Um mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist die Kfz-Haftpflicht das gesetzliche Minimum und es muss für jedes Fahrzeug eine eigene Police abgeschlossen werden. Diese Versicherung deckt selbstverursachte Schäden am anderen Pkw ab.
Mit einer Kaskoversicherung können Sie diesen Schutz freiwillig erweitern, so dass auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert sind.
- Die Teilkasko-Versicherung übernimmt zum Beispiel Glasbruchschäden, Diebstahl und Schäden durch die Natur. Dazu zählen Sturm, Hagel, Blick und Überschwemmung.
- Die Vollkasko-Versicherung geht noch weiter und übernimmt den selbstverursachten Schaden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners.
Der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin ist der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs, muss aber nicht unbedingt im Fahrerkreis enthalten sein oder gar Besitzerin oder Besitzer des Fahrzeugs sein. Beispiele hierfür sind Leasingfahrzeuge, Dienstwagen oder das Auto für den Nachwuchs.