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Alles Wichtige zur Pflegezusatzversicherung

Die eigene Pflegebedürftigkeit und die Notwendigkeit einer Pflegezusatzversicherung sind Themen, mit denen sich niemand gerne auseinandersetzt. Gibt es doch andere Meilensteine im Leben, die viel mehr im Fokus stehen: sparen für das Eigenheim, die Absicherung der Kinder oder auch die Altersvorsorge, um die Rentenlücke zu schließen. Das Thema der Pflegevorsorge wird da eher stiefmütterlich behandelt und gerne aufgeschoben.

Leider zu Unrecht! Denn laut dem Statistischen Bundesamt (im März 2023) wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von rund 5,0 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Etwa die Hälfte aller Männer und gut zwei von drei Frauen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig.

Das bedeutet, dass über 80% aller Lebenspartnerschaften früher oder später von einer Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Pflegevorsorge ist also ein entscheidender Teil der Altersvorsorge!

Dieser Artikel mit den aktuellen Leistungen, die ab 01.01.2024 gelten, soll Ihnen einen umfassenden Überblick über das Thema Pflegezusatzversicherung geben.

Pflegebedürftige Personen
4,96 Mio.

Anteil der häuslichen Pflege
84 %

Anteil Pflegebedürftiger unter 65 Jahren
23,6 %

Verweildauer in vollstationärer Pflege
durchschnittlich 18 Monate

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2021 sowie Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) 2020, Deutschlandergebnisse

Lebensstandard halten und Familienvermögen schützen

Die Pflegeversicherung ist genauso wie die Krankenversicherung in Deutschland verpflichtend, egal ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Werden Sie pflegebedürftig, decken die Leistungen der Pflegepflichtversicherung jedoch in beiden Fällen nur einen Teil der anfallenden Kosten.

Die restlichen Kosten müssen Sie privat tragen; aus Ihrer Rente, aus sonstigen Einkünften oder durch Ihr Erspartes.

Sorgen Sie deshalb vor! Diese Wege stehen Ihnen dabei zur Auswahl:

Pflegekostenversicherung

Im Pflegefall werden je nach vereinbarter Versicherungsleistung ein Teil oder die gesamten, tatsächlich anfallenden und zusätzlichen Pflegekosten übernommen. Dabei liegt die Betonung auf den “tatsächlichen“ und “zusätzlichen“ Kosten. Es besteht somit eine Nachweispflicht, welche Leistungen in Anspruch genommen werden.

Pflegerentenversicherung

Sobald eine Pflegebedürftigkeit eintritt, wird eine lebenslange Pflegerente ausgezahlt. Die Höhe der Leistung bestimmt sich durch das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Es besteht keine Nachweispflicht, für welchen Zweck die Leistungen in Anspruch genommen werden.

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist die flexibelste Variante und wird ohne Kostennachweis ausgezahlt, sodass Sie über den Betrag frei verfügen können. Sie vereinbaren einen Tagessatz (üblicherweise in 5 oder 10-Euro-Schritten), welcher multipliziert mit 30 Tagen das maximale Pflegemonatsgeld darstellt. Von dem maximalen Pflegemonatsgeld wird die Leistung je nach Pflegegrad und Art der Pflege (ambulant oder stationär) prozentual ausgezahlt.

Zu den Pflegetagegeldtarifen gehört auch die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr). Die Pflege-Bahr wird monatlich mit fünf Euro gefördert, sofern Sie den Mindestbeitrag des jeweiligen Anbieters einzahlen. Der Beitrag ist sowohl vom Eintrittsalter als auch von den Konditionen des Versicherers abhängig. Des Weiteren müssen Sie sich bei der Pflege-Bahr keiner Gesundheitsprüfung unterziehen. Dafür ist eine Wartezeit vorgesehen, die in der Regel fünf Jahre beträgt. Der Gesetzgeber will somit auch Menschen mit Vorerkrankungen oder geringen Einkünften eine Ergänzung ermöglichen.

Bei Abschluss der Versicherung wird im Regelfall eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dabei wird das zu versichernde Risiko individuell betrachtet.

Um erschwerte Annahmebedingungen oder gar eine Ablehnung des Versicherungsschutzes zu vermeiden, beantragen Sie den Versicherungsschutz daher so früh wie möglich.

100.000 € in nur 5 Jahren: Professionelle Hilfe ist teuer – egal ob zuhause oder im Pflegeheim

Die Höhe der Pflegekosten hängt vom Pflegegrad ab und davon, ob die Pflege ambulant zuhause oder stationär in einem Pflegeheim erfolgt.

Diese Leistungen erbringt die Pflegeversicherung:

ambulante Pflege mit
Pflegegeld¹

Pflegegrad 1  –      0 €
Pflegegrad 2  –  332 €
Pflegegrad 3  –  573 €
Pflegegrad 4  –  765 €
Pflegegrad 5  –  947 €

ambulante Pflege mit
Pflegesachleistungen²

Pflegegrad 1  –          0 €
Pflegegrad 2  –     761 €
Pflegegrad 3  –  1.432 €
Pflegegrad 4  –  1.778 €
Pflegegrad 5  –  2.200 €

stationäre Pflege mit
Pflegegeld³

Pflegegrad 1  –          0 €
Pflegegrad 2  –     770 €
Pflegegrad 3  –  1.262 €
Pflegegrad 4  –  1.775 €
Pflegegrad 5  –  2.005 €

¹
Wer Zuhause gepflegt wird und sich Pflegehilfen selbst beschaffen möchte.
Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden.
Ehrenamtliche Pflege: Leistung auch dann, wenn durch Angehörige oder Nachbarn erfolgt.
²
Häusliche Pflege durch professionelle Pflegekräfte
Die Kosten für die Leistung werden vom Dienstleister direkt mit der Pflegekasse verrechnet (zweckgebunden).
³
Die Pflegeversicherung übernimmt nur anteilig die Pflegekosten.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten trägt der Versicherte selbst.
Es gibt einen von der Pflegekasse erbrachten Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten (die anteiligen Pflegekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten trägt der Betroffene weiterhin komplett selbst). Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer des Heimaufenthaltes. Je länger die pflegebedürftige Person im Pflegeheim lebt, desto höher der Zuschuss.

Zwar ist der aufzubringende Eigenanteil bei einer stationären Pflege seit der Pflegereform 2017 in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht mehr abhängig vom Pflegegrad, doch die Kosten für die einzelnen Pflegeunterkünfte selbst variieren je nach Heim und Region. Im Mittel liegen die Kosten für einen Pflegeheimplatz in Deutschland bei 3.000 € pro Monat. Da die Pflegepflichtversicherung sich nur anteilig an den Pflegekosten beteiligt und die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten selbst getragen werden müssen, kommen für Heimbewohner Eigenanteile von 1.500 € bis zu 2.000 € und mehr im Monat zum Tragen. In nur fünf Jahren führt das zu Kosten von über 100.000 €!

Aber auch die ambulante Pflege zu Hause hat ihren Preis. Da die Kosten von dem individuellen Betreuungs- und Pflegebedarf abhängen, lässt sich ein pauschaler Durchschnittswert zwar nur schwer beziffern, doch unter der Annahme, dass die Kosten für die ambulante Pflege bei ca. 35,- Euro pro Stunde für die Grundpflege und ca. 25,- Euro pro Stunde für häusliche Betreuungsleistungen liegen, kommen bei täglichem Einsatz von jeweils einer Stunde Grundpflege sowie Betreuung Kosten von 1.800 € oder auch mehr im Monat auf Sie zu.

Beispiel Pflegeheim

In einem Pflegeheim entstehen Kosten für:

  • Pflege – abzüglich der Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Unterkunft und Verpflegung – „Hotelkosten“
  • Ausbildung
  • Investitionen
  • Serviceleistungen wie beispielsweise Wäscherei oder Friseur

Ein Beispiel für einen vollstationären Pflegeplatz in Erfurt Pflegegrad 3:
Pflegekosten: 1.508,71 € (abzüglich 1.262 € Zuschuss der gesetzl. Pflegeversicherung)
Heimkosten:
verbleibender einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: 246,71 €
Unterkunft und Verpflegung 496,15 €
Investitionskosten 592,58 €
Verbleibender Gesamteigenanteil 1.335,44 €*

*Es gibt einen von der Pflegekasse erbrachten Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten (die anteiligen Pflegekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten trägt der Betroffene weiterhin komplett selbst). Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer des Heimaufenthaltes. Je länger die pflegebedürftige Person im Pflegeheim lebt, desto höher der Zuschuss.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sites/default/files/medien/140/dokumente/beispielrechung-pflegekosten.pdf

Beispiel Mobiler Pflegedienst

Bei einem mobilen Pflegedienst fallen die Kosten der Pflege an, von denen die Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung abgezogen werden.

Ein Beispiel für einen mobilen Pflegedienst mit sechs Hausbesuchen pro Woche (Mo-Sa) in Würzburg Pflegekosten Pflegegrad 3:
4 x Teilköperwäsche u. Morgentoilette, Einzelpreis 18,62 €
2 x Ganzköperwäsche u. Morgentoilette, Einzelpreis 29,26 €
6 x Lagern/Mobilisieren, Einzelpreis 5,32 €
6 x Hilfe bei Darm-/Blasenentleerung, Einzelpreis 3,72 €
4 x Zubereitung einer warmen Mahlzeit, Einzelpreis 14,36 €
2 x Hilfen bei der Haushaltsführung je 1Std., Einzelpreis 23,28 €
1 x Waschen der Wäsche und der Kleidung, Einzelpreis 15,96 €
1 x Einkaufen, Einzelpreis 7,98 €
1 x Begleitung zu Aktivitäten, Einzelpreis 31,92 €
6 x Anfahrt, Einzelpreis 4,40 €
Gesamtkosten pro Monat ca. 1.605,74 €
abzüglich des Anteils der Pflegekasse verbleiben ca.: 307,74 €

Quelle: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sites/default/files/medien/140/dokumente/beispielrechung-pflegekosten.pdf

Die 7 wichtigsten Tarifmerkmale einer privaten Pflegeversicherung

1

Leistung in allen Pflegegraden
In Ihrer Police sollte kein Pfleggrad ausgeschlossen sein.

2

Gleiche Zuzahlungen für professionelle Pflege und Pflege durch Laien
Für diejenigen, die selbst über die Verwendung des Pflegegeldes entscheiden möchten, ob sie lieber von Freunden und Angehörigen oder von einem professionellen Pflegedienst gepflegt werden möchten, sollte darauf achten, dass für die Leistung keine Kostennachweise zu erbringen sind. Diese Flexibilität bieten in der Regel alle Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherungen. Ein Pflegekostentarif ist dagegen für diejenigen interessant, die heute schon wissen, dass sie sich von einem professionellen Pflegedienst betreuen lassen möchten.

3

Keine Wartezeit
Achten sie darauf, dass Ihr Schutz direkt nach Vertragsabschluss beginnt. Es sollte keine Wartezeit von Monaten oder gar Jahren geben. (ausgenommen: Die Förderpflege/Pflege-Bahr)

4

Leistungen auch rückwirkend auszahlen
Die Gestattung von Anträgen zum Pflegegeld braucht manchmal Zeit. Achten Sie daher beim Tarifvergleich darauf, dass der Anbieter auch rückwirkend Leistungen ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit auszahlt.

5

Nachweis der Pflegebedürftigkeit
Damit Sie Leistungen von Ihrer privaten Pflegeversicherung erhalten, muss Ihr Pflegegrad offiziell nachgewiesen werden. Ihre private Pflegeversicherung sollte sich hier an den gesetzlichen Systemen orientieren und nicht auf eine Untersuchung durch Ärzte der Versicherung bestehen.

6

Inflationsausgleich
Zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) bieten die Versicherer in der Regel eine Dynamik an. Der Vorteil einer solchen kontinuierlichen Anpassung an die Preisentwicklung ist die Möglichkeit, die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

7

Nachversicherungsmöglichkeit
Eine Nachversicherungsgarantie ermöglicht es Ihnen als versicherten Person, in einen leistungsstärkeren Tarif der Versicherungsgesellschaft zu wechseln, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.

Eine private Pflegezusatzversicherung ist immer ein Gewinn

Eine private Pflegezusatzversicherung ist ein wichtiger Baustein zum Schutz des eigenen Vermögens, sowohl für Sie selbst als auch für Ihre Nachkommen. Denn gute Pflege kostet Sie ambulant wie auch stationär tausende Euro im Jahr. Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist also für alle Lebensgemeinschaften sinnvoll:

Paare und Familien mit Kindern
Sie möchten im Alter Ihren Kindern weder finanziell noch durch einen hohen Pflegeaufwand zur Last fallen.

Paare ohne Kinder
Sie möchten zusammen alt werden und das am liebsten im eigenen Heim.

Singles und Alleinstehende
Sie möchten so mobil wie möglich bleiben, beispielsweise durch eine professionelle Unterstützung im Alltag.

Mit der Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung können Sie sich ohne Probleme ambulante Pflegeleistungen für den Haushalt, für persönliche Hilfe oder andere alltäglichen Aufgaben holen. Gerade in jungen Jahren sichern Sie sich dabei günstige Tarife ohne mögliche Risikozuschläge oder Ausschlüsse.

Die Vorteile einer Pflegezusatzversicherung

Die Tarife variieren je nach Versicherer und Sie können teilweise Leistungen nach Ihren individuellen Bedürfnissen wählen bzw. festlegen. Profitieren Sie von:

  • Eigenständigkeit z.B. in den eigenen vier Wänden bei Pflegebedürftigkeit
  • Mobilität bei Pflegebedürftigkeit
  • Reduzierung der finanziellen Belastung
  • lebenslange Absicherung in allen Pflegegraden
  • umfassende Assistanceleistungen für Sie & Ihre Angehörigen z.B. Pflegeplatzvermittlung, allg. Beratung zum Thema Pflege, Vermittlung von Hilfe- und DL (Einkauf-/Wäscheservice)
  • zusätzliche Kapitalzahlungen, beispielsweise für Umbauten
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Inflationsschutz: dynamische Erhöhung des Tagessatzes – ohne Altersgrenze und auch im Pflegefall

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung. Pflegebedürftig sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Selbstständigkeit und in ihren Fähigkeiten soweit eingeschränkt sind, dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind, um den Alltag zu meistern.

Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird als Pflegegrad definiert.

Diesen müssen Versicherte zunächst beantragen, um Leistungen geltend machen zu können. Ermittelt wird der Pflegegrad durch einen unabhängigen Gutachter.

Im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird dies vom Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt. Für privat Versicherte ist Medicproof zuständig.

In beiden Fällen wird das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) angewendet, bei dem sechs verschiedene Lebensbereiche begutachtet und gewichtet werden.

10%

Mobilität

15%

Kognitive Fähigkeiten oder* Verhaltensweisen/psychische Problemlagen

40%

Selbstversorgung

20%

Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

15%

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

*Die Bereiche „Kognitive Fähigkeiten“ und „Verhaltensweisen/psychische Problemlagen“ werden getrennt bewertet – der Bereich mit den höheren Punkten fließt in die Bewertung ein.
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