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Alle Infos zum Kurzzeitkennzeichen

Wenn Sie in Deutschland ein Auto fahren möchten, müssen Sie Ihr Fahrzeug anmelden und versichern lassen. Ist dies aber nur für wenige Tage geplant oder nur für eine Probefahrt, lohnt sich der bürokratische Aufwand nicht. Deswegen gibt es für Privatpersonen Kurzzeitkennzeichen.

Wo Sie eines erhalten, was es kostet, welche Unterlagen Sie brauchen und was Sie dabei sonst beachten müssen, erfahren Sie hier.

Kurzeitkennzeichen – ein Überblick:

  • Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen
  • maximal 5 Tage gültig
  • in der Praxis für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands
  • Antrag bei der Zulassungsstelle am Wohnort oder am Standort des Fahrzeugs
  • nicht im Ausland verwendbar
  • nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar
  • Kosten hängen mit der Versicherung zusammen und sind daher unterschiedlich hoch

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen für nicht gemeldete und nicht zugelassene Pkw, Lkw, Motorräder, Anhänger oder Wohnmobile. Sie sind maximal fünf Tage gültig und werden bei Probefahrten oder Überführungsfahrten an andere Orte innerhalb Deutschlands eingesetzt.

Deswegen werden sie auch „5 Tages Kennzeichen“ genannt.

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt für ein Fahrzeug und kann nicht auf weitere übertragen werden. Über die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) wird durch Sie als Kfz-Halterin oder
-Halter eine spezielle Kurzzeitversicherung für das Kfz nachgewiesen. Oft besteht auch die Möglichkeit, aus dieser Kurzzeitversicherung in einen endgültigen Kfz-Vertrag zu wechseln.

Woher bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen beantragen Sie an der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort oder – falls abweichend – am Standort des Fahrzeugs.

Die Bestellung der Kennzeichen ist mittlerweile auch online möglich, sofern Sie alle nötigen Unterlagen vorliegen haben. Diese Dokumente benötigen Sie:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder 2 (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief) und ggf. coc-Papiere
  • bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus verschiedenen Blöcken zusammen:

  • die Verwaltungsgebühr beträgt circa 13 €
  • zwei Nummernschilder kosten circa 40 €
  • bei der Versicherung sind die Kosten je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung)

Gut zu wissen

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt für maximal fünf Tage. Die Kosten verringern sich auch nicht bei weniger Tagen.

Unser Expertenteam berechnet Ihnen gerne die Kosten für Ihr Kurzzeitkennzeichen.

Die passende Kfz-Versicherung mit starkem Preis-Leistungsverhältnis und bis zu 25 % Preisnachlass finden Sie in wenigen Klicks über unseren Vergleichsrechner. Bei 76 Top Tarifen von namhaften Anbietern können Sie nichts falsch machen. Denn leistungsschwache Angebote haben unsere Expertinnen und Experten bereits aussortiert.

Welche Unterlagen brauche ich für ein Kurzzeitkennzeichen?

In der Regel brauchen Sie folgende Dokumente, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder 2 (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief) und ggf. coc-Papiere
  • bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Zulassungsbehörde genauer danach. In vielen Fällen kann eine Kfz-Zulassung nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden.

Sind Kurzzeitkennzeichen im Ausland erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Kurzzeitkennzeichen sind nur national für Probe- oder Überführungsfahrten gedacht. Abkommen für diese Art von Kennzeichnung mit entsprechenden Fahrzeugpapieren bestehen aktuell nur mit den Ländern Österreich, Italien, Dänemark und Schweiz. Hier werden also Kurzzeitkennzeichen anerkannt.

Gut zu wissen: Fernzulassungen sind verboten. Wenn Sie also mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland anreisen, dieses Kennzeichen im Ausland an ein anderes Fahrzeug montieren und damit dann wieder zurück nach Deutschland fahren, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen. Eine Beschlagnahmung Ihres Fahrzeugs ist dann auch möglich.

Sind Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV möglich?

Ja, Kurzzeitkennzeichen sind auch ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) zulässig. Allerdings ist die Fahrt damit beschränkt. Wird Ihr Fahrzeug als verkehrssicher eingestuft, können Sie noch bis zur nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk oder in einem angrenzenden Ort fahren.

Dieser Sachverhalt wird im Fahrzeugschein festgehalten. Das gilt auch, wenn bei einer Hauptuntersuchung Mängel entdeckt werden. Die Fahrt ist dann bis zur nächsten Werkstatt beschränkt, sofern das Kfz verkehrstauglich ist.

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