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Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenziehen, sind nicht nur Wasserkocher oder Waschmaschine doppelt vorhanden. In diesem Überblick Versicherungen in der „Wilden Ehe“ erfahren Sie, worauf Sie bei der Überprüfung Ihrer Verträge achten sollten:

  • Versicherungen, die um Ihren Partner oder Ihre Partnerin erweitert werden können
  • Versicherungen, die Sie nur als Einzelversicherung haben können
  • Versicherungen, mit denen Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin begünstigen können

Versicherungen, die um Ihren Partner oder Ihre Partnerin erweitert werden können

Auch ohne eine formale Bescheinigung können Sie Versicherungen in der „Wilden Ehe“ für Ihre Absicherung zusammen haben. Die folgenden Policen lassen sich um Ihren Partner oder Ihre Partnerin erweitern:

Auslandsreise-Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen (GKV) übernehmen im Ausland oft nur einen Teil der Kosten für eine medizinische Behandlung, in manchen Ländern sogar gar keine. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport wird von der GKV nicht übernommen. Diese Lücke können Sie mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung füllen, die auch unverheiratete Paare zusammen abschließen können.

Haftpflichtversicherung

Sobald Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin unter einem Dach wohnen, kommen Sie mit einer Haftpflichtversicherung aus. Bedingung ist meist, dass die zweite Person in der Police namentlich genannt wird. Haben Sie bislang einen Single-Tarif, so muss dieser erweitert werden.

Unser Tipp
Wenn die Person mit der jüngeren Police den Vertrag kündigt, erstatten viele Versicherer aus Kulanz den anteiligen Rest des Beitrags für das Versicherungsjahr. Ist der jüngere Vertrag günstiger und bietet mehr Schutz, ist es ratsam, die reguläre Vertragsdauer abzuwarten und den älteren Vertrag zu kündigen.

Hausratversicherung

Solange Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin unter einem Dach wohnen, reicht eine Hausrat-Police für Sie beide. Nach Ihrem Zusammenzug sollten Sie die Versicherungssumme prüfen und anpassen. Denn in der Regel ist der Hausstand von zwei Personen hochwertiger.

Unser Tipp
Ändert sich die Adresse durch den Umzug, müssen Sie Ihrem Versicherer zeitnah Bescheid geben.

Hundehaftpflichtversicherung

Haben Sie einen Hund, dann ist es ratsam, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In manchen Bundesländern ist diese sogar nachweispflichtig. Achten Sie darauf, dass auch fremde Hüter – wie beispielsweise Ihr Partner oder Ihre Partnerin – versichert sind und damit geschützt sind, falls das Tier beispielsweise beim Gassigehen einen Schaden verursacht.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Gegenüber dem Versicherer müssen Sie als Autobesitzer den Fahrerkreis angeben, also die Personen, die das Auto fahren werden. Ob Sie mit der angegebenen Person verheiratet sind oder nicht, spielt dabei meist keine Rolle.

Unser Tipp
Geben Sie für den Fahrerkreis nur Personen an, die regelmäßig mit dem Auto fahren. Gelegenheitsfahrten durch eine andere Person können Sie über eine Zusatzfahrerversicherung tagesgenau absichern.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, können Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin mitversichern. Klären Sie mit dem Versicherer, ob es Einschränkungen gibt, falls ein Partner noch mit dem Expartner verheiratet ist.

Wohngebäudeversicherung

Bei der Wohngebäudeversicherung spielt es keine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Versichert ist die Immobilie, Versicherungsnehmer ist der Eigentümer.

Unser Tipp
Ist Ihre Police etwas älter, sollten Sie den Deckungsumfang und die Versicherungsbedingungen prüfen sowie Aus- oder Anbauten mit einer möglichen Wertsteigerung dem Versicherer melden.

Versicherungen, die Sie nur als Einzelversicherung haben können

Es ist gut zu wissen, dass es auch im Zusammenleben Versicherungen in der „Wilden Ehe“ gibt, die gemeinsam für beide gelten. In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen nun die Versicherungen vor, die Sie nur als Einzelperson abschließen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt Ihr Beziehungsstatus keine Rolle. Sie müssen einen individuellen Vertrag abschließen, der Ihrem eigenen Gesundheitsstatus und Beruf angepasst ist. Dieser Schutz ist für jede Person empfehlenswert, der oder die finanziell auf das Berufseinkommen angewiesen ist oder mit diesem Einkommen Familienmitglieder unterhält.

Unser Tipp
Schließen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren ab. Denn je älter Sie werden, desto teurer werden die Beiträge.

Krankenversicherung

Ihre Krankenversicherungen bleiben bei einem Zusammenzug unberührt; gemeinsame Verträge gibt es für Unverheiratete nicht.

Krankenzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet eine Grundversorgung, damit Sie medizinisch versorgt werden und Sie Ihren Arztbesuch nicht aus eigener Tasche zahlen müssen. Es gibt eine wachsende Zahl an medizinischen Leistungen, die von der GKV nicht oder nur zum Teil übernommen werden, wie Leistungen im Bereich Zahnersatz, Hilfsmittel oder auch Behandlungen im Rahmen der Alternativmedizin. Mit Krankenzusatzversicherungen haben Sie die Möglichkeit, sich diese Leistungen für sich abzusichern. Hier sind flexible Gestaltungsmöglichkeiten möglich, dass sich jede Person nach eigenen Bedürfnissen versichern kann.

Versicherung, mit der Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin begünstigen können

Es gibt eine Versicherungsoption, mit der Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin gezielt begünstigen können. Auch im Rahmen einer „Wilden Ehe“, unabhängig von Trauschein oder Eintragung als Lebenspartnerschaft. Eine solche Versicherung kann in der „Wilden Ehe“ einen bedeutenden Beitrag zur finanziellen Sicherheit und Fürsorge innerhalb Ihrer partnerschaftlichen Verbindung leisten.

Risikolebensversicherung

Sie können Ihren Partner oder Ihre Partnerin über eine Risikolebensversicherung finanziell absichern – unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Im Todesfall der versicherten Person erhält der in der Police festgehaltene Personenkreis die vereinbarte Versicherungssumme.

Für Unverheiratete ist dieser Schutz besonders wichtig, da sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente haben.

Bringen Sie beim Zusammenziehen eine Risikolebensversicherung mit, sollte Sie den Vertrag überprüfen. Gegebenenfalls müssen Sie das Bezugsrecht anpassen und Ihren neuen Partner/Ihre neue Partnerin eintragen. Das ist besonders dann relevant, wenn noch Expartner oder andere Angehörige als Berechtigte im Vertrag genannt sind.

 

Unser Tipp
Besonders unverheiratete Paare, die sich gegenseitig absichern möchten, sollten eine Über-Kreuz-Versicherung in Erwägung ziehen.

Der Grund: Die Leistung der Risiko-Lebensversicherung unterliegt der Erbschaftssteuer und die Freibeträge sind abhängig vom Verwandtschaftsgrad. So verfügen beispielsweise Ehepartner und eingetragene Lebenspartner über einen Freibetrag von 500.000 €, während der Freibetrag für unverheiratete Partner jedoch nur 20.000 € beträgt. Diese besondere Form der Vertragsgestaltung ist daher besonders für unverheiratete Paare (aber auch für verheiratete Paare, die durch gegebenenfalls weitere Erbschaften den Freibetrag von über 500.000 € übersteigen) durchaus interessant, um Steuern zu sparen.

Versicherungen in der „Wilden Ehe“

Nehmen Sie sich die Zeit, um sämtliche Verträge sorgfältig zu durchleuchten. Die Identifizierung von doppelten Policen bietet Ihnen möglicherweise finanzielle Entlastungen. Außerdem ist das eine gute Gelegenheit, Ihre Absicherung zu optimierten. Bei Unsicherheiten und Fragen lohnt es sich auf jeden Fall, auf das Fachwissen von Versicherungsexperten und -expertinnen zurückzugreifen, um fundierte Entscheidungen für die gemeinsame Zukunft zu treffen. Wir helfen Ihnen gerne dabei:

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Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit zum Thema Versicherungen in der „Wilden Ehe“. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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