Tierhalterhaftpflicht-Versicherung:

Für Ihre liebste Fellnase

Ebenso wie der Hundebesitzer oder die -besitzerin braucht auch der Halter oder die Halterin eines Ponys oder Reitpferdes eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Denn allein schon der Besitz eines Hundes oder Pferdes verpflichtet dazu, alle durch die Tiere verursachten Schäden zu bezahlen – auch wenn Sie als Halter oder Halterin kein Verschulden trifft.

Dieses Risiko wird durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert, die sowohl Personen- als auch Sachschäden einschließt.

Ein Mann auf einem braunen Pferd springt in einem Übungsgelände über eine Holzhindernis

Bitte beachten Sie, dass Sie die genaue Rasse Ihres Tieres bestimmen, da beispielsweise sogenannte „Kampfhunde“ nicht versichert werden können.

Zu beachten ist weiterhin, dass für jedes einzelne Tier eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.

Die Versicherungssumme sollte mindestens 5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden betragen und in Verbindung mit der privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da sich eine eindeutige Schuldzuweisung zwischen Tier und Halter oder Halterin oft nicht treffen lässt.

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