Kfz-Versicherung:

Besonders günstig leistungsstark flexibel

Welche Bestandteile hat eine Kfz-Versicherung?

Kfz-Versicherung in 30 Sekunden

Um mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist die Kfz-Haftpflicht das gesetzliche Minimum und es muss für jedes Fahrzeug eine eigene Police abgeschlossen werden. Diese Versicherung deckt selbstverursachte Schäden am anderen Pkw ab.

Mit einer Kaskoversicherung können Sie diesen Schutz freiwillig erweitern, so dass auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert sind.

  • Die Teilkasko-Versicherung übernimmt zum Beispiel Glasbruchschäden, Diebstahl und Schäden durch die Natur. Dazu zählen Sturm, Hagel, Blick und Überschwemmung.
  • Die Vollkasko-Versicherung geht noch weiter und übernimmt den selbstverursachten Schaden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners.

Der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin ist der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs, muss aber nicht unbedingt im Fahrerkreis enthalten sein oder gar Besitzerin oder Besitzer des Fahrzeugs sein. Beispiele hierfür sind Leasingfahrzeuge, Dienstwagen oder das Auto für den Nachwuchs.

Kfz-Versicherung einfach erklärt

Die Kfz-Haftpflicht in Kürze

Fügen Sie einer anderen Person Schaden zu, müssen Sie nach deutschem Recht für diesen geradestehen. Sie müssen die entstandenen Personen- und Sachschäden also übernehmen.

Gerade Schäden an Personen, die im Straßenverkehr möglich sind, werden schnell mit mehreren Millionen Euro definiert. Denn grundsätzlich müssen Sie bei Personenschäden auch für Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen und Einkommensverluste aufkommen.

Den Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug belegen Sie gegenüber der Zulassungsbehörde mit der eVB-Nummer (siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination). Diese elektronische Versicherungsbestätigung hat die Doppelkarte oder auch Deckungskarte abgelöst.

Die Leistungen der Kfz-Haftpflicht sind gesetzlich festgeschrieben und decken

  • Personenschäden
  • Vermögensschäden
  • Sachschäden

ab. Zusätzlich schützt sie Sie davor, für unberechtigte Forderungen aufkommen zu müssen und ist also eine Art Sicherheitsleine, auf die Sie sich verlassen können.

Folgende Deckungssummen empfehlen wir

  • 12 Mio. € Personenschaden
  • 100 Mio. € Sachschaden
  • 100 Mio. € Vermögensschaden

Die Teilkasko-Versicherung in Kürze

Die Teilkasko-Versicherung lässt sich nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflicht abschließen und greift bei

  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Schäden durch Explosion oder Brand
  • Glasbruch
  • Schäden durch Hagel, Sturm und Überschwemmungen
  • Bissschäden durch Marder oder ein anderes Tier
  • Diebstahl
  • Schäden durch Kollisionen mit Haarwild wie Wildschweine oder Rehe

Maßgeblich für die Erstattung von Schäden ist die Frage: Welchen Wert hatte das Fahrzeug unmittelbar vor dem Schaden? Eben dieser Betrag ist maßgeblich für die Schadenregulierung.

Die Vollkasko-Versicherung in Kürze

Die Vollkasko-Versicherung lässt sich nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflicht abschließen und deckt zunächst alle Schäden ab, die auch in der Teilkasko-Versicherung enthalten sind.

Mit einer Vollkasko sind Sie neben den Teilkasko-Leistungen auch dann abgesichert, wenn

  • ein selbst verschuldeter Unfall zu Schäden an Ihrem Fahrzeug geführt hat
  • sich Vandalen an Ihrem Fahrzeug zu schaffen gemacht haben

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Flexible Leistungen in der Autoversicherung: Die Bausteine

Ihre Autoversicherung können Sie auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wählen Sie im Vergleichsrechner einfach Ihre gewünschten Leistungen hinzu – egal, ob Sie Ihre Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung ergänzen. Die Kontrolle über die Leistungen und die Kosten behalten Sie so einfach im Blick. Damit fahren Sie sicher und günstig!

Icon Schraubendreher

Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl

Möchten Sie bis zu 20% in der Kaskoversicherung sparen, dann entscheiden Sie sich für eine Werkstattbindung. Wollen Sie entscheiden, welche Werkstatt nach einem Schadenfall an Ihrem Auto schraubt, wählen Sie den Zusatz freie Werkstattwahl.

Icon Pluszeichen

GAP-Deckung

Der Versicherer ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages aufgrund von Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs neben dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs auch den Differenzbetrag zwischen Leasingrestwert und Wiederbeschaffungswert des Kfz

Tipp: In manchen Leasingverträgen ist eine GAP-Deckung bereits enthalten.

Icon Regenschirm

Fahrerschutz

Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt dieser Zusatzkosten, die dem Fahrer durch Verletzungen entstehen. Unsere Experten bewerten den Fahrerschutz als besonders empfehlenswert und kostengünstig!

Icon Weltkugel

Auslandsschadenschutz

Bei einem Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug, können Sie die Kosten direkt bei Ihrem Versicherer geltend machen. Auch wenn der Schaden in Deutschland eintritt. Einfach & unkompliziert.

Icon Tatse

Tierbiss-/Marderbissschäden

Der Versicherer übernimmt die Kosten, die durch einen Tierbiss entstehen, v. a. an Verkabelungen und Aggregaten.

Icon Schutzschild

Schutz bei grober Fahrlässigkeit

Damit zahlt die Versicherung auch dann, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht.

Icon Brief

Schutzbrief

Eine europaweite Pannenhilfe inklusive Abschleppdienst wird im Notfall garantiert.

Icon Prozentzeichen

Rabattschutz

Damit entfällt die Rückstufung nach einem Schadensfall oder einem Unfall.

Besonderheiten in unserem Kfz-Versicherungsvergleich

100
Ausreichend geschützt

Jede Kfz-Versicherung ist bei uns mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio. € ausgestattet. Damit sind Sie ausreichend geschützt.

76
Tarife

Wir bieten nicht 330 Tarife zum Vergleich an, sondern 76 Tarife. Das heißt, über uns erhalten Sie nicht wahllos alles, was es gibt, sondern nur das, was für Sie auch langfristig von Vorteil ist. Wir haben für Sie vorselektiert!

12
Im Worst-Case gut abgesichert

Personenschäden, also Schäden, die durch einen von Ihnen verursachten Unfall entstehen, sind mit mindestens 12 Mio. € abgedeckt. Das gibt Ihnen die Unbeschwertheit, dass alle Kosten im Schadenfall abgedeckt sind und Sie finanziell aufgefangen werden.

Wir bieten nicht alles an.
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76

Leistungsstarke Tarife im Vergleich

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FAQ

Wo finde ich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?

Unfallfreies Fahren zahlt sich aus! Je länger Sie ohne Schaden oder Unfall fahren, desto höher ist Ihre SF-Klasse. Je höher die SF-Klasse, desto mehr sparen Sie.

Ihre SF-Klasse finden Sie in der letzten Kfz-Versicherungsrechnung.

Möchten Sie zum Anfang des nächsten Jahres Ihre Versicherung wechseln, geben Sie bitte die SF-Klasse an, in der Sie nächstes Jahr fahren werden. Sind Sie im aktuellen unfallfrei gefahren, springt Ihre Klasse für nächstes Jahr eine Klasse weiter (höher).

Beispiel: Sie haben für dieses Jahr die Schadenfreiheitsklasse 5. Sie hatten keinen Unfall. Nächstes Jahr sind Sie somit automatisch in der Klasse 6. Wechseln Sie die Versicherung mit Beginn der nächsten Hauptfälligkeit, geben Sie die SF-Klasse 6 an.

Wechseln Sie während des aktuellen Jahres Ihre Versicherung, geben Sie bitte die aktuelle SF-Klasse an. Hatten Sie einen Haftpflichtschaden im aktuellen Jahr, werden Sie in eine schlechtere SF-Klasse eingestuft.

Achtung: Wenn die SF-Klasse aufgrund der Nutzung eines Rabattschutzes besser ausfällt als sie nach der tatsächlichen Anzahl der schadenfreien Jahre eigentlich sein müsste, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, welche SF-Klasse er beim Versicherungswechsel dem neuen Versicherer mitteilt. Die Vorteile (Sondereinstufung) aus einem Rabattschutz werden beim Wechsel des Versicherers nicht automatisch mitgenommen. Es hängt von der Kulanz des neuen Versicherers ab, ob er die Sondereinstufung des Vorversicherers aufgrund des Rabattschutzes übernimmt.

Was ist eine eVB-Nummer?

eVB steht für die elektronische Versicherungsbestätigung. Sie benötigen die eVB-Nummer vorrangig, wenn Sie Ihr Fahrzeug neu zulassen oder ummelden wollen. Ohne diese Nummer können Sie Ihren Pkw oder anders Fahrzeug auf der Zulassungsstelle nicht anmelden.

Sie erhalten Ihre eVB vom Versicherer. Der schnellste Weg ist der Online-Abschluss. Schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung online ab, erhalten Sie vom Versicherer die Nummer nach kurzer Zeit per Mail, Post oder manchmal auch per SMS.

Kann ich eine Kfz-Versicherung für mein Elektro- oder Hybridfahrzeug abschließen?

Natürlich.

Geben Sie für Ihr Elektrofahrzeug im Vergleichsrechner einfach ein E beim amtlichen Kennzeichen an. Und bei der Frage nach dem Kraftstoff „Elektro“. einem Hybridfahrzeug können Sie „Hybrid“ als Kraftstoffart auswählen.

Der Rechner berücksichtigt die Fahrzeugart automatisch und berechnet die günstigste Prämie.

Wann soll die Versicherung beginnen (Versicherungsbeginn)?

Der Versicherungsbeginn ist sehr wichtig für die Berechnung Ihrer Prämie. Einige Versicherer ändern regelmäßig ihre Tarife, was sich auf die Höhe der Prämien auswirken kann.

Bei Neuwagen oder Fahrzeugwechsel ist der Versicherungsbeginn der Tag der Zulassung / Tag der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt.

Sollten Sie den genauen Versicherungsbeginn bei einem Neuwagen noch nicht kennen, geben Sie bitte den voraussichtlichen Termin an.

Bei einem Versichererwechsel ohne Fahrzeugwechsel entnehmen Sie den möglichen Versicherungsbeginn ihrer Police bzw. letzten Rechnung. Es ist das Ablaufdatum der Versicherung.

Haftpflicht oder Kasko?

Was ist der Unterschied zwischen einer Haftpflichtversicherung und einer Kaskoversicherung? Eine Haftpflichtversicherung ist als Minimum gesetzlich vorgeschrieben.

Haftpflichtversicherungen decken Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden ab, die durch das versicherte Fahrzeug verursacht werden. Zu den Personenschäden gehören Verletzungen, dauerhafte Schädigung der Gesundheit bis hin zum Tod einer Person.

Bei verschuldeten Unfällen zahlt die Haftpflichtversicherung nur den Schaden des anderen. Auch die Kosten von verletzten Mitfahrern übernimmt die Haftpflichtversicherung, doch Personenschäden am Fahrer sind nicht versichert.

Wer die eingetragenen Fahrer ebenfalls versichern möchte, kann dies durch die Erweiterung „Fahrerschutz“ tun. Dieser Zusatz zur Kfz-Versicherung übernimmt je nach Anbieter Schmerzensgeld bei Verletzungen und Kosten, die durch den Unfall verursacht werden. Dazu zählen der Verdienstausfall, ein behindertengerechter Umbau, Hinterbliebenenrente.

Für die Schäden am eigenen Auto kommt die Versicherung nur auf, wenn eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. Für zusätzlichen Schutz haben Sie bei Kaskoversicherungen die Wahl zwischen Teil- und Vollkasko. Der Vorteil einer Vollkaskoversicherung ist beispielsweise die Abdeckung von selbstverursachten Schäden.

Teilkasko oder doch lieber Vollkasko?

Kaskoversicherungen werden in Teilkasko und Vollkasko unterschieden.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt die Teilkasko nicht alle Kosten der Reparatur am eigenen Auto. Eine Teilkaskoversicherung deckt Schäden, die durch Tiere oder Umwelteinflüsse entstanden sind. Typische Beispiele sind Wildunfälle oder Schäden durch Hagel und Blitz. Zusätzlich sind Glasschäden sowie Schäden durch Diebstahl, Explosion oder Brand mitversichert.

Den umfangreichsten Schutz erhalten Sie durch eine Vollkaskoversicherung. Nur dadurch werden selbstverursachte Schäden am eigenen Auto mitversichert und zusätzlich Fahrerflucht sowie Vandalismus.

Ob für Sie eine Vollkaskoversicherung sinnvoller ist als eine Teilkaskoversicherung, hängt vom Alter, der (Sonder-)Ausstattung und vom Wert Ihres Fahrzeugs ab.

Wenn Sie sich vor Kosten durch Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Hagel, Sturm, Glasschäden, Diebstahl, Tierschäden entstehen, schützen möchten, ist eine Teilkaskoversicherung angemessen.

Wollen Sie zusätzlich Vandalismus oder einen selbstverschuldeten Unfall abdecken, ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vernünftiger. Bedenken Sie, dass Ihnen nur eine Vollkaskoversicherung im Fall eines Totalschadens den vollen Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs auszahlen kann.

Tipp: Die für Sie am besten passende Versicherung ermittelt Ihnen unser Kfz-Versicherungsvergleich.

Welche Informationen benötige für eine Beitragsberechnung?

Möchten Sie eine Beitragsberechnung für Ihre Kfz-Versicherung erstellen, gibt es einige Angaben, die Sie machen müssen.

Manche Informationen finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung (Teil 1) bzw. im Fahrzeugschein. Diese Daten sind

  • Herstellernummer (HSN) (4-stellig)
  • Typschlüsselnummer (TSN) (3-stellig)
  • Datum der Erstzulassung

Zu kompliziert? Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten!

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