Reiserücktritts-Versicherung:

Wenn Sie Ihre Reise absagen abbrechen müssen

Wer braucht eine Reiserücktritts-Versicherung?

Eine Reiserücktritts-Versicherung ist für alle Reisenden sinnvoll, die

  • nicht auf teuren Stornokosten sitzen bleiben wollen, wenn unerwartet etwas dazwischenkommt.
  • ihre Reise sorgenfrei planen möchten, ohne Risiko im Hinterkopf.
  • ihre Vorfreude auf den nächsten Urlaub unbeschwert genießen möchten.

Was leistet eine Reiserücktritts-Versicherung?

Ärgerlich genug, wenn eine gebuchte Reise nicht wie geplant stattfinden kann. Sparen Sie sich die finanziellen Aufwendungen mit einer Reiserücktritts-Versicherung. Sie versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht oder nur verspätet antreten können.

Zu den versicherten Ereignissen der Reiserücktritts-Versicherung zählen unter anderem:

  • unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
  • schwere Unfallverletzung
  • Impfunverträglichkeit
  • erhebliche Schäden am Eigentum (ab 2.500 €)
  • unerwartete gerichtliche Ladung

Unser Tipp für Sie:

Die Reiserücktritts-Versicherung kann um die
Reiseabbruch-Versicherung, auch Urlaubsgarantie genannt, ergänzt werden.

Das ist sinnvoll, wenn Sie nicht nur einen vollumfänglichen Schutz vor der Reise,
sondern auch während der Reise haben möchten.

Wir empfehlen, die Reiserücktritts- mit der Reiseabbruch-Versicherung abzuschließen.

Welche Reiserücktritts-Versicherungen gibt es?

Sie können zwischen zwei verschiedenen Versicherungen wählen. Wir empfehlen den Abschluss einer Jahres-Reiserücktritts-Versicherung, die sich in vielen Fällen schon ab der 2. Reise im Jahr lohnt.

Jahres-Reiserücktritts-Versicherung

Die Jahresversicherung gilt für beliebig viele Reisen.

Ihre Vorteile:

  • lohnt sich ab der zweiten Reise
  • Urlaubsgarantie (Reiseabbruch) ist mitversichert
  • keinen Selbstbehalt
Jetzt Jahres-Reiserücktritt versichern

Reiserücktritt für eine bestimmte Reise

Mit einer Einzelversicherung sichern Sie eine bestimmte Reise ab. Der Vertrag endet automatisch zum Beginn der Reise beziehungsweise spätestens nach Beendigung der Reise.

Unser Tipp: Ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz optional mit dem Baustein „Urlaubsgarantie“, um auch während der Reise versichert zu sein, wenn Sie die Reise abbrechen müssen.

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Mit Beginn der Berechnung stimmen Sie den Datenschutz-Hinweisen und Erstinformationen zu.

Alternativ können Sie mit den Reisepaketen Jahresschutz Gold oder Jahresschutz Platin Ihr Rundum-sorglos-Paket abschließen. Neben einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung enthalten die Reisepakete zusätzlich eine Reisegepäck-, eine Notfall- und (im Jahresschutz Platin) auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Warum dieser Versicherer?

Wir empfehlen den Tarif unseres Versicherungspartners HanseMerkur.

Sie profitieren mehrfach:

  • Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Kein Selbstbehalt in der Jahresversicherung
  • Erweiterbarer Versicherungsschutz
  • Vorteilspreis für Familien
  • Einfacher Online-Abschluss

Reiserücktritts-Versicherung abschließen leicht gemacht

  1. Reisedaten eingeben
  2. Gewünschten Reiseschutz auswählen (mit oder ohne Reiseabbruch und Selbstbehalt)
  3. Personen- und Zahlungsdaten eingeben
  4. Buchung abschließen und sorgenfrei Vorfreude genießen

Zu den Tarifen unseres Top-Anbieters – mit ausgezeichnetem Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihren optimalen Schutz geht es hier:

Reiserücktritt & -Abbruch versichern
Jahres-Reiserücktritt & -Abbruch versichern

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FAQ

Bis wann muss ich eine Reiserücktritts-Versicherung spätestens abschließen?

Sie können die Reiserücktritts-Versicherung zusammen mit der Reisebuchung – jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn – abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am dritten Werktag nach Reisebuchung erfolgen.

Welche Vorteile hat der Jahresschutz gegenüber einer Einzel-Versicherung?

Eine Jahres-Reiserücktritts-Versicherung bietet Ihnen im Vergleich zu einer Einzel-Versicherung viele Vorteile:

  • Sie gilt für beliebig viele Reisen im Jahr und lohnt sich oft schon ab der 2. Reise.
  • Die Jahrespolice beinhaltet die Reiseabbruch-Versicherung, so dass Sie nicht nur vor, sondern auch während Ihrer Reise gut geschützt sind.
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Es wird keine Unterscheidung der Reisearten gemacht, was sich im Besonderen bei Schiffsreisen lohnt, die bei der Einzel-Versicherung im Vergleich zu anderen Reisearten teurer ist.
  • Bereits als Paar kann der günstige Familientarif abgeschlossen werden.
  • Sie versäumen keine Abschlussfristen mehr.

Wie viel kostet eine Reiserücktritts-Versicherung?

Der Versicherungsbeitrag für eine Einzel-Reiserücktritts-Versicherung richtet sich u.a. nach dem Reisepreis. So zahlen z.B. Personen unter 65 Jahren bei einem Reisepreis von bis zu 1.000 € unabhängig von der Reiseform mit einer Reisedauer von 1-2 Wochen 49 € mit Selbstbehalt und 59 € ohne Selbstbehalt.

Mit einer Jahrespolice erhalten Sie weltweit für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres den passenden Schutz. Eine Jahres-Reiserücktritts-Versicherung gibt es bereits für 59 € pro Jahr. Auch in diesem Beispiel gilt: Personen bis zum 65. Geburtstag und der Reisepreis ist bis 1.000 € je Reise angesetzt.

Was passiert, wenn ich meine schon begonnene Reise z.B. wegen Krankheit abbrechen muss?

Die Reiserücktritts-Versicherung kann um eine Reiseabbruch-Versicherung, auch Urlaubsgarantie genannt, ergänzt werden. Das ist sinnvoll, wenn Sie nicht nur einen vollumfänglichen Schutz vor der Reise, sondern auch während der Reise haben möchten.

Was deckt eine Reiseabbruch-Versicherung ab?

Zu den versicherten Leistungen der Reiseabbruch-Versicherung zählen unter anderem:

  • Erstattung der Rückreisekosten
  • Bei Reiseabbruch werden innerhalb der ersten 8 Tage der komplette Reisepreis bzw. ab dem neunten Tag anteilig alle ausgefallenen Reiseleistungen erstattet.
  • Bei Reiseunterbrechung: Erstattung der Kosten für die Nachreise
  • Übernahme der Kosten für eine Teilstornierung z.B. Einzelzimmerzuschlag bei Absage eines Reisenden

Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung?

Eine unerwartet schwere Erkrankung liegt dann vor, wenn aus einem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten. Diese müssen dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben.

So zählen eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen nicht dazu. Eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung, ein Herzinfarkt oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und in der Regel abgedeckt.

Im Sinne einer Reiserücktrittversicherung versteht der Versicherer HanseMerkur unter „unerwarteter Erkrankung“ folgendes:

  • Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
  • Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten zwei Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.
  • Sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss für eine bestehenden Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartet Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.

Im Sinne einer Reiserücktrittversicherung versteht Versicherer HanseMerkur unter „schwerer Erkrankung“ folgendes:

  • Der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit festgestellt.
  • Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass die versicherte Person aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreisetätigkeit nicht wahrnehmen kann.
  • Der behandelnde Arzt fordert von der Risikoperson aufgrund der attestierten Erkrankung die Anwesenheit.

Konkrete Beispiele sind:

  • Die versicherte Person erleidet den ersten Herzinfarkt kurz vor Antritt der Reise.
  • Die Mutter der versicherten Person erkrankt nach Abschluss der Versicherung und nach Buchung der Reise an einer Lungenentzündung und die Mutter ist auf die Betreuung durch die versicherte Person angewiesen.
  • Bei Versicherungsabschluss besteht eine Allergie bei der versicherten Person. In den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss ist für die Allergie keine Behandlung durchgeführt worden. Vor Reiseantritt kommt es zu einer starken allergischen Reaktion. Der behandelnden Arzt stellt wegen der Heftigkeit der allergischen Reaktion die Reiseuntauglichkeit fest.

Wer gehört zum Kreis der versicherten Personen bei einer Reiserücktritts-Versicherung?

Zu den sogenannten Risikopersonen zählen:

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sowie deren Angehörige. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihrer/Ihres
    -Ehepartnerin/-partners oder
    -Lebenspartnerin/-partners oder
    -Lebensgefährtin/-gefährten

Als Angehörige zählen:

  • Ehepartnerin/-partner, Lebenspartnerin/-partner, Lebensgefährtin/-gefährte
  • Großeltern und Enkel
  • Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern
  • Geschwister
  • Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder
  • Schwiegermutter/-vater, /-sohn, /-tochter, Schwägerin, Schwager sowie angeheiratete Großeltern oder angeheiratete Enkel
  • Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen, Neffen und Nichten
  • diejenigen Personen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen
  • Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben

Was passiert, wenn ich im Urlaub zum Arzt muss oder einen Unfall habe?

Für diese Fälle sind Sie mit einer Auslandsreisekrankenversicherung gut abgesichert. Den besten Schutz bieten Rundum-sorglos-Pakete, die Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Gepäck-, Notfall- und Auslandsreisekrankenversicherung umfassen.

Direkt hier online abschließen und unbeschwerte Urlaubsvorfreude genießen.

Jahres-Reiserücktritt versichern

Mit Beginn der Berechnung stimmen Sie den Datenschutz-Hinweisen und Erstinformationen zu.