPV) einbezogen, während privat Versicherte der Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) unterliegen. Die Pflegeversicherung dient jedoch nur der Grundsicherung, sodass nicht selten ein großer Teil der Kosten selbst getragen werden muss.

Aufbau

Pflichtversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versichert. Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abzuschließen.

Träger
Die soziale Pflegeversicherung (SPV) ist automatisch der Pflegekasse der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse angeschlossen. Träger der privaten Pflegepflichtversicherung ist der private Krankenversicherer.

Finanzierung

Für gesetzlich Versicherte sind die Beiträge zur Pflegeversicherung einkommensabhängig. Die Höhe des Beitragssatzes hängt dabei auch von der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ab.

Die Kosten für privat Versicherte sind dagegen abhängig vom Eintrittsalter bei Vertragsabschluss.

In beiden Fällen darf maximal der Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung verlangt werden.

Eine Beitragsbemessungsgrenze legt jedes Jahr neu fest, bis zu welcher Höhe Beiträge maximal erhoben werden dürfen.

Die Leistungen der privaten und der sozialen Pflegekassen sind gesetzlich festgeschrieben und daher prinzipiell gleich.

Leistungen

Geld- und Sachleistungen
Pflegebedürftige können zwischen Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige und Pflegesachleistungen für professionelle Pflege durch Pflegedienste wählen.

Kombinationsleistungen
Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen ist ebenfalls möglich, wenn die Pflege teilweise durch Angehörige und teilweise durch Pflegedienste erfolgt.

Zuschüsse
Es gibt Zuschüsse für Umbauten in der Wohnung, wie beispielsweise barrierefreie Badezimmer, oder auch technische Hilfsmittel, wie beispielsweise Pflegebetten.

Pflegegrade

Die Höhe Pflegeleistung orientiert sich an dem Pflegegrad, der durch ein Pflegegutachten* ermittelt wurde. Die Schwere der Beeinträchtigung wird dabei in insgesamt fünf Pflegegrade unterteilt:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

*Bei der Begutachtung werden verschiedene Themenbereiche mit unterschiedlicher Gewichtung betrachtet, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen, außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung sowie die Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte.

Wichtig zu wissen

Antragstellung
Haben Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt, wird im nächsten Schritt ein Pflegegutachten erstellt. Dazu beauftragt die Pflegeversicherung einen Pflegegutachter (den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof), um den Pflegegrad festzustellen. Bei dem Termin sollte bestenfalls mindestens eine Pflegeperson anwesend sein. Um gut vorbereitetet zu sein, informieren Sie sich am besten vor dem Besuch des Pflegegutachters, welche wichtigen Dokumente für das Gutachten relevant sind.

Teilkasko-Prinzip
Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Nicht selten muss ein Großteil der Kosten selbst getragen werden.

Pflegezusatzversicherung

Die Pflegezusatzversicherung ist eine freiwillige private Versicherung, die als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) dient. Sie hilft, die finanzielle Lücke zu schließen, die entsteht, wenn die Leistungen der GPV nicht ausreichen, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken.

Varianten der Pflegezusatzversicherung

Pflegetagegeldversicherung | Unsere Empfehlung
Bei der Pflegetagegeldversicherung legen Sie die gewünschte Leistung in Form eines Pflege-Tagessatzes oder einer Pflege-Monatsleistung fest. Die Höhe der Leistung ist dabei oft abhängig von dem eingestuften Pflegegrad. Es spielt jedoch keine Rolle, welche Pflegekosten von der Versicherungsleistung beglichen werden, denn die Leistung ist nicht nachweisgebunden. Die Pflegetagegeldversicherung ist daher die flexibelste Variante.

Mit dem sogenannten „Pflege-Bahr“ gibt es eine Pflegetagegeldversicherung mit einem staatlichen Beitragszuschuss von fünf Euro pro Monat.

Pflegekostenversicherung
Pflegekostentarife bezuschussen die tatsächlich angefallenen Pflegekosten in der tariflich vorgesehenen Höhe (z.B. prozentual). Die Kosten werden dabei je nach Tarif voll oder nur teilweise erstattet. Die entstandenen Aufwendungen müssen dementsprechend nachgewiesen werden.

Pflegerentenversicherung
Im Pflegefall wird bei der Pflegerentenversicherung eine monatliche Rente ausgezahlt, die unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten ist. Diese Variante kombiniert die Vorteile einer Rentenversicherung mit einer Pflegeabsicherung, was sich in der Regel mit höheren Beiträgen niederschlägt.

Tipps zur Auswahl der passenden privaten Pflegezusatzversicherung

Bei der Auswahl einer Pflegezusatzversicherung sollten Sie auf die folgenden Qualitätsmerkmale achten:

Leistung in allen Pflegegraden
In Ihrer Police sollte kein Pfleggrad ausgeschlossen sein.

Gleiche Zuzahlungen für professionelle Pflege und Pflege durch Laien
Für diejenigen, die selbst über die Verwendung des Pflegegeldes entscheiden möchten, ob sie lieber von Freunden und Angehörigen oder von einem professionellen Pflegedienst gepflegt werden möchten, sollte darauf achten, dass für die Leistung keine Kostennachweise zu erbringen sind.

Keine Wartezeit
Achten Sie darauf, dass Ihr Schutz direkt nach Vertragsabschluss beginnt. Es sollte keine Wartezeit von Monaten oder gar Jahren geben. (ausgenommen: Die Förderpflege, der sogenannte „Pflege-Bahr“).

Leistungen auch rückwirkend auszahlen
Die Gestattung von Anträgen zum Pflegegeld braucht manchmal Zeit. Achten Sie daher beim Tarifvergleich darauf, dass der Anbieter auch rückwirkend Leistungen ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit auszahlt.

Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Damit Sie Leistungen von Ihrer privaten Pflegeversicherung erhalten, muss Ihr Pflegegrad offiziell nachgewiesen werden. Ihre private Pflegeversicherung sollte sich hier an den gesetzlichen Systemen orientieren und nicht auf eine Untersuchung durch Ärzte der Versicherung bestehen.

Dynamik
Zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) bieten die Versicherer in der Regel eine Dynamik an. Der Vorteil einer solchen kontinuierlichen Anpassung an die Preisentwicklung ist die Möglichkeit, die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Nachversicherungsmöglichkeit
Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht es Ihnen als versicherten Person, in einen leistungsstärkeren Tarif der Versicherungsgesellschaft zu wechseln, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.

Wichtig zu wissen

Frühzeitiger Abschluss
Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge und desto höher ist die Chance, umfassenden Schutz zu erhalten.

Zusatznutzen
Viele Produkte enthalten Serviceleistungen wie Beratung, Organisationshilfen und Unterstützung vor und während der Pflegebedürftigkeit. Dies ist besonders hilfreich bei Beginn einer Pflegebedürftigkeit, die in vielen Fällen „über Nacht“ eintritt.

Beratung gehört dazu: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsvermittler unterstützen, um die für Sie passende Pflegezusatzversicherung zu finden, damit Sie Ihre eigenen Vorstellungen von Pflege umsetzen zu können.

Mehr Infos zur Pflegeabsicherung: Wollen Sie noch mehr über die Pflegezusatzversicherung erfahren, empfehlen wir Ihnen unseren Blog-Artikel „Alles Wichtige zur Pflegezusatzversicherung“!

Betriebliche Pflegeversicherung

Die betriebliche Pflegeversicherung (bPV) bietet eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen, ihren Mitarbeitenden eine zusätzliche Absicherung im Pflegefall zu bieten. Sie ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung und kann finanzielle Lücken schließen, die nach Eintritt einer Pflegebedürftigkeit entstehen.

Arbeitgeber auf die bPV aufmerksam machen

Gespräch suchen
Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist der erste Schritt. Betonen Sie die Vorteile für das Unternehmen, wie die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und die Attraktivität als sozialer Arbeitgeber.

Vorschläge einbringen
Recherchieren Sie Versicherungsvermittler, die die Umsetzung mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Für den Arbeitgeber sind die Aufwendungen der bPV wie auch bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Und die Betreuung der Mitarbeitenden übernimmt komplett der Versicherungsvermittler, so dass für den Arbeitgeber keine Verwaltungstätigkeiten entstehen.

Mitarbeiterinitiative
Wenn mehrere Mitarbeitende Interesse an einer bPV haben, kann eine gemeinsame Anfrage an den Arbeitgeber motivieren, das Angebot zu prüfen.

Varianten der betrieblichen Pflegeversicherung

Pflegemonatsgeld
Im Pflegefall wird im Rahmen des Pflegemonatsgelds ein monatlicher Festbetrag ausgezahlt, der frei verwendet werden kann. Dieser Betrag ist unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten und kann nach Bedarf eingesetzt werden, beispielsweise für professionelle Pflege, Pflegemittel oder zusätzliche Unterstützung. Die flexible Nutzung gibt den Mitarbeitenden Freiheit bei der Gestaltung der Pflege.

Budgettarif
Der Arbeitgeber stellt beim Budgettarif ein festes jährliches Budget zur Verfügung, das für verschiedene Pflegeleistungen genutzt werden kann. Dies kann beispielsweise für ambulante Pflegedienste, Kurzzeitpflege oder auch Umbauten verwendet werden. Gerade bei sich ändernder Pflegesituation kann das Budget gezielt für Maßnahmen von den Mitarbeitenden eingesetzt werden.

Vorteile für Arbeitgeber

Attraktiver Arbeitgeber
Die bPV ist ein klares Signal, ein familienfreundlicher Arbeitgeber zu sein, dem das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden und deren Angehörigen wichtig ist, was die Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität steigert.

Steuerliche Vorteile
Die Aufwendungen der bPV sind wie auch bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Nachhaltigkeit
Die bPV ein starkes Argument für Recruiting-Gespräche und belastet die eigene Verwaltung nicht, da die Betreuung der Mitarbeitenden durch den Versicherungsvermittler übernommen wird.

Zusatznutzen
Viele Produkte enthalten Serviceleistungen wie Beratung, Organisationshilfen und Unterstützung vor und während der Pflegebedürftigkeit. Die Mitarbeitenden können dadurch ihren Zeitaufwand, den Sie für die Pflege eines Angehörigen aufwenden müssen, reduzieren. Das kommt dem Arbeitgeber zugute!

Vorteile für Arbeitnehmende

Zusätzliche Absicherung
Die bPV bietet eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung und hilft, finanzielle Lücken im Pflegefall zu schließen.

Steuerliche Vorteile
Sofern eine Einstufung als Sachbezug erfolgt, sind die Beiträge für die Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei.

Keine Gesundheitsprüfung
In der Regel ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, was besonders für ältere oder vorerkrankte Personen vorteilhaft ist.

Besprechen Sie mit unseren Expertinnen und Experten Ihre Fragen rund um das Thema private Pflegezusatzversicherung, damit Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit gut abgesichert sind.

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